Kommunen haben das Recht sich zu TTIP und CETA zu äußern
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat in einer Stellungnahme vom 07.11.2014 die Zulässigkeit von Anträgen von Fraktionen und von anderweitigen Anregungen an die Räte, die eine Ablehnung von TTIP und CETA zum Gegenstand haben, verneint.
Die Frage der Zulässigkeit allgemeinpolitischer Beschlüsse von öffentlich-rechtlichen Gremien ist wiederholt bei Gemeinderatsbeschlüssen zum Thema "atomwaffenfreie Zone" von der Rechtsprechung behandelt und abgelehnt worden. Hauptargument dabei ist, dass der Gemeinderat nur im Rahmen seiner Zuständigkeit handeln und sich daher zu allgemein-politischen Themen wie der Atombewaffnung, die in der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundes liegt, nicht äußern darf.
Dies ist jedoch mit TTIP und CETA nicht vergleichbar.
Natürlich dürfen sich Gemeinden mit der Frage befassen, wie sich staatliches Handeln des jeweiligen Bundeslandes und des Bundes und auch bestimmte Handels- und Investitionsabkommen, an denen der Bund und die Länder im Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind, auf ihre Handlungsmöglichkeiten als Verwaltungsträger für die Daseinsvorsorge auswirken und über ihre Spitzenverbände in den Bundesländern und im Bund Einfluss auf die politische Willensbildung ausüben. Das hat zum Beispiel auch der Deutsche Städtetag wiederholt zum Thema TTIP getan. Beschlussfassungen von Gemeinden müssen sich rechtlich nur auf die Betroffenheit der Gemeinden beschränken.
Die Meinungsbildung in den kommunalen Spitzenverbänden setzt geradezu voraus, dass sich die angehörigen Gemeinden zu den alle Gemeinden betreffenden Fragen durch Beratung und Beschlussfassung in ihren Gremien eine Meinung bilden.
Die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 7.11.2014 setzt demgegenüber die Meinungsäußerungen in eigener Betroffenheit der Gemeinden und fehlendes allgemeinpolitisches Mandat gleich.