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	<title>Beiträge zu Hans-Litten-Preis &#8211; VDJ</title>
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	<description>Vereinigung Demokratischer Jurist:innen e. V.</description>
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	<title>Beiträge zu Hans-Litten-Preis &#8211; VDJ</title>
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		<title>Preisverleihung des Hans Litten-Preises 2022 an Simonetta Crisci</title>
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		<dc:creator><![CDATA[andi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Dec 2022 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Antifaschismus]]></category>
		<category><![CDATA[Hans-Litten-Preis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wir dokumentieren die Rede unseres Vorsitzenden, die Laudatio von Cesare Antetomaso und die Preisrede von Simonetta Crisci</p>
<p>The post <a href="https://vdj.de/beitrage-aktuelles/preisverleihung-des-hans-litten-preises-2022-am-24-09-2022-an-simonetta-crisco/">Preisverleihung des Hans Litten-Preises 2022 an Simonetta Crisci</a> appeared first on <a href="https://vdj.de">VDJ</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<figure class="w-richtext-figure-type-image w-richtext-align-floatleft" style="max-width:35%" data-rt-type="image" data-rt-align="floatleft" data-rt-max-width="35%">
<div><img decoding="async" src="https://vdj.de/wp-content/uploads/2026/10/1024-1824.jpg" width="auto" height="auto" loading="lazy"></div><figcaption>Joachim&nbsp;Kerth-Zelter, Bild:&nbsp;Thomas Schmidt</figcaption></figure>
<p><strong>Prolog zur Verleihung des Hans-Litten-Preises 2022 an&nbsp;Simonetta Crisci von RA Joachim Kerth-Zelter, Bundesvorsitzender der VDJ </strong></p>
<p>Es dürfte sich mittlerweileherumgesprochen haben, dass die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen alle zwei Jahre den Hans-Litten-Preis verleiht. Dieser Preis ist eine Anerkennung für juristisches Wirken, das kompromisslos dem Recht verpflichtetist und dabei der Konfrontation mit den politischen Machtinteressen und ihren Institutionen nicht ausweicht. Es ist eine Anerkennung für eine Tätigkeit, diein besonders hohem Maße durch demokratisches und rechtspolitisches Engagement gekennzeichnet ist. </p>
<p>Der Namensgeber des Preises war einer der bedeutendsten Anwälte der Arbeiterbewegung in derWeimarer Republik. Er hat sich unter anderem für die Rechtshilfeorganisation der Roten Hilfe in einer Vielzahl von politischen Prozessen eindrucksvoll, konsequent und effizient als Strafverteidiger für seine Mandant*innen undals &nbsp;Vertreter der &nbsp;Nebenklage eingesetzt. Dabei zeichnete ersich in besonderem Masse durch seine alleine am Recht orientierte Vorgehensweise aus. Er wurde unmittelbar nach der Machtübernahme der Nazis 1933verhaftet und durch fünf Jahre andauernde Inhaftierung und Folter in den Todgetrieben.</p>
<p>Mit dem Hans Litten-Preis 2022 zeichnet die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristene.V. (VDJ) das herausragende Engagement der Kollegin Simonetta Crisci in der jahrzehntelangen beruflichen und rechtspolitischen Arbeit für die Verteidigung der Menschenrechte aus.</p>
<p>Simonetta Crisci ist Rechtsanwältin in Rom. Für mehrere Generationen von Strafverteidiger*innen warund ist sie Orientierung und Ansporn gewesen. Während ihres gesamten bisherigen Berufslebens gehörte sie zu dem Kolleg*innen, die sich durch ihre Arbeit im bürgerrechtlichenund sozialen Bereich sowie durch ihre Unterstützung der Schwächsten der Gesellschaft mit den Mitteln des Rechts ausgezeichnet haben.</p>
<p>Als ständige Vorkämpferin für die Verteidigung der Rechte von Frauen, von Migrant*innen und Asylsuchenden hat sie ihre berufliche Tätigkeit immer mit ihrem politischen Engagement verbunden. Als Mitglied des Vorstands der Casa Internazionale delle Donne in Rom, als Präsidentin der von Dino Frisullo gegründeten Vereinigung Senza Confine und als Mitglied derVereinigung „Frauenrechte und Gerechtigkeit“ sowie als Mitglied des „Legal Teams“zur Verteidigung der Rechte der Flüchtlinge und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen in Italien.</p>
<p>Ihr rechtspolitisches Engagement ging auch über die Grenzen Italiens hinaus. Sie ist Mitglied der internationalen Beobachter*innen zur Lage der Frauen im Irak, in der Türkei und in Syrien. Durch die Beobachtung und Auswertung zahlreicher Strafprozesse gegen türkische und kurdische Anwaltskolleg*innen, hat sie einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren und auf eine ungehinderte Berufsausübunggerade dort zu verteidigen, wo dieses Recht besonders gefährdet ist.</p>
<p>In dem Bewusstsein, dass faire Gerichtsverfahren nur in einem demokratischen Rechtsstaat möglich sind, galt ihr besonderes Augenmerk immer wieder den Wahlen in der Türkei. Sienahm daher an Delegationen von Beobachter*innen in der Türkei teil. In diesem Rahmen gab sie ihrer Sorge Ausdruck, dass die demokratische Opposition in derTürkei an einer gleichberechtigten Wahlbeteiligung durch die Regierung Erdogangehindert wird.</p>
<p>Alle diese vielfältigen Aktivitäten werden von einem unbändigen Willen, der Gerechtigkeit zum Durchbruch zu verhelfen, gespeist. Dies gab und gibt ihr die Kraft, sich fürdie Sache der Unterdrückten und Benachteiligten einzusetzen und für deren Rechte zu kämpfen. Dass ein solch engagierter Kampf nicht selbstverständlich ist, muss nicht noch betont werden. Dass dieses Engagement vorbildlich ist unddamit Ansporn für andere sein kann, diesem Beispiel zu folgen, ist jedenfallsdie Ansicht der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen. </p>
<p>Ich freue mich deshalb, dass wir in diesem Jahr der italienischen Rechtsanwältin Simonetta Crisci aus Rom den diesjährigen Hans-Litten-Preis übergeben können.</p>
<figure class="w-richtext-figure-type-image w-richtext-align-floatleft" style="max-width:50%" data-rt-type="image" data-rt-align="floatleft" data-rt-max-width="50%">
<div><img decoding="async" src="https://vdj.de/wp-content/uploads/2026/10/4096-2300-max-scaled.jpg" width="auto" height="auto" loading="lazy"></div><figcaption>Cesare Antetomaso, Bild:&nbsp;Thomas Schmidt</figcaption></figure>
<p><strong>Laudation auf die Preisträgerin von Cesare Antetomaso, Rechtsanwalt in Rom</strong></p>
<p>Über Simonetta zu sprechen, ist für mich etwas ganz Besonderes. Denn es bedeutet, über eine Frau zusprechen, die ich meine, schon ewig zu kennen, obwohl wir uns tatsächlich erstab der Zeit unmittelbar nach dem G8-Gipfel in Genua im Juli 2001 immer häufigerim Rahmen unserer Vereinigung oder auch im Freundeskreis dann privat getroffen haben.</p>
<p>Wir haben uns kennengelernt, da sowohl Simonetta als auch mein Vater beide Rechtsanwälte in Rom waren, imItalien der späten 1960er und der frühen 1970er Jahre. Italien war damals einLand, das von zahlreichen Spannungen gekennzeichnet war. Damals wurden diesogenannten Notstandsgesetze erlassen, die zu einer katastrophalen Situation im Hinblick auf die Übermacht der Staatsgewalt und sogar zu Einschränkungen der persönlichenFreiheit &#8211; auch von Anwälten &#8211; führte. Die Notstandsgesetze wurden als Reaktionauf eine große Zeit des Kampfes für bürgerliche und soziale Rechte erlassen, diein der Geschichte Italiens hinsichtlich der Dauer und der massenhaften Beteiligungbisher einzigartig war.</p>
<p>Simonetta und mein Vater haben sich damals gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen dafür entschieden, ihren Beruf als freie Rechtsanwälte auszuüben, obwohl sie wussten, dass diese Entscheidung sie einen sehr hohen Preis kosten könnte. Und das nicht nur, weil sie selbst nicht aus Anwaltsfamilien stammten.</p>
<p>So begann Simonettas Erfahrung im &#8222;Soccorso Rosso&#8220;, einem Zusammenschluss von Anwältinnen und Anwälten, die versuchten, einen wissenschaftlich fundierten Beitrag zur Forderung nach der Verteidigung des Rechts auf abweichende Meinungen zuleisten, angesichts eines repressiven Staatsapparats, der keine Skrupel hatte, Straftäter zum Beispiel in die Psychiatrie einzuweisen, wo es schreckliche Haftbedingungen für sie gab. </p>
<p>In diesen Jahren kam es auchzu den Aufständen in mehreren italienischen Haftanstalten, die einige Zeitspäter dank des Kampfes, der auch von progressiven Anwälten geführt wurde, zu einer innovativen Gesetzgebung führte (zunächst mit dem Zagari-Gesetz, dann mit dem Gozzini-Gesetz), die mehr im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie mit der italienischen Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention war.</p>
<p>Simonetta und ihr Mann Vincenzo waren junge, aktive Mitglieder der Kommunistischen Partei Italiens. Angesichts des erbitterten Dissenses, der vor allem auf die Verschlossenheit der Parteigegenüber den verschiedenen Bürgerbewegungen jener Jahre zurückzuführen war, distanzierten sie sich jedoch dann von der Partei, wenn es ihnen auch leid tat.</p>
<p>Andererseits identifizierte Simonetta sich stark mit den Forderungen der Studenten-, Arbeiter- und Frauenbewegung. Aber die Errungenschaften im Bereich der Arbeit und insbesondere im Bereich der Bürgerrechte, wie z.B. die erfolgreichen Volksabstimmungen über das Recht auf Ehescheidung und auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch in einem Land, das stark von einer rückschrittlichen und männlich-chauvinistischen katholischen Kultur geprägt war, waren nicht nur das Ergebnis erfolgreicher Kampagnen. </p>
<p>Sie haben für viele, viele Aktivisten den Verlust ihrer Freiheit bedeutet. Hier reifte Simonettas Entschluss, nicht klein beizugeben und ihr Leben dem Schutz und der Förderung der Grundrechte zu widmen. In Italien, aber auch in einigen der ärmsten Länder der Welt.</p>
<p>In ihrem Wirken als Anwältin war und ist Simonetta sicherlich eine Referenz und ein Vorbild für mehrere Generationen von jungen Juristinnen und Juristen. Dies sieht man auch daran, wie viele Kolleginnen und Kollegen heute hier zugegen sind. </p>
<p>Mehrmals bezeichnete sie ihre Kanzlei als Kollektiv. Genau dieses Wort benutzte sie, als ich sie einmal gemeinsammit meinem Vater bei einem Gerichtstermin traf. Ich war damals noch Student undsie sagte scherzhaft zu mir: „Was willst Du denn bei Deinem Vater in der Kanzlei, komm doch und arbeite stattdessen bei uns in unserem Kollektiv!“</p>
<p>Diese fröhliche, joviale Natur sowie ihre Entschlossenheit sind glaube ich ihre wesentlichen Charaktereigenschaften.</p>
<p>Eine Lebenseinstellung, die ihr nicht nur die Wertschätzung ihrer jüngeren Kolleginnen und Kollegen, sondern auch die ihrer zahlreichen Mandanten und vieler Menschen eingebrachthat, die sie im Lauf ihres Lebens begleitet haben: ob es Studentinnen und Studenten oder Hausbesetzer, Migranten, oder Arbeiter bzw. Arbeiterinnen oder Frauen waren, die Opfer männlicher Gewalt geworden waren. </p>
<p>Dabei gibt es starke Ähnlichkeiten zwischen Simonetta und einer anderen großen Rechtsanwältin, nämlich Elena Coccia aus Neapel.</p>
<p>Simonetta hat sich für Menschen eingesetzt, die ihrer grundlegenden bürgerlichen und politischen Rechte beraubt werden, in Palästina ebenso wie in der Türkei, in Kurdistan oder in Syrien. Selbst wenn die Opfer dieser autoritären Regime selbst Anwältinnen oder Anwälte waren.</p>
<p>Und das, obwohl es in ihrer rechtspolitischen Arbeit leider nicht an Momenten gemangelt hat, in denen sie selbst bedroht wurde. Als sie vor dem Militärgericht die Erben der in Cephalonia getöteten italienischen Soldaten vertrat; als sie die Verteidigung mehrerer Dutzend pakistanischer Familien nach dem Untergang des &#8222;Geisterschiffs&#8220; übernahm, das Weihnachten 1996 im Mittelmeer verschwand; oder noch früher, als sie verhaftet wurde, nur weil sie an Demonstrationen für den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch oder für die Beibehaltung des Rechts auf Ehescheidung teilnahm oder sich für die Selbstreduzierung der Stromrechnung einsetzte. </p>
<p>Übrigens&#8230; wir müssen geradein Bezug auf diese Frage jetzt wieder Präsenz zeigen. Simonetta, glaube also bloß nicht, dass Du dich ab jetzt nur noch auf Deinen Lorbeeren ausruhen wirst!!</p>
<p>Simonetta wird in ihrer Dankesrede sicher noch genauer schildern, in welchen rechtspolitischen Bereichen sie sich engagiert hat. Was uns, die demokratischen Juristinnen und Juristen Italiens betrifft, so möchte ich sagen, dass Simonetta eine jener Kolleginnen ist, die immer einen großen Beitrag zu unserer Vereinigung geleistet hat. Dies sowohl auf internationaler Ebene, aber auch in Italien, wo sie sich gemeinsammit Barbara Spinelli beispielsweise als Verteidigerin der Frauen eingesetzt hat, die doppelt ausgebeutet wurden, sowohl als Migrantinnen also auch als Schwarzarbeiterinnen. Simonetta hat sich stets genauso engagiert eingebracht wie die viel zu frühverstorbene Claudia Piccolino, der wir noch immer ein ehrendes und liebendes Andenken bewahren. </p>
<p>Bei ihrer rechtspolitischen Arbeit hat sie viele Kämpfe gemeinsam mit anderen geführt. Aber sie hat auch die Auseinandersetzung mit Andersdenkenden nicht gescheut, wenn es um Fragen ging, wo sie die Mehrheitsmeinung nicht teilte. </p>
<p>Andererseits, und hier werden Sie mir eine Bemerkung zu unserem Verband gestatten, haben wir &#8211; vielleicht sehr viel besser als andere &#8211; den Ereignissen widerstanden, die so viele linke Gruppierungen geschwächt haben. Wir haben immer auf den Dialog gesetzt und eifersüchtig unsere Unabhängigkeit von den Rechtsexperten der politischen Parteien gewahrt. Und wir haben es immer als Vorteil betrachtet, dass wir sowohl in Bezug auf unsere politische/parteiliche Zugehörigkeit als auch in Bezug auf unsere beruflicheHerkunft aus den verschiedensten Bereichen stammten. So waren unter uns Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, sowie Vertreter von Hochschulen oder des öffentlichen Diensts.</p>
<p>Kurzum, ich finde, dass Simonetta den prestigeträchtigen Preis, den Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen,beschlossen haben, ihr zu verleihen, voll und ganz verdient hat. Er ist nach Hans Litte benannt, der in der Geschichte des schönen und schrecklichen 20. Jahrhunderts ein Leuchtfeuer für uns alle darstellt.</p>
<p>Sie hat den Preis verdient, erstens,weil es nach wie vor einen großen Bedarf an entschlossenen und mutigen Anwältenwie ihr gibt. Die Missstände, unter denen unsere Kolleginnen und Kollegen inder Welt leiden, sowie die Grundrechtsverletzungen, die nicht selten auch inunseren Breitengraden vorkommen, zeugen davon.</p>
<p>Und zweitens hat Simonetta durch ihr eigenes Vorbild gezeigt, dass sie den Beruf genauso auslegt, wie er ausgeübt werden sollte. Sie gibt bei der Verteidigung ihrer Mandantinnen undMandanten nicht nach, selbst wenn dies zu einer gefährlichen Identifizierung des Verteidigers mit dem Verteidigten führen könnte, wie es heute noch allzuoft geschieht, gerade in der Türkei des Despoten Erdogan. </p>
