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Aktuelles

Europaweiter Protest gegen Zwang zur Vorratsspeicherung

In einem gemeinsamen Brief haben über 100 Organisationen aus 23 europäischen Ländern - unter ihnen die VDJ - die EU-Kommission aufgefordert, "die Aufhebung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zugunsten eines Systems zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten vorzuschlagen". Unter den UnterzeichnerInnen befinden sich Bürgerrechts-, Datenschutz- und Menschenrechtsorganisationen ebenso wie Telefonseelsorge- und Notrufvereine, Berufsverbände von JournalistInnen, JuristInnen und ÄrztInnen, Gewerkschaften wie ver.di, Verbraucherzentralen und auch Wirtschaftsverbände wie der deutsche eco-Verband.

In einem gemeinsamen Brief haben über 100 Organisationen aus 23 europäischen Ländern - unter ihnen die VDJ - die EU-Kommission aufgefordert, "die Aufhebung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zugunsten eines Systems zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten vorzuschlagen". Unter den UnterzeichnerInnen befinden sich Bürgerrechts-, Datenschutz- und Menschenrechtsorganisationen ebenso wie Telefonseelsorge- und Notrufvereine, Berufsverbände von JournalistInnen, JuristInnen und ÄrztInnen, Gewerkschaften wie ver.di, Verbraucherzentralen und auch Wirtschaftsverbände wie der deutsche eco-Verband.        

Die 2006 beschlossene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zwingt in ihrer gegenwärtigen Fassung alle Telekommunikations- undInternetanbieter, Daten über die Kommunikation sämtlicher ihrer Kunden zu sammeln. Die Unterzeichner des Briefes warnen, dass eine solche allgemeine Verbindungsdatenaufzeichnung vertraulicheTätigkeiten und Kontakte etwa zu Journalisten, Beratungsstellen und Geschäftspartnern dem ständigen Risiko eines Bekanntwerdens durch Datenpannen und -missbrauch aussetzt, unvertretbare Kosten nach sich zieht und die Kommunikationsfreiheit Unschuldiger unzumutbar behindert. "Eine generelle Verbindungsdatenspeicherung hat sich in vielen Staaten Europas als überflüssig, schädlich oder sogar
erfassungswidrig herausgestellt", so die Organisationen weiter.


In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht im März einer von

30.000 Menschen unterstützten Verfassungsbeschwerde stattgegeben und

die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben. Unter

Berufung auf die fortbestehende EU-Richtlinie zur

Vorratsdatenspeicherung fordern CDU und CSU jedoch ihre

Wiedereinführung in Deutschland. Im Mai entschied der irische High

Court in Dublin, dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorzulegen,

ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der

EU-Grundrechtecharta vereinbar ist. Die EU-Kommission prüft zurzeit

eine Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.


Der Brief an die EU-Kommissarinnen im Wortlaut (deutsche Übersetzung):


An

1. Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres

2. Viviane Reding, Vizepräsidentin der EU-Kommission und zuständig

für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft

3. Neelie Kroes, Vizepräsidentin der EU-Kommission und zuständig für

die Digital Agenda


Sehr geehrte Frau ...,


die EU-Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet

Telekommunikationsgesellschaften, Informationen über die Verbindungen

ihrer sämtlichen Kunden aufzubewahren. Obwohl sie vorgeblich

Hindernisse für den gemeinsamen Binnenmarkt abbauen sollte, wurde die

Richtlinie als Maßnahme zur Erleichterung der Strafverfolgung

vorgeschlagen. Der Richtlinie zufolge werden Informationen darüber

aufgezeichnet, wer mit wem über verschiedene elektronische

Kommunikationskanäle in Verbindung gestanden hat. Bei

Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des

Benutzers festgehalten. In Verbindung mit anderen Informationen soll

zudem die Nutzung des Internet nachvollziehbar gemacht werden.


Eine derart weitreichende Überwachung der gesamten Bevölkerung

halten wir für inakzeptabel. Im Zuge einer Vorratsdatenspeicherung

werden ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen

über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen),

die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte

mit Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Psychologen,

Beratungsstellen usw.) von 500 Millionen Europäern gesammelt. Damit

höhlt eine Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten das

Berufsgeheimnis aus, bringt das permanente Risiko von Datenverlusten

und Datenmissbrauch mit sich und schreckt Bürger von vertraulicher

Kommunikation über elektronische Kommunikationsnetze ab. Sie

untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit

die Pressefreiheit. Sie beeinträchtigt insgesamt Funktionsbedingungen

unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Wegen des

Fehlens einer Kostenerstattung in den meisten Staaten sind die

enormen Kosten der Vorratsdatenspeicherung von den tausenden von

betroffenen Telekommunikationsunternehmen zu tragen. Dies zieht

Preiserhöhungen nach sich, führt zur Einstellung von Angeboten und

belastet mittelbar auch die Verbraucher.


Untersuchungen belegen, dass bereits die ohne Vorratsspeicherung

verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven

Aufklärung von Straftaten ausreichen. Eine generelle

Verbindungsdatenspeicherung hat sich in vielen Staaten Europas als

überflüssig, schädlich oder sogar verfassungswidrig herausgestellt,

etwa in Österreich, Belgien, Deutschland, Griechenland, Rumänien und

Schweden. Diese Staaten verfolgen Straftaten ebenso effektiv mit

gezielten Verfahren, wie etwa das in der internationalen

Cybercrime-Konvention vereinbarte Verfahren zur gezielten

Sicherstellung ohnehin vorhandener Daten. Es ist nicht nachgewiesen,

dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützte.

Dagegen ist sicher, dass sie Millionen von Euro kostet, die

Privatsphäre Unschuldiger gefährdet, vertrauliche Kommunikation

behindert und den Weg in eine immer weiter reichende

Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung

ebnet.


Rechtsexperten erwarten, dass der Europäische Gerichtshof im

Anschluss an den Verfassungsgerichtshof Rumäniens und an die

Marper-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

die Pflicht zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten ohne

jeden Verdacht für unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta erklären

wird.


Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der

Berufstätigen und der Wirtschaft lehnen wir die EU-Richtlinie zur

Vorratsdatenspeicherung geschlossen ab. Wir appellieren an Sie, einen

Vorschlag zur Abschaffung der EU-Vorgaben zur

Vorratsdatenspeicherung zugunsten eines Systems zur schnellen

Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten, wie es

in der Cybercrime-Konvention des Europarats vereinbart worden ist,

vorzulegen. Seien Sie sich unserer Unterstützung dabei versichert.


