Dankrede von Barbara Degen
Liebe Sibylle,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freundinnen und Freunde
Über die Verleihung des Hans-Litten-Preises habe ich mich sehr gefreut und bedanke mich bei Euch allen. Das feministische Rechtsinstitut kann das Geld, das mit dem Preis verbunden ist, natürlich gut gebrauchen.
Besonders wichtig für mich ist jedoch, daß die VDJ mit dieser Preisverleihung eine Verbindung zwischen Antifaschismus und Feminismus herstellt, den Feminismus als politische Widerstands- und Emanzipationsbewegung würdigt und die feministische Rechtsbewegung, deren Teil ich ja bin, zum Gegenstand öffentlichen Interesses macht. Das ist nicht selbstverständlich.
Das „Fremdwort Frau" und erst recht nicht der Feminismus treibt bisher weder die etablierte Jurisprudenz noch die lin-ken und alternativen Flügel der Rechtswissenschaft und -Praxis um und bereitet ihnen schlaflose Nächte. Jutta Limbach hat vor einiger Zeit festgestellt, daß ledig-lich an fünf bundesdeutschen Universitäten das Thema „Frauen und Recht" überhaupt in die Lehrpläne - evtl. auch nur kurzfristig - Einzug gehalten hat. Lediglich an der Humboldt-Universität in Berlin existiert ein kleiner Schwerpunkt zu feministischen Rechtsansätzen. Ich selbst hatte Erlebnisse der besonderen Art, als ich an mehreren Universitäten „feministische Rechtsansätze" im Rahmen von Lehraufträgen lehren wollte. An einer einzigen Universität - Bielefeld - ist dies gelungen.
Allein der Gedanke, das Wort Feminismus mit dem Wort Recht zu verbinden, hat Diskussionen und Ängste ausgelöst, die kaum den Kämpfen nachstehen, die es bedeutet, wenn Frauen eine C-4-Professur erringen wollen. Die Rechtsprobleme der sexuellen Gewalt, insbesondere auch der sexuellen Gewalt am Arbeitsplatz und der mittelbaren Diskriminierung, treffen weitgehend auf Schweigen und Abwehr. Die Frauenfördergesetze entsprechen kaum ihrem hehren Namen.
Selbst die Verfassungsänderung zu Art. 3 Abs.2 GG, wonach der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung fördern muß, hat nicht etwa zu einer blühenden Diskussion darüber geführt, wie dies nunmehr rechtlich umgesetzt werden könnte. Ich stelle mir vor, daß es eine Verfassungsänderung gegeben hätte, nachdem der Staat verpflichtet wird, die Beseitigung der Unterschiede zwischen arm und reich zu fördern. Es läßt sich unschwer ausmalen, welch intensive spannende, kontroverse und aufregende Rechtsdiskussion sich daraus ergeben hätte.
In den Betrieben und Verwaltungen erleben wir, daß die Selbstgestaltungskraft der Gewerkschaften, Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte allenfalls zu sog. „Mutter-Kind-Regelungen" reicht, also zu Vereinbarungen, die Frauen die Doppelbelastung durch Familie und Beruf etwas erleichtern. Ohne diese Regelengen für Frauen unterschätzen zu wollen, bedeuten sie jedoch immer auch, daß die traditionellen Rollenvorstellungen, nach denen Frauen für die Kindesversorgung und die Familienpflichten verantwortlich sind, rechtlich gestärkt werden. Die Rechtsdiskussion über die Quotierung ist ein einziges Trauerspiel, zumindest dort, wo sie nicht von konsequenten Frauen geführt wird.
Das Problem zwischen der Frauenbewegung und der Politik, deren Teil ja das Recht ist, hat die erste deutsche promovierte Juristin, Anita Augspurg, bereits 1895 auf den Begriff gebracht:
„Was immer eine einzelne Frau erreicht und erringt in Kunst, in Wissenschaft, in Industrie, an allgemeinem Ansehen und Einfluß: es ist so etwas Privates, etwas Persönliches, Momentanes, Isoliertes . ... es haftet ihm immer der Charakter des Ausnahmsweisen und als solchen Geduldeten an, aber es ist nicht berechtigt und kann daher nicht zur Regel werden, kann nicht Einfluß gewinnen auf die Allgemeinheit. "(Zit. nach Ute Gerhard, Unerhört, Die Geschichte der deutschen Frauenbewegung, 1990, S. 226).
Trotz all des Druckes, den Frauen aufwenden, um eine bessere Frauenförderung, einen besseren Schutz vor sexueller Belästigung, eine eigenständige materielle Existenzsicherung und eine andere Arbeitsteilung in Familie und Gesellschaft durchzusetzen, ihre Stimmen werden weitgehend als hysterische Einzelstimmen gehört, ihre Erfahrungen nicht als zu verallgemeinernde Erfahrungen im politischen Bereich wahrgenommen. Die Rechtserfolge zeigen deutlich, daß es in erster Linie um eine Befriedigungspolitik gegenüber Frauen geht, aber nicht um den Wunsch einer Gesellschaft, Frauen zu gleichberechtigten Mitgliedern zu machen.