<p>Simonetta hat bewiesen, dass sie jene Aufgabe, die letztlich unser aller Auftrag ist, nämlich die letzte Barriere zwischen dem Einzelnen und der Staatsgewalt zu sein, bestmöglich erfüllt hat. In dem Bewusstsein, dass es für Anwälte keine „befreundeten“ Regierungen bzw. Mächte gibt und dass es keinen besseren Verteidiger für die freie Ausübung des Berufs gibt als den Rechtsanwalt selbst.</p>
<p>Nochmals herzlichen Glückwunsch Simonetta und&#8230; auf die Arbeit und den Kampf!</p>
<p>(Aus dem Italienischen von Susann Kamme-Davies)</p>
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<div><img decoding="async" src="https://vdj.de/wp-content/uploads/2026/10/4096-2300-max-1-scaled.jpg" width="auto" height="auto" loading="lazy"></div><figcaption>Simonetta Crisci, Bild: Thomas Schmidt</figcaption></figure>
<p><strong>Preisrede der Preisträgerin des Hans Litten-Preises 2022, Rechtsanwältin Simonetta Crisci</strong></p>
<p>Die Nachricht hat mich wirklich überrascht, obwohl ich bereits vor etwa zwei Jahren einen Brief vom Rat des Anwaltsordens von Rom erhielt, indem mir mitgeteilt wurde, einige Anwaltskollegen haben mich für eine ähnliche Auszeichnung vorgeschlagen. Weiter hieß es dann allerdings in dem Brief, der Anwaltsorden sei dem Vorschlag der Kolleginnen und Kollegen nicht gefolgt… </p>
<p>Damals habe ich der Nachricht praktisch keine Bedeutung beigemessen, sondern hielt sie schlicht für einen Scherz oder einen Irrtum.</p>
<p>Diesmal war alles anders: nach mehreren Hinweisen in den sozialen Medien, dass ich wohl für mein Engagement für die Menschenrechte und den Antifaschismus ausgezeichnet werden sollte, begann ich, mich an der Idee zu erfreuen und mich sozusagen zu dieser Leistung zu beglückwünschen, die ichweder erhofft noch für möglich gehalten hatte&nbsp;</p>
<p>Ich bin sicher, dass diese Anerkennung auch das Ergebnis desstarken Wohlwollens, sowie der Sympathie und Freundschaft ist, die ich täglichin meinem Umfeld spüre und die im Laufe der Jahre für mich in schwierigen Zeiten zu einer unverzichtbaren Stütze geworden sind und mir bisweilen Trost geboten haben.</p>
<p>Eine grundlegende Rolle spielte hierbei stets die Freundschaft der Kolleginnen und Kollegen in den Vereinigungen Giuristi Democratici, Legal Team Italia, Avvocati contro le armi nucleari (IALANA)(Rechtsanwälte gegen Atomwaffen), Donne Diritti e Giustizia (Frauenrechte und Gewalt gegen Frauen), der Casa Internazionale delle Donne in Rom(Internationales Frauenhaus in Rom), sowie die Erfahrung des Soccorso Rosso inden 60er und 70er Jahren. Ganz wesentlich war auch meine Begegnung mit der Associazione Senzaconfine, deren Präsidentin ich nun bin, und mit Dino Frisullo, der bis ins neue Jahrtausend der Präsident der Vereinigung war, als er starb, nachdem er sein Leben für die Freiheit von Völkern wie denPalästinensern und den Kurden geopfert hatte. </p>
<p>Ebenso grundlegend für meine menschliche und soziale Bildungwar meine Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei Italiens bis 1970, alsich mein Leben vollständig der Verteidigung der Rechte von Frauen, von Migranten, Arbeitern sowie Studenten auf den Plätzen, in den antifaschistischen Kämpfen bis hin zur Verteidigung der in Diaz und Bolzaneto gefolterten Demonstranten in den dramatischen Tagen des G8-Gipfels in Genua im Juli 2001gewidmet habe.</p>
<p>Der heutige Festakt im Frankfurter Literaturhaus, einem so prestigeträchtigen und repräsentativen Ort, in Anwesenheit des Präsidenten der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen IADL,&nbsp;der Europäischen Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt (EJDM), sowie derdeutschen Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), die diesen Preis auslobt, sowie in Anwesenheit des Kollegen Cesare Antetomaso in Vertretung unseres Präsidenten Roberto Lamacchia, verleiht meiner Person einen besonderen Wert und macht meinen Geist glücklich und stolz. Ich danke der VDJ, Ihnen allen von Herzen für diese große Ehre, die mir hiermit zuteil wird.</p>
<p>Dieser Preis ist meinem Kollegen und Kameraden Hans Litten gewidmet, der als Märtyrer den Folgen der Folter durch die Nazis im Konzentrationslager Dachau erlegen ist. Dass ich nun diesen Preis erhalte, erfüllt mich mit einem Gefühl unbeschreiblichen Stolzes und ist die größte Ehre, die mir zuteil kommen könnte, mir, die ich eines solchen Verdienstes sicher nicht würdig bin….</p>
<p>Diese Auszeichnung wurde an herausragende Persönlichkeiten in der Geschichte der Menschenrechte auf der ganzen Welt verliehen.</p>
<p>Ich erinnere an die israelische Kollegin und Freundin Lea Tsemel, die 2004 ausgezeichnet wurde, weil sie ihren Beruf der Verteidigung des palästinensischen Volkes und der Jugendlichen gewidmet hatte, die beschuldigt wurden, die israelische Armee mit Steinwürfen zu bekämpfen, und die dafür inhaftiert und zum Teil umgebracht wurden.</p>
<p>Oder dann Selçuk Kozağaçlı, der als Anwalt in der Türkeiverfolgt wurde und der ein Mitglied der türkischen Vereinigung zur Verteidigung der Menschenrechte (CHD) war. Ich möchte an all die vielen anderen Menschen erinnern, die sich in ihrem Leben gegen jede Form von Hass und Aggression einsetzen und die Krieg und jede Form von Diktatur ablehnen.</p>
<p>Ich erkenne in diesen Menschen meine Mitstreiter bei der Verteidigung der Bürgerrechte und im Kampf für Freiheit und dieSelbstbestimmung der Völker.</p>
<p>Ich fühle das Bedürfnis, um nicht zu sagen die Pflicht, einen ebenso aufrichtigen Gedanken an diejenigen zu richten, die mir mit ihrer Sympathie und ihrer Unterstützung stets zur Seite gestanden haben und die mitmir zusammengearbeitet haben, auch wennes galt, persönliche Opfer zu erbringen, die man nicht hätte erbringen müssen. Sie haben unter Beweis gestellt, dass sie an meine Ziele glauben und sind mir viele Jahre lang gefolgt: ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen Antonella, Amedeo, Fabrizio, Gianni, Michelina, Titti, Liliana, Francesca, Tatiana und den vielen anderen, die mich in diesen 76 Jahren meines Lebens begleitet und unterstützt haben.</p>
<p>Natürlich danke ich auch meinem Mann Vincenzo und meinen beiden Kindern Ira und Mario, die mich mit großer Geduld bei allen Ereignissen meines Lebens unterstützt haben. Der Name Ira ist übrigens natürlich ein ganz bedeutender Name und kommt aus dem Englischen IRA… Mario hingegen ist ein normaler italienischer Name… Oft mussten mein Mann und meine Kinder warten, bis ichendlich aus irgendeinem Teil der Welt wieder zurückkehren würde, manchmal ohnezu wissen, wo ich überhaupt war oder was mit mir möglicherweise geschehen war. Sie haben mein Engagement im bürgerrechtlichen und sozialen Bereich immerunterstützt.&nbsp;</p>
<p>Ich danke den Kollegen von IALANA, den Anwälten gegen Atomwaffen, Joachim Lau und Claudio Giangiacomo, die sich dafür eingesetzt haben, mein rechtspolitisches Engagement zu würdigen.</p>
<p>Mein Dank gilt schließlich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vereins Senzaconfine, den Migrantinnen und Migranten, die ihn aufsuchen. Sie haben mir viele Kenntnisse über die Welt, über die verschiedenen Kulturen vermittelt und gezeigt, was Solidarität und Freundschaft bedeuten. Ich danke den Freiwilligen des Servizio Civile, die uns täglich unterstützen, all jenen, die uns bei unserer Arbeit begleitet haben und allen, die unsere Arbeit mit Leidenschaft und Engagement unterstützen.</p>
<p>Und schließlich möchte ich erneut der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen und ihrem Vorstandsmitglied Thomas Schmidt dafür danken, dass die VDJ meiner Person nun diese große Bedeutung hat zukommenlassen, indem ausgerechnet ich unter den vielen anderen möglichen Personen als Preisträgerin dieses angesehenen Preises ausgewählt wurde.</p>
<p>(Aus dem Italienischen von Susann Kamme-Davies)</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Eröffnungsrede unseres Vorsitzenden zur Feier 50 Jahre VDJ</title>
		<link>https://vdj.de/beitrage-aktuelles/eroffnungsrede-unseres-vorsitzenden-zur-feier-50-jahre-vdj/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[andi]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 24 Sep 2022 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hans-Litten-Preis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Begrüßungsrede von Joachim Kerth-Zelter zum Nachlesen</p>
<p>The post <a href="https://vdj.de/beitrage-aktuelles/eroffnungsrede-unseres-vorsitzenden-zur-feier-50-jahre-vdj/">Eröffnungsrede unseres Vorsitzenden zur Feier 50 Jahre VDJ</a> appeared first on <a href="https://vdj.de">VDJ</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<figure class="w-richtext-figure-type-image w-richtext-align-floatleft" style="max-width:30%" data-rt-type="image" data-rt-align="floatleft" data-rt-max-width="30%">
<div><img decoding="async" src="https://vdj.de/wp-content/uploads/2026/10/1024-1824-1.jpg" width="auto" height="auto" loading="lazy"></div><figcaption>Joachim Kerth-Zelter, Bild:&nbsp;Thomas Schmidt</figcaption></figure>
<p><strong>Begrüßungsrede zum 50. Geburtstag der VDJ von Rechtsanwalt Joachim Kerth-Zelter, Vorsitzender der VDJ</strong></p>
<p>Liebe Mitglieder, liebe Freund*innen und Kolleg*innen,</p>
<p>ich darf Sie / euch herzlich im Namen der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen zu unserer 50 Jahre-Feier begrüßen. Ich hoffe, dass wir heute gemeinsam einen interessanten Tag mit spannenden Beiträgen erleben werden.</p>
<p>50 Jahre ist es nun her, dass unsere Organisation im März 1972 in Düsseldorf gegründet wurde. Das ist ein langer Zeitraum, der von einer Reihe politischer und rechtlicher Auseinandersetzungen geprägt war. 50 Jahre sind auch an uns nicht spurlos vorbeigegangen. Seither ist es nicht nur zu einigen Änderungen und Ergänzungen in unserer Satzung gekommen. Auch unser Name, der ursprünglich als „Vereinigung Demokratischer Juristen in der Bundesrepublik Deutschland e.V.“ eingetragen worden ist, wurde etwas dem Zeitgeist angepasst, weshalb wir jetzt Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen heißen.</p>
<p>Was sich aber nicht verändert hat, sind unsere Ziele. Von Beginn an ist unsere Vereinigung für den Frieden, für die internationale Verständigung und Solidarität und gegen Faschismus und Rassismus eingetreten. Vielleicht darf ich kurz aus unserer ersten 1972 beschlossenen Satzung den § 2 zitieren: </p>
<p>„Die Vereinigung unterstützt zur Sicherung des Friedens in der Welt die Bestrebungen für eine friedliche Koexistenz zwischen Staaten mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Systemen. Sie tritt ein für internationale Verständigung auf der Grundlage nationaler Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und Gleichberechtigung. Sie unterstützt den Kampf gegen imperialistische Unterdrückung sowie gegen nationalistische und rassistische Politik. Sie übt internationale Solidarität mit allen, die sich für die Durchsetzung dieser Prinzipien einsetzen. Sie fordert die Verwirklichung der Menschenrechte, wie sie in der UN-Charta niedergelegt sind.<br />Die Vereinigung unterstützt in der BRD alle Bestrebungen gegen die autoritäre Formierung und Manipulation durch fortschreitende wirtschaftliche und politische Machtkonzentrationen für die Herstellung und Verteidigung des demokratischen Rechts und Freiheiten der arbeitenden Bevölkerung.<br />Sie tritt dafür ein, daß die arbeitende Bevölkerung und ihre Organisationen in sämtlichen Bereichen des wirtschaftlichen Lebens die Kontrolle und Entscheidungsgewalt im Wege demokratischer Willensbildung erringen. Sie bekämpft den Faschismus in allen Ansätzen und in seinen versteckten und offenen Erscheinungsformen.“</p>
<p>Auch wenn weitere Themen in den Jahren hinzugekommen sind und die Wortwahl den damaligen Gebräuchen und Verhältnissen geschuldet ist, so meine ich doch, dass die Vereinigung sich bis heute treu geblieben ist.</p>
<p>Sicherlich muss man sich auch in die damalige Zeit zurückversetzen. Es gab damals zwei deutsche Staaten, die durch den so genannten eisernen Vorhang getrennt waren, weil sie den jeweils anderen Macht- und Militärblöcken angehörten. In Westdeutschland herrschte ein großes Misstrauen gegen alles, was links war. Es war die unrühmliche Zeit der Berufsverbote. Lange Jahre hat uns der Kampf gegen diese leidige Praxis, die sich im Wesentlichen gegen Linke wandte, beschäftigt. Dabei haben wir bis heute die Schicksale der Betroffenen im Blick, waren nicht wenige davon doch auch bei uns Mitglied. Denn bis zum heutigen Tage ist es nicht gelungen, diese Praxis der Berufsverbote als solche als rechtsstaatswidrig zu brandmarken und deren Auswirkungen zu beseitigen. Ja, heute wird erneut – unter dem Deckmantel der Bekämpfung rechtsradikaler Umtriebe – über die Wiedereinführung der Regelanfrage beim sogenannten Verfassungsschutz diskutiert.</p>
<p>Der Bau der Berliner Mauer war bei unserer Gründung gerade einmal vor 11 Jahren erfolgt. Der Antikommunismus feierte fröhliche Urständ. Dass es jemals zu einer Wiedervereinigung in Deutschland kommen würde, war lange Zeit undenkbar. Die Art und Weise, wie diese Wiedervereinigung letztlich in die Tat umgesetzt wurde, ist durchaus kritikwürdig und es gab seinerzeit auch einige andere Ideen, wie das in die Tat umgesetzt werden könnte. Aber die fortschrittlichen Kräfte waren nicht mächtig genug, hier etwas konkret durchzusetzen. Das ist und bleibt eine verpasste Chance auf eine bessere Verfasstheit der Bundesrepublik Deutschland.</p>
<p>Es war auch meines Erachtens richtig und wichtig, dass unsere Vereinigung von Anfang an ihr Augenmerk auf die Themen wie Nationalismus und Rassismus aber auch auf die internationale Solidarität gerichtet hat. Hier ist es insbesondere zusammen mit der EJDM gelungen, eine kontinuierliche internationale Solidarität unter anderem durch Prozessbeobachtungen zum Beispiel in der Türkei aber auch durch die Teilnahme an Aktionen wie dem Tag der bedrohten Anwältin/des bedrohten Anwalts aufrecht zu erhalten. Ein Stichwort, das immer wieder in unserer internationalen Arbeit zum Tragen kam, ist das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das unter anderem durch die UN-Charta anerkannt wird. Deshalb haben wir uns gegen die Unterdrückung in den verschiedensten Teilen der Welt gewandt. Als Beispiele nenne ich nur Nordirland, das Baskenland und die Westsahara aber auch Palästina.</p>
<p>Aus unserer Ausrichtung auf internationale Fragen resultierte auch, dass wir uns immer wieder mit Fragen der Verfasstheit der EU beschäftigt haben und eine deutliche Stärkung der demokratischen Willensbildungsprozesse in der EU gefordert haben. Auch die eklatanten Defizite der EU-Flüchtlingspolitik, die man nur unter dem Begriff “Festung Europa“ zusammenfassen kann und deren menschenverachtende Wirkung nicht zuletzt an den vielen Toten im Mittelmeer deutlich wird, war immer wieder Gegenstand unserer Aktivitäten und Stellungnahmen. Es bleibt einfach richtig, dass auch dann Recht und Gesetz gelten müssen, wenn es schwierig wird. Illegale „Push-Backs“ an der Grenze zwischen Griechenland und der Türkei oder zwischen Belarus und Polen werden nicht dadurch legalisiert, dass selbst Kommissionspräsidentin von der Leyen diese Aktionen gutheißt. Denn auch sie steht nicht über dem Gesetz. Angesichts dessen, dass es bis zum heutigen Tage nicht gelungen ist, eine befriedigende Lösung des Flüchtlingsthemas zu finden, wird uns diese Problematik leider weiter erhalten bleiben und es ist wichtig, dass wir hier unsere Stimme erheben und notwendige Kritik üben.</p>