Mit freundlichen Grüßen,

1. Patrick Breyer für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,

Deutschland

2. Gergana Jouleva für das Access to Information Programme, Bulgarien

3. Terri Dowty für Action on Rights für Children, Großbritannien

4. Rainer Hammerschmidt für Aktion Freiheit statt Angst e.V.,

Deutschland

5. Andrea Monti für ALCEI - Electronic Frontiers Italy, Italien

6. David Banisar für ARTICLE 19: Global Campaign für Free Expression,

Großbritannien

7. Dr. Roland Lemye für Association Belge des Syndicats Médicaux,

Belgien

8. Alen Nanov für die Association für Advising, Treatment,

Resocialization and Reintegration of Drug Users and Other Marginalized

and Vulnerable Groups IZBOR, Makedonien

9. Bogdan Manolea für die Association für Technology and Internet -

APTI, Rumänien

10. Martine Simonis für L'association Générale des Journalistes

Professionnels de Belgique (AGJPB), Belgien

11. Ute Groth für bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten e.V.,

Deutschland

12. Ot van Daalen für Bits of Freedom, Niederlande

13. Gabriele Nicolai für Berufsverband Deutscher Psychologinnen und

Psychologen e.V., Deutschland

14. Torsten Bultmann für Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und

Wissenschaftler e.V., Deutschland

15. Marina Jelic für Center für Peace and Democracy Development CPDD,

Serbien

16. Sabiha Husic für Citizens' Association Medica Zenica, Bosnien

und Herzegowina

17. Zdenko Duka für die Croatian Journalists' Association CJA,

Kroatien

18. Christian Jeitler für Cyber Liberties Union, Österreich

19. Vagn Jelsoe für den Danish Consumer Council, Dänemark

20. Karl Lemmen, Deutsche AIDS-Hilfe e.V., Deutschland

21. Ulrich Janßen für Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union

dju in ver.di, Deutschland

22. Michael Konken für Deutscher Journalisten-Verband, Deutschland

23. Stefanie Severin für DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG,

Deutschland

24. TJ McIntyre für Digital Rights Ireland, Irland

25. Martina Haan für DPV Deutscher Presse Verband - Verband für

Journalisten e.V., Deutschland

26. Prof. Michael Rotert für eco - Verband der Deutschen

Internetwirtschaft, Deutschland

27. Eleni Alevritou für EKPIZO Consumers Association the Quality of

Life, Griechenland

28. Ville Oksanen für Electronic Frontier Finland, Finnland

29. Katitza Rodriguez für die Electronic Frontier Foundation, U.S.A.

30. Thomas Gramstad für Electronic Frontier Norway, Norwegen

31. Máté Dániel Szabó für Eötvös Károly Institute, Ungarn

32. Andreas Krisch für European Digital Rights, Europa

33. Anne Margrethe Lund, European Movement in Norway, Norwegen

34. Werner Korsten für die Evangelische Konferenz für Telefonseelsorge

und Offene Tür e.V., Deutschland

35. Simona Conservas für exgae, Spanien

36. Stefan Hügel für FIfF - Forum InformatikerInnen für Frieden und

gesellschaftliche Verantwortung e.V., Deutschland

37. padeluun für FoeBuD e.V., Deutschland

38. Beate Ziegler für Forum Menschenrechte, Deutschland

39. Stephan Uhlmann für die Foundation für a Free Information

Infrastructure (FFII) e.V., Europa

40. Valentina Pellizzer für Foundation Oneworld - platform für Southeast

Europe (owpsee), Bosnien und Herzegowina

41. Ross Anderson für FIPR Foundation für Information Policy Research,

Großbritannien

42. Lutz Donnerhacke für FITUG e.V., Deutschland

43. Matthias Kirschner für Free Software Foundation Europe FSFE,

Europa

44. Martin Grauduszus für Freie Ärzteschaft e.V., Deutschland

45. Jürgen Wahlmann für GameParents.de e.V., Deutschland

46. Christoph Klug für Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit

e.V. (GDD), Deutschland

47. Arvind Ganesan für Human Rights Watch, international

48. Joyce Hes für Humanistisch Verbond, Niederlande

49. Sven Lüders für Humanistische Union e.V., Deutschland

50. Dr. Balázs Dénes für die Hungarian Civil Liberties Union, Ungarn

51. Jo Glanville für Index on Censorship, Großbritannien

52. Dr. Rolf Gössner für die Internationale Liga für Menschenrechte

(Berlin), Deutschland

53. Rudi Vansnick für Internet Society Belgium, Belgien

54. Veni Markovski für die Internet Society Bulgaria, Bulgarien

55. Gérard Dantec für die Internet Society France, Frankreich

56. Jan Willem Broekema für Internet Society, Niederlande

57. Marcin Cieslak für die Internet Society Poland, Polen

58. Eamonn Wallace für IrelandOffline, Irland

59. Mark Kelly für den Irish Council für Civil Liberties, Irland

60. Niels Elgaard Larsen für die IT-Political Association of Denmark,

Dänemark

61. Markéta Nováková für Iuridicum Remedium, Tschechische Republik

62. Milan Antonijevic für Koalicija za slobodu pristupa informacijama

(Coalition für Free Access to Information), Serbien

63. Elke Steven für das Komitee für Grundrechte und Demokratie,

Deutschland

64. Agata Szczerbiak für Krytyka Polityczna (Political Critic), Polen

65. Jérémie Zimmermann für La Quadrature du Net, Frankreich

66. Milan Antonijevic für Lawyers Commitee für Human Rights YUCOM,

Serbien

67. Klaus Jetz für Lesben- und Schwulenverband LSVD, Deutschland

68. Isabella Sankey für Liberty (the National Council für Civil

Liberties), Großbritannien

69. Astrid Thienpont für Liga voor Mensenrechten (Human Rights League),

Belgien

70. Manuel Lambert für Ligue des droits de l'Homme (Human Rights

League), Belgien

71. Bardhyl Jashari für Metamorphosis Foundation, Makedonien

72. Christian Bahls für MOGiS e.V., Deutschland

73. Dennis Grabowski für naiin - no abuse in internet e.V.,

Deutschland

74. Thomas Bruning für Nederlandse Vereniging van Journalisten,

Niederlande

75. Harry Hummel für Netherlands Helsinki Committee, Niederlande

76. Albrecht Ude für netzwerk recherche e.V., Deutschland

77. Christine Nordmann für Neue Richtervereinigung e.V., Deutschland

78. Phil Booth für NO2ID, Großbritannien

79. Jim Killock für Open Rights Group, Großbritannien

80. Laurence Evrard für die Ordre des barreaux francophones et

germanophone, Belgien

81. Annelies Verstraete für die Orde van Vlaamse Balies, Belgien

82. Katarzyna Szymielewicz für Panoptykon Foundation, Polen

83. Stefan Kaminski für das Polish Chamber of Commerce für Electronics

and Telecommunications, Polen

84. Simon Davies für Privacy International, Großbritannien

85. Mag. Georg Markus Kainz für q/uintessenz, Österreich

86. Christian Rickerts für Reporter ohne Grenzen e.V., Deutschland

87. Jean Francois Julliard für Reporters Sans Frontières, international

88. Carsten Gericke für Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein

e.V., Deutschland

89. Walter van Holst für ScriptumLibre Foundation/Stichting

Vrijschrift.org, Niederlande

90. Tony Bunyan für Statewatch, Großbritannien

91. Janet de Jonge für Stichting Meldpunt Misbruik ID-plicht,

Niederlande

