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Mitteilung

Dankrede von Michael Ratner

Es freut mich wirklich, mit dem Hans-Litten-Preis der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. ausgezeichnet zu werden; ein Preis der auch im Namen der European Association of Lawyers for Democracy and World Human Rights verliehen wird. Ich weiss, das ist eine Auszeichnung für mich als Person, aber in mancher Hinsicht ist es eigentlich eine Auszeichnung für das Center for Constitutional Rights, eine gemeinnützige Juristenvereinigung, der ich als Präsident vorstehe. Das Center ist im wesentlichen eine Bürgerrechtsorganisation, die in den 60er Jahren gegründet wurde und dem Kampf gegen die Rassentrennung im Süden der Vereinigten Staaten entstammt. Ich habe seit fast den Gründerzeiten als Anwalt für das Center gearbeitet und seine Ziele sind im Wesentlichen noch immer dieselben wie damals: der Kampf gegen Ungerechtigkeit und für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte für die am meisten Benachteiligten, sei es in den Vereinigten Staaten oder im Ausland.

Wir haben für Gerechtigkeit für die Bürger von Myanmar (Burma) gekämpft, die von einer Ölfirma in die Sklaverei gezwungen wurden. Wir haben Chevron und Shell für Mord und Folter in Nigeria zur Rechenschaft gezogen. Wir haben versucht, die Vereinigten Staaten von der Auslösung von Angriffskriegen abzuhalten, sei es in Lateinamerika in den 80er Jahren oder heute im Irak, und wir haben uns gegen die Benachteiligung von Frauen, Schwarzen, Menschen aus Lateinamerika und Immigranten in den Vereinigten Staaten gewehrt. Wir sind bekannt dafür, dass wir uns der schwierigsten Fälle annehmen. Wir schauen uns die Fälle sowohl aus einer rechtlichen wie auch aus einer politischen Warte an. Wir sind überzeugt, dass Erfolge vor Gericht oft nur im Verbund mit einer Basisbewegung sowie mit Öffentlichkeits- und Pressearbeit möglich sind.

Seit dem 11. September 2001 sind wir sowohl in den USA aber auch in anderen Ländern für unsere anwaltliche Tätigkeit für Häftlinge in Guantanamo bekannt geworden. Wir waren die erste Juristenvereinigung in den USA, die sich diesen Fällen angenommen hat, und zwar schon bald nach dem 11. September. Es war eine Zeit grosser Furcht in den Vereinigten Staaten, und keine andere Organisation war bereit, in die Bresche zu springen. Ich habe deswegen persönlich mehrere hundert hasserfüllte Briefe erhalten. Wir setzen uns weiterhin für die Rechte der Häftlinge in Guantanamo ein, und koordineren gegenwärtig die Arbeit von rund 500 unentgeltlich arbeitenden Anwälten in den USA, die mit uns die rechtlichen Interessen der 460 Menschen wahrnehmen, die gegenwärtig in den Käfigen von Guantanamo festgehalten werden. Murat Kurnaz war einer unserer ersten Klienten. Nach meinem Wissensstand hätte Kurnaz bereits früher nach Deutschland zurückkehren können, aber die deutsche Regierung hat ihm die Einreise verweigert.

Die Übergriffe und regelrechten Gesetzesverstösse der USA im so genannten Krieg gegen den Terrorismus dominieren weiterhin sowohl meine Arbeit wie auch diejenige des Center. Wir vertreten Maher Arar, einen kanadischen Staatsangehörigen, der von den US-Behörden am Kennedy-Flughafen in New York entführt und nach Syrien überstellt wurde, wo er gefoltert wurde. Die USA bezeichnen diese Überstellungen als “Rendition”, ich würde eher von der Auslagerung von Folter sprechen. Sie sind wahrscheinlich alle auch mit dem ähnlich gelagerten Fall El Masri vertraut, einem deutschen Staatsangehörigen, der von USA entführt und gefoltert wurde. Es ist zu hoffen, dass die deutsche Regierung für seine Rechte einstehen wird. Meine Organisation hat auch Klage eingereicht im Namen von Majid Khan, einem Häftling, der erst kürzlich nach Guantanamo überstellt wurde, nachdem er während mehreren Jahren in einem geheimen CIA-Gefängnis gefoltert wurde. Es ist unerhört, dass unseren Anwälten bislang das Recht verweigert wurde, ihn zu sehen, und dass die USA es uns verunmöglichen wollen, den Ort des geheimen Gefängnisses und die Foltermethoden, denen er ausgesetzt war, offen zu legen. All diese Fälle umschreiben nur einen Teil unserer Arbeit, die darauf ausgerichtet ist, eine menschliche Behandlung von Menschen sicherzustellen.

