No items found.
Erklärung

Programmatische Erklärung

1

Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ) wurde 1997 gegründet.

Ihr gehören Vertreterinnen und Vertreter aller juristischen Berufe an:

Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Verwaltungsjuristinnen und Verwaltungsjuristen, Publizistinnen und Publizisten, Gewerkschaftsjuristinnen und Gewerkschaftsjuristen und Kolleginnen und Kollegen aus Wirtschaftsverbänden arbeiten bei uns ebenso mit, wie Referendarinnen und Referendare und Studentinnen und Studenten.

Die Gründerinnen und Gründer der VDJ waren einerseits Juristinnen und Juristen, deren politisches Engagement im Rahmen der Studentinnen und Studentenbewegung der 60er Jahre begonnen hat, und andererseits Kolleginnen und Kollegen aus den Traditionen des Antifaschismus und der Arbeiterinnen- und Arbeiterbewegung, die schon in den ersten Nachkriegsjahren und unter den Repressionen der Justiz der Adenauer – Ära für eine demokratische Rechtsordnung in der BRD eingetreten waren, wie z.B. Mitglieder der des "Initiativausschusses für die Amnestie und der Verteidiger in politischen Strafsachen".

Juristinnen und Juristen dürfen nicht konservative Bewahrerinnen und Bewahrer des Bestehenden sein, die vorgegebene Rechtssätze unreflektiert anwenden, ohne zu erkennen, daß auch im Recht die herrschende Meinung allzuoft die Meinung der Herrschenden ist. Vielmehr haben sie die Aufgabe, die gesellschaftliche Situation der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger bewußt zu machen, bei der Anwendung von Recht einzubeziehen und das in juristischen Entscheidungen enthaltene Vorverständnis offenzulegen.

Die VDJ versteht sich nicht als juristische Standesorganisation.

Die in ihr zusammengeschlossenen Juristinnen und Juristen sind vielmehr der Meinung, daß in unserer Gesellschaft eine Juristinnen – und Juristenorganisation die Aufgabe hat, immer wieder hervortretende undemokratische Tendenzen durch juristische Analysen, Dokumentationen und Aufklärung entgegenzutreten, die demokratischen Inhalten des Grundgesetzes herauszustellen und seiner Aushöhlung zu begegnen.

Fortschrittliche Rechtspolitik erfordert auch internationales Engagement. Die VDJ fordert die Entwicklung allgemeinverbindlicher völkerrechtlicher Prinzipien, setzt sich für die Völkerverständigung, die Sicherung des Friedens sowie für die Achtung der Menschen-, politischen und sozialpolitischen Grundrechte auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen sowie der internationalen Normen und Pakte ein und tritt aggressiver, nationalistischer und rassistischer Politik entgegen.

Die VDJ ist Mitglied der IALANA (International Associacion Of Lawyers Against Nuclear Arms).



2

Die Grundlage ihrer Politik sieht die VDJ in den Leitprinzipien Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Freiheit besteht nur dort, wo die individuellen Menschen – und Grundrechte garantiert sind, wo Staat und Gesellschaft den Individuen Raum und Mittel zur Selbstentfaltung gewähren, wo Toleranz und Offenheit den politischen Meinungsstreit bestimmen, wo Minderheiten nicht nur geduldet und geschützt sind, sondern auch die politische und gesellschaftliche Entwicklung gleichberechtigt mitgestalten können.

Gleichheit steht für soziale und politische Emanzipation der benachteiligten Gruppen unserer Gesellschaft, allen voran der Frauen, für die Verpflichtung, strukturelle Benachteiligung zu kompensieren und dadurch gleiche Entfaltungsmöglichkeiten zu schaffen, für eine Entwicklung, die damit im Ergebnis überhaupt erst die gewünschte Vielfalt herstellt.

Solidarität verlangt die Herstellung sozialgerechter Lebensbedingungen, eine gerechte Aufteilung der auf der Erde vorhandenen und erarbeiteten Reichtümer, Unterstützung für diskriminierte Minderheiten und andere gesellschaftlich benachteiligte Gruppen.

Demokratie bedeutet für die VDJ mehr als lediglich repräsentative Volksvertretung und Gewaltenteilung.

Individuelle und kollektive Freiheitsrechte ermöglichen soziale Bewegungen, die letztlich Grundlage der Volkssouveränität darstellen. Staat und Wirtschaft durchschaubar für alle zu gestalten, die Betroffenen an den Entscheidungen zu beteiligen – das sind die Voraussetzungen für lebendige demokratische Strukturen. Die Aufnahme plebiszitärer Elemente in die Verfassung können solche Strukturen fördern.

