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Erklärung

Frankfurter Erklärung zum Arbeitsrecht - Positionen der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.

Anlässlich des 30-jährigen Bestehens des Arbeitskreises Arbeitsrecht hat die VDJ in einem breiten über einjährigen Diskussionsprozess ein Positionspapier zum Arbeitsrecht formuliert, das zu Debatten in der Rechtspraxis vor Ort anstoßen will, denn so das Fazit der Erklärung, rechtspolitische Forderungen benötigen "Bewegung von unten".

1983 hat die VDJ programmatische Aussagen zur rechtspolitischen Entwicklung in der BRD vorgelegt,die auch Forderungen zum Arbeitsrecht enthielten.
Das 30jährige Bestehen der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht der VDJ nehmen wir zum Anlass, diese Forderungen zu überprüfen und ergänzen. Dabei fließen die Erfahrungen und Entwicklungen der letzten Jahrzehnte ein, wie sie von den betroffenen Interessenvertretungen, insbesondere Gewerkschaftenund Betriebsräten, erlebt und in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren über ihre juristischen Beistände thematisiert werden.
In den zurückliegenden 3 Jahrzehnten haben wir umwälzende und keineswegs abgeschlossene Veränderungen der sozialen Praxis in Betrieben und Unternehmen (Globalisierung, Digitalisierung, Prekarisierung, neue Unternehmenskonzepte) erlebt. Wir versuchen in dieser Erklärung Antworten zu formulieren, wie vor allem der Gesetzgeber auf die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen reagieren sollte.

Grundsätze für ein besseres Arbeitsrecht

Unsere Leitprinzipien sind Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Das Bekenntnis zu Menschenrechten ist eine wesentliche Grundlage unseres Selbstverständnisses.

Im Zentrum stehen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und die auf ihrer Grundlage entwickelten Menschenrechtspakte und -verträge. In Art. 1 und 20 GG verankert, bilden sie auch den Kern der deutschen Verfassung. In einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung gilt es die Sozialpflichtigkeit des Eigentums (Art. 14 GG) besonders zu betonen, damit sich die Berufsausübungsfreiheit der ArbeitnehmerInnen (Art. 12 GG) in einem sozial geschützten und human ausgestalteten Rahmen entfalten kann.

Wir fordern eine demokratische, menschenrechtsbasierte Zügelung und Veränderung der Ökonomie. Ihre zentrale Rationalität muss die Versorgung mit Gütern und die Herstellung allgemeinen Wohlstands sein, nicht private Gewinnmaximierung.

Art. 23 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte stellt fest: „Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.“ Dieselbe Vorschrift verlangt gleichen Lohn für gleiche Arbeit, ein die Würde – und nicht nur die Existenz – sicherndes Einkommen und das Recht zur Gewerkschaftsgründung.
Diese Grundsätze sind in den Art. 6-8 UN-Sozialpakt weiter präzisiert worden. Die Bundesrepublik Deutschland hat sie ratifiziert, womit sie geltendes, aber häufig bestrittenes oder ignoriertes Recht in Deutschland geworden sind. Hinsichtlich sozialer Arbeitsbedingungen hat die ILO weitergehende konkretisierende Übereinkommen verabschiedet, die jedoch nicht alle von Deutschland ratifiziert worden sind. Statt Zurückhaltung zu üben, sollte Deutschland seine Ratifikationsquote deutlich
erhöhen.

Dieses Menschenrecht auf Arbeit, das auch ein Einkommen für die umfassende gesellschaftliche Teilhabe sicherzustellen hat, stellt den individualrechtlichen Kern der hier entwickelten Forderungen dar. Ohne ausreichenden Kündigungsschutz und Sicherung des Normalarbeitsverhältnisses als Regelfall läuft dieses Recht ins Leere. Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes und Arbeitslosigkeit, aber auch der Zwang zur Annahme jedweder Arbeit lassen sich mit diesem Recht nicht vereinbaren.