<p>Von Beginn an hat sich unsere Organisation darüber definiert, dass sie an der Seite der Arbeiterbewegung steht. Und ich denke, dass diese klare Positionierung bis zum heutigen Tage zu unserer DNA gezählt werden muss. Nicht zuletzt deshalb ist ein wichtiges Standbein unserer Aktivitäten der regelmäßig tagende Arbeitskreis Arbeitsrecht, der in den letzten Jahren und Jahrzehnten eine zunehmende Bedeutung für die Verteidigung einer Arbeitnehmerposition im Arbeitsrecht hat. Er hat damit eine notwendige Gegenposition zu neoliberalen Positionen in der Politik und Wirtschaft bezogen. &nbsp; <br />Unser Engagement für die Arbeiterbewegung ist aber auch stets eng verbunden gewesen mit der Frage der sozialen Gerechtigkeit. Diese Frage ist heute umso bedeutender, als sie aufgrund der Preisentwicklung nicht zuletzt im Bereich der Energieversorgung mittlerweile für viele Haushalte zur entscheidenden Frage geworden ist. Hier ist eine klare Entlastung gerade der Haushalte mit geringem Einkommen zwingend geboten. Eine Verteilung von Geldern mit der Gießkanne, die insbesondere wieder die Besserverdienenden bevorteiligt, ist abzulehnen. Vielmehr verlangt gerade diese sozial schwierige Situation, dass es endlich zu einer konsequenten Umverteilung von oben nach unten kommt und damit diejenigen wirklich entlastet werden, die es besonders nötig haben. Gleichzeitig würde man durch eine solche Politik im Energiebereich auch etwas gegen den Klimawandel tun, weil übermäßiger Verbrauch überproportional teuer würde.</p>
<p>Auch die Verankerung unserer Organisation in einem demokratischen Rechtsverständnis ist von entscheidender Bedeutung gewesen. Wobei für mich die Betonung ausdrücklich auf dem Wort „demokratisch“ liegt. Gerade hier mussten wir im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erleben, dass zum einen zum Beginn der Pandemie aus einer Art Panikreaktion heraus plötzlich alle bürgerlichen Freiheiten komplett eingeschränkt wurden. Es war damals noch nicht einmal möglich, seinen demokratischen Willen auf der Straße im Rahmen von Demonstrationen darzustellen und wahrzunehmen. Erst nach und nach und insbesondere auch über die Einschaltung von Gerichten ist es dann gelungen, die schlimmsten Eingriffe in die Freiheitsrechte wieder zurück zu drängen. <br />Das aber zeigt erneut deutlich, wie wichtig eine aufmerksame Öffentlichkeit für den Erhalt der Demokratie ist.</p>
<p>Und es sei mir noch eine wesentliche Anmerkung erlaubt. Es heißt immer, dass die Krise die Zeit der Exekutive ist. Schön und gut. Aber was bedeutet es für eine Gesellschaft, wenn sie praktisch ständig im Modus der Krise lebt. Ich behaupte deshalb, dass sich ein demokratischer Rechtsstaat gerade in der Krise als solcher hervortun und beweisen muss.</p>
<p>Und es erscheint mir auch noch einmal notwendig, auf die Rolle des Verfassungsgerichts aufmerksam zu machen. Sicherlich hat eine Mehrheit der aufgeklärt und fortschrittlich Gesinnten seinerzeit die so genannte Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, weil die Politik aufgrund dieser Entscheidung gezwungen war, die unzureichenden Klimaregelungen deutlich nachzuschärfen. </p>
<p>Gleichwohl kommen wir nicht umhin festzustellen, dass das Verfassungsgericht mit seiner Konstruktion eines intergenerationellen Freiheitsrechts seine Auslegungsbefugnisse bis an den Rand ausgeschöpft hat. Immerhin müssen wir feststellen, dass das Verfassungsgericht im Gegensatz zum Parlament und damit auch der Regierung sich keiner demokratischen Wahlen stellen muss. Wir sehen daher die Rolle des Verfassungsgerichts kritisch. Und welche gesellschaftlichen Verwerfungen sich hieraus ergeben können, kann man deutlich an der Entwicklung des Supreme Court in den USA aber auch des polnischen Verfassungsgerichts erkennen. Hier werden diese Verfassungsgerichte als Speerspitze der konservativen Gegenrevolution missbraucht, wenn beide Gerichte zum Beispiel das Recht auf Abtreibung aus der Welt schaffen wollen. Die Folgen für die betroffenen Frauen sind unmittelbar spürbar. </p>
<p>Wie ich bereits erwähnt habe, soll heute auch das Buch „Streit ums Recht“, das wir mit Blick auf die letzten 50 Jahre rechtspolitischer Auseinandersetzungen zusammengestellt haben, vorgestellt werden. Dabei ging es uns nicht darum, alleine historische Linien nachzuzeichnen. Vielmehr soll dieser Band aufzeigen, dass viele Themen, die schon zu Zeiten der Gründung der VDJ relevant und umstritten waren, bis heute aktuell und umkämpft sind. Es freut mich sehr, dass es uns gelungen ist, in diesem Band viele verschiedene Autor*innen zusammen zu bringen. <br />Und insbesondere darf ich noch hier an dieser Stelle auf einen der Autoren, Martin Kutscha, aufmerksam machen, der dort unter dem Titel „Jagd auf `Verfassungsfeinde` und `Extremisten`“ unter anderem über die unselige deutsche Praxis der Berufsverbote geschrieben hat. Martin Kutscha ist stets dafür eingetreten, das Bonner Grundgesetz als antifaschistisch geprägtes Gesetz zu verstehen. Daraus folgte für ihn der Auftrag, sich als Jurist auch im Alltag gegen rechte Bestrebungen einzusetzen und sich dort zu Wort zu melden, wo dies zur Verteidigung der Gerechtigkeit und Humanität notwendig war. Wir hatten gehofft, ihn heute hier auf dem Podium als Redner begrüssen zu können. Das ist leider nicht möglich, weil er zwischenzeitlich verstorben ist. Ich darf insoweit auch an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich mein tiefes Bedauern über diese Entwicklung kundtun.</p>
<p>Alle diese Fragen und Themen, die ich hier genannt habe, haben bis zum heutigen Tage nichts an ihrer Aktualität verloren. Deshalb ist es weiterhin wichtig, dass sich unsere Organisation auch heute &nbsp;noch mit all ihrer &nbsp;Kraft &nbsp;hier einsetzt &nbsp;und &nbsp;deutlich macht, dass es &nbsp;möglich ist, mit den Mitteln des &nbsp;Rechts &nbsp;für einen demokratischen und sozialen Fortschritt &nbsp;zu kämpfen. Es ist deshalb wichtig, dass man sich immer wieder mit Elan und Nachdruck hierfür einsetzt und nicht nachlässt, für eine gerechte Gesellschaft und deren Umsetzung im Recht zu kämpfen.</p>
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		<title>50 Jahre VDJ &#8222;Was war die VDJ und was wird sie sein?&#8220;</title>
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		<dc:creator><![CDATA[andi]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 24 Sep 2022 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hans-Litten-Preis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ernstes und Heiteres zu 50 Jahren VDJ zum Nachlesen</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 24.09.2022 feierte die VDJ ihr fünfzigjähriges Bestehen im Frankfurter Literaturhaus. Mit 100 Gästen, vielen Freundinnen und Freunden, Reden,&nbsp;Diskussionen, Chormusik und Sektempfang. Zu&nbsp;Beginn der Veranstaltung stellten wir uns die Frage, was die VDJ&nbsp;war und was sie sein wird und versprachen Ernstes und Heiteres aus 50 Jahren Verbandsgeschichte &#8211; mit Blick in die Zukunft. Die Beiträge von unserem Gründungsmitglied Prof. Dr. Udo&nbsp;Mayer, von Ursula Mende und von RA&#8217;in Lea Welsch sind im folgenden zum&nbsp;Nachlesen dokumentiert. </p>
<figure class="w-richtext-figure-type-image w-richtext-align-floatleft" data-rt-type="image" data-rt-align="floatleft" data-rt-max-width="">
<div><img decoding="async" src="https://vdj.de/wp-content/uploads/2026/10/4096-2300-max-2-scaled.jpg" width="auto" height="auto" loading="lazy"></div><figcaption>Udo Mayer, Bild: Thomas Schmidt</figcaption></figure>
<p><strong>Gedanken an die Mitgliederversammlung der VdJ im Frühjahr 1972 in Marburg, Prof. Dr. Udo Mayer</strong></p>
<p>Ich möchte einige Worte zur ersten großen VDJ-Versammlung im Frühjahr 1972 in Marburg sagen, die nicht die Gründungsversammlung der VDJ war, aber für mich trotzdem den Charakter einer Gründungsversammlung hatte. Der eigentliche formale &nbsp;Gründungsakt war einige Wochen vorher in Düsseldorf von einigen Rechtsanwälten und mir vollzogen worden und die Versammlung in Marburg sollte der erste große Auftritt der jungen Organisation mit dem krönenden Abschluss der Kür eines Vorsitzenden sein.</p>
<p>Ich war damals 1972 Referendar in Hamburg und in der RA- Station bei RA Grönewold. Das Büro Grönewold/Jacobi verteidigte damals u.a. RAF-Mitglieder und wurde von der othodoxen DKP-nahen Linken als linkssektiererisch angesehen.</p>
<p>Ich gehörte damals selbst der DKP an und hatte von den Initiatoren des VDJ-Gründungsprozesses aus Düsseldorf um die RAe Mertens und Peters den Auftrag, Grönewold und seinesgleichen von diesem Prozess fern zu halten. Sie hatten zwar im Vorwege Interesse daran geäußert, dieses Interesse dann aber wieder verloren, da ihnen der DKP-Einfluss wohl zu groß und in ihrer Wahrnehmung zu revisionistisch war. Im Ergebnis waren RAF-Anwälte dann auch nicht zur Versammlung in Marburg erschienen. Sie waren 7 Jahre später im RAV wieder zu finden, einem weiteren kritischen Sammelbecken für Anwältinnen und Anwälte </p>
<p>Was hatte mich dazu gebracht, mich auf den Weg nach Marburg zu begeben? </p>
<p>Ich &nbsp;hatte mich Anfang der 70er Jahre der studentischen Juristengruppe des &nbsp;MSB Spartakus angeschlossen und bald auch der DKP , hatte &nbsp;Kontakt zu älteren Juristen der DKP oder ihnen nahestehenden Anwälten, die im KPD-Verbotsverfahren als Prozessvertreter der KPD aufgetreten waren wie RA Wessig. Über diese Kontakte traten auch die Initiatoren der VDJ-Gründung aus Düsseldorf um RA Mertens an mich und an weitere Mitglieder der MSB-Gruppe an der JurFak heran. Ich kann mich allerdings nicht mehr an die Zusammensetzung der Guppe erinnern, die sich im März 1972 dann in meinem VW-Käfer auf den Weg nach Marburg machte. </p>
<p>Die Versammlung in Marburg im Frühjahr 1972 fand in einem großen Saal statt, den genauen Ort erinnere ich nicht mehr. Es war eigentlich eine Sympathisantenversammlung; niemand wurde nach einer formellen Mitgliedschaft gefragt. Der Versammlungssaal war jedenfalls rappelvoll und stark von jungen MSB-nahen Teilnehmern geprägt, die auch bei der Satzungsdiskussion den Ton angaben.</p>
<p>Marburg war damals eine Hochburg des MSB-Spartakus, woran möglicherweise Wolfgang Abendroth einen nicht geringen Anteil hatte. Ob &nbsp;Abendroth selbst an der Versammlung teil nahm, erinnere ich nicht. Auch die Rolle der Gründungsinitiatoren aus Düsseldorf &nbsp;auf der Versammlung ist mir nicht mehr präsent.</p>
<p>Allerdings war für den Verfassungsschutz deren Rolle eindeutig: die VdJ wurde als von der DKP initiierte Bündnisorganisation eingeordnet und in den jährlichen Verfassungsschutzberichten als verfassungsfeindliche Organisation gelistet. Das fand sogar Widerspruch bei damaligen Mitgliedern der Bundesregierung wie den Innenministern Maihofer und später Baum: bei der VdJ handele es sich um eine Organisation, der man nicht insgesamt verfassungsfeindliche Ziele unterstellen dürfe, nur weil in ihr auch Kommunisten seien. Den Verfassungsschutz scherten solche Einwände aber nicht: bis 1990 stand die VdJ auf der Liste der als &nbsp;verfassungsfeindlich angesehenen Organisationent. &nbsp;</p>
<p>Was ich noch lebhaft erinnere, ist der Auftritt von Prof. Ridder und seinem Adlatus Ladeur auf dieser Versammlung. Ridder sollte ja zum Vorsitzenden der neu zu gründenden VdJ gekürt worden. Die Programmdiskussion gestaltete sich aber so ausufernd, dass er unter Protest mit seinem Adlatus den Saal verließ und fortan nicht bereit war, in diesem „chaotischen Haufen“ den Vorsitzenden zu spielen. Allerdings ließ er sich nach etwa 2 Jahren herab, die von der VdJ herausgegebene Vierteljahreszeitschrift DuR als Chefredakteur zu leiten. </p>
<p>Erst auf einer Nachbesprechung der Marburger Versammlung einige Wochen später in Düsseldorf beim BuVo, dem ich auch angehörte, wurde bekannt gegeben, dass mit Gerhard Stuby Kontakt aufgenommen worden war und er als Vorsitzender gewonnen werden konnte. Mir ist erst jetzt bewusst, dass ich 50 Jahre dem BuVo angehöre und als Einziger von damals noch dabei bin. Damit habe ich etwas gemeinsam mit Schäuble, wenn auch in einem kleineren Rahmen.</p>
<p>Die Marburger Versammlung ging schließlich in einer Art kollektiver Erschöpfung zu Ende. Das historische Ereignis endete nicht etwa in einem begeisternden Festakt mit Musik, Tanz und reichlich Alkohol, sondern eher wie ein Katerfrühstück und dem Wegschleichen aller Beteiligten. </p>
<p>Schön, dass wir heute den 50. Geburtstag anders feiern! Es ist mir eine Freude und Genugtuung, dass sich die VdJ trotz der chaotischen Anfänge über die Jahre als rechtspolitische Stimme Gehör und Respekt verschafft hat. Sie möge noch lange gehört werden!</p>
<figure class="w-richtext-figure-type-image w-richtext-align-floatleft" data-rt-type="image" data-rt-align="floatleft">
<div><img decoding="async" src="https://vdj.de/wp-content/uploads/2026/10/4096-2302-max-scaled.jpg" width="auto" height="auto" loading="lazy"></div><figcaption>Ursula Mende, Bild: Thomas Schmidt</figcaption></figure>
<p><strong>Über Bündnisse: binnen und buten &#8211; eine Schauplatzbesichtigung, Ursula Mende</strong></p>
<p>Andreas hat mich gebeten, unter dem Oberthema, was die VDJ war und sein wird, etwas zu Bündnissen zu sagen und wie dem Programm zu entnehmen ist, soll auch was &#8222;Heiteres&#8220; neben &#8222;Ernstem&#8220; dabei sein. Also mal der Versuch einer Schauplatzbesichtigung &#8211; binnen und buten &#8211; hochdeutsch: Internes und Externes.</p>
<p>Vor zehn Jahren an gleichem Ort hat Dieter Hummel zutreffend die VDJ von Beginn an &#8222;als eine gescheite Sache&#8220; bezeichnet.</p>
<p>Umsichtig war damals &#8211; 1972 &#8211; der Zeitpunkt gewählt, nämlich als Erste einen Zusammenschluss &#8211; die Vereinigung demokratischer Juristen &#8211; zu gründen und berufsübergreifend und überparteilich für eine demokratische und linke Rechtspolitik einzutreten, gesellschaftlichen Einfluss nehmen zu wollen und dafür gerade auf die Verschiedenheit beruflicher Tätigkeiten und Zugänge zu setzen.</p>
<p>Die Abbildung der Vielfalt hatte es allerdings viele Jahre schwer, weil eben auch Juristinnen dieser Vereinigung sich anschlossen und unter das Konstrukt des generischen Maskulinums subsumiert wurden. </p>
<p>Daran wurde dann doch bereits oder endlich Anfang der 80er Jahre deutlich Anstoß genommen. Immerhin war es nach mehreren Anläufen schließlich auf der Delegiertenversammlung der VDJ 1986 in Marburg soweit. Alles war &#8211; wie immer &#8211; bestens vorbereitet: Satzungsänderung und zu wählende Kandidat*innen für den Bundesvorstand. Die VDJ benannte sich nicht nur um, sondern stellte zum Ungemach von manchem die Frauen im Vereinsnamen nach vorn. Das kostete die Vereinigung in der Versammlung den designierten neuen Vorsitzenden, der die Wahl nicht annahm und der mit einem großen Rosenstrauß bereits verabschiedete Vorsitzende Norman Paech trat dann noch einmal an. &nbsp;</p>