Als Teil unserer Bemühungen, die U.S. Behörden für ihre Gutheissung und aktive Teilnahme an Folter zur Rechenschaft zu ziehen, haben wir vor mehr als einem Jahr verschiedene Mitglieder der US Regierung in Deutschland eingeklagt, darunter auch Donald Rumsfeld. Ich nehme an, dass die meisten von Ihnen mit dem Fall vertraut sind. Ich arbeitete bei diesem Fall zusammen mit Peter Weiss vom Center for Constitutional Rights, und Wolfgang Kaleck vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein. Wir wählten Deutschland, weil es zumindest aus juristischer Sicht über eine exzellente Gesetzgebung im Bereich der universellen Gerichtsbarkeit verfügt. Zudem waren wir überzeugt, dass es nicht möglich war, US-Behördenmitglieder in den USA zur Rechenschaft zu ziehen, weil sowohl die zivilen Strafverfolgungsbehörden wie auch das Militärgerichtssystem unter der Leitung von Folterern steht, nämlich Generalstaatsanwalt Alberto Gonzales und Verteidigungsminister Donald Rumsfeld. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, haben wir diesen Fall verloren, und dies sowohl aus juristischen wie auch aus politischen Gründen. Politisch war es so, dass Rumsfeld sagte, dass er nicht an dem Münchner Sicherheitstreffen teilnehmen würde, wenn die Klage gegen ihn nicht abgewiesen würde. Und nur eine Woche nach dieser Androhung wurde die Klage denn auch fallen gelassen. Die juristische Begründung, die der Staatsanwalt beibrachte, war haltlos. Der Staatsanwalt stellte sich auf den Standpunkt, dass die Vereinigten Staaten noch immer eine Untersuchung gegen die an höchster Stelle Verantwortlichen führten, die die Ausübung von Folter bewilligt haben könnten.

Dies erklärt teilweise, warum wir und Wolfgang Kaleck zurück gekommen sind, um eine neue Klage gegen Rumsfeld und andere einzureichen. Wiederum ist ein Jahr vergangen und immer noch gehen US-Behördenmitglieder, die Folter erlaubt haben, straffrei aus. In der Tat hat sich die Situation insofern noch weit verschlimmert, als dass die USA eine Gesetzgebung verabschiedet haben, die all denjenigen Straffreiheit gewährt, die nach dem 11. September 2001 Kriegsverbrechen oder Folterakte begangen haben. Natürlich ist eine solche Amnestie illegal: Es kann keine Amnestie für Kriegsverbrechen geben wie wir aufgrund ähnlicher Vorgehensweise nach den “schmutzigen Kriegen” in Chile oder Argentinien wissen. Immerhin wird der deutsche Ankläger den Fall nicht mehr mit der gleichen Begründung abweisen können. Dieser neue Fall wird zu einem wirklichen Testfall darüber, ob das Prinzp der universellen Gerichtsbarkeit nur gegenüber den schwächeren Nationen angewendet wird. Wir hoffen, dass diese und andere Klagen, die in anderen Ländern eingereicht wurden, sicherstellen, dass es keine “sicheren Häfen” für US-Behördenmitglieder auf deren Reisen geben wird. Wir wollen Anklage und nicht “sichere Häfen”. In den frühen 80er Jahren hat mein Anwaltskollege Peter Weiss einen wichtigen Fall wegen der Verletzung von Menschenrechten gegen einen Folterer aus Paraguay gewonnen. Es war der erste Fall seiner Art. Der Richter hielt damals nicht nur fest, dass Folter unter keinen Unständen gerechtfertigt sei, sondern auch dass für die Verfolgung von Folterern das Weltrechtsprinzip gelte. Oder wie es der Richter damals formulierte: “Ein Folterer ist ein Feind der Menschheit schlechthin und kann vor die Schranken des Rechts gestellt werden, wo immer er auch gefunden wird. Er ist Hostis Humani Generis, ein Feind der Menschheit.

