Strafanzeige gegen Strafrichterin in Eisenhüttenstadt
Gegen die Richterin am Amtsgericht Eisenhüttenstadt Heidemarie Petzoldt hat der Rechtsanwalt Volker Gerloff Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, Volksverhetzung und Beleidigung erstattet. Die Richterin verurteilte in einer Vielzahl von Verfahren regelmäßig Flüchtlinge "im Namen des Volkes" in Schnellverfahren zu Freiheitsstrafen. Die VDJ und der RAV unterstützen die Strafanzeige und stellen hierzu fest:
Eine Richterin, die in ihren Urteilen Flüchtlinge »Asyltouristen« nennt, die sich zu einem »Heer von Illegalen« formierten, um in Deutschland ihren »Lebensunterhalt durch Straftaten« zu sichern, ist für einen demokratischen Rechtsstaat untragbar. Eine Richterin, die behauptet, Asylanträge führten »in Ballungsgebieten immer mehr zu Spannungen«, die sich »dann in der Regel durch weitere Straftaten entladen«, betreibt rassistische Propaganda im Schnelldurchgang, statt Recht zu prüfen (Aktenzeichen 22 Ds 278 Js 18154/12, 183112; 22 Ds 270 Js 18152112, 184/12; 22 Ds 273 Js 15273/13, 138/13).
Das Politikmagazin ›Report Mainz‹ berichtete bereits in seiner Sendung vom 2. Juli 2013 unter dem Titel »Justiz gnadenlos« von den Zuständen beim Amtsgericht Eisenhüttenstadt (Brandenburg). Dort werden Flüchtlinge, die über Polen nach Deutschland einreisen, um hier Asyl zu beantragen, inhaftiert und als »Asyltouristen« kriminalisiert. Der Bremer Völkerrechtler Andreas Fischer-Lescano charakterisierte in der Sendung die Dimension des Unrechtsgehalts der Urteilsbegründungen von Petzold als so schwerwiegend, dass sie »den Boden des Rechts verlassen« habe.
Rechtsanwalt Volker Gerloff hat nun gegen die Richterin Petzoldt Strafanzeige gestellt. Die Richterin habe durch die Verhängung von Freiheitsstrafen im sog. Schnellverfahren das Recht gebeugt: »Kurze Freiheitsstrafen sind nur in krassen Ausnahmefällen zulässig, wenn unter keinen Umständen mehr darauf verzichtet werden kann. Im Schnellverfahren und bei Ersttätern ist dies rechtsstaatlich unmöglich«, so Gerloff. Im Übrigen sei der Text der Urteilsgründe so weit von juristischen Darlegungen entfernt, dass auch darin eine Beugung des Rechts erkannt werden müsse. Die von der Richterin erkannten Spannungen, die »weitere Straftaten« provozieren würden, seien als Volksverhetzung einzustufen. Die Richterin erkläre damit schließlich, dass eine gewalttätige Reaktion der deutschen Bevölkerung (»durch weitere Straftaten«) auf das »Heer der Illegalen« logisch und geradezu zwangsläufig sei.
Der RAV-Vorsitzende Martin Heiming stellt dazu fest, »dass durch die Verurteilungen eine Stigmatisierung erfolge und durch die Wortwahl der Richterin in den Urteilsbegründungen eine Diffamierung von Menschen stattfinde, die Schutz suchten und ihre Rechte wahrnehmen wollten. Ihre Äußerungen können Rassisten sogar zu Gewalttaten ermutigen. Die Staatsanwaltschaft sollte die Strafanzeige des Kollegen Gerloff sehr sorgfältig prüfen.«
Weitere Informationen:
Report Mainz:
http://www.swr.de/report/justiz-gnadenlos/-/id=233454/nid=233454/did=11478690/1pr3i56/index.html
Süddeutsche Zeitung:
http://www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlingspolitik-in-deutschland-zynischer-gehe-es-kaum-1.1774063
Berliner Morgenpost:
http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article118050595/Umstrittene-Abschiebehaft-Fluechtlinge-treten-in-Hungerstreik.html
VDJ:
http://www.vdj.de/index.php?id=38,508,0,0,1,0
Für Nachfragen:
Rechtsanwalt Volker Gerloff, Mitglied in der VDJ: http://www.aufenthaltundsoziales.de