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Erklärung

40 Jahre Berufsverbote

40 Jahre Berufsverbote sind kein offizielles Erinnerungsdatum, sondern stehen für einen Tiefpunkt in der bundesdeutschen Geschichte mit Fortwirkung und in der Tradition einer innerstaatlichen Feinderklärung, die faktisch sich immer gegen links gerichtet hat, stellt der Bundesvorstand in einer Erklärung zum Jahrestag fest.

An diesem 28. Januar 1972 beschlossen die damaligen Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Willy Brandt, dass in das Beamtenverhältnis nur solche Personen berufen werden sollen, die die Gewähr dafür bieten, jederzeit für „die freiheitliche demokratische Grundordnung“ im Sinne des Grundgesetzes (FDGO) einzutreten. Jemand, den die Behörden als „Kommunist“ betrachteten, sollte vom Beamtenverhältnis ausgeschlossen bleiben.

An diesen 28. Januar 1972 wird offiziell nicht erinnert, denn er bezeichnet einen Tiefpunkt in der jungen demokratischen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. An ihm beschlossen die damaligen Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Willy Brandt, dass in das Beamtenverhältnis nur solche Personen berufen werden sollen, die die Gewähr dafür bieten, jederzeit für „die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ (FDGO) einzutreten. Jemand, den die Behörden als „Kommunist“ betrachteten, sollte vom Beamtenverhältnis ausgeschlossen bleiben. Alle diejenigen, die sich für den öffentlichen Dienst bewerben, zur Verbeamtung, Beförderung oder Berufung anstehen, sollten regelmäßig durch eine Anfrage beim Verfassungsschutz überprüft werden, ob gegen sie etwas vorliege. Vorangegangen war am 3. November 1971 der Hamburger Senat (SPD) mit der Ablehnung eines jungen Mitglieds der DKP und SDAJ für den Schuldienst.

Dieser „Radikalenerlass“, wie er später fälschlich genannt wurde, stand in der scharfen antikommunistischen Tradition der neuen Republik, die bereits am 19. September 1950 mit dem sog. Adenauererlass eine Welle der Berufsverbote und Verfolgung mit mehr als 10 000 Strafprozessen gegen junge Gegner der Wiederbewaffnung und Demonstranten gegen den Korea-Krieg und für die Wiedervereinigung hervorrief. Nicht zu vergessen die zahlreichen Strafverfahren gegen Kommunistinnen und Kommunisten nach dem Verbot der KPD am 17. August 1956. Mit ihnen wurden nicht nur an die 100 000 Kommunistinnen und Kommunisten, sondern auch Linke, Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter und unorganisierte Jugendliche wegen ihres Kontaktes zu Kommunisten verurteilt.

Nach 1971 wiederholte sich die undemokratische Verfolgungsjagd, von der der gesamte öffentliche Dienst in Bund, Ländern und Gemeinden, bei Bahn, Post, Universitäten, Bundesbank und Arbeitsamt betroffen war. Nur im Saarland gab es keine Berufsverbote. Über 18 Mio. Bürgerinnen und Bürger wurden bis 1990 in der NADIS-Datei gespeichert. 3,5 Mio. Bewerber und Angehörige des öffentlichen Dienstes wurden bis 1992 vom Verfassungsschutz durchleuchtet, 35 000 Dossiers wurden bekannt und führten zu 2200 Disziplinarverfahren und 1250 endgültigen Ablehnungen. Diese bedeuteten nicht nur für die Betroffenen die Zerstörung ihrer beruflichen Zukunft, sondern verbreiteten eine Atmosphäre der Angst, des Duckmäusertums und der Verlogenheit, die noch lange Zeit nach dem Ende dieser unseligen Praxis die öffentlichen Institutionen lähmte.

Es gab jedoch auch Widerstand. Er bildete sich rasch in überparteilichen Solidaritätskomitees aus Wissenschaftlern, Pastoren, Juristen, Vertretern von Gewerkschaften, Jugend- und Studentenorganisationen, des Bundes demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWI) und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), die wiederum vom Verfassungsschutz bespitzelt wurden. Die zentrale bundesweite Initiative „Weg mit den Berufsverboten“ wirkte als zentrale Koordination aller Protestaktivitäten. Sie organisierte den Kontakt zu über 100 Komitees in fast 20 Ländern in der ganzen Welt, von Holland und Frankreich bis in die USA, Australien und Japan und organisierte große internationale Konferenzen.

