Erklärung

Erklärung der EJDM

Januar 2008 Mit größter Sorge hat die EJDM die Nachricht zur Kenntnis genommen, dass der Generalstaatsanwalt der Türkei ein Verbot der kurdischen politischen Partei DTP (Demokratik Toplum Partisi – Partei der Demokratischen Gesellschaft)beim türkischen Verfassungsgericht beantragt hat. Das Verbot politischer Parteien und die Inhaftierung ihrer politischen Führer hat eine lange Tradition in der Türkei. Sehr oft geschah dies unter dem verfassungsrechtlichen Vorwand, die Einheit der Türkei zu schützen. Dabei wurden demokratischen Rechte oft missachtet.

Mit größter Sorge hat die EJDM die Nachricht zur Kenntnis genommen, dass der Generalstaatsanwalt der Türkei ein Verbot der kurdischen politischen Partei DTP (Demokratik Toplum Partisi – Partei der Demokratischen Gesellschaft)beim türkischen Verfassungsgericht beantragt hat. Das Verbot politischer Parteien und die Inhaftierung ihrer politischen Führer hat eine lange Tradition in der Türkei. Sehr oft geschah dies unter dem verfassungsrechtlichen Vorwand, die Einheit der Türkei zu schützen. Dabei wurden demokratischen Rechte oft missachtet.

Die EJDM bezweifelt, dass das Verbot politischer Parteien tatsächlich der Einheit des türkischen Staates und dem Wohl der Menschen in der Türkei gedient hat. Es fragt sich ob nicht vielmehr der Konflikt verschärft wurde und die Gewalt zugenommen hat. Noch größerer Zweifel ist angebracht, ob die Einheit des türkischen Staates immer einen höheren Wert darstellt, als der Erhalt der türkischen Demokratie. Wenn die gegenwärtige türkische Verfassung es dem Verfassungsgericht gestattet, politische Parteien zu verbieten und ihre politischen Führer zu inhaftieren, nur weil diese von ihrer Meinungsäußerungsfreiheit Gebrauch machen, dann zeigt dies, dass die türkische Verfassung dringend der Veränderung bedarf.

Wenn die DTP verboten wird, dann zeigt dies, dass die Tradition des Verbots politischer Parteien und der Inhaftierung ihrer politischen Führer fortgesetzt wird. Militärische Gewalt und das Verbot politischer Aktivitäten schaffen gesellschaftliche Probleme, welche die Lösung der kurdischen Frage für viele weitere Jahre erschweren werden. Dadurch wird Hass zwischen dem kurdischen und dem türkischen Volk hervorgerufen, dessen Überwindung lange Zeit in Anspruch nehmen wird. Anstatt eine Politik zu verfolgen, welche jede pro kurdische Bewegung unterdrückt, sollten dem kurdischen Volk das Recht und die Freiheit für demokratische Auseinandersetzungen eingeräumt werden, und die Bedingungen für eine demokratische Lösung des kurdischen Problems geschaffen werden.

  • Die EJDM wird dieses Verbotsverfahren mit hoher Aufmerksamkeit weiter beobachten.
  • Die EJDM fordert die Europäische Union, ihre Organe sowie die Mitgliedsstaaten auf, im Sinne dieser Erklärung geeignete politische Maßnahmen gegenüber der Türkei zu treffen.
  • Die EJDM fordert alle Juristinnen und Juristen in Europa auf, diese Initiative durch ihre Unterschrift zu unterstützen.

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Wenn Sie die Initiative unterstützen wollen, teilen Sie dies bitte unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift per e-mail an thomas.schmidt@eldh.eu mit.

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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