Erklärung

Flüchtlingsschutz: "Eine Obergrenze gibt es nicht" - Erklärung der Mitgliederversammlung der VDJ zur Flüchtlingspolitik der Bundesregierung

Es war im Herbst 2015 richtig, dass die Bundeskanzlerin angesichts der akuten Not und des Leids der Flüchtlinge eine Politik der offenen Grenzen propagiert  hat. Seither  allerdings wurden seitens der Bundesregierung alle  nur erdenklichen Möglichkeiten genutzt – bis hin zu Verträgen mit der Türkei, das sich gerade als unsicheres Herkunftsland erweist und demnächst  vielleicht Verträgen mit welchen Vertretern Libyens auch immer -, um die Zahl der  zu uns  kommenden Schutzsuchenden zu reduzieren. Nicht ein mutiges Angehen der  Herausforderungen und  die Lösung der Konflikte  in den Herkunftsländern der Flüchtenden wurden  gesucht, sondern die  weitgehende Abschottung  und die Verlagerung des Problems  hin zu den Transitländern wurde vorangetrieben.

Statt den positiven Impuls des „wir schaffen das“ zu nutzen, werden aktuell ängstlich immer neue Zugeständnisse  an den rechten Rand der  Gesellschaft  gemacht. Dabei gerät  das Wesentliche aus dem Blick. Es ist  zunächst klar  und deutlich festzustellen, dass das Grundrecht auf Asyl in der Bundesrepublik Deutschland Verfassungsrang besitzt  und  in Artikel 16 a GG als individuelles und einklagbares Recht eines jeden Schutzsuchenden normiert  ist. Auch die Rechte aus der  Genfer Flüchtlingskonvention sind mit ähnlichem Rang ausgestattet.

Es ist  daher rechtlich absolut  unmöglich, mit rein zahlenmäßiger Begrenzung den Schutzsuchenden das Asylrecht und  den Zugang zum Bundesgebiet  zu verweigern, ohne gegen diese klaren Regelungen zu verstoßen.

Gegen  zunehmenden Fremdenhass und diffuse  Angst vor dem Terror bedarf es   schneller und  gegenüber den Eingewanderten zugewandter Integrations- maßnahmen insbesondere in den Bereichen Bildung, Arbeit und Wohnen und der Bereitstellung der dafür erforderlichen Haushaltsmittel, gerade auch für die Kommunen  sowie insgesamt einer offensiven Politik des   Aufeinanderzugehens, die bekräftigt, dass sich die Bundesrepublik Deutschland nicht  aus der globalen Entwicklung und internationaler Verantwortung verabschieden kann.

Diese  Politik kann und muss eingebettet werden in ein Konzept einer  gerechten Verteilung  der Ressourcen und Chancen der gesamten Bevölkerung, um so  ein Gegeneinander-Ausspielen einzelner benachteiligter Gruppen der Gesellschaft zu vermeiden.

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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