Für mich persönlich war der Schritt zu einer feministischen Juristin einer der wichtigsten, schmerzhaftesten aber auch aufregendsten Schritte in meinem Leben. Ich komme aus einer Familie, in der es für Frauen selbstverständlich ist, daß sie vollwertige Menschen sind, die gleichen oder gar bessere Qualifikationen und Fähigkeiten wie die Männer haben (wir sind alleinerziehend in der 3. Generation), und in der es auch selbstverständlich war, Frauen eine bestmögliche Ausbildung zukommen zu lassen und sie zu ermutigen, ihren Weg auch im öffentlichen beruflichen Bereich zu suchen. So war ich z.B. trotz der Kinder immer berufstätig.
Es war für mich auch selbstverständlich, mich sozial und politisch zu engagieren. Im Laufe meines Lebens ist dann die Vorstellung, ich sei gleichberechtigt, wie eine Seifenblase zerplatzt. Die damit verbundenen kleinen und größeren Explosionen in meinem Bewußtsein waren sehr viel schwerer zu verkraften als die zwei Berufsverbote. Weder mein Bewußtsein, ein vollwertiger und gleichberechtigter Mensch in dieser Gesellschaft zu sein, noch die verfassungsmäßige Garantie der Gleichberechtigung und auch nicht die formal gleichen Gesetze, ebensowenig wie meine gute Qualifikation haben mir in diesem Zusammenhang etwas genutzt.
Die Kultur, in der ich lebe, benützt Gleichberechtigung als Lippenbekenntnis und Aushängeschild und funktioniert nach dem geheimen - manchmal auch offenen - Muster, daß männliche Dominanz einer ihrer zentralen Fundamente ist. Dazu gehört auch, daß die Gewalt gegen Frauen, die politisch als Disziplinierungsmittel für Frauen fungiert, heruntergespielt und verharmlost wird.
Mitte der 80er Jahre habe ich dann den Schritt zur feministischen Rechtsbewegung getan, um auch für meine eigene Arbeit „Frauen zum Ausgangspunktes Rechts" (Tove Stang Dahl) zu machen, zu untersuchen, wie die Fassade von Geschlechtsneutralität, Objektivität und Sachlichkeit des Rechts funktioniert und um die Problematik der Geschlechterjustiz als strukturelles Merkmal des Rechts herauszuarbeiten. Zum damaligen Zeitpunkt hat die feministische Rechtsbewegung bereits ein munteres Leben geführt.
Von den Juristinnen, die sich schon lange vor mir auf den Weg begeben haben, habe ich viel gelernt und bin ihnen für die Weitergabe ihrer Erfahrungen dankbar. Ab der zweiten Hälfte der 70er Jahre hatten sich Anwältinnen im Zusammenhang mit der Frauenhausbewegung zu Anwältinnenkollektiven zusammengeschlossen und begannen, jährlich einen feministischen Juristinnen-Tag durchzuführen. Der 23. feministische Juristinnentag wird Anfang Mai 1997 in Berlin stattfinden.
Die feministische Rechtszeitschrift „Streit" existiert seit 1983. 1992 haben wir dann das feministische Rechtsinstitut in Bonn gegründet. Bei diesen Initiativen handelt es sich um autonome Frauenprojekte, die - im Gegensatz zu anderen Ländern - von Praktikerinnen außerhalb der bestehenden Institutionen getragen werden. Unsere Diskussionen orientieren sich einerseits natürlich an den aktuellen Frauenrechtsfragen (z.B. gemeinsames Sorgerecht, Vergewaltigung in der Ehe, Probleme des Sexualstrafrechts etc.), andererseits haben wir mit diesem Institut jedoch auch die Möglichkeiten, ganz andere Gedanken zu dem Recht zu entwickeln. In einer der Arbeitsgruppen wird seit längerem z.B. diskutiert, ob Frauen eine Frauenschiedsstelle einrichten sollen, um ihre Konflikte untereinander zu klären. Unser neuestes Projekt ist „Rechtswendo", also die Beschäftigung mit der Frage, wie Frauen sich adäquat gegen körperliche und strukturelle Gewalt wehren und behaupten können und in welchem Zusammenhang sie sich dabei der patriarchalen Gerichtsbarkeit bedienen (oder müssen).
Das feministische Rechtsinstitut hat eine erste Readerin herausgegeben (Lose Gedanken - ungebunden, Zur feministischen Rechtsidee und aus der Rechtspraxis, Nr. 1, 1996, Hrsg. Feministisches Rechtsinstitut, Königstraße 11, 53225 Bonn.), in der sich einige unserer Gedanken nachlesen lassen.