92. Hans van der Giessen für das board of Stichting NBIP - Nationale

Beheersorganisatie Internet Providers, Niederlande

93. Lars-Henrik Paarup Michelsen für Stopp Datalagringsdirektivet,

Norwegen

94. Paul Jansen für Die dotindividual Foundation, Niederlande

95. Karin Ajaxon für Die Julia Group, Schweden

Deutschland

96. Bernadette Ségol für UNI europa, Belgien

97. Frank Bsirske für ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft,

98. Dr. Carla Meyer für den Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren

VFLL e.V., Deutschland

99. Dr. Werner Weishaupt für den Verband freier Psychotherapeuten,

Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.,

Deutschland

100. Gerd Billen für die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.,

Deutschland

101. Prof. Dr. Wulf Dietrich für den Verein demokratischer Ärztinnen

und Ärzte, Deutschland

102. Anna Bauer für die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und

Juristen e.V., Deutschland

103. Arnout Veenman für die Vereniging ISPConnect Nederland,

Niederlande

104. Miek Wijnberg für Vereniging Vrijbit, Niederlande

105. Daniel Jahre für Verein Linuxwochen, Österreich

106. Claudio Agosti für das Winston Smith Project, Italien


Die 2006 beschlossene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

zwingt in ihrer gegenwärtigen Fassung alle Telekommunikations- und

Internetanbieter, Daten über die Kommunikation sämtlicher ihrer

Kunden zu sammeln. Die Unterzeichner des Briefes warnen, dass eine

solche allgemeine Verbindungsdatenaufzeichnung vertrauliche

Tätigkeiten und Kontakte etwa zu Journalisten, Beratungsstellen und

Geschäftspartnern dem ständigen Risiko eines Bekanntwerdens durch

Datenpannen und -missbrauch aussetzt, unvertretbare Kosten nach sich

zieht und die Kommunikationsfreiheit Unschuldiger unzumutbar

behindert. "Eine generelle Verbindungsdatenspeicherung hat sich in

vielen Staaten Europas als überflüssig, schädlich oder sogar

verfassungswidrig herausgestellt", so die Organisationen weiter.


In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht im März einer von

30.000 Menschen unterstützten Verfassungsbeschwerde stattgegeben und

die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben. Unter

Berufung auf die fortbestehende EU-Richtlinie zur

Vorratsdatenspeicherung fordern CDU und CSU jedoch ihre

Wiedereinführung in Deutschland. Im Mai entschied der irische High

Court in Dublin, dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorzulegen,

ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der

EU-Grundrechtecharta vereinbar ist. Die EU-Kommission prüft zurzeit

eine Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.


Der Brief an die EU-Kommissarinnen im Wortlaut (deutsche Übersetzung):


An

1. Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres

2. Viviane Reding, Vizepräsidentin der EU-Kommission und zuständig

für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft

3. Neelie Kroes, Vizepräsidentin der EU-Kommission und zuständig für

die Digital Agenda


Sehr geehrte Frau ...,


die EU-Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet

Telekommunikationsgesellschaften, Informationen über die Verbindungen

ihrer sämtlichen Kunden aufzubewahren. Obwohl sie vorgeblich

Hindernisse für den gemeinsamen Binnenmarkt abbauen sollte, wurde die

Richtlinie als Maßnahme zur Erleichterung der Strafverfolgung

vorgeschlagen. Der Richtlinie zufolge werden Informationen darüber

aufgezeichnet, wer mit wem über verschiedene elektronische

Kommunikationskanäle in Verbindung gestanden hat. Bei

Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des

Benutzers festgehalten. In Verbindung mit anderen Informationen soll

zudem die Nutzung des Internet nachvollziehbar gemacht werden.


Eine derart weitreichende Überwachung der gesamten Bevölkerung

halten wir für inakzeptabel. Im Zuge einer Vorratsdatenspeicherung

werden ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen

über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen),

die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte

mit Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Psychologen,

Beratungsstellen usw.) von 500 Millionen Europäern gesammelt. Damit

höhlt eine Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten das

Berufsgeheimnis aus, bringt das permanente Risiko von Datenverlusten

und Datenmissbrauch mit sich und schreckt Bürger von vertraulicher

Kommunikation über elektronische Kommunikationsnetze ab. Sie

untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit

die Pressefreiheit. Sie beeinträchtigt insgesamt Funktionsbedingungen

unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Wegen des

Fehlens einer Kostenerstattung in den meisten Staaten sind die

enormen Kosten der Vorratsdatenspeicherung von den tausenden von

betroffenen Telekommunikationsunternehmen zu tragen. Dies zieht

Preiserhöhungen nach sich, führt zur Einstellung von Angeboten und

belastet mittelbar auch die Verbraucher.


Untersuchungen belegen, dass bereits die ohne Vorratsspeicherung

verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven

Aufklärung von Straftaten ausreichen. Eine generelle

Verbindungsdatenspeicherung hat sich in vielen Staaten Europas als

überflüssig, schädlich oder sogar verfassungswidrig herausgestellt,

etwa in Österreich, Belgien, Deutschland, Griechenland, Rumänien und

Schweden. Diese Staaten verfolgen Straftaten ebenso effektiv mit

gezielten Verfahren, wie etwa das in der internationalen

Cybercrime-Konvention vereinbarte Verfahren zur gezielten

Sicherstellung ohnehin vorhandener Daten. Es ist nicht nachgewiesen,

dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützte.

Dagegen ist sicher, dass sie Millionen von Euro kostet, die

Privatsphäre Unschuldiger gefährdet, vertrauliche Kommunikation

behindert und den Weg in eine immer weiter reichende

Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung

ebnet.


Rechtsexperten erwarten, dass der Europäische Gerichtshof im

Anschluss an den Verfassungsgerichtshof Rumäniens und an die

Marper-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

die Pflicht zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten ohne

jeden Verdacht für unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta erklären

wird.


Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der

Berufstätigen und der Wirtschaft lehnen wir die EU-Richtlinie zur

Vorratsdatenspeicherung geschlossen ab. Wir appellieren an Sie, einen

Vorschlag zur Abschaffung der EU-Vorgaben zur

Vorratsdatenspeicherung zugunsten eines Systems zur schnellen

Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten, wie es

in der Cybercrime-Konvention des Europarats vereinbart worden ist,

vorzulegen. Seien Sie sich unserer Unterstützung dabei versichert.