<p>Auch dann, wenn im Laufe der Jahre die Zahl von Richter*innen, Jurist*innen in Verwaltung, Gewerkschaft und in der Ausbildung abgenommen hat, Rechtsanwält*innen immer noch die größte Berufsgruppe sind und die Mitgliedschaft auch älter geworden ist, ist es weiterhin bunt: So hat die Zahl der Kolleg*innen in Wissenschaft und Ausbildung zugenommen, was dem inneren Diskurs und auch dem &#8222;output&#8220; der Vereinigung gut tut.</p>
<p>Ungeachtet dessen, dass für Wirksamkeit und politischen Einfluss einer Organisation vorrangig das inhaltliche Profil, Projekte und Veranstaltungen sowie der Zugang zu öffentlichen Medien entscheidend sind, ist gerade die Kooperation mit anderen nicht weniger wichtig.</p>
<p>Arbeitsrecht war und ist für die VDJ eine Kernkompetenz und Angelpunkt für gesellschaftliche Veränderungen, wozu auch immer die Verbindung zu anderen Akteur*innen, insbesondere die Gewerkschaften gehörten. Insofern ist der Arbeitskreis Arbeitsrecht seit mehreren Jahrzehnten neben der Fortbildung <strong>der </strong>angesagte Ort für kritische rechtspolitische Diskussion und Positionierung schlechthin, der Theorie und Praxis zusammenführt, mit Erklärungen öffentlich Stellung nimmt und das mit Wirkung. Ebenfalls für eine demokratische Berufspraxis in einem anderen bedeutenden Gesellschaftsbereich steht der Arbeitskreis Familienrecht und Sozialpolitik, der Fortbildung und Rechtspolitik miteinander verbindet und einen festen Stamm und gleichzeitig offenen Kreis von Teilnehmer*innen hat. &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;</p>
<p>Wer etwas zu sagen hat, politisch bewegen und verändern will, braucht Bündnispartner*innen und Resonanzwerke. In den letzten Jahrzehnten hat sich ein breites Netzwerk an Bürger*innenrechtsorganisationen in wachsender Zahl etabliert. </p>
<p>Hierzu gehört zentral der jährliche Grundrechte-Report, der inzwischen von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben wird und zu deren	Mitherausgeber*innen die VDJ seit 20 Jahren gehört.</p>
<p>Daneben besteht ein lockerer offener Verbund diverser Bürgerrechtsorganisationen, der aus früheren jährlichen Treffen hervorgegangen ist und zu dem u. a. die Internationale Liga für Menschenrechte, die Humanistische Union, das Komitee für Demokratie	und Grundrechte, die NRV, der RAV und die VDJ gehören.</p>
<p>Förderlich für die alltägliche Zusammenarbeit ist ein kurzer niederschwelliger Draht unter den Geschäftsführer*innnen bzw.	Ansprechpartner*innen, wobei die Dichte der Kooperation dann	thematisch, fachlich und nach der politisch inhaltlichen Schnittmenge sich bestimmt.</p>
<p>Daneben ist die VDJ Mitglied bei IALANA, attac und der Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung.</p>
<p>Zur kontinuierlichen Zusammenarbeit gehören nach Themenlage insbesondere auch das ECCHR und die VVN.</p>
<p>Anlassbezogen hat sich die VDJ in letzter Zeit an diversen Bündnissen beteiligt,	u. a. bei #unteilbar und regional an den Bündnissen gegen das Polizei- und VersammlungsG in NRW und gegen die Polizei- und	Sicherheitsgesetze in Hamburg.</p>
<p>International arbeiten wir in der EJDM und haben gerade zu den Mitgliedsorganisationen in England, Italien, der Schweiz und Türkei besonders enge Verbindungen.</p>
<p>Gleichwohl auch nach 50 Jahren kein Grund die Füße hochzulegen. Es ist noch viel Luft nach oben.</p>
<figure class="w-richtext-figure-type-image w-richtext-align-floatleft" data-rt-type="image" data-rt-align="floatleft" data-rt-max-width="">
<div><img decoding="async" src="https://vdj.de/wp-content/uploads/2026/10/4096-2301-max-scaled.jpg" width="auto" height="auto" loading="lazy"></div><figcaption>Lea Welsch, Bild: Thomas Schmidt</figcaption></figure>
<p><strong>Rede am 24.09.2022 von&nbsp;Ra&#8217;in Lea Welsch</strong></p>
<p>Liebe Kolleg*innen, liebe Anwesende,</p>
<p>Bei der letzten Jubiläumsfeier – der Feier zum 40jährigen Bestehen der VDj – stand der historischen Rückschau ein ganz besonderes Zitat Pate. Ein Zitat aus dem Gedicht von Bertolt Brecht „an die Nachgeborenen“ von 1939. Herausgegriffen wurde dabei – darauf hat mich Ursula hingewiesen – der Vers, in dem es heißt: „Wenn da nur Unrecht war und keine Empörung“? Ich gehe davon aus, dass Gedicht ist, hier nicht unbekannt.</p>
<p>Weil es immer gut ist rote Fäden aufzugreifen und mich dieses Brecht Gedicht auch schon lange begleitet werfe ich mal ein weiteres Zitat in den Ring: „Was sind das für Zeiten, wo ein Gespräch über Bäume fast ein Verbrechen ist, weil es ein Schweigen über so viele Untaten einschließt?“</p>
<p>Nunja &#8211; das scheinbar profane Gespräch über Bäume, wird man heute wohl sagen können, muss inzwischen anders bewertet werden. Nimmt man diese Bäume in Brechts Gedicht als Chiffre für die Natur, dann ist heute ein Gespräch über Bäume wohl keineswegs mehr eines, was nicht gleichzeitig eines über Untaten, finstere Zeiten, Katastrophen und große politische Zukunftsfragen ist.</p>
<p>Wenn ich hier als junge Vertreterin des Bundesvorstandes spreche, dann ist es naheliegend, dass ich mich nicht nur bei der Interpretation dieses Brecht Verses, sondern wohl insgesamt auf die inhaltlichen Akzentverschiebungen konzentriere: Die Überlegungen welche rechtspolitischen Fragen wohl in der Zukunft der Arbeit der VDJ eine Rolle spielen mögen. </p>
<p>Wenn es um die politischen Zukunftsfragen der VDJ geht, dann ist es mir zunächst wichtig zu betonen, welchen Mehrwert für mich dieser politische Verband an sich darstellt: wir haben bereits in den Reden von Ursula und Udo gehört, welche politischen Kämpfe die VDJ in der Vergangenheit geprägt hat, und wie dieser Verband damit also auch schon die Gegenwart positiv beeinflusst hat. <br />Diese Zeugnisse rechtspolitischer Kämpfe legen es mir also nahe dem Wert der Gemeinschaft nochmal hervorzuheben und zu betonen. Insofern erfüllt der Verband – und das ist gleichzeitig eine These über die Zukunftsfragen der VDJ – schon an sich eine wichtige soziale und politische Aufgabe – auch in Zukunft: nämlich der Vereinzelung einen solidarischen Verbund, ein politisches Miteinander entgegenzusetzen, in dem die Auseinandersetzung auf Augenhöhe zu rechtspolitischen Themen im Fokus steht und gemeinsam solidarische rechtspolitische Praxen zu entwickeln. </p>
<p>Darüber hinaus, und das knüpft im gewissen Sinne daran an, denke ich, dass es die wirklich neuen politischen Fragen nicht gibt: zumindest so lange kein fundamentaler gesellschaftlicher Wandel eingesetzt hat. Zukunftsfragen sind auch immer Fragen der Vergangenheit. So ist beispielsweise eine der großen Gründungserzählungen der VDJ – die Auseinandersetzungen rund um das Berufsverbot – ein meines Erachtens nach wie vor wichtiger Aspekt. <br />Neben dem Faktum, dass es nach wir vor vermittels durch die Extremismusklauseln Berufsverbote gibt, verhandeln wir hier doch eine ganz grundsätzliche Begebenheit. Nämlich das Problem, aufgrund seiner politischen Haltung Repressalien ausgesetzt zu sein und der Umgang mit diesen – zumeist ja – individualisierten Konsequenzen.<br />Sicherlich kann man das heutige politische Klima nicht mit dem der 1970er Jahre einfach vergleichen. &nbsp;Angesichts der nun schon seit spätestens 2008 ausgerufenen multiplen Krise, den politischen Entwicklungen hinzu einem erstarken rechter Positionen – gebannt kann man da ja auch dieser Tage nach Italien blicken – ist allerdings wenig Gutes zu erwarten. </p>
<p>Ein weiteres Thema – bei Brecht ist es schon zu Tage getreten – ist die Klimakrise. Und auch da lässt sich die These aufrechterhalten, dass es sich dabei im gewissen Sinne um ein altes Thema in neuen Schläuchen handelt. Zur Vorbereitung auf diese Feier habe ich mich nämlich in die Archive der Schriften dieser Vereinigung begeben – kurze Randbemerkung: Wer jetzt denkt ich sei eine kleine Wendeltreppe in einen Keller hinuntergestiegen, der voller Kisten mit Büchern und Heften des Pahl Rugenstein Verlags ist und ich hätte diese Publikationen dort gesichtet, der irrt leider. Denn ein wirkliches Archiv dieser doch sehr beeindruckenden und qualitativ – zumindest, soweit ich das sehen konnte – sehr bemerkenswerten Schriften gibt es nicht.</p>
<p>In einer Publikation, die ich mir in der Deutschen Nationalbibliothek bestellt hatte, herausgegeben von Joachim Schwammborn und Helmut Tannen im Jahr 1989 anlässlich der wissenschaftlichen Konferenz zu Umwelt und Technologiepolitik bin ich da auf ein Marx Zitat gestoßen – dritter Band des Kapital – dass ich neulich auf Twitter wiedergefunden habe. Joachim Schwammborn hat dazu in dem Buch folgendes geschrieben:</p>
<p>„Man muss nicht Marxist sein um Karl Marx zuzustimmen, wenn er schreibt: &#8218;Auch nicht alle gleichzeitigen Gesellschaften zusammen sind Eigentümer der Erde. Sie sind nur ihre Besitzer, ihre Nutnießer und haben sie als boni patres familias den nachfolgenden Generationen verbessert zu hinterlassen&#8216; </p>
<p>Schwammborn schreibt dann weiter: </p>
<p>„Ganz anders aber die Einladung des § 903 BGB, der zum Umgang mit der sächlichen außermenschlichen Natur bestimmt: „Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritte entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren.“</p>
<p>Diesen offensichtlichen Widerspruch zwischen der Privatnützigkeit des Eigentums und seiner sozialen Bindung gilt es gerade in den aktuellen politischen Debatten hochzuhalten. Beispielsweise die Debatten um Art. 15 GG oder grundsätzliche finanzverfassungsrechtliche Fragen gilt es zumindest kritisch zu begleiten – und das natürlich nicht nur im Hinblick auf die Klimafrage. </p>
<p>Zum Schluss noch eine eher persönliche Bemerkung: Dass ich als jüngere Kollegin für den Buvo, spreche ist vielleicht auch ein bisschen atypisch, denn das muss schon klar gesagt werden: der Buvo besteht mehrheitlich aus weißen, männlichen Perspektiven. Ich finde es dennoch schwierig hier die identitätspolitische Fahne zu schwenken, denn eines haben viele der positiven Entwicklungen in beispielsweise Geschlechterfragen etc. gezeigt: sie lassen sich nur allzu gut in neoliberale oder autoritäre Strategien integrieren. Beispielsweise die von Annalena Baerbock ausgerufene „feministische Außenpolitik“ &#8211; dieser Aspekt darf nicht einfach so vernachlässigt werden. </p>
<p>Ich denke – auch angesichts der anstehenden Krise – ist es wichtig, das klare Profil der VDJ im Auge zu behalten und trotzdem die positiven Entwicklungen die Identitätspolitiken mit sich bringen als Faktum und als Reflexion über die eigene politische Rolle und Identität mitaufzunehmen. </p>
<p>Den Wert, den solch ein Verband hat, ist es ohne Zweifel, die eigene politische Arbeit in einen historischen Kontext zu stellen. Und darum geht es in einer Zeit, in der fast alles politisch ist. Umso wichtig ist es gleichzeitig sich dabei klarzumachen, wofür man eigentlich kämpft: Dass es nicht darum geht sich im neoliberalen Spiel der Kräfte besser durchzusetzen, sondern wirkliche Alternativen anzustreben! </p>
<p>Das Versprechen der VDJ, und das spiegelt sich auch in den vielen Erklärungen zu aktuellen Themen, ist nicht gefällig, sondern ungemütlich zu sein. Nicht bei Haupt- und Nebenwiderspruch stehen zu bleiben, Totalität anzuerkennen als Zugang und als Problem – darin liegt das entscheidende politische Commitment unserer Zeit! Und das löst die VDJ ein.</p>
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		<title>Prolog zur Hans-Litten-Preis-Verleihung von Rechtsanwalt Joachim Kerth-Zelter, Vorsitzender der VDJ</title>
		<link>https://vdj.de/beitrage-aktuelles/prolog-zur-hans-litten-preis-verleihung-von-rechtsanwalt-joachim-kerth-zelter-vorsitzender-der-vdj/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[andi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Oct 2020 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hans-Litten-Preis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ich freue mich, dass wir heute – einer mittlerweile langjährigen Tradition der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen folgend .</p>
<p>The post <a href="https://vdj.de/beitrage-aktuelles/prolog-zur-hans-litten-preis-verleihung-von-rechtsanwalt-joachim-kerth-zelter-vorsitzender-der-vdj/">Prolog zur Hans-Litten-Preis-Verleihung von Rechtsanwalt Joachim Kerth-Zelter, Vorsitzender der VDJ</a> appeared first on <a href="https://vdj.de">VDJ</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<figure class="w-richtext-figure-type-image w-richtext-align-fullwidth" style="max-width:560px" data-rt-type="image" data-rt-align="fullwidth" data-rt-max-width="560px">
<div><img decoding="async" alt="" src="https://vdj.de/wp-content/uploads/2026/10/csm_100_Jahre_Betriebsverfassung-Litten-Preis_2020_089_31225821d7.jpeg" width="auto" height="auto" loading="auto"></div>
</figure>
<p>Ich freue mich, dass wir heute – einer mittlerweile langjährigen Tradition der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen folgend – den nach dem Rechtsanwalt Hans Litten benannten Preis vergeben können.</p>
<p>Wir sehen das Leben und Wirken des Rechtsanwaltes Hans Litten in der Weimarer Zeit auch heute noch als einen steten Auftrag dafür an, für das Recht und die Gerechtigkeit auch und gerade dann zu kämpfen, wenn einem der Wind der Ungerechtigkeit ins Gesicht bläst. Wir wollen mit diesem Preis den unerschrockenen Einsatz Hans Littens mit den Mitteln des Rechts würdigen und die Erinnerung an ihn und sein Schicksal in den dunklen Zeiten des Nationalsozialismus wachhalten. Wir wollen aber auch durch die Verleihung dieses Preises den mutigen Einsatz der Preisträger*innen in heutiger Zeit hervorheben und so andere zur Nachahmung ermutigen.</p>
<p>In welch massiver Weise der Einsatz für Recht und Gerechtigkeit von undemokratischen Regimen als Bedrohung empfunden wird, zeigt das Schicksal unseres Preisträgers aus dem Jahre 2014. Der türkische Rechtsanwalt Selcuk Kozagacli, der leider im Zuge der in der Türkei immer noch andauernden ausufernden Verfolgung von linken, kurdischen und demokratisch gesinnten Menschen, mit mehreren Strafverfahren überzogen wird und immer noch inhaftiert ist. Er muss mit der Verhängung von mehrjährigen Haftstrafen rechnen.. Der gegen ihn erhobene Vorwurf besteht aber im Wesentlichen darin, dass er als linker Rechtsanwalt bereit war, die Verteidigung von Personen zu übernehmen, die als Terroristen beschuldigt werden. Er befindet sich alleine wegen seiner engagierten anwaltlichen Berufsausübung in Haft. Auch hier findet seitens der Ankläger und Richter eine unzulässige Gleichsetzung der Anwälte mit den vermuteten Ansichten und Handlungen eines Mandanten statt. Dies zeigt jedoch alleine, wie es derzeit um die Menschenrechte und die Verteidigerrechte in der Türkei bestellt ist.</p>
<p>Dass wesentliche Grund- und Menschenrechte aber nicht nur in autokratischen und diktatorischen Staaten in Gefahr geraten, sondern dass es durchaus auch hier in der Bundesrepublik Deutschland bedenkliche Entwicklungen gibt, ist uns gerade in jüngster Zeit noch einmal sehr deutlich vor Augen geführt worden.</p>