In der neuen Klageschrift gegen Rumsfeld haben wir auch einige Regierungsanwälte als Beschuldigte aufgeführt. Diese Anwälte haben die entscheidenden juristischen Gutachten geschrieben, die die Basis für das Folterprogramm in den Vereinigten Staaten bilden. Einige Anwaltskollegen sowohl in den USA wie auch in Deutschland haben sich gegen die Nennung von Regierungsjuristen in der Klageschrift ausgesprochen. Sie argumentierten, dass diese bloss juristischen Ratschlag erteilt hätten. Aber dies war nicht bloss juristischer Ratschlag. [Here I will discuss the legal case against the U.S, lawyers.]

Nun bin ich also wieder in Deutschland, um gemeinsam mit Peter Weiss, Wolfgang Kaleck, der RAV, der internationalen Menschenrechtsföderation (FIDH) und anderen Organisationen, um dafür zu sorgen, dass US-Behördenmitglieder nicht mehr ungestraft Folterakte begehen oder bewilligen können.

Anlässlich einer meiner letzten Reisen nach Deutschland, die ich im Zusammenhang mit dem früheren Fall unternommen hatte, hörte ich erstmals von Hans Litten und war gleich zu Tränen gerührt. Er ist mir seither nicht mehr aus dem Sinn gegangen. Ich erachte die Auszeichnung mit dem nach ihm benannten Preis als ein bedeutentes Ereignis in meinem Leben. Für mich ist Hans Litten ein Held und das beste Beispiel dafür, welche Aufgabe Anwälte haben im Ringen um Gerechtigkeit, und dies ungeachtet der Konsequenzen.

Als ich vor ungefähr einem Jahr in Berlin war, hat die Berliner Anwaltskammer für mich und andere Teilnehmer einer Konferenz über das Weltrechtsprinzip einen Empfang gegeben. Die Präsidentin stellte sich vor und erzählte dann, warum die Anwaltskammer nach Hans Litten benannt wurde. Sicherlich kennen Sie alle die Geschichte. Anwälte aus dem Osten und dem Westen Deutschlands hatten sich auf den Namen geeinigt. Sie erinnerte daran, dass Hans Litten in 1931 trotz seiner erst 29 Jahre ein angesehenener Anwalt war. In diesem Jahr, zwei Jahre vor der Machtübernahme durch Hitler, vertrat er als Anwalt zwei Arbeiter, die von Angehörigen von Hitlers SA niedergestochen worden waren. Litten rief Hitler in den Zeugenstand und vernahm ihn während zweier Stunden. Er argumentierte, dass die Gewalttätigkeiten von der Nazi-Partei geplant und Teil ihres Programmes waren. Die SA-Angehörigen wurden für schuldig befunden und zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt.

Hitler hat weder diesen Prozess und noch das erniedrigende Kreuzverhör noch Hans Litten je vergessen. In der Nacht des Reichtagsbrandes, dem 28. Februar 1933, wurde Litten von der SS verhaftet, wenn dies der richtige Begriff ist, zumal kein Verbrechen und keine Anlage vorlag. Er wurde in – im Nazi-Jargon – in “Schutzhaft” genommen und als Staatsfeind bezeichnet. Litten wurde in verschiedene Lager gesteckt, von Spandau bis Dachau. Er wurde geschlagen und gefoltert und Scheinhinrichtungen ausgesetzt, um ein Geständnis zu erpressen, ein Geständnis, dass er wusste dass einige seiner Klienten des Mordes schuldig waren. Unter Folter legte er Geständnisse ab, nur um sie kurz darauf zu widerrufen, was erneute Folter zur Folge hatte. Seine Mutter konnte trotz ihrer guten Verbindungen nichts tun, um seine Freilassung zu bewirken. Als sie bei einem hohen Nazi-Offiziellen vorsprach, wurde ihr beschieden, dass es keine rechtliche Handhabe gegen die Haft, und deshalb auch kein Gericht gebe, das angerufen werden könnte. Nach fünf Jahren Haft und Folter nahm sich Litten 1939 das Leben.