Mit freundlichen Grüßen,

1. Patrick Breyer für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,

Deutschland

2. Gergana Jouleva für das Access to Information Programme, Bulgarien

3. Terri Dowty für Action on Rights für Children, Großbritannien

4. Rainer Hammerschmidt für Aktion Freiheit statt Angst e.V.,

Deutschland

5. Andrea Monti für ALCEI - Electronic Frontiers Italy, Italien

6. David Banisar für ARTICLE 19: Global Campaign für Free Expression,

Großbritannien

7. Dr. Roland Lemye für Association Belge des Syndicats Médicaux,

Belgien

8. Alen Nanov für die Association für Advising, Treatment,

Resocialization and Reintegration of Drug Users and Other Marginalized

and Vulnerable Groups IZBOR, Makedonien

9. Bogdan Manolea für die Association für Technology and Internet -

APTI, Rumänien

10. Martine Simonis für L'association Générale des Journalistes

Professionnels de Belgique (AGJPB), Belgien

11. Ute Groth für bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten e.V.,

Deutschland

12. Ot van Daalen für Bits of Freedom, Niederlande

13. Gabriele Nicolai für Berufsverband Deutscher Psychologinnen und

Psychologen e.V., Deutschland

14. Torsten Bultmann für Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und

Wissenschaftler e.V., Deutschland

15. Marina Jelic für Center für Peace and Democracy Development CPDD,

Serbien

16. Sabiha Husic für Citizens' Association Medica Zenica, Bosnien

und Herzegowina

17. Zdenko Duka für die Croatian Journalists' Association CJA,

Kroatien

18. Christian Jeitler für Cyber Liberties Union, Österreich

19. Vagn Jelsoe für den Danish Consumer Council, Dänemark

20. Karl Lemmen, Deutsche AIDS-Hilfe e.V., Deutschland

21. Ulrich Janßen für Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union

dju in ver.di, Deutschland

22. Michael Konken für Deutscher Journalisten-Verband, Deutschland

23. Stefanie Severin für DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG,

Deutschland

24. TJ McIntyre für Digital Rights Ireland, Irland

25. Martina Haan für DPV Deutscher Presse Verband - Verband für

Journalisten e.V., Deutschland

26. Prof. Michael Rotert für eco - Verband der Deutschen

Internetwirtschaft, Deutschland

27. Eleni Alevritou für EKPIZO Consumers Association the Quality of

Life, Griechenland

28. Ville Oksanen für Electronic Frontier Finland, Finnland

29. Katitza Rodriguez für die Electronic Frontier Foundation, U.S.A.

30. Thomas Gramstad für Electronic Frontier Norway, Norwegen

31. Máté Dániel Szabó für Eötvös Károly Institute, Ungarn

32. Andreas Krisch für European Digital Rights, Europa

33. Anne Margrethe Lund, European Movement in Norway, Norwegen

34. Werner Korsten für die Evangelische Konferenz für Telefonseelsorge

und Offene Tür e.V., Deutschland

35. Simona Conservas für exgae, Spanien

36. Stefan Hügel für FIfF - Forum InformatikerInnen für Frieden und

gesellschaftliche Verantwortung e.V., Deutschland

37. padeluun für FoeBuD e.V., Deutschland

38. Beate Ziegler für Forum Menschenrechte, Deutschland

39. Stephan Uhlmann für die Foundation für a Free Information

Infrastructure (FFII) e.V., Europa

40. Valentina Pellizzer für Foundation Oneworld - platform für Southeast

Europe (owpsee), Bosnien und Herzegowina

41. Ross Anderson für FIPR Foundation für Information Policy Research,

Großbritannien

42. Lutz Donnerhacke für FITUG e.V., Deutschland

43. Matthias Kirschner für Free Software Foundation Europe FSFE,

Europa

44. Martin Grauduszus für Freie Ärzteschaft e.V., Deutschland

45. Jürgen Wahlmann für GameParents.de e.V., Deutschland

46. Christoph Klug für Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit

e.V. (GDD), Deutschland

47. Arvind Ganesan für Human Rights Watch, international

48. Joyce Hes für Humanistisch Verbond, Niederlande

49. Sven Lüders für Humanistische Union e.V., Deutschland

50. Dr. Balázs Dénes für die Hungarian Civil Liberties Union, Ungarn

51. Jo Glanville für Index on Censorship, Großbritannien

52. Dr. Rolf Gössner für die Internationale Liga für Menschenrechte

(Berlin), Deutschland

53. Rudi Vansnick für Internet Society Belgium, Belgien

54. Veni Markovski für die Internet Society Bulgaria, Bulgarien

55. Gérard Dantec für die Internet Society France, Frankreich

56. Jan Willem Broekema für Internet Society, Niederlande

57. Marcin Cieslak für die Internet Society Poland, Polen

58. Eamonn Wallace für IrelandOffline, Irland

59. Mark Kelly für den Irish Council für Civil Liberties, Irland

60. Niels Elgaard Larsen für die IT-Political Association of Denmark,

Dänemark

61. Markéta Nováková für Iuridicum Remedium, Tschechische Republik

62. Milan Antonijevic für Koalicija za slobodu pristupa informacijama

(Coalition für Free Access to Information), Serbien

63. Elke Steven für das Komitee für Grundrechte und Demokratie,

Deutschland

64. Agata Szczerbiak für Krytyka Polityczna (Political Critic), Polen

65. Jérémie Zimmermann für La Quadrature du Net, Frankreich

66. Milan Antonijevic für Lawyers Commitee für Human Rights YUCOM,

Serbien

67. Klaus Jetz für Lesben- und Schwulenverband LSVD, Deutschland

68. Isabella Sankey für Liberty (the National Council für Civil

Liberties), Großbritannien

69. Astrid Thienpont für Liga voor Mensenrechten (Human Rights League),

Belgien

70. Manuel Lambert für Ligue des droits de l'Homme (Human Rights

League), Belgien

71. Bardhyl Jashari für Metamorphosis Foundation, Makedonien

72. Christian Bahls für MOGiS e.V., Deutschland

73. Dennis Grabowski für naiin - no abuse in internet e.V.,

Deutschland

74. Thomas Bruning für Nederlandse Vereniging van Journalisten,

Niederlande

75. Harry Hummel für Netherlands Helsinki Committee, Niederlande

76. Albrecht Ude für netzwerk recherche e.V., Deutschland

77. Christine Nordmann für Neue Richtervereinigung e.V., Deutschland

78. Phil Booth für NO2ID, Großbritannien

79. Jim Killock für Open Rights Group, Großbritannien

80. Laurence Evrard für die Ordre des barreaux francophones et

germanophone, Belgien

81. Annelies Verstraete für die Orde van Vlaamse Balies, Belgien

82. Katarzyna Szymielewicz für Panoptykon Foundation, Polen

83. Stefan Kaminski für das Polish Chamber of Commerce für Electronics

and Telecommunications, Polen

84. Simon Davies für Privacy International, Großbritannien

85. Mag. Georg Markus Kainz für q/uintessenz, Österreich

86. Christian Rickerts für Reporter ohne Grenzen e.V., Deutschland

87. Jean Francois Julliard für Reporters Sans Frontières, international

88. Carsten Gericke für Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein

e.V., Deutschland

89. Walter van Holst für ScriptumLibre Foundation/Stichting

Vrijschrift.org, Niederlande

90. Tony Bunyan für Statewatch, Großbritannien

91. Janet de Jonge für Stichting Meldpunt Misbruik ID-plicht,

Niederlande