<p>Wir haben in diesem Jahr in beispielloser Weise mitansehen müssen, dass fundamentale demokratische Rechte im Zusammenhang mit der Covid 19-Epidemie weitgehend durch das Verbot von Kontakten ausgehebelt wurden. Wir meinen, dass sich eine demokratische Gesellschaft gerade in der Bewältigung von Krisen besonders bewähren kann und muss. Leider sehen wir in vielen Ländern, dass die dortigen Regierungen dieser Maxime nicht folgen. Mögen auch in der Bundesrepublik Deutschland zum Schutz von Leben und Gesundheit eine ganze Reihe von Massnahmen gerechtfertigt gewesen sein, so kann man doch nicht übersehen, dass es erst die überzogenen Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen waren, die hierzulande dazu führten, dass zur Vermeidung einer Überlastung unseres Gesundheitswesens und damit zum Schutz von Menschenleben solch drastische Einschränkungen der Bürgerrechte als erforderlich angesehen wurden. Immer mit den schockierenden Bildern aus Italien vor Augen, dessen Gesundheitssystem unter anderem aufgrund der Sparmaßnahmen, die diesem Land von der EU aufgezwungen wurden, ruiniert war. So schien jede noch so weitgehende Einschränkung der Freiheit der Bürger notwendig, weil man meinte, nur so Menschenleben hinreichend schützen zu können. Viele der mit heißer Nadel gestrickten Verordnungen haben sich zunächst alleine an den Vorgaben der Virologen orientiert. Die Folgen dieser Maßnahmen für fundamentale Menschen- und Freiheitsrechte waren zunächst überhaupt nicht in den Blick genommen worden. Gerade hier war es wichtig, dass neben anderen Herr Rechtsanwalt Rolf Gössner in seinen Veröffentlichungen auf diese Defizite hingewiesen hat.</p>
<p>Es hat außerdem im Zuge der Corona-Massnahmen eine Verschiebung der Macht von den demokratisch legitimierten Parlamenten hin zur Exekutive stattgefunden. Das ist besonders dann bedenklich, wenn die gerichtliche Kontrolle dieser Massnahmen und Anordnungen nicht mehr funktioniert, wie dies zu Beginn der Corona-Epidemie leider mehrfach der Fall war. Dass mit zunehmender Dauer der Einschränkungen sich mehr und mehr Unmut und Unzufriedenheit in der Bevölkerung einstellten, war nicht anders zu erwarten. Hier war es notwendig, sachlich und rechtlich fundiert Kritik zu äußern und dieses Thema nicht alleine Bauernfängern und Verschwörungstheoretikern zu überlassen.</p>
<p>Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen verleiht den Hans-Litten-Preis in diesem Jahr an Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner, weil wir damit nicht nur sein jüngstes Engagement in Zeiten von Corona, sondern gerade seinen jahrzehntelangen, engagierten Einsatz für die Verteidigung von Demokratie und Rechtstaat, der in seinem ganzen beruflichen und rechtspolitischen Schaffen und Wirken wiederzufinden ist, würdigen möchten. Immer wieder hat er in bemerkenswerter Klarheit die Verletzungen von Grund- und Menschenrechten angeprangert, wo das notwendig war. So hat er sich auch jetzt bereits früh zu Wort gemeldet. Seine an demokratischen Rechten wie dem Versammlungsrecht orientierte Kritik an der Corona-Maßnahmen und die Forderung der Rückbindung dieser Maßnahmen an die Grundprinzipien der Demokratie ist lesenswert. Er hat damit der demokratischen Gesellschaft gerade deshalb einen großen Dienst erwiesen, weil durch seine Stellungnahmen deutlich wurde, dass es neben der lauttönenden und hyperaufgeregten Kritik von rechts durchaus eine hinreichend begründete Kritik gibt, die auch in Krisenzeiten den Blick für die Fundamente der Demokratie nicht aus den Augen verliert.</p>
<p>Welche Folgen eine fehlende Kontrolle staatlichen Handeln hat, musste Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner nicht zuletzt durch die jahrzehntelange illegale Überwachung seiner eigenen Person durch den bundesdeutschen Verfassungsschutz am eigenen Leib erfahren. Dass er sich hiergegen konsequent und entschlossen und natürlich auch mit dem dabei notwendigen langen Atem mit den Mitteln des Rechts zur Wehr gesetzt hat, ist ebenfalls aus unserer Sicht beispielgebend und preiswürdig</p>
<p>Mit dem Hans-Litten-Preis soll solches juristisches Wirken ausgezeichnet werden, das kompromisslos dem Recht verpflichtet ist, der Konfrontation mit den politischen Machtinteressen und ihren Institutionen nicht ausweicht, über den juristischen Beruf hinausgeht und so in besonders hohem Maß durch demokratisches und rechtspolitisches Engagement gekennzeichnet ist</p>
<p>Ich freue mich, dass wir mit dem diesjährigen Littenpreisträger einen würdigen Streiter für Demokratie und Recht gefunden haben.</p>
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		<title>Laudatio von Rechtsanwalt Rupert von Plottnitz, Hessischer Staatsminister a. D.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[andi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Oct 2020 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hans-Litten-Preis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn es nach der Papierform ginge, müssten wir in der Bundesrepublik in einem ziemlich makellosen demokratischen Rechtsstaat leben ...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<figure class="w-richtext-figure-type-image w-richtext-align-fullwidth" style="max-width:415px" data-rt-type="image" data-rt-align="fullwidth" data-rt-max-width="415px">
<div><img decoding="async" alt="" src="https://vdj.de/wp-content/uploads/2026/10/100_Jahre_Betriebsverfassung-Litten-Preis_2020_081.jpeg" width="auto" height="auto" loading="auto"></div><figcaption>Foto: © ursa</figcaption></figure>
<p>Wenn es nach der Papierform ginge, müssten wir in der Bundesrepublik in einem ziemlich makellosen demokratischen Rechtsstaat leben. Alle wesentlichen Bürger &#8211; und Menschenrechte stehen als Grundrechte unter dem Schutz des Grundgesetztes, zuvörderst die Würde des Menschen. Für die Sicherheit der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger soll die Staatsgewalt vor allem dadurch sorgen, dass er sich nicht an ihnen vergreift.</p>
<p>Aber man muss kein Verfassungsexperte sein, um zu wissen, dass sich auch hier zulande die Verfassungswirklichkeit häufig schwer tut mit der Verfassung und den Verheißungen ihrer Grundrechte. Das eklatanteste Beispiel hierfür ist aktuell die deutsche und die europäische Flüchtlingspolitik. Da sind im und rund ums Mittelmeer die Würde des Menschen und das Menschenrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit fern. Stattdessen dominiert vor allem die Maxime: Flüchtlinge, nein danke.</p>
<p>Aber auch in vielen anderen Bereichen, vor allem dort, wo es um die sog. innere Sicherheit geht, bei der Polizei, den Strafverfolgungsbehörden oder den Geheimdiensten, halten die Grundrechte des Grundgesetztes in der Wirklichkeit zu selten das, was sie auf dem Papier versprechen. Zumindest so lange sie nicht selbst davon betroffen sind, lässt das viele Menschen im Lande kalt. Wenn überhaupt, betrachten sie die Grundrechte nicht als das was sie sind, nämlich fundamentale Rechte der Menschen und der Bürgerinnen und Bürger, sondern als bloße Utopie. Bei dieser Weltsicht verkümmert der Verfassungsstaat zum Obrigkeitsstaat, der selbst am besten weiß, was für die Bürger gut und richtig ist.</p>
<p>Rolf Gössner allerdings, der Preisträger des heutigen Abends, hat es Zeit seines Lebens abgelehnt, im Umgang mit dem Staat und der Staatsgewalt die Rolle des Untertanen zu akzeptieren. Schon zu Beginn seines beruflichen und politischen Lebens hat er ein feines und sensibles Gespür für die Gefahren und Risiken entwickelt, die den Grundrechten auch in der Demokratie drohen, wenn die Staatsgewalt, sei es als Legislative, als Exekutive oder als rechtsprechenden Gewalt, der Versuchung erliegt, sich zu Gunsten eigener Statusinteressen zu verselbstständigen und zu verabsolutieren. Wo immer in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten Gesetzgeber, Behörden oder Gerichte glaubten, sich im angeblichen Interesse des Staatswohls über die Grundrechte hinwegsetzte zu können, hat er öffentlich und laut widersprochen und in der Rolle des Strafverteidigers, des Nebenklagevertreters, des Publizisten oder des Prozessbeobachters zu Gunsten der Grundrechte der Betroffenen interveniert. Die Vielzahl der Fälle aufzuzählen, in denen er dabei aufgetreten und tätig geworden ist, würde den zeitlichen Rahmen der heutigen Preisverleihung sprengen.</p>
<p>Schon seit 2008 gehört Rolf Gössner zu den Mitherausgebern und Autoren des alljährlich erscheinenden Grundrechte-Reportes. Der Grundrechte-Report zieht seit 1997 Jahr für Jahr eine kritische Bilanz zu realen Lage der Bürger- und Menschenrechte in der Bundesrepublik. Für die Aufgabe des Schutzes der Verfassung leistet er dabei sehr viel mehr und besseres als die Verfassungsschutzberichte, die das Bundesamt für Verfassung jedes Jahr kredenzt.</p>
<p>2010 hat das Bundesverfassungsgericht dem damaligen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations- und Standortdaten den Zahn gezogen. Dass dies gelungen ist, war nicht zuletzt auch das Verdienst von Rolf Gössner, der zu den Klägern im damaligen Verfahren gehörte.</p>
<p>Das Engagement von Herrn Gössner für die Bürger- und Menschenrechte war und ist nicht nur auf den Bereich der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Er war lange Jahre, von 2003-2008, Vorsitzender der internationalen Liga für Menschenrechte und bis 2018 Mitglied im Vorstand der Liga. In Verfahren in Spanien oder der Türkei in denen die Verletzung der Menschenrechte zu befürchten war, hat er dabei für internationale Prozessbeobachtung mitgesorgt.</p>
<p>Gegenwärtig versucht eine krude Mischung aus Rechtsextremismus und Esoterik, die Wahnidee unter die Leute zu bringen, die Corona-Pandemie sei wahlweise das Werk von Bill Gates, der Bundeskanzlerin oder von Juden. Zur Garnierung ihrer Absichten bemühen sie gern die Freiheitsrechte des Grundgesetzes. Ihnen auf den Leim zu gehen, besteht allerdings nicht der geringste Anlass. Denn im Ergebnis fordern sie nur Freiheit für ein politisches System, in dem nicht die Demokratie, sondern allein ihre eigenen Überzeugungen das autoritäre Sagen haben.</p>
<p>Reale Gefahr droht den Freiheitsrechten des Grundgesetzes allerdings seit geraumer Zeit schon von anderer Seite, nämlich von dem Irrglauben, dass sich Sicherheit auch im demokratischen Rechtsstaat am besten durch die anlasslose Erhebung und Speicherung der Daten möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger herstellen lasse. Rolf Gössner gehört zu denjenigen, denen der Kampf gegen diesen Irrglauben verfassungsrechtlich wie politisch besonders am Herzen liegt.</p>
<p>„Die Gefahr geht von den Menschen aus“, hieß es einstmals in einem ermittlungsrichterlichen Beschluss des Bundesgerichtshofs zu Beginn der 70-er Jahre in der damaligen Auseinandersetzung mit den Anschlägen der RAF. Der Bürgerrechtler Sebastian Cobler hat diesen Satz seinerzeit zum Titel einer Buchveröffentlichung gemacht, in der es um die damals üblichen Strafverfolgungspraktiken ging. Der Bürger als generell potenzieller Gefahrenherd ist eine Vorstellung, die mit dem Menschenbild des Grundgesetztes nichts gemein hat. Dennoch hat sie in den letzten Jahren in den Polizei- und Strafverfahrensgesetzen der Bundesrepublik mehr und mehr Verbreitung gefunden.</p>
<p>Es gibt eine Behörde, bei der das öffentliche und hartnäckige Engagement Rolf Gössners für die Bürger- und Menschenrechte nicht nur für notorischen Argwohn, sondern sogar für einen veritablen Verfolgungsfuror gesorgt hat. Ich spreche vom Verfassungsschutz.</p>
<p>Schon Beginn der 70-er Jahre hat sich das Bundesamt für Verfassungsschutz das Recht angemaßt, Rolf Gössner als angeblich linksextremen Feind der Verfassung unter Beobachtung zu stellen. Grund waren seinerzeit seine Aktivitäten als Mitglied in sozialdemokratischen und sozialistischen Hochschulverbänden. 38 Jahre lang, bis zum Jahr 2008 war Rolf Gössner das gar nicht mehr geheime Objekt der Begierde des Verfassungsschutzes, 38 Jahre lang wurden seine beruflichen, seine publizistischen und sonstigen politischen Aktivitäten beobachtet, erfasst und gespeichert. Und sogar bis zum Jahre 2018, also 48 Jahre, hat es gedauert, bis das Oberverwaltungsgericht Münster &#8211; wie zuvor das Verwaltungsgericht Köln -, endlich festgestellt hat, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz mit seinem Vorgehen gegen Rolf Gössner nicht die Verfassung und die Demokratie geschützt, sondern die Grundrechte des Bürgers Rolf Gössner massiv verletzt hat.</p>
<p>Wer nun glaubt, damit sei die Sache nun endlich vom Tisch, irrt leider. Denn das Bundesamt und sein Dienstherr Seehofer betreiben gegen die Entscheidung aus Münster finster entschlossen die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht. Daraus lässt sich nur schließen, dass es beim Verfassungsschutz des Bundes und seinem Dienstherren noch immer am Willen und an der Fähigkeit fehlt, extremistische Verfassungsfeindschaft vom offenen und kritischen Engagement für den Schutz der Grundrechte und der Demokratie zu unterscheiden. Das ist umso beunruhigender, als sich der Verfassungsschutz bekanntlich dort, wo der Demokratie derzeit durchaus reale politische Gefahren drohen, nämlich von Neonazis und Rechtsextremisten, wahrlich nicht als sonderlich schlagkräftige Institution erwiesen hat. Bei dem Gedanken, dass ein Maaßen, der mittlerweile als Mitglied der sog. Werte-Union im Grenzbereich von CDU und AfD herumlichtert, noch bis vor relativ kurzer Zeit Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz war und in dieser Rolle die Gewaltaktion von neo-Nazis im Chemnitz zu verharmlosen versuchte, kann einem noch heute der Schreck in die Glieder fahren.</p>
<p>Hans Litten, der Namensgeber des heutigen Preises, war einer der hervorragendsten Strafverteidiger in der Weimarer Republik. Im Gegensatz zu Mehrheit seiner damaligen Berufskollegen &#8211; Berufskolleginnen gab es kaum &#8211; war er ein überzeugter Demokrat, der sich mit Mut und hoher Fachkompetenz für die Rechte seiner jeweiligen Mandantschaft eingesetzt hat. Häufig hat er Menschen vertreten, die Opfer brutaler tätlicher Angriffe der SA oder anderen Nazis geworden waren. Wegen seiner demokratischen Haltung wurde er schon kurz nach der Machtergreifung 1933 inhaftiert und 5 Jahre in den Kerkern der Nazis gequält, ehe er 1938 in der Haft seinem Leben ein Ende setzte.</p>
<p>Wir leben in der Bundesrepublik und nicht in der an den Nazis und ihren Helfern gescheiterten Weimarer Republik. Aber wir leben in Zeiten, in denen mit der AfD wieder Kräfte in den Parlamenten der Bundesrepublik auf den Plan treten, die gar keinen Hehl daraus machen, dass sie wieder dorthin wiederzurückkehren wollen, wo der Ungeist und die Barbarei der Nazis 1945 ihr verdientes Ende gefunden haben. Diese Kräfte sind ein massives Risiko für die Demokratie und für die Grundrechte.</p>
<p>Die Vorgänge um den NSU, die Ermordung Walter Lübckes oder die Anschläge von Halle und Hanau zeigen, dass und warum es blauäugig wäre, sich derzeit beim Schutz der Demokratie auf die Behörden des Verfassungsschutzes zu verlassen. Wichtiger sind Repräsentanten der Zivilgesellschaft, die den Schutz der Demokratie und der in ihr verbürgten Grundrechte zu ihrer eigenen Sache machen. Das hat Rolf Gössner wie kein zweiter getan und tut es noch, mit Mut, Beharrlichkeit und Leidenschaft. Deshalb hat er den Hans-Litten-Preis, der ihm heute verliehen wird, in jeder Beziehung verdient.</p>
