Arbeitskreis Familienrecht / Sozialpolitik
Der Arbeitskreis Familienrecht / Sozialpolitik wurde im Herbst 2005 gegründet und bietet zweimal jährlich eine Arbeitstagung an. Ziel dieser Tagungen ist es, ein Forum für diejenigen Berufsgruppen zu schaffen, die sich in ihrer beruflichen Praxis mit den Entwicklungen im Familienrecht beschäftigen.
Die Arbeitstagungen sollen dazu dienen, sich über aktuelle rechtliche und rechtspolitische Tendenzen und Entwicklungen im Bereich des Familienrechts austauschen zu können und dieses mit der notwendigen anwaltlichen Fortbildung zu verbinden. Dementsprechend wird für die Teilnahme jeweils eine Teilnahmebescheinigung gem. § 5 der Fachanwaltsordnung (FAO) ausgestellt.
In der Auseinandersetzung mit aktuellen Themen des Familienrechts werden aktuelle Änderungen oder Tendenzen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung auch auf ihre Wechselwirkungen auf die soziale Situation der von Trennung und Scheidung Betroffenen untersucht. Die Klärung des Mindestunterhalts erfordert beispielsweise auch eine Klärung des sozioökonomischen Existenzminimums, sollen Unterhaltsberechtigte und Unterhaltspflichtige nicht gleichermaßen durch die Einhaltung der Unterhaltspflichten zu Sozialfällen werden. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs unter Ehepartnern bei einer Scheidung muss auch eine Auseinandersetzung mit prekären ungeschützten Arbeitsverhältnissen erfolgen, von denen Frauen besonders häufig betroffen sind. Diese führt zu dem Rückschluss, dass die Ehepartner nur dann einen Versorgungsausgleich wirksam ausschließen können, wenn beide durch ihre Erwerbstätigkeit die Möglichkeit hatten, genügend eigene Rentenanwartschaften zu erzielen. Wird diese Möglichkeit durch das Risiko einer Hausfrauenehe genommen, bleibt nur der Weg in die Altersarmut. Ebenso der Rückschluss, prekäre Arbeitsverhältnisse einzudämmen durch einen Mindestlohn oder die Überführung aller Arbeitsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.
An diesen Beispielen wird die Nähe familien- und sozialrechtlicher Fragen besonders deutlich.
Diese Wechselwirkungen werden in den Arbeitstagungen häufig von den ReferentInnen und in den Diskussionen angesprochen. Die niedrigen Teilnehmergebühren orientieren sich am Prinzip der Kostendeckung. Für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger und Referendarinnen/Referendare und Studentinnen/Studenten wird ein ermäßigter Beitrag erhoben.
RA Manfred Hanesch
Fachanwalt für Familien- und Sozialrecht
Robert-Bosch-Straße 7
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