Stellungnahme zur Sperrung strafbarer volksverhetzender Internet-Angebote
Ministerium des Inneren des Landes Brandenburg
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ) - Bundesvorstand
Das Internet wird verstärkt zur Verbreitung neonazistischer Propaganda und von Pornografie genutzt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat - nachdem andere Maßnahmen nicht gegriffen haben und eine freiwillige Sperrung durch die Accessprovider nicht vorgenommen wurde - Verbotsverfügungen gegen Accessprovider erlassen, welche Zugang zu ausländischen Internetseiten mit strafbaren, volksverhetzenden und rassistischen Inhalten ermöglichten.
Die VDJ begrüßt dieses Vorgehen der Bezirksregierung Düsseldorf als einen ersten Schritt in die richtige Richtung, denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Hass, Gewalt und nazistische Ideologie dürfen auch hier nicht geduldet werden. Auch das Internet unterliegt den allgemeinen Gesetzen und der Verfassung. Letztere verpflichtet mit ihrem unbedingten Bekenntnis zur Menschenwürde staatliche Stellen zum Schutz vor rassistischer und faschistischer Gewaltpropaganda.
Die VDJ begrüßt zudem, dass das OVG in Münster im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, insbesondere durch den Beschluss vom 19.3.2003, die Rechtmäßigkeit der Düsseldorfer Sperrverfügungen in allen wesentlichen Punkten bestätigt hat. Um die Wirksamkeit der Sperrverfügungen zu erhöhen, ist es im nächsten Schritt erforderlich, dass insbesondere die marktführenden Provider AOL und t-online sich an der klaren Entscheidung des OVG-Münster orientieren und strafbare volksverhetzende Angebote aus ihrem Vermittlungsangebot verbannen. Dass die am Sitz dieser Unternehmen (Hamburg bzw. Darmstadt) zuständigen Behörden bisher untätig geblieben sind, kann nicht akzeptiert werden. Wenn die seit dem 1.4.2003 für Propagandadelikte in den Telediensten zuständige Kommission Jugendmedienschutz (KJM) und die sie tragenden Landesmedienanstalten bisher nichts unternommen haben, um strafbaren rassistischen Internetinhalten entgegenzutreten, verletzen sie ihren gesetzlichen Auftrag.
Die VDJ fordert die verantwortlichen Stellen mit allem Nachdruck auf, dem Beispiel der Bezirksregierung Düsseldorf zu folgen und endlich gegen Hass, Rassismus und Gewalt im Internet aktiv zu werden. Trotz der zahlreichen technischen Umgehungsmöglichkeiten, die das Internet bietet, wurde mit der Sperrung des Zugangs zu strafbaren neonazistischen Inhalten ein deutliches politisches Signal gesetzt.
Die VDJ fordert die Bezirksregierung Düsseldorf auf, dem Druck der Wirtschaft und interessierter Politiker nicht nachzugeben, welche aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen den Zugang auch zu strafbaren Internetinhalten uneingeschränkt offen halten wollen. Nach der positiven Entscheidung des OVG-Münster besteht auch keine Veranlassung, weitere Maßnahmen bis zur Rechtskraft der Hauptsacheverfahren zurückzustellen.
(Düsseldorf/Berlin, Januar 2004)
Beschluß OGV Münster vom 19.03.2003 (8 B 2567/02 - 13 L 1848/02 Arnsberg)|http://www.artikel5.de/entscheidungen/ovg-muenster_20030319.html _blank
Bezirksregierung Düsseldorf|http://www.brd.nrw.de/BezRegDdorf/hierarchie/themen/Sicherheit_und_Ordnung/Medienmissbrauch/Gerichtliche_Entscheidungen_zu_den_Sperrverf__gungen_bzgl_rechtsextremistischer_Internet___Inhalte.php _blank
Chronologische und Instanzen-Übersicht über die Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf|http://www.artikel5.de/entscheidungen/sperrungsanordnungen_2002.html _blank
Die Stellungnahme der VDJ blieb nicht ohne Reaktionen, die vor allem seitens der Gegner einer Sperrung mit emotionaler Vehemenz vorgetragen wurden. Wir haben eine kleine Auswahl zusammengestellt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großem Interesse hat der CCC Düsseldorf e.V. Ihre "Stellungnahme zur Sperrung strafbarer volksverhetzender Internet-Angebote" gelesen. Die Information über die Existenz dieser Stellungnahme hat uns nur auf Umwegen erreicht - sehr bedauerlich angesichts der gemeinsamen Teilnahme an der diesbezüglichen Podiumsdiskussion vor geraumer Zeit. Unsere Entgegnung wollen wir Ihnen aber trotzdem nicht vorenthalten, sie ist auf [EXT chaosdorf.de]http://chaosdorf.de[/EXT] voröffentlicht und im folgenden zitiert.