92. Hans van der Giessen für das board of Stichting NBIP - Nationale

Beheersorganisatie Internet Providers, Niederlande

93. Lars-Henrik Paarup Michelsen für Stopp Datalagringsdirektivet,

Norwegen

94. Paul Jansen für Die dotindividual Foundation, Niederlande

95. Karin Ajaxon für Die Julia Group, Schweden

Deutschland

96. Bernadette Ségol für UNI europa, Belgien

97. Frank Bsirske für ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft,

98. Dr. Carla Meyer für den Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren

VFLL e.V., Deutschland

99. Dr. Werner Weishaupt für den Verband freier Psychotherapeuten,

Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.,

Deutschland

100. Gerd Billen für die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.,

Deutschland

101. Prof. Dr. Wulf Dietrich für den Verein demokratischer Ärztinnen

und Ärzte, Deutschland

102. Anna Bauer für die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und

Juristen e.V., Deutschland

103. Arnout Veenman für die Vereniging ISPConnect Nederland,

Niederlande

104. Miek Wijnberg für Vereniging Vrijbit, Niederlande

105. Daniel Jahre für Verein Linuxwochen, Österreich

106. Claudio Agosti für das Winston Smith Project, Italien

Die 2006 beschlossene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

zwingt in ihrer gegenwärtigen Fassung alle Telekommunikations- und

Internetanbieter, Daten über die Kommunikation sämtlicher ihrer

Kunden zu sammeln. Die Unterzeichner des Briefes warnen, dass eine

solche allgemeine Verbindungsdatenaufzeichnung vertrauliche

Tätigkeiten und Kontakte etwa zu Journalisten, Beratungsstellen und

Geschäftspartnern dem ständigen Risiko eines Bekanntwerdens durch

Datenpannen und -missbrauch aussetzt, unvertretbare Kosten nach sich

zieht und die Kommunikationsfreiheit Unschuldiger unzumutbar

behindert. "Eine generelle Verbindungsdatenspeicherung hat sich in

vielen Staaten Europas als überflüssig, schädlich oder sogar

verfassungswidrig herausgestellt", so die Organisationen weiter.


In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht im März einer von

30.000 Menschen unterstützten Verfassungsbeschwerde stattgegeben und

die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben. Unter

Berufung auf die fortbestehende EU-Richtlinie zur

Vorratsdatenspeicherung fordern CDU und CSU jedoch ihre

Wiedereinführung in Deutschland. Im Mai entschied der irische High

Court in Dublin, dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorzulegen,

ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der

EU-Grundrechtecharta vereinbar ist. Die EU-Kommission prüft zurzeit

eine Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.


Der Brief an die EU-Kommissarinnen im Wortlaut (deutsche Übersetzung):


An

1. Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres

2. Viviane Reding, Vizepräsidentin der EU-Kommission und zuständig

für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft

3. Neelie Kroes, Vizepräsidentin der EU-Kommission und zuständig für

die Digital Agenda

Sehr geehrte Frau ...,


die EU-Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet

Telekommunikationsgesellschaften, Informationen über die Verbindungen

ihrer sämtlichen Kunden aufzubewahren. Obwohl sie vorgeblich

Hindernisse für den gemeinsamen Binnenmarkt abbauen sollte, wurde die

Richtlinie als Maßnahme zur Erleichterung der Strafverfolgung

vorgeschlagen. Der Richtlinie zufolge werden Informationen darüber

aufgezeichnet, wer mit wem über verschiedene elektronische

Kommunikationskanäle in Verbindung gestanden hat. Bei

Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des

Benutzers festgehalten. In Verbindung mit anderen Informationen soll

zudem die Nutzung des Internet nachvollziehbar gemacht werden.


Eine derart weitreichende Überwachung der gesamten Bevölkerung

halten wir für inakzeptabel. Im Zuge einer Vorratsdatenspeicherung

werden ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen

über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen),

die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte

mit Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Psychologen,

Beratungsstellen usw.) von 500 Millionen Europäern gesammelt. Damit

höhlt eine Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten das

Berufsgeheimnis aus, bringt das permanente Risiko von Datenverlusten

und Datenmissbrauch mit sich und schreckt Bürger von vertraulicher

Kommunikation über elektronische Kommunikationsnetze ab. Sie

untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit

die Pressefreiheit. Sie beeinträchtigt insgesamt Funktionsbedingungen

unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Wegen des

Fehlens einer Kostenerstattung in den meisten Staaten sind die

enormen Kosten der Vorratsdatenspeicherung von den tausenden von

betroffenen Telekommunikationsunternehmen zu tragen. Dies zieht

Preiserhöhungen nach sich, führt zur Einstellung von Angeboten und

belastet mittelbar auch die Verbraucher.


Untersuchungen belegen, dass bereits die ohne Vorratsspeicherung

verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven

Aufklärung von Straftaten ausreichen. Eine generelle

Verbindungsdatenspeicherung hat sich in vielen Staaten Europas als

überflüssig, schädlich oder sogar verfassungswidrig herausgestellt,

etwa in Österreich, Belgien, Deutschland, Griechenland, Rumänien und

Schweden. Diese Staaten verfolgen Straftaten ebenso effektiv mit

gezielten Verfahren, wie etwa das in der internationalen

Cybercrime-Konvention vereinbarte Verfahren zur gezielten

Sicherstellung ohnehin vorhandener Daten. Es ist nicht nachgewiesen,

dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützte.

Dagegen ist sicher, dass sie Millionen von Euro kostet, die

Privatsphäre Unschuldiger gefährdet, vertrauliche Kommunikation

behindert und den Weg in eine immer weiter reichende

Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung

ebnet.


Rechtsexperten erwarten, dass der Europäische Gerichtshof im

Anschluss an den Verfassungsgerichtshof Rumäniens und an die

Marper-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

die Pflicht zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten ohne

jeden Verdacht für unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta erklären

wird.


Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der

Berufstätigen und der Wirtschaft lehnen wir die EU-Richtlinie zur

Vorratsdatenspeicherung geschlossen ab. Wir appellieren an Sie, einen

Vorschlag zur Abschaffung der EU-Vorgaben zur

Vorratsdatenspeicherung zugunsten eines Systems zur schnellen

Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten, wie es

in der Cybercrime-Konvention des Europarats vereinbart worden ist,

vorzulegen. Seien Sie sich unserer Unterstützung dabei versichert.