Nun, die meisten von Ihnen kennen diese Geschichte, warum also erzähle ich sie Ihnen nochmals? Ich erzähle Ihnen die Geschichte, um Ihnen zu zeigen, wie wichtig diese Auszeichnung für mich ist, und für was Litten eingestanden ist. Diese Geschichte kann uns aber auch aber auch etwas über den Verlust an Rechten sagen, die der so genannte Krieg gegen den Terrorismus mit sich bringt, insbesondere aufgezeigt am Beispiel der Bush-Regierung.

Wenige Wochen nach diesem Empfang bei der Berliner Anwaltskammer kaufte ich das Buch, das Littens Mutter über ihren Kampf für die Freilassung ihres Sohnes geschrieben hatte, “Eine Mutter kämpft gegen Hitler”(English Title: “Beyond Tears.”) Bei der Lektüre läuft es einem kalt den Rücken herunter, und das nicht nur, wenn man daran denkt, was die Nazis gemacht haben, aber auch wenn wir daran denken, in welche Richtung die Bush-Regierung uns heute führt. Littens Mutter dachte, dass sie eine Chance hätte, die Freilassung ihres Sohnes zu erwirken. “Ich hatte noch immer die Vorstellung, dass wir in einem Rechtsstaat leben”, schrieb sie. Aber, so merkte sie dann an, “und Recht und Gesetz wurden immer schwächere Hüter der Gerechtigkeit.” [tr. note: Citations are not taken from the original German text but are a re-translation from the English version.]

Wenn ich Ihnen diese Geschichte erzähle, will ich damit nicht sagen, dass wir heute in den USA Verhältnisse wie in Deutschland in den 30er Jahren haben. Ich will vielmehr unterstreichen, dass uns die Bush-Regierung in eine gefährliche Richtung führt. In vielfacher Hinsicht sind die Vereinigten Staaten heute kein Rechtsstaat mehr. Und Recht und Gesetz werden immer schwächere Hüter der Gerechtigkeit. Die Exekutive wirft die ihr von Recht und Gesetz auferlegten Beschränkungen immer mehr über Bord. Dies trifft besonders zu im Bereich der Beschränkung der Freiheitsrechte und der Folter. Es gibt keine Freiheit, wenn der Staat – wie es in Deutschland passiert ist – Menschen ohne Anklage verhaftet und festhält. Das ist genau, was die Magna Charta im Jahre 1215 verboten hat – Gefängnisstrafen ohne einen Prozess und nur aus einer Laune des Königs heraus. Aus diesem Verbot ist einer dere Grundpfeiler unserer Freiheitsrechte gewachsen, die Habeas-Corpus-Klage. Mit dieser Klage wird der König oder die Regierung gezwungen, die Haft eines jeden Häftlings juristisch zu rechtfertigen.

Die Geschichte von Hans Litten betrifft uns heute noch. Wie ich schon sagte, vertreten wir vom Center for Constitutional Rights und hunderte anderer Anwälte rund 460 Häftlinge in Guantanamo. Viele von ihnen sind schon seit fünf Jahren in Haft. Sie wurden in den verschiedensten Teilen der Welt aufgegriffen und wie Hans Litten sind sie angeklagt worden, geschweige den vor ein Gericht gestellt oder verurteilt worden. Einige von ihnen sind wohl bloss aus einer Laune des Präsidenten heraus inhaftiert worden. Und wie Litten sind sie gefoltert worden. Litten beging Selbstmord als er Haft und Folter nicht mehr ertragen konnte. Genau so wie sich drei Häftlinge in Guantanamo das Leben genommen haben, zahllose andere haben es mehrfach versucht. Die Regierung bezeichnet Guantanamo-Häftlinge als “enemy combatants” (“feindliche Kämpfer), Litten wurde als “Staatsfeind” (enemy of the state) bezeichnet. Aber diesen beiden Begriffen ist eigen, dass die Regierungen, die sie in Haft halten, den so bezeichneten keine Rechte gewähren, dass sie ohne Anklage inhaftiert bleiben, und dass sie auf unbestimmte Zeit festgehalten werden können.