Mit freundlichen Grüßen,
Philipp Schulte
CCC Düsseldorf e.V.
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Wegschauen hilft nicht
Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ) hat mit bemerkenswerter Verzögerung ein Thema aufgewärmt, das wir mit ihnen vor mehr als zwei Jahren auf einer Veranstaltung im zakk diskutiert haben: Die Zensur-Bestrebungen der Bezirksregierung Düsseldorf.
Was hat sich getan in diesen zwei Jahren? Einen guten Überblick bietet die Chronologie des Grauens. Neben vielen Initiativen, unterschiedlichen Gerichtsurteilen und unzähligen Presse-Mitteilungen gab es da noch das von der Bezirksregierung unterstützte Projekt "Filter-Pilot" der Firmen Bocatel, Webwasher und Intranet. Trotz vollmundiger Versprechungen beim Start des Projektes im Dezember 2001 konnten die beteiligten Firmen bislang keine funktionierende Lösung öffentlich präsentieren. Die Webseiten des Projektes [EXT www.bocatel.de/de/filterpilot/] www.bocatel.de/de/filterpilot/[/EXT] (die nicht existente Seite ist in dieser Form von der deutschen Startseite [EXT www.bocatel.de/de/about.htm]http://www.bocatel.de/de/about.htm[/EXT] verlinkt) bzw. [EXT www.jugend-ms.net]http://www.jugend-ms.net/[/EXT] führen das Scheitern deutlich vor Augen.
Wir sehen uns daher in unserer Auffassung bestätigt, daß eine wirksame Sperrung gewisser Internet-Inhalte nur mittels zentral kontrollierten, technischen Strukturen möglich ist, die man sonst nur in autoritären Staaten wie China, Kuba oder Saudi-Arabien vorfindet.
Die VDJ hat in ihrer Stellungnahme zur Sperrung strafbarer volksverhetzender Internet-Angebote nur altbekannte Argumente zu bieten:
"Auch das Internet unterliegt den allgemeinen Gesetzen und der Verfassung."
Das Internet unterliegt eben nicht der deutschen Verfassung. Äußerungen, die in Deutschland strafbar sind, fallen in vielen anderen Ländern unter die dort geltende Meinungsfreiheit. Ein Server-Betreiber in den USA wird sich nur höchst selten dafür interessieren, was die Bezirksregierung Düsseldorf oder die VDJ von seinem Angebot hält.
*"Letztere [die Verfassung] verpflichtet mit ihrem unbedingten Bekenntnis zur Menschenwürde staatliche Stellen zum Schutz vor rassistischer und faschistischer Gewaltpropaganda."
Die geforderten Maßnahmen stellen keinen Schutz vor rassistischer Propaganda dar. Die fraglichen Inhalte sind nach wie vor verfügbar und interessierte Leser werden über eine der vielen Umgehungsmöglichkeiten an diese Inhalte kommen. Nicht-interessierte Leser hingegen werden praktisch niemals zufällig auf diese Inhalte stoßen.
"Die VDJ fordert die Bezirksregierung Düsseldorf auf, dem Druck der Wirtschaft und interessierter Politiker nicht nachzugeben, welche aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen den Zugang auch zu strafbaren Internetinhalten uneingeschränkt offen halten wollen."
Der CCC Düsseldorf fordert die Bezirksregierung Düsseldorf auf, dem Druck der Wirtschaft (Bocatel, Webwasher, Intranet) und interessierter Politiker nicht nachzugeben, welche aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen den Zugang zu frei verfügbaren Informationen beschränken wollen und damit das von der Verfassung garantierte Recht auf Informationsfreiheit in Frage stellen. Denn "jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." (Artikel 5, Grundgesetz)
"Die VDJ fordert die verantwortlichen Stellen mit allem Nachdruck auf, dem Beispiel der Bezirksregierung Düsseldorf zu folgen und endlich gegen Hass, Rassismus und Gewalt im Internet aktiv zu werden."