Ein zentrales rechtliches Argument, das auch in der politischen Diskussion gegen diese sich immer stärker verbreitende Praxis eine wichtige Rolle spielte, lautete, dass diese Behördenpraxis gegen Art. 21 GG verstoße. Solange die DKP wie auch andere sich kommunistisch nennende Parteien nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten seien, könne die Exekutive nicht in eigener Machtvollkommenheit eine als kommunistisch bezeichnete Tätigkeit verbieten. Das Bundesverfassungsgericht legitimierte jedoch in einer Entscheidung von 1975 die Vorgehensweise der Behörden.

Kritisiert wurde diese Praxis demgegenüber wiederholt von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO/IAO). Viermal mahnte sie eine Änderung an. Die UNO-Menschenrechtskommission fragte regelmäßig nach und 1995 verurteilte schließlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Falle einer Lehrerin die Berufsverbotspraxis als Verstoß gegen Artikel 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Wenn auch 80 % aller Berufsverbotsfälle letztendlich – oft erst nach vielen Jahren – positiv für die Betroffenen ausgingen, so blieb die Entscheidung des EGMR die einzige, die für die siegreiche Klägerin auch eine Entschädigung erwirkte. Allerdings stoppte sie nicht die Praxis, die sich als eine Schere in den Köpfen der Verwaltungen festgesetzt hatte. Weitere Berufsverbote wurden verhängt, die keinen Unterschied zwischen Mitgliedern der DKP, anderen kommunistischen Gruppierungen, Friedensaktivistinnen und -aktivisten, linken SPD- und FDP-Mitgliedern oder linken Christinnen und Christen machten. Der Ministerpräsidentenbeschluss von 1972 ist niemals aufgehoben worden, nur der Bremer Senat hat sich jetzt am 23. Januar 2012 von ihm distanziert. Vor allem ging die Praxis der Überprüfung durch den Verfassungsschutz weiter.

In Bayern wird Anwärterinnen und Anwärtern im öffentlichen Dienst auch heute noch ein Formular präsentiert, auf dem sie sich von Organisationen distanzieren sollen, die vom Verfassungsschutz als "linksextremistisch" eingestuft werden. In Heidelberg wurde z.B. dem Realschullehrer Michael Csaszkóczy sein Engagement in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg gegen Rechtsradikalismus und gegen Mietwucher zum Verhängnis. Er wurde zunächst nicht in Baden-Württemberg und dann auch nicht in Hessen in den Schuldienst eingestellt. Bundesbildungsministerin Schavan (CDU) intervenierte damals als Kultusministerin in Baden-Württemberg in beiden Bundesländern: „Wer Mitglied in einer extremistischen Gruppierung ist, sich darin aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellt und Militanz als angemessenes Mittel der Auseinandersetzung ansieht, kann nicht als Lehrer in öffentlichen Schulen wirken.“ Die Ministerin kam mit dieser Einstellung allerdings nicht mehr bei den Gerichten an. Sowohl der Verwaltungsgerichtshof Mannheim am 14. März 2007 wie auch das Landgericht Karlsruhe am 4. September 2007 entschieden gegen sie und für eine demokratische Rechtsstaatlichkeit sowie den Lehrer Csaszkóczy.

Willy Brandt, der als Bundeskanzler der sozialliberalen Koalition diese Behördenpraxis ausgelöst hatte, hat sie zwar später als Irrtum und Fehler bezeichnet, ebenso sein Nachfolger Helmut Schmidt und viele andere sozialdemokratische Verantwortliche. Aber eine grundsätzliche oder gar programmatische Neuausrichtung ist in der Sozialdemokratie nie erfolgt. Heute gilt die EU-Richtlinie, die eine Diskriminierung wegen politischer Überzeugungen verbietet. Doch gibt das keine Sicherheit, dass in dem einen oder anderen Ministerium die Praxis nicht doch wiederauflebt. Die jetzt an die Öffentlichkeit gekommene Beobachtung der Linksfraktion im Bundestag durch den Verfassungsschutz zeigt, wie ungebrochen die Stoßrichtung gegen alles zu sein scheint, das links von seiner schwarz-braunen Grundausrichtung steht. Ein Jahrestag ist nicht nur ein Tag historischen Erinnerns, er muss vor allem ein Tag verstärkter Aufmerksamkeit sein.

Erklärung des Bundesvorstands vom 27.01.2012

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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