Mit freundlichen Grüßen,

1. Patrick Breyer für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,

Deutschland

2. Gergana Jouleva für das Access to Information Programme, Bulgarien

3. Terri Dowty für Action on Rights für Children, Großbritannien

4. Rainer Hammerschmidt für Aktion Freiheit statt Angst e.V.,

Deutschland

5. Andrea Monti für ALCEI - Electronic Frontiers Italy, Italien

6. David Banisar für ARTICLE 19: Global Campaign für Free Expression,

Großbritannien

7. Dr. Roland Lemye für Association Belge des Syndicats Médicaux,

Belgien

8. Alen Nanov für die Association für Advising, Treatment,

Resocialization and Reintegration of Drug Users and Other Marginalized

and Vulnerable Groups IZBOR, Makedonien

9. Bogdan Manolea für die Association für Technology and Internet -

APTI, Rumänien

10. Martine Simonis für L'association Générale des Journalistes

Professionnels de Belgique (AGJPB), Belgien

11. Ute Groth für bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten e.V.,

Deutschland

12. Ot van Daalen für Bits of Freedom, Niederlande

13. Gabriele Nicolai für Berufsverband Deutscher Psychologinnen und

Psychologen e.V., Deutschland

14. Torsten Bultmann für Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und

Wissenschaftler e.V., Deutschland

15. Marina Jelic für Center für Peace and Democracy Development CPDD,

Serbien

16. Sabiha Husic für Citizens' Association Medica Zenica, Bosnien

und Herzegowina

17. Zdenko Duka für die Croatian Journalists' Association CJA,

Kroatien

18. Christian Jeitler für Cyber Liberties Union, Österreich

19. Vagn Jelsoe für den Danish Consumer Council, Dänemark

20. Karl Lemmen, Deutsche AIDS-Hilfe e.V., Deutschland

21. Ulrich Janßen für Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union

dju in ver.di, Deutschland

22. Michael Konken für Deutscher Journalisten-Verband, Deutschland

23. Stefanie Severin für DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG,

Deutschland

24. TJ McIntyre für Digital Rights Ireland, Irland

25. Martina Haan für DPV Deutscher Presse Verband - Verband für

Journalisten e.V., Deutschland

26. Prof. Michael Rotert für eco - Verband der Deutschen

Internetwirtschaft, Deutschland

27. Eleni Alevritou für EKPIZO Consumers Association the Quality of

Life, Griechenland

28. Ville Oksanen für Electronic Frontier Finland, Finnland

29. Katitza Rodriguez für die Electronic Frontier Foundation, U.S.A.

30. Thomas Gramstad für Electronic Frontier Norway, Norwegen

31. Máté Dániel Szabó für Eötvös Károly Institute, Ungarn

32. Andreas Krisch für European Digital Rights, Europa

33. Anne Margrethe Lund, European Movement in Norway, Norwegen

34. Werner Korsten für die Evangelische Konferenz für Telefonseelsorge

und Offene Tür e.V., Deutschland

35. Simona Conservas für exgae, Spanien

36. Stefan Hügel für FIfF - Forum InformatikerInnen für Frieden und

gesellschaftliche Verantwortung e.V., Deutschland

37. padeluun für FoeBuD e.V., Deutschland

38. Beate Ziegler für Forum Menschenrechte, Deutschland

39. Stephan Uhlmann für die Foundation für a Free Information

Infrastructure (FFII) e.V., Europa

40. Valentina Pellizzer für Foundation Oneworld - platform für Southeast

Europe (owpsee), Bosnien und Herzegowina

41. Ross Anderson für FIPR Foundation für Information Policy Research,

Großbritannien

42. Lutz Donnerhacke für FITUG e.V., Deutschland

43. Matthias Kirschner für Free Software Foundation Europe FSFE,

Europa

44. Martin Grauduszus für Freie Ärzteschaft e.V., Deutschland

45. Jürgen Wahlmann für GameParents.de e.V., Deutschland

46. Christoph Klug für Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit

e.V. (GDD), Deutschland

47. Arvind Ganesan für Human Rights Watch, international

48. Joyce Hes für Humanistisch Verbond, Niederlande

49. Sven Lüders für Humanistische Union e.V., Deutschland

50. Dr. Balázs Dénes für die Hungarian Civil Liberties Union, Ungarn

51. Jo Glanville für Index on Censorship, Großbritannien

52. Dr. Rolf Gössner für die Internationale Liga für Menschenrechte

(Berlin), Deutschland

53. Rudi Vansnick für Internet Society Belgium, Belgien

54. Veni Markovski für die Internet Society Bulgaria, Bulgarien

55. Gérard Dantec für die Internet Society France, Frankreich

56. Jan Willem Broekema für Internet Society, Niederlande

57. Marcin Cieslak für die Internet Society Poland, Polen

58. Eamonn Wallace für IrelandOffline, Irland

59. Mark Kelly für den Irish Council für Civil Liberties, Irland

60. Niels Elgaard Larsen für die IT-Political Association of Denmark,

Dänemark

61. Markéta Nováková für Iuridicum Remedium, Tschechische Republik

62. Milan Antonijevic für Koalicija za slobodu pristupa informacijama

(Coalition für Free Access to Information), Serbien

63. Elke Steven für das Komitee für Grundrechte und Demokratie,

Deutschland

64. Agata Szczerbiak für Krytyka Polityczna (Political Critic), Polen

65. Jérémie Zimmermann für La Quadrature du Net, Frankreich

66. Milan Antonijevic für Lawyers Commitee für Human Rights YUCOM,

Serbien

67. Klaus Jetz für Lesben- und Schwulenverband LSVD, Deutschland

68. Isabella Sankey für Liberty (the National Council für Civil

Liberties), Großbritannien

69. Astrid Thienpont für Liga voor Mensenrechten (Human Rights League),

Belgien

70. Manuel Lambert für Ligue des droits de l'Homme (Human Rights

League), Belgien

71. Bardhyl Jashari für Metamorphosis Foundation, Makedonien

72. Christian Bahls für MOGiS e.V., Deutschland

73. Dennis Grabowski für naiin - no abuse in internet e.V.,

Deutschland

74. Thomas Bruning für Nederlandse Vereniging van Journalisten,

Niederlande

75. Harry Hummel für Netherlands Helsinki Committee, Niederlande

76. Albrecht Ude für netzwerk recherche e.V., Deutschland

77. Christine Nordmann für Neue Richtervereinigung e.V., Deutschland

78. Phil Booth für NO2ID, Großbritannien

79. Jim Killock für Open Rights Group, Großbritannien

80. Laurence Evrard für die Ordre des barreaux francophones et

germanophone, Belgien

81. Annelies Verstraete für die Orde van Vlaamse Balies, Belgien

82. Katarzyna Szymielewicz für Panoptykon Foundation, Polen

83. Stefan Kaminski für das Polish Chamber of Commerce für Electronics

and Telecommunications, Polen

84. Simon Davies für Privacy International, Großbritannien

85. Mag. Georg Markus Kainz für q/uintessenz, Österreich

86. Christian Rickerts für Reporter ohne Grenzen e.V., Deutschland

87. Jean Francois Julliard für Reporters Sans Frontières, international

88. Carsten Gericke für Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein

e.V., Deutschland

89. Walter van Holst für ScriptumLibre Foundation/Stichting

Vrijschrift.org, Niederlande

90. Tony Bunyan für Statewatch, Großbritannien

91. Janet de Jonge für Stichting Meldpunt Misbruik ID-plicht,

Niederlande

92. Hans van der Giessen für das board of Stichting NBIP - Nationale

Beheersorganisatie Internet Providers, Niederlande

93. Lars-Henrik Paarup Michelsen für Stopp Datalagringsdirektivet,

Norwegen

94. Paul Jansen für Die dotindividual Foundation, Niederlande

95. Karin Ajaxon für Die Julia Group, Schweden

Deutschland

96. Bernadette Ségol für UNI europa, Belgien

97. Frank Bsirske für ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft,