<p>Herzlichen Glückwunsch!</p>
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		<title>Rolf Gössner erhält den Hans-Litten-Preis 2020</title>
		<link>https://vdj.de/beitrage-aktuelles/rolf-gossner-erhalt-den-hans-litten-preis-2020/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[andi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Jul 2020 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hans-Litten-Preis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Rechtsanwalt und Publzist Dr. Rolf Gössner ist der diesjährige Preisträger des Hans-Litten Preises.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Rechtsanwalt und Publzist Dr. Rolf Gössner ist der diesjährige Preisträger des Hans-Litten Preises.</p>
<p>Mit diesem Preis möchte die VDJ die jahrzehntelange berufliche und rechtspolitische Arbeit des Kollegen Gössner für die Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaat auszeichnen und insbesondere auch seine durchgängig grundrechtssensible Haltung und Expertise würdigen, sich der Aushöhlung von Grundrechten entgegenzustellen und bürgerrechtliche Opposition zu mobilisieren. Auszeichnungswürdig ist insbesondere seine investigative Publizistik zur politischer Justiz, zu den Justizopfern des Kalten Krieges und zum Überwachungsstaat. Besonders verdienstvoll auch, diejenigen, die im Dunkeln wirken &#8211; die Nachrichtendienste und vornehmlich das V-Leute-Informationssystem des Verfassungsschutzes &#8211; unter Licht gebracht, aus- und durchleuchtet und so auch eigener 38-jähriger rechtswidriger Überwachung durch den Verfassungsschutz sich offensiv widersetzt zu haben.</p>
<p>Der von der VDJ alle zwei Jahre an Juristinnen und Juristen verliehene Hans-Litten-Preis ist eine Anerkennung für deren juristisches Wirken, welches &nbsp;&#8211; wie seinerzeit Litten &#8211; &nbsp;kompromisslos dem Recht verpflichtet ist, der notwendigen Konfrontation mit den politischen Machtinteressen und ihren Institutionen nicht ausweicht und in besonders hohem Maße durch demokratisches und rechtspolitisches Engagement gekennzeichnet ist. Der Namensgeber des Preises gehörte zu bedeutendsten Anwälte der Arbeiterbewegung der Weimarer Republik und hat sich u. a. für die Rechtshilfeorganisation der Roten Hilfe als Strafverteidiger in einer Vielzahl von politischen Prozessen eindrucksvoll, konsequent und effizient für seine Mandant*innen eingesetzt. Er wurde unmittelbar nach der Machtübernahme der Nazis verhaftet und durch fünf Jahre andauernde Inhaftierung und Folter schließlich in den Tod getrieben.</p>
<p>Die Preisverleihung findet statt am</p>
<p><strong>Samstag, den 10.10.2020, 17h00 in Frankfurt/ M. im Haus der Jugend &#8211; Terrassensaal, Deutschherrnufer 12, 60594 Frankfurt/ M.</strong></p>
<p><strong>Die Laudatio hält Rechtsanwalt Rupert von Plottnitz, Hessischer Staatsminister a.D.</strong></p>
<p><em>Im Hinblick auf die mit dem Coronavirus verbundenen Veranstaltungsbedingungen ist eine vorherige </em><strong><em>Anmeldung an mail@vdj.de</em></strong><em> unbedingt erforderlich und kann entsprechend dem zeitlichen Eingang nur im Rahmen des beschränkten räumlichen Platzangebots berücksichtigt werden.</em></p>
<p><em>Für diejenigen, die unmittelbar an der Preisverleihung teilnehmen, bitten wir die allgemeinen Hygienebedingungen zu beachten. Dazu gehört u. a. auch, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, solange nicht Platz genommen worden ist.</em></p>
<p><strong><em>Die Preisverleihung wird parallel im Livestream ab 17.00 Uhr übertragen. Dafür ist der Link </em></strong><a href="https://hans-litten-preis-2020.vdj.de/" target="_blank"><strong><em>https://hans-litten-preis-2020.vdj.de/</em></strong></a><strong><em> einzugeben.</em></strong></p>
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		<title>Prolog zur Verleihung des Hans-Litten-Preises von Rechtsanwalt Joachim Kerth-Zelter, Vorsitzender der VDJ</title>
		<link>https://vdj.de/beitrage-aktuelles/prolog-zur-verleihung-des-hans-litten-preises-von-rechtsanwalt-joachim-kerth-zelter-vorsitzender-der-vdj/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[andi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 Oct 2018 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hans-Litten-Preis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen hat seit 1988 die Tradition, alle zwei Jahre den nach dem Rechtsanwalt ...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<figure class="w-richtext-figure-type-image w-richtext-align-fullwidth" style="max-width:560px" data-rt-type="image" data-rt-align="fullwidth" data-rt-max-width="560px">
<div><img decoding="async" alt="" src="https://vdj.de/wp-content/uploads/2026/10/csm_Familienrechtskonferenz_und_Litten-Preisverleihung_2018_037_bd47e249b4.jpeg" width="auto" height="auto" loading="auto"></div>
</figure>
<figure class="w-richtext-figure-type-image w-richtext-align-fullwidth" style="max-width:560px" data-rt-type="image" data-rt-align="fullwidth" data-rt-max-width="560px">
<div><img decoding="async" alt="" src="https://vdj.de/wp-content/uploads/2026/10/csm_Familienrechtskonferenz_und_Litten-Preisverleihung_2018_029_90dc0f9dc9.jpeg" width="auto" height="auto" loading="auto"></div><figcaption>Fotos: © ursa</figcaption></figure>
<p>Akademischer Arbeiterliedchor Frankfurt/M.</p>
<p>Die Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen hat seit 1988 die Tradition, alle zwei Jahre den nach dem Rechtsanwalt Hans Litten benannten Preis an mutige Juristinnen und Juristen zu vergeben, die sich durch ihr uneingeschränktes Eintreten für das Recht gerade dann hervorgetan haben, wenn Recht und Gesetz unter politischen und gesellschaftlichen Druck geraten sind. Der Preis ist von uns bewusst nach dem Rechtsanwalt Hans Litten benannt worden, um sein unerschrockenes Wirken mit den Mitteln des Rechts bekannter zu machen und auch, um seine Person zu ehren. Als wir den Preis im Jahre 1988 schufen, war seine Person und sein Kampf für das Recht in der Weimarer Zeit weithin unbekannt, jedenfalls in der damaligen Bundesrepublik Deutschland war das so. In der Littenstraße, die in der DDR 1951 diesen Namen erhielt, gibt es jetzt auch das Littenhaus, in dem die Rechtsanwaltskammer Berlin ihren Sitz hat</p>
<p>50 Jahre nach dem durch die Nationalsozialisten verursachten und zu verantwortenden Tod von Hans Litten wurde dieser Preis erstmalig an die Rechtsanwältin Felicia Langer vergeben, die in diesem Jahr leider verstorben ist.</p>
<p>In den folgenden Jahren wurde der Preis an eine Vielzahl von Juristinnen und Juristen aus dem In- und Ausland vergeben. Ich möchte hier nur kurz an unseren Preisträger aus dem Jahre 2014 erinnern. Den türkischen Rechtsanwalt Selcuk Kozagacli, der leider im Zuge der derzeit in der Türkei ausufernden Verfolgung von linken, kurdischen und allen möglichen demokratisch gesinnten Menschen, mit einem Strafverfahren überzogen wird und seit gut einem Jahr inhaftiert ist. Der gegen ihn erhobene Vorwurf besteht im Wesentlichen darin, dass er als linker Rechtsanwalt bereit war, die Verteidigung von Personen zu übernehmen, die als terrorverdächtig gelten. Er befindet sich also alleine wegen seiner anwaltlichen Berufsausübung in Haft. Dies zeigt umso mehr, wie es derzeit um die Türkei und um die Menschenrechte dort steht.</p>
<p>Aber es gibt auch Erfreuliches zu berichten. So ist die honduranische Richterin Tirza Flores Lanza, die von uns im Jahre 2010 wegen ihres Protestes gegen die unrechtmässige Amtsenthebung des damaligen gewählten Präsidenten Honduras und damit für das Eintreten für die uneingeschränkte Fortgeltung von Recht und Gesetz mit dem Littenpreis geehrt wurde, mittlerweile vollständig rehabilitiert worden. Der Interamerikanische Gerichtshof hatte Honduras nicht nur zu einer finanziellen Entschädigung wegen ihrer unrechtmässigen Entlassung aus dem Richteramt verpflichtet. Zugleich war Honduras auch zu ihrer Wiedereinstellung verurteilt worden. Endlich in diesem Jahr ist mit einer fast zehnjährigen Verzögerung dieses Gerichtsurteil umgesetzt worden und ihre Wiedereinstellung als Richterin erfolgt.</p>
<p>Mittlerweile vergeben wir den Hans-Litten-Preis seit 30 Jahren und in diesem Jahr hat sich sein Todestag zum 80. Mal gejährt.</p>
<p>In den letzten Jahren ist eine Entwicklung festzustellen, die zu ernster Besorgnis Anlass gibt. Dabei meine ich nicht nur die Entwicklung im Ausland, zum Beispiel die Entmachtung des Verfassungsgerichtshofs in Polen oder die Besetzung des Verfassungsgerichts mit reaktionären Richtern in den USA. Nein, gerade auch hier in der Bundesrepublik Deutschland ist eine Erosion des Rechts in einem erschreckenden Maße festzustellen, wenn zum Beispiel unser Innenminister aus parteipolitischer Erwägung vehement die Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze fordert, wohl wissend, dass dies europarechtlich nicht möglich ist.</p>
<p>Oder die Missachtung des Bundesverwaltungsgerichts durch den Gesundheitsminister, wenn dieser mit dem fadenscheinigen Argument, er habe eine andere Rechtsauffassung, seine Behörden anweist, ein höchstrichterliches Urteil zur Sterbehilfe nicht anzuwenden, weil er eine andere Rechtsauffassung habe. Hier wird in bedenklicher Weise die Axt an den Rechtsstaat gelegt.</p>
<p>Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen verleiht den Hans-Litten-Preis in diesem Jahr an den Anwaltlichen Notdienst zum G20-Gipfel 2017 in Hamburg. Wir möchten mit dieser Preisverleihung die Verdienste des Anwaltlichen Notdienstes für die offensive Verteidigung des Versammlungsrechts hervorheben. Aber auch das konsequente Eintreten für das Recht auf eine angemessene Verteidigung gegen freiheitsentziehende Maßnahmen und das Beharren auf rechtsstaatlichen Grundsätzen gerade in einer aufgeheizten politischen Situation soll hierdurch gewürdigt werden.</p>
<p>Während des G20-Gipfels in Hamburg Anfang Juli 2017 herrschte ein Ausnahmezustand und die rechtsstaatlichen Regelungen wurden in den Verfahren gegen die Demonstranten vielfach nachhaltig missachtet. Es kam nicht nur zu willkürlichen polizeilichen Festnahmen und Ingewahrsamnahmen und damit verbundenen weiteren Verletzungen von Verfahrensrechten der Betroffenen, sondern auch zu völlig unverhältnismäßigen Übergriffen gegen Versammlungsteilnehmer*innen. Gleich zu Beginn des Gipfels erfolgte auch eine Diffamierung des Anwaltlichen Notdienstes. Es kam zu schweren Behinderungen und Eingriffen in anwaltliche Rechte und auch zu tätlichen Übergriffen. Der Anwaltliche Notdienst &#8211; in Kooperation mit dem Hamburger Ermittlungsdienst und der Roten Hilfe &#8211; hat gleichzeitig auch für eine Gegenöffentlichkeit gestanden.</p>
<p>Der Hans-Litten-Preis will solches juristisches Wirken auszeichnen, das kompromisslos dem Recht verpflichtet ist, der Konfrontation mit den politischen Machtinteressen und ihren Institutionen nicht ausweicht, über den juristischen Beruf hinausgeht und so in besonders hohem Maß durch demokratisches und rechtspolitisches Engagement gekennzeichnet ist</p>
<p>The post <a href="https://vdj.de/beitrage-aktuelles/prolog-zur-verleihung-des-hans-litten-preises-von-rechtsanwalt-joachim-kerth-zelter-vorsitzender-der-vdj/">Prolog zur Verleihung des Hans-Litten-Preises von Rechtsanwalt Joachim Kerth-Zelter, Vorsitzender der VDJ</a> appeared first on <a href="https://vdj.de">VDJ</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Laudatio von Rechtsanwalt Dr. Marcus Mollnau, Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin</title>
		<link>https://vdj.de/beitrage-aktuelles/laudatio-von-rechtsanwalt-dr-marcus-mollnau-prasident-der-rechtsanwaltskammer-berlin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[andi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 Oct 2018 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hans-Litten-Preis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Für die große Ehre, bei der heutigen Verleihung des Hans-Litten-Preises an den Anwaltlichen Notdienst G20-Gipfel in Hamburg die ...</p>
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<div><img decoding="async" alt="" src="https://vdj.de/wp-content/uploads/2026/10/csm_Familienrechtskonferenz_und_Litten-Preisverleihung_2018_049_44083037e6.jpeg" width="auto" height="auto" loading="auto"></div>
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<p>Für die große Ehre, bei der heutigen Verleihung des Hans-Litten-Preises an den Anwaltlichen Notdienst G20-Gipfel in Hamburg die Laudation halten zu dürfen, danke ich der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen.</p>
<p>Die heutige Preisverleihung erfolgt wenige Wochen vor dem 10. Dezember 2018. An diesem Tage jährt sich zum 70. Mal die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen. Die Anerkennung der Menschenrechte &#8211; so heißt es in der Präambel &#8211; ist die Grundlage der &#8222;Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt&#8220;. Und zu einem der Menschenrechte erklärt Artikel 20 die Versammlungsfreiheit: &#8222;Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken.&#8220;</p>
<p>In der Presseerklärung der VDJ zur heutigen Preisverleihung heißt es zur Begründung unter anderem, dass die VDJ mit der Preisverleihung die Verdienste des Anwaltlichen Notdienstes für die offensive Verteidigung des Versammlungsrechts und das konsequente Eintreten für das Recht auf angemessene Verteidigung würdigen wolle.</p>
<p>Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat; er entstand &#8211; wie es in der Präambel zum Grundgesetz heißt &#8211; &#8222;in Verantwortung vor Gott und den Menschen&#8220; gerade auch infolge der durch den deutschen Faschismus verübten Barbarei und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Einen &#8222;besseren&#8220; Rechtsstaat gab es bisher auf deutschem Boden nicht, auch im internationalen Maßstab kann das deutsche Modell als Blaupause und Vorbild für die Statuierung und Stärkung von Menschen- und Bürgerrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit genutzt werden. Warum ist es dann in einem solchen rechtsstaatlichen Gefüge notwendig und richtig, öffentlich die Verteidigung der Versammlungsfreiheit zu würdigen? Warum war es notwendig und richtig, anlässlich des G20-Gipfels einen &#8222;anwaltlichen Notdienst&#8220; zur Sicherung des Zugangs zum Recht einzurichten?</p>
<p>Der Zugang zum Recht, gerade auch bei Verletzung von Menschen- und Bürgerrechten, hat für einen Rechtsstaat höchste Bedeutung. Nur wenn er diesen Zugang gewährt, wenn er verbindliche und dauerhafte Garantien schafft, die es jedermann ermöglichen, bei einer tatsächlichen oder auch nur behaupteten Verletzung seiner Rechte effektiven Rechtsschutz wahrzunehmen und zu erhalten, erfüllt er seine Aufgaben; nur dann wird er seinem hohen Anspruch gerecht.</p>
<p>Unsere Verfassung bindet deshalb jede rechtsprechende Gewalt in Deutschland ausdrücklich an die Menschenrechte und erklärt diese für unmittelbar anwendbar (Art. 1 Abs. 3 GG). Und dennoch, trotz dieser hohen Dichte an Rechten und Rechtsweggarantien, ist unser Rechtsstaat nicht frei von temporären oder strukturellen Defiziten bei der Umsetzung und Durchsetzung der Menschenrechte sowie beim Zugang zum Recht.</p>