Auch wir wollen gegen Hass, Rassismus und Gewalt im Internet aktiv werden, ziehen aber deutlich andere Methoden vor. Die VDJ fordert virtuelle Scheuklappen, die den Blick auf die vorhandenen Inhalte versperren - sofern man nicht wirklich drauf schauen will. Dieser wenig erfolgversprechende Ansatz hat dabei gravierende Nachteile: In Deutschland müsste eine zentrale Kontroll-Infrastruktur geschaffen werden, die dem einzelnen Bürger vorschreibt, was er sehen darf und was nicht. Diese Ansicht der VDJ ist umso bedauerlicher, setzt man sie in Bezug zu dem Anspruch der VDJ an sich selber:
"Wir fördern Projekte, die der Unterstützung demokratischer Entwicklungen dienen, sowie der Verteidigung von Menschen-, Bürger- und Freiheitsrechten"
Eine zentrale Kontroll-Infrastruktur bedroht die Freiheitsrechte aller Menschen und ist einer Demokratie unwürdig. Unbequeme Meinungen bekämpft man nicht mit Scheuklappen sondern mit den besseren Argumenten.
"Ihre Meinung ist mir zwar widerlich, aber ich werde mich dafür totschlagen lassen, daß sie sie sagen dürfen." --Voltaire
Verpflichtung zur Zensur? Burkhard Schröder in Telepolis|http://www.heise.de/tp/r4/artikel/16/16771/1.html _blank
Juristenvereinigung unterstützt Regierungspräsident Büssow bezüglich Internet-Sperrverfügungen von Hass-Seiten|http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/BezRegDdorf/hierarchie/news/newsticker/075_2004.php _blank
Ihr Schreiben vorn 2. Februar 2002 an die Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben 2. Februar 2004 fordern Sie die Landesregierung Brandenburg unter Bezug auf eine Stellungnahme der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ) zur Sperrung strafbarer volksverhetzender Internet-Angebote auf, die zuständigen Behörden zu veranlassen, gegen die Anbieter entsprechender Internet-Seiten mit den zur Verfügung stehenden Mitteln vorzugehen. Die Staatskanzlei hat Ihr Anliegen dem Ministerium des Innern übermittelt.
Die Stellungnahme des VDJ habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen. Das dort in Bezug genommene Beispiel einer Sperrverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf erscheint aus polizeilicher Sicht und insbesondere im Hinblick auf die Ziele der Kriminalprävention durchaus geeignet.
Ich halte zugleich jedoch fest, dass insbesondere wesentliche verfassungsrechzliche Fragen einer vertiefenden Klärung bedürfen. Die auf einer allein summarischen Prüfung beruhende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen im vorläufigen RechtsschutzVerfahren (BeschI. v. 19. März 2003, Az.: 8 B 2567/02) geht auf diese Problematik nicht abschließend ein. Insbesondere an den von der Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf ebenfalls betroffenen Hochschulen wird die Zulässigkeit der Sperrverfügung überaus kontrovers diskutiert. Insoweit bleit die Hauptsachenentscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg abzuwarten.
Unabhängig davon ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Medienaufsichtsgesetzes vom 7 Juli 1997 (GVBl. I S. 75), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Februar 2003 (GVBl I S. 21) in Brandenburg die Medienanstalt Berlin- Brandenburg zuständige Aufsichtsbehörde nach § 22 Abs. 1 Satz 3 des Mediendienste-Staatsvertrages (MDStV). Diese trifft Maßnahmen im Einvernehmen mit der fachlich zuständigen Behörde.
Im Einzelfall kann sich zudem eine subsidiäre Zuständigkeit der Polizei bei der Abwehr erheblicher gegenwärtiger Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ergeben. Die Polizeibehörden sind, wie alle anderen öffentlichen Stellen im Land Brandenburg, zudem nach § 2 Abs. 2 des Medienaufsichtsgesetzes gehalten, die Medienanstalt Berlin-Brandenburg über Verstöße gegen die Bestimmungen des Mediendienste-Staatsvertrages zu unterrichten, sofern nicht besondere Vorschriften entgegen stehen.
Ich bedanke mich für die mit Ihrem Schreiben übermittelten Anregungen und hoffe, Ihrem Anliegen in ausreichender Weise Rechnung getragen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Meyritz