Überall dort - so meine ich - wo es gelingt, die von Anita Augspurg so beklagte Privatheit der Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse von Frauen zu durchbrechen, beginnt die Gesellschaft sich fundamental zu ändern. lnzwischen meine ich, daß die Frauenfrage eine Schlüsselfrage im Kampf gegen die Unterdrückung generell ist und daß es ein zentrales wissenschaftliches Anliegen auch im Bereich des Rechts ist, den Zusammenhang zu anderen Formen der Unterdrückung in Klassenverhältnissen, Rassismus und Antisemitismus etc. zu klären.
Ich glaube, daß wir die Dimensionen des gesellschaftlichen Wandels in der Geschlechterfrage in ihren Auswirkungen auf Ökonomie, Politik, Kultur und Recht bislang nur von ferne erahnen können. Die Hauptdualismen der Gesellschaft, der Politik und des Rechts sind entlang dem Geschlechterverhältnis konstruiert, der Gegensatz zwischen privat und öffentlich, zwischen unbezahlter und bezahlter Arbeit, zwischen Macht und Ohnmacht und Opfer und Tätern. Für Männer ist der Gegensatz zwischen aktiver Weltgestaltung und -veränderung und kuscheliger privater, häuslicher Atmosphäre, in der den Helden der Rücken freigehalten wird, ein zentrales Moment ihrer Identität und Handlungsmöglichkeit.
Was geschieht, wenn diese Gegensätze aufgebrochen und verändert werden, wenn die Gesellschaft sich nicht mehr sicher sein kann, daß die Alten, Kranken, Gebrechlichen, Kinder und Bedürftigen klaglos versorgt werden, während an anderen Orten die große, wichtige Politik gemacht wird?
Ist es nicht ein außerordentlich spannender Prozeß, sich zu überlegen, was es bedeutet, daß der Gegensatz zwischen Liebe einerseits und Recht anderseits nivelliert wird, wenn Frauen sich mehr in Rechten und Männer sich mehr in Liebe einüben?
Für diese geradezu revolutionären Fragen haben Frauen bedauerlicherweise bisher noch keinen Diskussionspartner auf männlicher Seite. Aus einer Untersuchung über die Frage, wie Männer auf die Frauenbewegung reagieren, habe ich in Erinnerung, (leider ist mir die Fundstelle abhanden gekommen), daß ca. 70'% der Männer so weitermachen wie bisher, 10 % etwa mit einem Rückzug reagieren, 10 % erhöhte Gewaltbereitschaft entwickeln und lediglich 10 % sich auf die neu gestellten Fragen überhaupt einlassen können und bereit sind, sich mit den von der Frauenbewegung aufgegriffenen Themen auseinanderzusetzen. Diese 10% allerdings sehen bislang diese Fragen als „private Fragen" an und führen den Auseinandersetzungsprozeß in ihrem Privatbereich. Auch von ihnen werden Frauen nicht als politische Subjekte wahrgenommen, als Trägerinnen einer möglicherweise anderen politischen Ordnung.
Die Frauen selber diskutieren die Frage, wie eine neue Geschlechterordnung und damit eine neue Gesellschaft aussieht, weitgehend unter sich. Unsere Themen wie „Gleichberechtigung", historische Matriarchatsforschung", „neue Geschlechterdemokratie", „neue Geschlechtergerechtigkeiten" oder die Forderung nach einem „neuen Gesellschaftsvertrag" zeigen, daß die Frauen den Bereich des Privaten längst verlassen haben und sich selbst als politik- und gesellschaftsfähig erleben.
Da die Gesellschaft jedoch aus Männer und Frauen besteht, wird ein qualitativer politischer Umschlag erst dann einsetzen, wenn auch gemischt-geschlechtliche Organisationen den Gedanken aufgeben, daß Frauen sich unter die von Männern bereits vorzüglich ausgearbeiteten Ideen und Strategien unterzuordnen und sie allenfalls geringfügig zu erweitern hätten. In der linken Szene wurde das so schön mit dem Satz „Frauen müßten reif gemacht werden für den politischen Kampf" umschrieben. Zu dem historischen Zeitpunkt, in dem wir leben, gibt es sehr viele Frauen, die sich derartigen Anmaßungen und der patriarchalen Definitionsmacht nicht unterordnen wollen und andere Wege zur Politik, zum Recht zu einer nicht vorgegebenen Gestaltung ihres Lebens suchen.
Ich wünsche nur, daß sehr viele Frauen, aber auch Männer sich an diesem neuen Diskussionsprozeß beteiligen und bereit sind, sich auf ihn einzulassen, und daß Männer lernen, sich sowohl in ihrem privaten Verhältnis zu Frauen als auch in den politischen Diskussionsprozessen Frauen gegenüber nicht als „Macher", sondern als Verhandlungspartner zu sehen. Wir könnten dann erleben, wie spannend unterschiedliche Sichtweisen auf die Welt und unterschiedliche Erfahrungen in zentralen Fragen sein können und wie sie die Politik und das Leben verändern können.
Die Dankesrede ist entnommen: "ansprüche" 1/97