Stellungnahme

"Kein neuer Asylkompromiss – Menschenrechte statt Flüchtlingsabwehr um jeden Preis!"

Erklärung der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) vom 10.05.2023 zum „Asylgipfel“ und der drohenden weiteren Aushöhlung des Grundrechts auf Asyl

Es macht den Eindruck, dass es die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien nicht interessiert, was sie gestern noch für richtig hielten. Ihre Worte zu Flucht und Asyl als Menschenrechte im Zuge des Krieges in der Ukraine sollen an den Außengrenzen Europas keine Bedeutung haben. Asyl ist ein Menschenrecht und Menschenrechte sind unteilbar.

Wenn Bundesinnenministerin Faeser (SPD) auf alte Vorhaben ihrer (CDU/CSU-)Vorgänger zurückgreift und vorschlägt, dass Flüchtlinge an der EU-Außengrenze an der Einreise gehindert werden und sofort in Haft gesetzt werden sollen,

wenn sie vorschlägt, dass an den Außengrenzen in Schnellverfahren über die Frage der Zurückschiebung in sogenannte sichere Drittstaaten und damit über die Verweigerung einer Prüfung des Asylgrundes entschieden werden soll,

und wenn nun erneut ein Vorstoß unternommen wird, die 2019 gescheiterte Aufnahme von Georgien und den Maghrebstaaten (Tunesien, Algerien und Marokko) auf die Liste der so genannten sicheren Herkunftsländer jetzt durchzusetzen, und ihr dabei Minister*innen der Grünen und der FDP Zustimmung signalisieren

dann bedeutet das eine vollkommene Abkehr der Regierung von all dem, was bisher als Grundprinzipen ihrer Migrationspolitik definiert wurde.

Angesichts dieser Entwicklung erklärt der Ko-Vorsitzende der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), Rechtsanwalt Joachim Kerth-Zelter: „Es ist in der aktuellen Situation daran zu erinnern, dass die Bundesrepublik Deutschland und die EU bei der Aufnahme von Flüchtlingen bisher keineswegs an erster Stelle stehen. Gerade viele ärmere Länder haben in der Vergangenheit und bis heute mehr Flüchtlinge aufgenommen, weil Kriege oder Bürgerkriege in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft stattfinden. Vor alldem muss immer wieder daran erinnert werden, dass die Bundesrepublik Deutschland gesetzlich zur Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der EU-Grundrechtecharta verpflichtet ist, die eine Inhaftierung von Flüchtlingen allein wegen ihrer Flucht verbietet und einen Zugang zu ordentlichen Asylverfahren für alle garantiert.“

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich endlich konstruktiv und menschenrechtskonform mit Migration auseinander zu setzen. Statt der brutalen und rechtswidrigen Praxis der Rückschiebungen ohne Prüfung des Asylantrags an den Außengrenzen einen rechtlichen Schleier aufzusetzen, müssen die Rechte geflüchteter Menschen ausgebaut werden. Keinesfalls dürfen diese Rechte weiter eingeschränkt werden.

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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