<p>Zu einem effektiven Zugang zum Recht gehört die Wahrung und Achtung, die Unterstützung und die Förderung der anwaltlichen Tätigkeit als wesensimmanenter Bestandteil untrennbar dazu. Denn der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Er streitet berufsmäßig für die Interessen seines Mandanten, der seinerseits die Freiheit haben muss, den ihm zusagenden Rechtsvertreter auszuwählen und zu mandatieren. Im Kampf um das Recht übt der Rechtsanwalt als Teil der Rechtspflege und nicht etwa als Teil der Justiz eine eigenständige Funktion zur Rechtsdurchsetzung aus.</p>
<p>Der Anwaltliche Notdienst, die in ihm vereinten Kolleginnen und Kollegen haben diese Aufgabe und Funktionen mit großem Engagement wahrgenommen und sich damit um die Stärkung und Verteidigung der Menschenrechte besonders verdient gemacht. Ihr besonderes Wirken hat den Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger durchgesetzt und damit verteidigt.</p>
<p>Der Anwaltliche Notdienst zum G20-Gipfel in Hamburg war eine Initiative des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins. Anfragen und Hilferufe wurden an nach Schichtplänen bereitstehende Kolleginnen und Kollegen verteilt und bearbeitet. Die anwaltlichen Tätigkeiten waren vielfältig und umfangreich, sie waren anstrengend und belastend. Inhaftierte wurden in der Gefangenensammelstelle aufgesucht, zu Anhörungen über eine Gewahrsamnahme oder bei Haftbefehlsanträgen begleitet, juristisch beraten und unterstützt. Die nachhaltige Bereitschaft, das große Engagement sowie die Unterstützung durch die Anwältinnen und Anwälte stärkten die Betroffenen auch in psychischen Ausnahmesituationen und wahrten &#8211; soweit möglich &#8211; deren Rechte.</p>
<p>Zusätzlich hatte der Notdienst gemeinsam mit dem Ermittlungsausschuss ein Legal Team zusammengestellt, das Demonstrationsbeobachtungen durchführte. Die dabei gemachten Erfahrungen waren nicht selten belastend und sogar mit körperlichen Angriffen verbunden.</p>
<p>Wer sich wie die Kolleginnen und Kollegen des Anwaltlichen Notdienstes für einen ungehinderten Zugang zum Recht einsetzt, stößt nicht selten auf Widerspruch oder Widerstände. Das beginnt bereits im Kleinen, wenn z. B. eine &#8222;unangemessene Verrechtlichung&#8220; unserer Gesellschaft beklagt wird oder wenn der Staat sich aus der allein ihm obliegenden Justizhoheit zurückzieht, z. B. durch andauernde Unterbesetzung von Gerichten oder Staatsanwaltschaften oder durch den Rückzug aus der Fläche insgesamt, wie z. B. durch die umfangreichen Schließungen ganzer Gerichtsstandorte vor Kurzem in Mecklenburg- Vorpommern. Damit wird nicht nur der privaten Schiedsgerichtsbarkeit und somit einer Privatisierung der Justiz Vorschub geleistet, zugleich verliert der Bürger das Vertrauen auf und in einen effizient in seiner Nähe arbeitenden Rechtsstaat.</p>
<p>Im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg waren diese Widerstände gegen einen effektiven Zugang zum Recht bei Weitem schwerwiegender und drastischer. Es begann bereits im unmittelbaren Vorfeld. Als die Polizeibehörden der Stadt eine Demonstration verboten und gegen dieses Verbot die zulässigen Rechtsbehelfe eingelegt wurden, begründete die Polizei ihr Demonstrationsverbot unter anderem damit, dass der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, zu dessen Mitgliedern auch einige anwaltliche Vertreterinnen und Vertreter der Beschwerdeführer gehört, gefährlich weit links stehen. Daraus, also aus der Zugehörigkeit eines anwaltlichen Vertreters zu einer auf den Boden unserer Verfassung stehenden und agierenden Anwaltsorganisation, die lediglich der Obrigkeit nicht genehm zu sein scheint, könne man &#8211; so die Polizeibehörde &#8211; auf die Gefährlichkeit derer schließen, die sich da versammeln wollten.</p>
<p>Meine Damen und Herren, in der UN-Charta von 1990 über die Grundprinzipien betreffend die Rolle der Rechtsanwälte heißt es unter anderem: &#8222;Der Rechtsanwalt darf wegen der Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht mit seinen Mandanten oder den Angelegenheiten seiner Mandanten identifiziert werden.&#8220; Eine Gleichsetzung des anwaltlichen Vertreters mit seinen Mandanten soll ausgeschlossen und damit die ungehinderte Berufsausübung des Anwalts gewährleistet werden. Aber auf die umgekehrte Variante, dass also ein Rechtssuchender mit seinem anwaltlichen Vertreter nicht nur gleichgesetzt, sondern aus den persönlichen Auffassungen des anwaltlichen Vertreters sogar Rückschlüsse auf die Gefährlichkeit seines Mandanten gezogen werden, darauf ist noch nicht einmal die Hauptversammlung der Vereinten Nationen gekommen! Ein absurder und unverschämter Vortrag der Polizei, über den man dennoch nicht lediglich mit einem Kopfschütteln hinweggehen kann. Denn er ist zugleich Ausdruck eines die anwaltliche Tätigkeit diskreditierenden und die freie Anwaltswahl des Mandanten missachtenden Denkens.</p>
<p>Hinzu kommt, dass die Freiheit des Rechtsuchenden, einen Vertreter oder eine Vertreterin seiner Wahl mit seiner rechtlichen Interessenvertretung beauftragen zu können, ihr Gegenstück in der freien und unabhängigen Berufsausübung der Anwältinnen und Anwälte findet. Deshalb stellt die Ableitung einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch den Mandanten aus den persönlichen Arbeits- und Lebensumständen seines Rechtsanwaltes zugleich auch einen Angriff auf die Unabhängigkeit des Anwalts und seiner Berufsausübung dar. Wer gegen diese Unabhängigkeit vorgeht oder auch nur dagegen polemisiert, legt die Hand an die Wurzeln unseres Rechtsstaats. Denn die von Drittinteressen unbeeinflusste Wahrnehmung allein der Rechte und Interessen des Mandanten durch seinen Anwalt ist eine nicht nur Rechtsstaatlichkeit garantierende, sondern sie determinierende Kategorie. Die freie und unabhängige Tätigkeit von Anwältinnen und Anwälten ist gerade dort und dann gefragt, wenn Verschärfungen von Polizei- und Strafgesetzen unter dem Banner der inneren Sicherheit die Freiheit und Selbstbestimmung des Menschen immer intensiver verschatten.</p>
<p>Anwältinnen und Anwälte wie jene aus dem Anwaltlichen Notdienst haben deshalb Anspruch auf Unterstützung und Solidarität. Ich war sehr froh, dass sich zu der geschilderten, die Polizeibehörde bloßstellenden und die Anwaltschaft denunzierenden Entgleisung sofort nicht nur viele anwaltliche Organisationen und Vereine, sondern auch öffentlich-rechtliche Körperschaften der anwaltlichen Selbstverwaltung deutlich geäußert haben.</p>
<p>Die VDJ verleiht heute einen Preis an den anwaltlichen Notdienst, der den Namen Hans Littens trägt. Den Namen eines Anwalts, der in den Zeiten des aufkommenden Faschismus in Deutschland leidenschaftlich, kompromisslos und auch verzweifelt einen Kampf gegen das Unrecht führte, den er nicht gewinnen konnte. Diejenigen, die er des Unrechts überführte, trieben ihn in den Tod. Vergleiche mit dieser Zeit sind völlig fehl am Platz, zudem &#8211; da bin ich mir sicher &#8211; wiederholt sich Geschichte nicht. Aber wenn heute, z. B. auch in deutschen Parlamenten, rechtsradikales Gedankengut verbreitet wird, dann heißt es, zu reagieren. Der deutsche Rechtsstaat ist derzeit noch stark genug, dies auszuhalten; unsere Gesellschaft ist derzeit noch verantwortungsbewusst genug, dem entgegenzutreten. Alles zu tun, damit dies so bleibt, ist eine Aufgabe von uns allen, erst recht eine Aufgabe der Anwaltschaft und auch ihrer Selbstverwaltung und Interessenvertretungen.</p>
<p>Deshalb ist es notwendig, die Erinnerung an Hans Litten aufrecht zu erhalten. An die ihn im Leben und im Beruf prägende und vorantreibende Leidenschaft für eine Herrschaft des Rechts über das Recht des Stärkeren.</p>
<p>Diese Leidenschaft, diesen Mut und diese Einsatzbereitschaft zeigten auch die Kolleginnen und Kollegen des Anwaltlichen Notdienstes. Die Preisverleihung ist deshalb eine Würdigung von besonderen Anwältinnen und Anwälten, die mit Empathie den Grundgedanken einer freien und unabhängigen Advokatur in Deutschland leben und auch gegen Widerstände durch- und umsetzen. Denn nur wenn die Unabhängigkeit der Anwaltschaft garantiert ist, kann eine uneingeschränkte und unbeeinflussbare Verteidigung der Interessen der Mandantinnen und Mandanten gelingen. Ein Rechtsstaat muss daran ein besonderes Interesse haben. Auch unser Rechtsstaat muss sich dies immer wieder vor Augen führen. Und deshalb war es richtig und notwendig, einen Anwaltlichen Notdienst zum G20-Gipfel einzurichten.</p>
<p>Verehrte Kolleginnen und Kollegen des Anwaltlichen Notdienstes: Ich danke Ihnen sehr für Ihre besondere Arbeit. Ihr Wirken war im besten Sinn des Wortes ein Dienst am Recht durch den Kampf um das Recht.</p>
<p>Herzlichen Glückwunsch zum Hans-Litten-Preis!</p>
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		<title>Dankrede des Preisträgers</title>
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		<dc:creator><![CDATA[andi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 Oct 2018 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hans-Litten-Preis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Für den Anwaltlichen Notdienst zum G20 in Hamburg hielt die Rechtsanwältin Gabriele Heinecke, die zusammen mit den Rechtsanwält*innen ...</p>
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<div><img decoding="async" alt="" src="https://vdj.de/wp-content/uploads/2026/10/csm_Familienrechtskonferenz_und_Litten-Preisverleihung_2018_042_3cb91c4eb2.jpeg" width="auto" height="auto" loading="auto"></div>
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<p><em>Für den Anwaltlichen Notdienst zum G20 in Hamburg hielt die</em><strong><em> Rechtsanwältin Gabriele Heinecke</em></strong><em>, die </em><strong><em>zusammen mit den Rechtsanwält*innen Fenna Busmann, Matthias Wisbar und Christian Woldmann </em></strong><em>den Preis vertretungsweise für den AND entgegennahm, die Dankesrede</em>:</p>
<p>Der AND G20 war ein Projekt des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins. Die Idee dazu hatte der Kollege Matthias Wisbar im Herbst 2016. Ohne ihn, ohne seine Aktivitäten, ohne die nicht immer ganz einfache Bündnistätigkeit und seine Hartnäckigkeit hätte es diesen Notdienst so nicht gegeben. Ich möchte ihm an dieser Stelle dafür besonders danken.</p>
<p>Auch darf nicht vergessen werden, dass der AND G20 ohne die hervorragende Arbeit des Ermittlungsausschusses und der Roten Hilfe nicht hätte funktionieren können. Wie auch der Anwaltliche Notdienst arbeitete der Ermittlungsausschuss rund um die Uhr, engagiert und bewundernswert professionell. Diese Zusammenarbeit war eine besondere und eine sehr beeindruckende Erfahrung. Unser Dank geht an die Freundinnen und Freunde des Ermittlungsausschusses und der Roten Hilfe.</p>
<p><strong>Dankesrede</strong></p>
<p>Als der Kollege Hans Litten noch Student war, schrieb er unbeschwert und keck in sein Tagebuch: „Als sich der Ochs im Paradies langweilte, erfand er die Jurisprudenz“.</p>
<p>Doch auch der Ochs entkam dem Paradies, bot sein Produkt der Langeweile im richtigen Leben den Meistbietenden als Instrument zur Begründung und Sicherung von Herrschaft an und nannte es Recht. Nach einer langen Geschichte des Kampfes um Macht und Recht, nach dem deutschen Faschismus, der noch aus dem Massenmord Profit schlug und dies Recht nannte und dem unser Kollege Litten zum Opfer fiel, nach dem Versuch der Demokratisierung Deutschlands, befindet sich das Recht hier und global auf dem Stand, den Anatole France in dem Roman „Die rote Lilie“ zynisch beschreibt:</p>
<p>„Den Armen liegt es ob, die Reichen in ihrer Macht und ihrem Müßiggang zu erhalten. Dafür dürfen sie arbeiten unter der majestätischen Gleichheit des Gesetzes, das Reichen wie Armen verbietet, unter Brücken zu schlafen, auf den Straßen zu betteln und Brot zu stehlen.“</p>
<p>Nie war die weltweite Ausbeutung von Ressourcen und Menschen, die Zerstörung der Ökonomie ärmerer Länder und der Umwelt so perfekt organisiert wie heute. Die G20 tragen eine hohe Mitverantwortung für Sezession, Krieg und Massenflucht. Sie nennen es ihr Recht und sie trafen sich im Juli 2017 in Hamburg zur Beratung der Probleme des internationalen Wirtschafts- und Finanzsystems.</p>
<p>Von deutscher Seite – so muss man in der Rückschau sagen – war es ein Test zur Außerkraftsetzung von Demokratie und eine Vorbereitung auf die im Jahr 2018 schon verabschiedeten oder noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Polizeigesetze. Denn G20 in Hamburg ging mit einer militarisierten Polizei, mit einem Rückzug der Politik und einer Infragestellung der Justiz einher.</p>
<p>Im Mai 2017 kündigte der Senat den Gipfel noch als „Fest der Demokratie“ an. Doch die Veranstaltung endete in einem Trümmerhaufen für die Grundrechte, insbesondere für das Versammlungsrecht. Dabei war angekündigt worden, Regierungschefs mit problematischem Demokratieverständnis zu zeigen, wie eine lebendige, demokratische, weltoffene Stadt mit „moderner Polizeiarbeit“ funktioniert.</p>
<p>Verbindendes sollte auch durch Kultur geschaffen werden. Eigens für die „Großen Zwanzig“ wurde in der Elbphilharmonie „Freude schöner Götterfunken“ aufgeführt. Beethovens Neunte &#8211; auch für Diktatoren. Der Text der Sinfonie ist Schillers Gedicht „An die Freude“. Für heutige Verhältnisse ganz aktuell beginnt die siebente Strophe mit: „Unser Schuldbuch sei vernichtet, ausgesöhnt die ganze Welt.“ Davon konnte in Hamburg keine Rede sein. Auch das „Festival der Demokratie“ fiel aus.</p>
<p>G20 ist ein Jahr her. Über 30.000 Polizisten und Bundespolizisten, über 3.000 Einsatzfahrzeuge, Räumpanzer, Wasserwerfer, Hubschraubergeschwader, 62 Boote, 153 Polizeihunde, die „größte Ballung von Dienstpferden deutschlandweit“, deutsche und österreichische Sondereinsatzkommandos, eine 38qkm große Demonstrationsverbotszone. Politik und Polizei räumen inzwischen kleinere Fehler ein, aber im Großen und Ganzen sei alles in Ordnung gewesen.</p>
<p>Aber nichts war und nichts ist in Ordnung. Es war eine provozierte Eskalation. Die tausendfache Präsenz militarisierter Polizei, die Demonstrationsverbote und die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von tausenden von Bürgerinnen und Bürgern hatte ihre Grundlage in der Annahme einer drohenden Gefahr.</p>
<p>Nicht überprüfbar und aus geheimdienstlicher Quelle wurde Anfang Juni 2017 von 1.000 Teilnehmern des sog. Schwarzen Blockes gesprochen, die sich angeblich gewalttätig in Hamburg austoben wollten. Nachfragen in der Bürgerschaft und der Presse blieben unter Hinweis auf die Heimlichkeit der Erkenntnisse unbeantwortet.</p>
<p>Ende Juni war die polizeiliche Prognose auf 10.000 schwarz gekleidete Gewaltbereite hochgeschnellt. Allein über diese bloße Behauptung einer „drohenden Gefahr“ wurde im Vorfeld massive Polizeipräsenz in der gesamten Innenstadt, insbesondere dem Schanzenviertel gezeigt. Hysterie gegen angeblich anreisende Gewalttäter wurde geschürt.</p>