98. Dr. Carla Meyer für den Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren

VFLL e.V., Deutschland

99. Dr. Werner Weishaupt für den Verband freier Psychotherapeuten,

Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.,

Deutschland

100. Gerd Billen für die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.,

Deutschland

101. Prof. Dr. Wulf Dietrich für den Verein demokratischer Ärztinnen

und Ärzte, Deutschland

102. Anna Bauer für die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und

Juristen e.V., Deutschland

103. Arnout Veenman für die Vereniging ISPConnect Nederland,

Niederlande

104. Miek Wijnberg für Vereniging Vrijbit, Niederlande

105. Daniel Jahre für Verein Linuxwochen, Österreich

106. Claudio Agosti für das Winston Smith Project, Italien

In einem gemeinsamen Brief haben über 100 Organisationen aus 23 europäischen Ländern - unter ihnen die VDJ - die EU-Kommission aufgefordert, "die Aufhebung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zugunsten eines Systems zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten vorzuschlagen". Unter den UnterzeichnerInnen befinden sich Bürgerrechts-, Datenschutz- und Menschenrechtsorganisationen ebenso wie Telefonseelsorge- und Notrufvereine, Berufsverbände von JournalistInnen, JuristInnen und ÄrztInnen, Gewerkschaften wie ver.di, Verbraucherzentralen und auch Wirtschaftsverbände wie der deutsche eco-Verband.

Die 2006 beschlossene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zwingt in ihrer gegenwärtigen Fassung alle Telekommunikations- und Internetanbieter, Daten über die Kommunikation sämtlicher ihrer Kunden zu sammeln. Die Unterzeichner des Briefes warnen, dass eine solche allgemeine Verbindungsdatenaufzeichnung vertrauliche Tätigkeiten und Kontakte etwa zu Journalisten, Beratungsstellen und Geschäftspartnern dem ständigen Risiko eines Bekanntwerdens durch Datenpannen und -missbrauch aussetzt, unvertretbare Kosten nach sich zieht und die Kommunikationsfreiheit Unschuldiger unzumutbar behindert. "Eine generelle Verbindungsdatenspeicherung hat sich in vielen Staaten Europas als überflüssig, schädlich oder sogar verfassungswidrig herausgestellt", so die Organisationen weiter.


In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht im März einer von 30.000 Menschen unterstützten Verfassungsbeschwerde stattgegeben und die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben. Unter Berufung auf die fortbestehende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung fordern CDU und CSU jedoch ihre Wiedereinführung in Deutschland. Im Mai entschied der irische High Court in Dublin, dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorzulegen, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist. Die EU-Kommission prüft zurzeit eine Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.


Der Brief an die EU-Kommissarinnen im Wortlaut (deutsche Übersetzung):


An 1. Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres

2. Viviane Reding, Vizepräsidentin der EU-Kommission und zuständig für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft

3. Neelie Kroes, Vizepräsidentin der EU-Kommission und zuständig für die Digital Agenda


Sehr geehrte Frau ...,

die EU-Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet Telekommunikationsgesellschaften, Informationen über die Verbindungen ihrer sämtlichen Kunden aufzubewahren. Obwohl sie vorgeblich Hindernisse für den gemeinsamen Binnenmarkt abbauen sollte, wurde die Richtlinie als Maßnahme zur Erleichterung der Strafverfolgung vorgeschlagen. Der Richtlinie zufolge werden Informationen darüber aufgezeichnet, wer mit wem über verschiedene elektronische Kommunikationskanäle in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten. In Verbindung mit anderen Informationen soll zudem die Nutzung des Internet nachvollziehbar gemacht werden.


Eine derart weitreichende Überwachung der gesamten Bevölkerung halten wir für inakzeptabel. Im Zuge einer Vorratsdatenspeicherung werden ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Psychologen, Beratungsstellen usw.) von 500 Millionen Europäern gesammelt. Damit höhlt eine Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten das Berufsgeheimnis aus, bringt das permanente Risiko von Datenverlusten und Datenmissbrauch mit sich und schreckt Bürger von vertraulicher Kommunikation über elektronische Kommunikationsnetze ab. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit. Sie beeinträchtigt insgesamt Funktionsbedingungen unserer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Wegen des Fehlens einer Kostenerstattung in den meisten Staaten sind die enormen Kosten der Vorratsdatenspeicherung von den tausenden von betroffenen Telekommunikationsunternehmen zu tragen. Dies zieht Preiserhöhungen nach sich, führt zur Einstellung von Angeboten und belastet mittelbar auch die Verbraucher.


Untersuchungen belegen, dass bereits die ohne Vorratsspeicherung verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Eine generelle Verbindungsdatenspeicherung hat sich in vielen Staaten Europas als überflüssig, schädlich oder sogar verfassungswidrig herausgestellt, etwa in Österreich, Belgien, Deutschland, Griechenland, Rumänien und Schweden. Diese Staaten verfolgen Straftaten ebenso effektiv mit gezielten Verfahren, wie etwa das in der internationalen Cybercrime-Konvention vereinbarte Verfahren zur gezielten Sicherstellung ohnehin vorhandener Daten. Es ist nicht nachgewiesen, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützte. Dagegen ist sicher, dass sie Millionen von Euro kostet, die Privatsphäre Unschuldiger gefährdet, vertrauliche Kommunikation behindert und den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung ebnet.


Rechtsexperten erwarten, dass der Europäische Gerichtshof im Anschluss an den Verfassungsgerichtshof Rumäniens und an die Marper-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Pflicht zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten ohne jeden Verdacht für unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta erklären wird.


Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der Berufstätigen und der Wirtschaft lehnen wir die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geschlossen ab. Wir appellieren an Sie, einen Vorschlag zur Abschaffung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zugunsten eines Systems zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten, wie es in der Cybercrime-Konvention des Europarats vereinbart worden ist, vorzulegen. Seien Sie sich unserer Unterstützung dabei versichert.


Mit freundlichen Grüßen,



1. Patrick Breyer für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Deutschland

2. Gergana Jouleva für das Access to Information Programme, Bulgarien

3. Terri Dowty für Action on Rights für Children, Großbritannien

4. Rainer Hammerschmidt für Aktion Freiheit statt Angst e.V., Deutschland

5. Andrea Monti für ALCEI - Electronic Frontiers Italy, Italien

6. David Banisar für ARTICLE 19: Global Campaign für Free Expression, Großbritannien

7. Dr. Roland Lemye für Association Belge des Syndicats Médicaux, Belgien

8. Alen Nanov für die Association für Advising, Treatment, Resocialization and Reintegration of Drug Users and Other Marginalized and Vulnerable Groups IZBOR, Makedonien

