Sanktionen im SGB II nur problematisch oder verfassungswidrig?
Die Frage der Verfassungskonformität der Sanktionsregelungen im SGB II ist seit Jahren umstritten. Während das Gros der JuristInnen die Auffassung vertritt, Sanktionen seien nicht zu beanstanden, entscheidend sei „nur“ die verfassungskonforme Anwendung der Regelungen, bestreitet eine Minderheit die Verfassungskonformität vor allem in Teilbereichen.
Veranstaltung von AG Sanktionen der Berliner Kampagne gegen Hartz IV, Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen und ver.di Erwerbslose
Dienstag, 25.06.2013 , 17.00-20.00 Uhr
ver.di, Köpenicker Str. 30, Berlin
Wolfgang Neškovic ist der Auffassung, schon die gesetzliche Regelung sei verfas-sungswidrig. Demgegenüber hält Uwe Berlit sie grundsätzlich für verfassungskonform, wenngleich er die härteren Regeln gegen Unter-25-Jährige als problematisch ansieht.
Was ist dran an der Auffassung Neškovics? Überzeugen die Gegenargumente? Und was folgt aus der konträren Sicht zweier ausgewiesener, bundesweit bekannter Juristen?
Den Status Quo einfach hinzunehmen, ganz so, als sei dies eine akademisch-juristische Kontroverse, ist nicht akzeptabel. Im Jahr 2012 wurden über eine Millionen Sanktionen verhängt. Kürzungen oder die vollständige Streichung des Alg II gefährden die Existenz der Betroffenen und ihrer Familien. Sanktionen befördern die Verbreitung von Niedriglohn, da schon die Sanktionsdrohung Erwerbslose zwingt, Arbeit zu schlechtesten Bedingungen an-zunehmen. Dies sowie die nicht enden wollende Klageflut und der konstant hohe Anteil erfolgreicher Widersprüche und Klagen machen deutlich, warum die Frage der Verfassungswidrigkeit dringend einer Klärung bedarf.
In dem Streitgespräch soll es nicht um die Alltagspraxis und die Umsetzung der Sanktionsregelungen gehen. Vielmehr steht die Verfassungskonformität der Sanktionsparagraphen spätestens seit dem Regelsatzurteil des Bundesverfas-sungsgerichts vom 9.2.2010 grundlegend in Frage.