In Deutschland, so fand Littens Muttter bald heraus, gab es kein Gericht, bei dem man sich beschweren konnte, es war schlicht verboten. Und das ist ähnlich für die Häftlinge von Guantanamo. Die Bush-Regierung stellt sich auf den Standpunkt, dass kein Gericht über die Fälle der Guantanamo-Häftlinge befinden solle. Keine Habeas-Corpus-Klage sollte eingereicht und und auch sonst keine rechtlichen Schritte zur Haftüberprüfung eingeleitet werden.

Und hier enden die Parallelen in Littens Fall und und in denjenigen der Guantanamo-Häftlinge, oder zumindest dachten wir das. Das Center for Constitutional Rights hat vor Gericht für die Rechte der Guantanamo-Häftlinge gekämpft und im Juni 2004 hat der amerikanische Supreme Court unter Berufung auf die Magna Charta das Recht der Häftlinge auf Einreichung von Habeas-Korpus-Klagen bestätigt. Die Häftlinge konnten also verlangen, dass die Bush-Regierung die Haft vor einem Bundesgericht begründen musste. Wir atmeten auf. Der Präsident stand also nicht über dem Gesetz.

Aber trotz dieses vor zwei Jahren erlassenen Urteils müssen wir darum kämpfen, dass unsere Klienten von einem Richter angehört werden können. Die Bush-Regierung hat uns trotz des Urteils des Supreme Courts jeden erdenklichen Stein in den Weg gelegt. Zwar ist es uns gelungen, Besuche von Anwälten in Guantanamo zu ermöglichen. Und diese Besuche haben die Misshandlungen und die Folter aufgezeigt, unter denen unsere Klienten zu leiden haben. Aber noch immer warten wir auf eine Gerichtsverhandlung, in denen die Regierung auch nur eine der hunderten von Inhaftierungen hätte rechtfertigen müssen. Aber wir kommen oder zumindest kamen der Sache näher.

Nun scheint es aber tragischerweise, dass die Guantanamo-Häftlinge, wie zuvor schon Litten, um die Möglichkeit geprellt werden, ihre Haft vor Gericht in Frage zu stellen. Im Dezember 2005 hat der Kongress mit dem so genannten Graham-Levin Amendment eine Gesetzgebung verabschiedet, welche es den Gerichten verunmöglichen würde, von Guantanamo-Häftlingen eingerichte Habeas-Corpus-Klagen zu beraten. Mit dieser Beschränkung des Rechts auf Habeas Corpus wird der Entscheid des Supreme Courts praktisch aufgehoben und verunmöglicht es Guantanamo-Häftlingen erneut, eine Überprüfung ihrere Haft zu verlangene. Wir haben auch diesen Entscheid vor Gericht angefochten und im Juni 2006 hat der Supreme Court befunden, dass der Kongress in unzulässigerweise die Habeas Corpus-Rechte beschnitten hatte. Dies war unser zweiter Triumph vor dem Supreme Court, aber es war ein knapper 5:4 Entscheid. [tr. note: In fact, it was a 5:3 decision, Roberts had excused himself]. Es ist nicht sicher, ob wir das nächste Mal wieder so viel Glück haben werden.

