Flüchtlingsschutz: "Eine Obergrenze gibt es nicht" - Erklärung der Mitgliederversammlung der VDJ zur Flüchtlingspolitik der Bundesregierung
Es war im Herbst 2015 richtig, dass die Bundeskanzlerin angesichts der akuten Not und des Leids der Flüchtlinge eine Politik der offenen Grenzen propagiert hat. Seither allerdings wurden seitens der Bundesregierung alle nur erdenklichen Möglichkeiten genutzt – bis hin zu Verträgen mit der Türkei, das sich gerade als unsicheres Herkunftsland erweist und demnächst vielleicht Verträgen mit welchen Vertretern Libyens auch immer -, um die Zahl der zu uns kommenden Schutzsuchenden zu reduzieren. Nicht ein mutiges Angehen der Herausforderungen und die Lösung der Konflikte in den Herkunftsländern der Flüchtenden wurden gesucht, sondern die weitgehende Abschottung und die Verlagerung des Problems hin zu den Transitländern wurde vorangetrieben.
Statt den positiven Impuls des „wir schaffen das“ zu nutzen, werden aktuell ängstlich immer neue Zugeständnisse an den rechten Rand der Gesellschaft gemacht. Dabei gerät das Wesentliche aus dem Blick. Es ist zunächst klar und deutlich festzustellen, dass das Grundrecht auf Asyl in der Bundesrepublik Deutschland Verfassungsrang besitzt und in Artikel 16 a GG als individuelles und einklagbares Recht eines jeden Schutzsuchenden normiert ist. Auch die Rechte aus der Genfer Flüchtlingskonvention sind mit ähnlichem Rang ausgestattet.
Es ist daher rechtlich absolut unmöglich, mit rein zahlenmäßiger Begrenzung den Schutzsuchenden das Asylrecht und den Zugang zum Bundesgebiet zu verweigern, ohne gegen diese klaren Regelungen zu verstoßen.
Gegen zunehmenden Fremdenhass und diffuse Angst vor dem Terror bedarf es schneller und gegenüber den Eingewanderten zugewandter Integrations- maßnahmen insbesondere in den Bereichen Bildung, Arbeit und Wohnen und der Bereitstellung der dafür erforderlichen Haushaltsmittel, gerade auch für die Kommunen sowie insgesamt einer offensiven Politik des Aufeinanderzugehens, die bekräftigt, dass sich die Bundesrepublik Deutschland nicht aus der globalen Entwicklung und internationaler Verantwortung verabschieden kann.
Diese Politik kann und muss eingebettet werden in ein Konzept einer gerechten Verteilung der Ressourcen und Chancen der gesamten Bevölkerung, um so ein Gegeneinander-Ausspielen einzelner benachteiligter Gruppen der Gesellschaft zu vermeiden.