9. Bogdan Manolea für die Association für Technology and Internet - APTI, Rumänien

10. Martine Simonis für L'association Générale des Journalistes Professionnels de Belgique (AGJPB), Belgien

11. Ute Groth für bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten e.V., Deutschland

12. Ot van Daalen für Bits of Freedom, Niederlande

13. Gabriele Nicolai für Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V., Deutschland

14. Torsten Bultmann für Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler e.V., Deutschland

15. Marina Jelic für Center für Peace and Democracy Development CPDD, Serbien

16. Sabiha Husic für Citizens' Association Medica Zenica, Bosnien und Herzegowina

17. Zdenko Duka für die Croatian Journalists' Association CJA, Kroatien

18. Christian Jeitler für Cyber Liberties Union, Österreich

19. Vagn Jelsoe für den Danish Consumer Council, Dänemark

20. Karl Lemmen, Deutsche AIDS-Hilfe e.V., Deutschland

21. Ulrich Janßen für Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union dju in ver.di, Deutschland

22. Michael Konken für Deutscher Journalisten-Verband, Deutschland

23. Stefanie Severin für DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG, Deutschland

24. TJ McIntyre für Digital Rights Ireland, Irland

25. Martina Haan für DPV Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V., Deutschland

26. Prof. Michael Rotert für eco - Verband der Deutschen Internetwirtschaft, Deutschland

27. Eleni Alevritou für EKPIZO Consumers Association the Quality of Life, Griechenland

28. Ville Oksanen für Electronic Frontier Finland, Finnland

29. Katitza Rodriguez für die Electronic Frontier Foundation, U.S.A.

30. Thomas Gramstad für Electronic Frontier Norway, Norwegen

31. Máté Dániel Szabó für Eötvös Károly Institute, Ungarn

32. Andreas Krisch für European Digital Rights, Europa

33. Anne Margrethe Lund, European Movement in Norway, Norwegen

34. Werner Korsten für die Evangelische Konferenz für Telefonseelsorge und Offene Tür e.V., Deutschland

35. Simona Conservas für exgae, Spanien

36. Stefan Hügel für FIfF - Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V., Deutschland

37. padeluun für FoeBuD e.V., Deutschland

38. Beate Ziegler für Forum Menschenrechte, Deutschland

39. Stephan Uhlmann für die Foundation für a Free Information Infrastructure (FFII) e.V., Europa

40. Valentina Pellizzer für Foundation Oneworld - platform für Southeast

Europe (owpsee), Bosnien und Herzegowina

41. Ross Anderson für FIPR Foundation für Information Policy Research, Großbritannien

42. Lutz Donnerhacke für FITUG e.V., Deutschland

43. Matthias Kirschner für Free Software Foundation Europe FSFE, Europa

44. Martin Grauduszus für Freie Ärzteschaft e.V., Deutschland

45. Jürgen Wahlmann für GameParents.de e.V., Deutschland

46. Christoph Klug für Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD), Deutschland

47. Arvind Ganesan für Human Rights Watch, international

48. Joyce Hes für Humanistisch Verbond, Niederlande

49. Sven Lüders für Humanistische Union e.V., Deutschland

50. Dr. Balázs Dénes für die Hungarian Civil Liberties Union, Ungarn

51. Jo Glanville für Index on Censorship, Großbritannien

52. Dr. Rolf Gössner für die Internationale Liga für Menschenrechte (Berlin), Deutschland

53. Rudi Vansnick für Internet Society Belgium, Belgien

54. Veni Markovski für die Internet Society Bulgaria, Bulgarien

55. Gérard Dantec für die Internet Society France, Frankreich

56. Jan Willem Broekema für Internet Society, Niederlande

57. Marcin Cieslak für die Internet Society Poland, Polen

58. Eamonn Wallace für IrelandOffline, Irland

59. Mark Kelly für den Irish Council für Civil Liberties, Irland

60. Niels Elgaard Larsen für die IT-Political Association of Denmark, Dänemark

61. Markéta Nováková für Iuridicum Remedium, Tschechische Republik

62. Milan Antonijevic für Koalicija za slobodu pristupa informacijama (Coalition für Free Access to Information), Serbien

63. Elke Steven für das Komitee für Grundrechte und Demokratie, Deutschland

64. Agata Szczerbiak für Krytyka Polityczna (Political Critic), Polen

65. Jérémie Zimmermann für La Quadrature du Net, Frankreich

66. Milan Antonijevic für Lawyers Commitee für Human Rights YUCOM, Serbien

67. Klaus Jetz für Lesben- und Schwulenverband LSVD, Deutschland

68. Isabella Sankey für Liberty (the National Council für Civil Liberties), Großbritannien

69. Astrid Thienpont für Liga voor Mensenrechten (Human Rights League), Belgien

70. Manuel Lambert für Ligue des droits de l'Homme (Human Rights League), Belgien

71. Bardhyl Jashari für Metamorphosis Foundation, Makedonien

72. Christian Bahls für MOGiS e.V., Deutschland

73. Dennis Grabowski für naiin - no abuse in internet e.V., Deutschland

74. Thomas Bruning für Nederlandse Vereniging van Journalisten, Niederlande

75. Harry Hummel für Netherlands Helsinki Committee, Niederlande

76. Albrecht Ude für netzwerk recherche e.V., Deutschland

77. Christine Nordmann für Neue Richtervereinigung e.V., Deutschland

78. Phil Booth für NO2ID, Großbritannien

79. Jim Killock für Open Rights Group, Großbritannien

80. Laurence Evrard für die Ordre des barreaux francophones et germanophone, Belgien

81. Annelies Verstraete für die Orde van Vlaamse Balies, Belgien

82. Katarzyna Szymielewicz für Panoptykon Foundation, Polen

83. Stefan Kaminski für das Polish Chamber of Commerce für Electronics and Telecommunications, Polen

84. Simon Davies für Privacy International, Großbritannien

85. Mag. Georg Markus Kainz für q/uintessenz, Österreich

86. Christian Rickerts für Reporter ohne Grenzen e.V., Deutschland

87. Jean Francois Julliard für Reporters Sans Frontières, international

88. Carsten Gericke für Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., Deutschland

89. Walter van Holst für ScriptumLibre Foundation/Stichting Vrijschrift.org, Niederlande

90. Tony Bunyan für Statewatch, Großbritannien

91. Janet de Jonge für Stichting Meldpunt Misbruik ID-plicht, Niederlande

92. Hans van der Giessen für das board of Stichting NBIP - Nationale Beheersorganisatie Internet Providers, Niederlande

93. Lars-Henrik Paarup Michelsen für Stopp Datalagringsdirektivet, Norwegen

94. Paul Jansen für Die dotindividual Foundation, Niederlande

95. Karin Ajaxon für Die Julia Group, Schweden Deutschland

96. Bernadette Ségol für UNI europa, Belgien

97. Frank Bsirske für ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft,

98. Dr. Carla Meyer für den Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren VFLL e.V., Deutschland

99. Dr. Werner Weishaupt für den Verband freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V., Deutschland

100. Gerd Billen für die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Deutschland

101. Prof. Dr. Wulf Dietrich für den Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte, Deutschland

102. Anna Bauer für die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V., Deutschland

103. Arnout Veenman für die Vereniging ISPConnect Nederland, Niederlande

104. Miek Wijnberg für Vereniging Vrijbit, Niederlande

105. Daniel Jahre für Verein Linuxwochen, Österreich

106. Claudio Agosti für das Winston Smith Project, Italien

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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