VDJ Mitgliederversammlung: Arbeitsrecht muss Prüfungsstoff bleiben
Die VDJ hält Bestrebungen der Justizministerinnen und Justizminister, auf ihrer Sitzung am 17.11.2016 den Prüfungsstoff Arbeitsrecht in der ersten juristischen Staatsprüfung zu kürzen und die Schwerpunktbereiche herab zu stufen, für rechtspolitisch verfehlt. Nach diesen Bestrebungen sollen die Grundzüge des BetrVG, des Tarifvertrags- und Arbeitskampfrechts sowie des AGG nicht länger Pflichtfachstoff bleiben.
Eine Reduzierung des Prüfungsstoffs im juristischen Prüfungssystem ist an und für sich eine sinnvolle Maßnahme um eine übermäßige Prüfungsbelastung der Studierenden zu vermeiden. Sie sollte jedoch unter Berücksichtigung praxisrelevanter Gesichtspunkte erfolgen. Angesichts der großen wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung des Arbeitsrechts für 43 Mio Erwerbstätige ist es für eine juristische Ausbildung unabdingbar, die Studierenden mit den rechtlichen Implikationen dieses Praxisfelds ausreichend vertraut zu machen. Zum „System Arbeitsrecht“ gehören aber auch Gewerkschaften und Betriebsräte. Die ihnen zur Vergütung stehenden rechtlichen Instrumente prägen den Rechtsalltag in entscheidender Weise.
Mit dem AGG hat der Gesetzgeber den verfassungsrechtlichen Geleichbehandlungsgrundsatz konkretisiert und praktikabler gemacht. 10 Jahre AGG haben gezeigt, dass dieser Ansatz große praktische Bedeutung erlangt hat. Eine Streichung des AGG aus dem Pflichtkanon des Arbeitsrechts wird seiner praktischen Bedeutung in keiner Weise gerecht.
Die Schwerpunktbereiche sind erst vor wenigen Jahren eingeführt worden, um bestimmte Rechtsfelder wissenschaftlich und praxisnah vertiefter bearbeiten zu können. Es gibt keine Rechtfertigung, gerade diesen Schwerpunktansatz wieder zurück zu fahren.
Die VDJ fordert die Justizministerkonferenz deshalb auf, von der Streichung des Prüfungsstoffs im Arbeitsrecht sowie von der Abwertung der Schwerpunktbereiche Abstand zu nehmen.