Erst die demokratische, emanzipatorische Praxis in allen Lebensbereichen, die mögliche selbstbestimmte teilhabe, entzieht faschistischen und rassistischen Bewegungen die politische Grundlage. Unterpriviligierung in Verbindung mit tradierten autoritären Denk- und Verhaltensmustern führt zu diesen Bewegungen.

Eine Politik, die Fremdenhaß und Rassismus nicht brandmarkt, sondern in welcher Form auch immer Verständnis zeigt, unterstützt derartige Entwicklungen.



3

Nach unserem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit sind die Bürgerinnen und Bürger Subjekte auch gegenüber dem Staat. Damit ist sie mit dem Status des Menschen in der Gesellschaft, mit seiner Anerkennung als handelndes und gestaltendes Individuum seines unmittelbaren und mittelbaren Lebensumfeldes verbunden. Die Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit erfolgt mit Hilfe eines System juristischer Garantien.

Während bei der Herausbildung progressiver, bürgerlicher Rechtsstaatsideen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Mittelpunkt der rechtliche Schutz des Individuums vor jeglichen ungesetzlichen Eingriffen in die Freiheit der Persönlichkeit stand, geht es Ausgangs des 20. Jahrhunderts in zunehmendem Maße darum, ein reformfähiges politisch-rechtliches System zu schaffen, das – bei notwendigen Regulierungen aller wesentlichen Lebensverhältnisse durch den Gesetzgeber – offen ist für freie und eigenverantwortliche Lebensgestaltung.

Die Verantwortung der Menschheit für ihre natürliche Lebensumwelt hat eine neue Dimension erreicht. Es geht nicht mehr nur schlechthin um die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, sondern darum, daß der Umgang mit den Ressourcen dieser Erde zur Frage von Überleben oder Untergang der Zivilisation geworden ist.

So wie der Konflikt zwischen der ersten und der dritten Welt in der Folge der Ganzheitlichkeit der zu lösenden politischen, ökonomischen, militärischen und ökologischen Fragen kein ausschließliches Problem der Entwicklungsstaaten mehr ist und eine grundlegende Veränderung der derzeitigen Weltwirtschaftsordnung erfordert, gibt es zu der grundlegenden Umkehr von der die natürlichen Ressourcen dieser Erde rücksichtslos ausbeutenden Konsumgesellschaft keine Alternative.

Zur Lösung dieser Fragen ist die internationale Staatengemeinschaft und der Einsatz vorhandener und Schaffung neuer völkerrechtlicher, dem Humanismus und sozialökonomischen Ausgleich verpflichteter Instrumentarien in wesentlich stärkerem Maße gefordert als bisher.



4

Auch auf dem Gebiet der Sicherung des Friedens stehen wir in einer Umbruchsituation. Ging es seit dem Ende des zweiten Weltkrieges im Zeichen des Ost-West-Gegensatzes vorrangig darum, die Gefahr der nuklearen Konfrontation und eines dritten Weltkrieges zwischen den Blöcken zu bannen, rücken mit dem Zerfall der sozialistischen Staatengemeinschaften Fragen und Aufgaben in den Vordergrund, die eine tiefgreifende Veränderung im Umgang mit zwischen – und innerstaatlichen Konflikten verlangen:

Beseitigung der weltweiten Überrüstung und Durchsetzung des Prinzips der gleichen Sicherheit,

* Umfassende Kontrolle und Eindämmung der Weiterverbreitung von Nuklearwaffen und –technologie, Effektivierung des Atomwaffensperrvertrages,
* Allseitige Anerkennung und Sicherung der Nationalitäten- und Minderheitenrechte innerhalb der bestehenden Staaten bei unveränderten Grenzen: politische, ökonomische und kulturelle Autonomie statt neuer Nationalstaaterei,
* Neudefinition des völkerrechtlichen Prinzips der Nichteinmischung, Entwicklung eines völkerrechtlichen Kodexes für Maßnahmen der Völkergemeinschaft zum Zwecke der Friedensschaffung nicht nur bei zwischen-, sondern auch bei innerstaatlichen bewaffneten Konflikten.

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
Weitere Beiträge zu diesen Themen
Keine weiteren Beiträge gefunden