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Mitteilung

Strafanzeige gegen Rumsfeld u.a. - Kein Ermittlungsverfahren durch die Generalbundesanwaltschaft

Die Generalbundesanwaltschaft hat am Freitag letzter Woche bezüglich der auch von der VDJ und EJDM unterstützten Strafanzeige

Die Generalbundesanwaltschaft hat am Freitag letzter Woche (27.04.2007) bezüglich der auch von der VDJ und EJDM unterstützten Strafanzeigegegen Rumsfeld und andere in einer Presseerklärung mitgeteilt, dass von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

gemäß § 153 f Abs. 1 S. 1 StPO abgesehen wird.


Die Presseerklärung der Generalbundesanwaltschaft findet sich u.a. auf


http://www.presseportal.de/polizeipresse unter dem link GBA


oder hier klicken.


Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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