Trotz dieses Erfolges sind wir unserem Ziel, gerichtliche Anhörungen für unsere Klienten zu bekommen, noch keinen Schritt näher gekommen. Die Regierung ist erneut zum Kongress gegangen, und der von den Republikanern dominierte Kongress hat im Oktober dieses Jahres unseren Klienten erneut das Recht auf Habeas Corpus weggenommen. Ja, der Kongress ging sogar noch einen Schritt weiter. Er hat nicht nur all den Guantanamo-Häftlingen das Habeas-Corpus-Recht weggenommen, sondern auch allen anderen Ausländern, einschliesslich der legal in den USA lebenden Immigranten. Man muss sich das vorstellen, die dem Präsidenten zugestandene Macht ist atemberaubend. Er kann jeden Ausländer, sogar einen der ein dauerndes Aufenthaltsrecht hat, festnehmen lassen und ihn für unbeschränkte Zeit inhaftieren. Häftlinge können festgehalten werden, ohne dass sie je einem Richter vorgeführt werden, und ohne jede Möglichkeit, ihre Haft überprüfen zu lassen. Ihre Identiät wird möglicherweise nie bekannt, sie sind einfach verschwunden. Und Vizepräsident Cheney stellt sich sogar auf den Standpunkt, dass mit dieser neuen Gesetzgebung, dem sogenannten Military Commissions Act, der Kongress sogar Folter erlaubt hat.

Und wiederum gehen wir vor Gericht. Aber immer noch sind 460 Menschene in Guantanamo inhaftiert, und unzählige andere in Bagram und im Irak und in geheimen CIA-Gefängnissen. Angenommen wir gewinnen erneut in diesem Fall, dann bedeutet dies, dass unsere Klienten während sieben Jahren ohne jegliche richterliche Anhörung in Guantanamo inhaftiert waren.

Manchmal wird mir gesagt, dass ich mich nicht so stark auf die Vereinigten Staaten konzentrieren soll, schliesslich gebe es Länder wo sich viel schlimmere Menschenrechtsverletzungen ereigneten. Ich habe darauf mindestens zwei Antworten. Zunächst lebe ich in den Vereinigten Staaten und es ist meine Regierung, die die Missbräuche begeht. Ich will nicht untätig daneben stehen und zulassen, dass diese Menschenrechtsverletzungen weitergehen. Aber es gibt noch einen anderen Grund. Die Vereinigten Staaten sind das mächtigste Land auf der Welt und war früher einmal der Garant für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Die USA kritisierten vehement Folter im Ausland, Militärgerichte und das Verschwinden von Menschen. Die USA veröffentlichten Berichte über die Einhaltung von Menschenrechten weltweit und tun dies im übrigen auch weiterhin. Was für eine unerhörte Heuchelei! Welchen Wert haben diese Berichte, wenn die Vereinigten Staaten die Gruppe der Folternationen anführen? Wenn die USA im Namen des Kampfs gegen den Terror den Pfad von Rechtsstaat und Menschenrechten verlassen, warum sollte nicht jedes andere Land das gleiche tun? Wir befinden uns in einem kritischen Moment in der Geschichte und könnten durchaus am Beginn eines dunklen Zeitalters stehen. Wir müssen alles daran setzen, uns wieder zurück ins Licht zu bewegen. Ein erster Schritt in diese Richtung bedeutet, die verantwortlichen Behördenmitglieder in den USA zur Rechenschaft zu ziehen, und ich hoffe, wir können dabei auf Sie alle zählen.

Wir haben noch immer eine Chance, einen anderen Kurs einzuschlagen. Diese Chance mag gering erscheinen, aber sie ist wichtig. Es gibt viel zu tun, nicht nur in den USA. Wir sind alle demokratisch gesinnte Anwälte. Sie hier in Deutschland haben Ihre Aufgabe wahr zu nehmen. Von Deutschlands Rolle im Irak bis zum Versagen im Fall Kurnaz, dessen Rechte nicht verteidigt wurden, bis hin zu einer möglichen Zusammenarbeit im Bereich der Überstellung von vermeintlichen Terrorverdächtigen in Länder, wo sie gefoltert werden, Deutschland kooperiert mit der dunklen Seite. Dies darf Deutschland nicht weiter erlaubt werden.

Hans Littens Geschichte sollte uns allen eine Warnung sein.


Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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