<p>Am 7. Juli wurde ein Bus mit Angehörigen der Falken – der Jugendorganisation der SPD – bereits auf der Autobahn abgefangen und direkt in die eigens für Gipfelgegner gebaute Gefangenensammelstelle in Hamburg-Neuland gebracht. Die Polizei hatte fälschlich vermutet, es handele sich um einen Bus von Italienern, die mit dem sogenannten Schwarzen Block sympathisierten. Die jungen Leute wurden weggesperrt, mussten sich nackt ausziehen und sich in alle Körperöffnungen gucken lassen. Erst Stunden später wurde durch Intervention eines Vaters &#8211; einem SPD-Mitglied – der Irrtum aufgedeckt und die jugendlichen Falken entlassen. Ein Skandal.</p>
<p>Anders erging es dem 18-jährige Fabio V. aus Norditalien. Er war am Abend des 6. Juli nach Hamburg gereist und hatte sich am Morgen des 7. Juli einer Demonstration angeschlossen, die unter dem Motto „Kapitalismus zerschlagen – Gegenmacht aufbauen“ von einem Camp im Volkspark in die Innenstadt marschierte. Polizei drängte die Demonstration von ihrer Route in eine Seitenstraße in einem Industriegebiet – dem Rondenbarg &#8211; ab und stoppte sie auf. Nach einigen Steinwürfen, Bengalos und Böllern aus den ersten Reihen wurde die Demonstration von vorne unter massivem Schlagstockeinsatz, von hinten unter Einsatz von Wasserwerfern von der Straße gefegt. Nachdem alles vorbei war, saß Fabio V. mit anderen am Rande der Straße auf dem Boden.</p>
<p>Er wurde festgenommen und dem G20-Sondergericht Hamburg-Neuland zugeführt. Ohne die Behauptung eines konkreten Vorwurfs wurde Haftbefehl wegen Landfriedensbruchs erlassen. Der Haftgrund: Fluchtgefahr, er sei Italiener. Auf die Haftbeschwerde wollte das Landgericht verschonen, doch das Hanseatische Oberlandesgericht beschloss die Haftfortdauer<a href="/typo3/#sdfootnote1sym">1</a>.</p>
<p>Ungewöhnlich war die sofortige Versendung dieses Beschlusses zur Kenntnis der Strafrichter/innen Hamburgs und die unverzügliche Veröffentlichung dieses in einem Haftprüfungsverfahren erlassenen Beschlusses in der Neuen Zeitschrift für Strafrecht unter dem Titel „Bemessung der Jugendstrafe bei Schuldschwere (G20-Ausschreitungen)“<a href="/typo3/#sdfootnote2sym">2</a>. Der Beschluss ist wert, zitiert zu werden.</p>
<p>„Am 06. Juli 2017 um 17.50 reiste der zur Tatzeit achtzehneinhalbjährige Beschuldigte – naheliegend um an den im Zusammenhang mit dem „G-20-Gipfel“ befürchteten Ausschreitungen aktiv teilzunehmen – mit der Fluggesellschaft Ryanair aus Italien nach Hamburg ein. Bei seiner Festnahme am nächsten Tag konnte bei ihm szene-typische Vermummung (schwarze Gore-Tex-Jacke, schwarz-weißer Schal) sichergestellt werden. Im Übrigen war er –wiederum szenetypisch – mit dunklen Turnschuhen bekleidet.</p>
<p>…</p>
<p>Einzelne eigenhändige Gewalthandlungen lassen sich dem Beschuldigten (&#8230;) nicht zuordnen.</p>
<p>…</p>
<p>Der Plan des Beschuldigten, sich den bewaffneten Ausschreitungen in Hamburg anlässlich des „G-20-Gipfels“ aktiv anzuschließen wird durch die Zeit und die Art und Weise seiner Anreise sowie durch die bei ihm sichergestellte bzw. von ihm getragene szenetypische Kleidung hinreichend belegt.“</p>
<p>Eine Fluchtgefahr wurde angenommen, weil die „absehbar empfindliche Freiheitsstrafe“ sich als „besonderer Fluchtanreiz“ erweise. Dazu wird ausgeführt:</p>
<p>„Die hochwahrscheinlich dem § 125a StGB<a href="/typo3/#sdfootnote3sym">3</a> zu entnehmende – und nach Erwachsenenstrafrecht zu bemessende – Freiheitsstrafe wird ohne signifikant milderndes Nachtatverhalten nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können (§ 56 Abs. 2 und 3 StGB). Der Beschuldigte hat sich massiv und nachhaltig gegen die Rechtsordnung aufgelehnt. Er hat sich – mindestens – bewusst und das erwartbare Geschehen billigend und unterstützend einer Gruppe angeschlossen, die sinnlose Gewalt ausgeübt und mit besonders eindrucksvoller Gleichgültigkeit – absichtlich – die Verletzung der eingesetzten Polizeikräfte erstrebt hat. Der Beschuldigte hat damit die bürgerkriegsähnlichen Zustände in Hamburg mitverursacht. Fundamentale Garantien der deutschen Rechtsordnung – Menschenwürde, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf Eigentum – sind für den Beschuldigten erkennbar ohne jede Bedeutung. Dass ihm daher die Anordnungen der Polizeikräfte gleichgültig sind, versteht sich von selbst.</p>
<p>Selbst wenn sich die Anwendung von Jugendstrafrecht im weiteren Verlauf des Verfahrens als notwendig erweisen sollte, wofür derzeit angesichts der offenbar festen Arbeitstätigkeit des Beschuldigten und seines in der Tat zum Ausdruck kommenden selbständigen planerischen Organisationsvermögens trotz Wohnsitz im elterlichen Haushalt nichts spricht – kommt als Sanktionsart hier allein die Jugendstrafe in Betracht (§§ 17, 18 JGG).</p>
<p>Die Jugendstrafe ist bereits wegen der Schwere der Schuld geboten.</p>
<p>…</p>
<p>Vor diesem Hintergrund kommt der erkennbar rücksichtslosen und auf eine tiefsitzende Gewaltbereitschaft schließen lassenden Tatausführung besondere Bedeutung zu. Er hat sich – geplant und organisiert und mit Blick auf die notwendigen Reisevorbereitungen erkennbar nicht etwa dem Eindruck gruppendynamischer Prozesse geschuldet – an schwersten Ausschreitungen beteiligt. Bereits dies verdeutlicht eine charakterliche Haltung, welche die Annahme der Schwere der Schuld rechtfertigt.</p>
<p>…</p>
<p>„Zwar hat der Beschuldigte im elterlichen Haushalt in Italien (vgl. dazu Meyer-Goßner/Schmitt StPO, 60. Aufl., § 112 Rn. 20 a) einen polizeilich gemeldeten Wohnsitz und geht – eigenen Angaben zufolge – einer festen Arbeit nach. Die Art der Tatausführung belegt aber, dass er jederzeit bereit und in der Lage ist, sich – auch in anderen Staaten und fremden Kulturen – kriminellen Strukturen unmittelbar anzuschließen und in ihnen unterzutauchen.“</p>
<p>Die Sprache ist maßlos, sie ist erschreckend. So bekämpft man einen Feind, der das Jugendrecht, die Unschuldsvermutung und Beschuldigtenrechte nicht verdienen soll, weil in ihm – dem unbekannten jungen Menschen &#8211; eine allumfassend drohende Gefahr für die bürgerliche Ordnung vermutet wird. Fabio V. wurde erst Ende November aus der U-Haft entlassen. Im Januar 2018 schlug das Amtsgericht nach neun Verhandlungstagen vor, das Verfahren einzustellen.</p>
<p><strong>Die „drohende Gefahr“ – deren Teil Fabio V. angeblich war &#8211; ist das Kernstück aller neuen Polizeigesetze.</strong> Durch Annahme dieser Gefahr wird die Befugnis zu tiefen Eingriffen in die Grundrechte aufgeschaltet. Die Deutungshoheit darüber, was eine drohende Gefahr ist, hat die Polizei. Es handelt sich um die Neuschöpfung eines Rechtsbegriffs. Sie verändert das Polizeirecht im Kern und senkt die Schwelle für polizeiliches Eingreifen rasant ab. Bisher unterschied das Polizeirecht zwischen abstrakter und konkreter Gefahr. Polizeiliche Eingriffe waren nur bei konkreter Gefahr erlaubt. Nun reicht eine – oft aus geheimdienstlichen Quellen stammende – Vermutung.</p>
<p>G20 war von Seiten der Polizei vielleicht ein Test, jedenfalls ein Beispiel: Hamburg dokumentierte das Bild eines Polizeistaats, das Bild einer Aufstandsbekämpfung – aber es fehlte der Aufstand. Die drohende Gefahr waren die Demonstranten, waren die GrundrechtsträgerInnen.</p>
<p>Ein weiteres Symptom der Hamburger Polizeistaatstage war das bewusste Ignorieren der Entscheidungen der Justiz. Das Beispiel ist der Kampf um das Antikapitalistische Camp.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hatte der Stadt vorgegeben, die Anmelder des Camps, das eine aktive, lebendige Dauerversammlung sein sollte, im Wege des Versammlungsrechts zu bescheiden und sie nicht auf den Weg der Sondernutzung zu verweisen. In der Folge hatte das Verwaltungsgericht Hamburg den Anmeldern zugestanden, auf der Halbinsel Entenwerder Zelte zum Übernachten und für die Versorgung, für Diskussionen und Veranstaltungen aufzubauen. Doch die auf der Halbinsel mit ihrem Equipment ankommenden Gipfelgegner wurden trotz der positiven Gerichtsentscheidung vom Platz geprügelt und mit Pfefferspray attackiert. Der Anmelder gab nach diesem Empfang auf. Obwohl der Rechtsbruch durch die Presse ging, protestierten die RichterInnen des Verwaltungsgerichts nicht.</p>
<p>G20 war ein Test für die Durchsetzung eines Polizeistaatsszenarios und es war vor allem ein massiver Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Demonstrationen wurden videoüberwacht, friedliche Demonstranten umfassend gefilmt und von einem Polizeikordon wie ein Gefangenentransport begleitet.</p>
<p>Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit sind – so der Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 1985 &#8211; das vornehmste Grundrecht überhaupt. Versammlungen sind ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie von unten, die grundsätzlich staatsfrei sein muss und Einschränkungen „nur zum Schutz gleichwertiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit“ erlaubt. Bloßer Verdacht oder Vermutungen können für eine Einschränkung der Grundrechte nicht ausreichen. Wer den staatsfreien unreglementierten Charakter einer Demonstration durch exzessive Observation und Registrierungen verändere – so das Verfassungsgericht -, verstoße gegen das Grundgesetz.</p>
<p>Die neuen Polizeigesetze verstoßen gegen das Grundgesetz. Freiheitsrechte werden unter dem Szenario des Begriffs der „drohenden Gefahr“ zerrieben.</p>
<p>Die wirkliche Gefahr kommt von rechts. Besonders augenfällig sitzt sie aus den bayerischen Bergen kommend in der Regierung und in den Spitzen des Verfassungs“schutzes“. Sie kommt von einem repressiven Staat, der seit 2001 unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung das Strafgesetzbuch sinnlos aufgerüstet hat und damit einen Terroranschlag wie den auf den Berliner Weihnachtsmarkt nicht verhindern konnte. Ein Staat, der mit der Behauptung abstrakter Gefahren um sich schlägt und damit unsere Grundrechte trifft.</p>
<p>Die wirkliche Gefahr kommt von den noch Mächtigen, die sich das Recht nehmen, immer neue Mauern gegen die Armen dieser Welt zu aufzubauen, um ihren fast grenzenlosen Reichtum zu bewahren. Sie definieren es heute als Recht, die Retter der Ertrinkenden im Mittelmeer als Kriminelle vor die Gerichte zu zerren. Sie definieren es heute als Recht, die in Richtung der USA marschierende Flüchtlingskarawane mit militärischer Gewalt zurückzuschlagen. Was sich ankündigt, ist wieder eine Zeit der Unmenschlichkeit, wieder eine Zeit der Barbarei und es wird wieder so getan, als sei dies Recht, weil es in einem Gesetz steht.</p>
<p>In der Arbeiter Illustrierten Zeitung vom 11. September 1932 wird Hans Litten mit den Worten zitiert:</p>
<p>„Der Satz von Karl Marx, dass das Recht ein Überbau der sozialen Gegebenheiten sei, erweist seine Richtigkeit besonders in den Zeiten verschärfter Klassengegensätze.“</p>
<p>Wir leben in einer solchen Zeit und wir wollen mit unseren Möglichkeiten die sozialen Gegebenheiten und den Überbau ändern. Wir enden mit einem Zitat aus der Präambel zur Satzung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins:</p>
<p>„Die Vereinigung stellt sich in die Tradition des Kampfes um die freie Advokatur und um ein demokratisches Recht. Recht ist Instrument der Begründung und Sicherung von Herrschaft. Es ist aber auch eine Waffe, sich gegen Herrschaft zur Wehr zu setzen. Das Recht in dieser Weise zugunsten des oder der Schwächeren zu nutzen und zu entwickeln, ist Ziel dieser Vereinigung.“</p>
<p>Der AND G20 des RAV diente der Durchsetzung dieses Ziels und wir haben vor, in diesem Sinne weiterzuarbeiten.</p>
<p>_______________________________</p>
<p><a href="/typo3/#sdfootnote1anc">1</a> Beschluss vom 21. Juli 2017, Az. 1 Ws 73/17</p>
<p><a href="/typo3/#sdfootnote2anc">2</a> NStZ 2017, 544 ff.</p>
<p><a href="/typo3/#sdfootnote3anc">3</a> § 125a StGB: Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs (d.Verf.)</p>
<p>The post <a href="https://vdj.de/beitrage-aktuelles/dankrede-des-preistragers/">Dankrede des Preisträgers</a> appeared first on <a href="https://vdj.de">VDJ</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Der Anwaltliche Notdienst zum G20 in Hamburg erhält den Hans-Litten-Preis 2018</title>
		<link>https://vdj.de/beitrage-aktuelles/der-anwaltliche-notdienst-zum-g20-in-hamburg-erhalt-den-hans-litten-preis-2018/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[andi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Aug 2018 00:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hans-Litten-Preis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen verleiht den Hans-Litten-Preis in diesem Jahr an den Anwaltlichen Notdienst zum G20</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen verleiht den Hans-Litten-Preis in diesem Jahr an den Anwaltlichen Notdienst zum G20 in Hamburg. Die VDJ will mit der Preis­ver­lei­hung die Verdienste des Anwaltlichen Notdienstes für die of­fen­si­ve Verteidigung des Ver­samm­lungsrechts, das kon­se­quente Ein­tre­ten des Rechts auf an­ge­mes­se­ne Ver­tei­di­gung ge­gen frei­heits­ent­zie­hen­de Maß­nah­men und Ein­for­de­rung rechtss­taat­li­cher Grund­sät­ze wür­di­gen.</p>
<p>Wäh­rend des G20-Gipfels in Hamburg Anfang Juli 2017 wurde der Rechtsstaat buchstäblich ausgeflaggt und herrschte Ausnahmezustand. Es kam nicht nur zu willkürlichen polizeilichen Festnahmen und Gewahrsamnahmen und damit verbundenen weiteren Verletzungen von Verfahrensrechten der Betroffenen sowie völlig unverhältnismäßigen Übergriffen gegen Versammlungsteilneh-mer*innen, sondern gleich zu Beginn des Gipfels zu Diffamierungen gegenüber dem Anwaltlichen Notdienst und schweren Behinderungen und Eingriffen in anwaltliche Rechte und auch tätlichen Übergriffen. Der Anwaltliche Not­dienst &#8211; in Ko­ope­rati­on mit dem Hamburger Er­mitt­lungs­dienst und der Ro­ten Hil­fe &#8211; hat gleichzeitig auch für eine Ge­genöffentlichkeit gestanden, die die schweren Rechtsverletzungen und das Außerkraftsetzen rechtsstaatlicher Standards durchgängig thematisiert hat.</p>
<p>Der Hans-Litten-Preis will solches juristisches Wirken auszeichnen, das kompromisslos dem Recht verpflichtet ist, der Konfrontation mit den politischen Machtinteressen und ihren Institutionen nicht ausweicht, über den juristischen Beruf hinausgeht und so in besonders hohem Maß durch demokratisches und rechtspolitisches Engagement gekennzeichnet ist</p>
<p>Benannt ist der Preis nach einem der bedeutendsten Anwälte der Arbeiterbewegung in der Weimarer Republik. Hans Litten hat sich u. a. für die Rechtshilfeorganisation der Roten Hilfe als Strafverteidiger in einer Vielzahl von politischen Prozessen eindrucksvoll, konsequent und effizient für seine Mandant*innen eingesetzt. Er wurde unmittelbar nach der Machtübernahme der Nazis verhaftet und durch fünf Jahre andauernde Inhaftierung und Folter schließlich in den Tod ge­trie­ben.</p>
<p>Die Preisverleihung findet statt am</p>
<p><strong>Samstag, den 27.10.2018, 18h00 in Frankfurt/ M. im Saalbau Bockenheim (großer Saal) Schwälmer Straße 28, 60486 Frankfurt am Main</strong></p>
<p>Die Laudatio hält Rechtsanwalt Dr. Marcus Mollnau, Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin.</p>
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