Menschenwürde und Demokratie erfordern vielmehr, dass jeder Mensch seine Lebensumstände weitestmöglich selbstbestimmt regeln kann – dort, wo Interessen anderer berührt sind, gemeinsam und in demokratischer Koordination mit den anderen. Das gilt gerade auch für die Arbeit, die nicht nur der ökonomischen Sicherung eines menschenwürdigen Lebens dient, sondern selbst im Zentrum des Lebens der übergroßen Mehrheit der erwerbstätigen Bevölkerung steht. Die Sicherstellung betrieblicher und unternehmensbezogener Mitbestimmung ist nicht nur von zentraler Bedeutung für eine Demokratisierung der Betriebe und Unternehmen. Mitbestimmung kann auch Freiräume für individuelle Lebensentwürfe schaffen.
Die Stärkung kollektiver Rechte und individueller Rechte bildet dabei für uns keinen Gegensatz. Kollektive Rechte in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder auch in der gesamten betrieblichen und gesellschaftlichen Realität können dann durchgesetzt werden, wenn Menschen sich zusammentun und für ihre gemeinsamen oder auch individuellen Interessen Forderungen entwickeln und ihre Umsetzung betreiben.
Ein menschenrechtlich orientiertes Verständnis erfordert zugleich, dass kollektive Regelungen auch die individuellen Handlungsmöglichkeiten erweitern und den Menschen ein höheres Maß an Gestaltungsmöglichkeiten in ihrer Arbeit, ihrem gesamten Leben geben. Individuelle Ansprüche und kollektive Regelungen sind entsprechend miteinander zu verknüpfen.

Eine Weiterentwicklung des Arbeitsrechts in diesem Sinn entspricht auch verschiedenen - auch fürDeutschland verbindlichen - Rechtsnormen der Europäischen Union.

In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union werden die grundlegenden Arbeitnehmerrechte einschließlich des Rechts auf Kollektivverhandlungen und Streikrecht, Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung, Höchstarbeitszeit, soziale Sicherheit und Gesundheitsschutz, Vereinbarkeit von Familien und Berufsleben verbürgt. In Art. 31 Abs.1 der Charta heißt es: „Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmerhat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen.“

Die sozialen Menschenrechte der Europäischen Union stehen allerdings in einem besonderen Spannungsverhältnis zu einer Vertragsordnung, die durch die Betonung der Binnenmarktfreiheiten tendenziell zu einer Vernachlässigung der sozialen Frage zugunsten eines unausgesprochenen Primats des Ökonomischen führt. Hier ist eine Umkehrung der Prioritätensetzung erforderlich.

Die vorliegend entwickelten Vorstellungen sollen den demokratischen und menschenrechtlichen Auftrag, über den gelebten Alltag hinauszudenken, befördern und aus der Sicht der VDJ notwendige Zukunftsperspektiven für das Arbeitsrecht aufzeigen.

Unsere rechtspolitischen Forderungen sind eine Reaktion auf grundlegende Veränderungen der Arbeitsweltseit den 80er Jahren:

  • Digitalisierung und Automatisierung führen zu wesentlichen Veränderungen in allen Bereichen der Produktion und der Dienstleistungen. Herkömmliche Betriebsstrukturen und die tradiertenFormen der Arbeit lösen sich zunehmend auf. Allumfassende Kontrolle durch Datenerfassung, Auflösung herkömmlicher Arbeitszeiten durch ständige Erreichbarkeit, neue digital vermittelte „freie“ Arbeitsformen (Crowdworking), damit verbunden Unterminierung der Mitbestimmung, greifen um sich.
  • Globalisierung der Wirtschaft, verbunden mit stetig zunehmendem Anteil der Finanzwirtschaft am Bruttoinlandsprodukt (=BIP) – der Anteil industrieller Produktion am BIP beträgt EU-weit nur noch 15,6%, in den USA sogar nur noch 9% –, massiver Zunahme der Staatsverschuldung weltweit, maßgeblich durch Übernahme von Finanzkapitalschulden und Steuersenkungen/- ausfällen für Vermögen und Unternehmen, sinkende Leistungsfähigkeit der Staaten für soziale und Bildungsaufgaben erhöhen weltweit den Druck zur Absenkung von sozialen Standards.Der Anteil der arbeitenden Bevölkerung unter der Armutsgrenze hat in vielen Industriestaatenzugenommen. Zusätzlich sollen durch Abkommen wie TTIP, CETA und TISA Staaten durch Investoren mit Hilfe privater Schiedsgerichte gezwungen werden können, angeblich investorenschädliche Entscheidungen – auch im Bereich des Arbeitsrechts – zu unterlassen oder rückgängig zu machen.
  • Die Entwicklung in der EU ist insbesondere seit der Finanzkrise 2008 durch eine radikale, von der sog. Troika vorangetriebene und maßgeblich durch die bundesdeutsche Politik gestützte Austeritätspolitik geprägt, die praktisch in allen EU-Staaten zu z.T. drastischen Einschnitten im kollektiven und individuellen Arbeitsrecht geführt haben. Dabei hat Deutschland mit Hilfe der Hartz-Gesetze und der Agenda 2010 eine Vorreiterrolle durch Schaffung eines wachsenden Niedriglohnsektors und Förderung prekärer Beschäftigungsverhältnisse (Leiharbeit, Werkverträge, Befristungen) und damit verbundener Dumpingkonkurrenz als „EU-Exportmeister“ übernommen.


Die vollständige Erklärung ist als pdf eingestellt:

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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