VDJ Info 06/2015 vom 26.05.2015

1. Der Grundrechte-Report 2015 ist da: "Die Gefährdung der Verfassung geht vom Staat aus"

Die Datenschutzexpertin und Sprecherin des Chaos Computerclubs Dr. Constanze Kurz stellte am 22.05.2015 den diesjährigen Grundrechterechte-Report in Karlsruhe vor. Kernaussage und Klammer diverser Beiträge ist die Verfassungsgefährdung durch den Staat selbst. Als Krake in der Überwachungsmaschinerie kann die fortwirkende NSA-BND-Überwachungspraxis gelten. Kaum schien mit der Entscheidung des EuGH die Datenvorratsspeicherung vorläufig erledigt, hat die Bundesregierung mit dem Referentenentwurf neue Tentakel in Sachen Datenspeicherung auf nationaler Ebene hervorgebracht.

www.vdj.de/mitteilungen/nachrichten/nachricht/praesentation-des-grundrechte-reports-2015-die-gefaehrdung-der-verfassung-geht-vom-staat-aus/45087dd81bbdd514cae9875b52bae1a1/

Diese zentrale Botschaft des Grundrechte-Reports ist auch von den Medien in sehr breiter Berichterstattung aufgenommen worden:

www.tagesschau.de/inland/grundrechte-report-103.html

www.fr-online.de/politik/grundrechte-report-2015-unterminierte-verfassung,1472596,30768876.html

www.deutschlandradiokultur.de/grundrechte-report-2015-massenueberwachung-ist-nicht.1008.de.html

www.deutschlandfunk.de/grundrechte-report-der-staat-schlaegt-zurueck.1818.de.html

www.dw.de/b%C3%BCrgerrechtler-grundrechte-der-b%C3%BCrger-gef%C3%A4hrdet/a-18468463

www.zeit.de/news/2015-05/22/deutschland-grundrechte-report-warnt-vor-staatlicher-ueberwachung-22141417

www.sueddeutsche.de/politik/alternativer-verfassungsschutzbericht-gefaehrdung-der-verfassung-geht-vom-staat-aus-1.2490163

www.neues-deutschland.de/artikel/972074.vergessene-rechte.html

www.berliner-zeitung.de/meinung/kommentar-zur-nsa-affaere-der-bnd-gefaehrdet-die-verfassung,10808020,30764792.html

Der Versand des Grundrechte-Reports an die Mitglieder befindet sich in Vorbereitung.

2. Aufruf gegen "Verfassungsschutzgesetz": Keine Straffreiheit für den Geheimdienst!

Die Humanistische Union greift in einem Aufruf das geplante „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ an , das dem Inlandsgeheimdienst erlauben soll, seine verdeckten Ermittler und V-Personen Straftaten begehen zu lassen, wie etwa Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Nötigung. In dem Aufruf heißt es weiter: "Wir halten Straftaten im Namen des Staates für unvereinbar mit dem Prinzip des Rechtsstaates und lehnen die entsprechende Ermächtigung des Geheimdienstes entschieden ab! Die Erfahrungen aus der NSU-Staatsaffäre haben gezeigt, dass es einer Begrenzung der Befugnisse des Geheimdienstes bedarf und nicht einer Entgrenzung."

Der Aufruf wird neben der VDJ auch unterstützt von Chaos Computer Club e.V., Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, digitalcourage e.V., Whistleblower Netzwerk e.V., Internationale Liga für Menschenrechte e.V., Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., Freiheit statt Angst e. V., Was tun gegen Überwachung, Blackbox-VS-Kampagne der Naturfreunde und richtet sich an die SPD mit der Forderung, das Gesetz zu stoppen.

http://www.vdj.de/mitteilungen/nachrichten/nachricht/keine-straffreiheit-fuer-den-geheimdienst/8077919dc3322f3d45205d3ae7656466

Die VDJ ruft dazu auf, den Aufruf zu unterstützen. Bis zur öffentlichen Anhörung am 08.06.2015 sollen mindestens 2000 Unterschriften gesammelt werden:

www.verfassung-schuetzen.de/keine-straffreiheit-fur-den-geheimdienst/

3. OVG Hamburg hält Hamburger Gefahrengebiete für verfassungswidrig - Polizei will Entscheidung ignorieren

Im Januar 2014 hatte die Hamburger Polizei St. Pauli und die Sternschanze zum Gefahrengebiet erklärt. Neun Tage lang bestimmten damals polizeilicher Ausnahmezustand mit massiven Kontrollen, Inhaftierungen und Proteste den Alltag.

www.spiegel.de/politik/deutschland/faktencheck-zum-hamburger-gefahrengebiet-a-1033923.html

Das Hamburgische OVG hat am 13. Mai 2015 geurteilt, dass die Einrichtung von Gefahrengebieten verfassungswidrig ist.

"Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat im Berufungsverfahren entschieden, dass auch die Identitätsfeststellung und die Kontrolle des Rucksacks der Klägerin rechtswidrig gewesen seien. Die gesetzliche Grundlage in § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (HmbPolDVG) sei verfassungswidrig. Sie verstoße gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot und gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie gebe zum einen nicht klar genug die Voraussetzungen für die Ausweisung eines Gefahrengebiets vor. Vielmehr bleibe es weitgehend der Polizei überlassen zu entscheiden, ob und für wie lange ein Gefahrengebiet ausgewiesen und dort Personen verdachtsunabhängig überprüft werden könnten. Das Gesetz erlaube zum anderen Eingriffsmaßnahmen von erheblichem Gewicht zur Abwehr bloß abstrakter Gefahren und gegenüber Personen, ohne dass diese zuvor einen konkreten Anlass für eine gegen sie gerichtete polizeiliche Maßnahme gegeben haben müssen. Die hiermit verbundene Belastung sei nicht angemessen."

http://justiz.hamburg.de/aktuelle-presseerklaerungen/4496244/pressemitteilung/

Das Gericht hat die Revision nicht zugelassen.

Die Entscheidung im Wortlaut:

http://justiz.hamburg.de/contentblob/4496240/data/4bf226-12.pdf

Die Polizei will gleichwohl an den beanstandeten Maßnahmen festhalten.

www.abendblatt.de/hamburg/article205315991/Gefahrengebiete-bleiben-Polizei-in-Hamburg-trotzt-Urteil.html

4. TTIP, CETA - so nicht mit uns

Für alle, die schon auf die Veröffentlichung der Ergebnisse der Fachtagung "TTIP, CETA und TiSA, Auswirkungen auf Rechtsstaat und Demokratie?" warten, wir arbeiten daran, Vorträge und Videoaufzeichnung alsbald auf der Webseite einstellen zu können.

5. Nachlese - Böckenfördes Begriffsklärungen: "DDR als Unrechtsstaat?"

Die FAZ, die bekanntlich sich in ihren  Leser*innen als "kluge Köpfe" gern spiegelt, ist insoweit auch eine reputierliche und unverdächtige Plattform gerade für hoch aufgeladene Debattengegenstände. Hierzu zählt immer noch die - allerdings für viele ausgemachte - Qualifizierung der DDR als "Unrechtsstaat".

Ernst-Wolfgang Böckenförde hat sich  in der FAZ am 13.05.2015 hierzu zu Wort gemeldet:

"Ein Staat, in dem sich alles staatliche Handeln statt in der Weise des Rechts in der Weise des Unrechts vollzog, der die Ungerechtigkeit sogar anstrebte? Das entspräche dem begrifflichen und klanglichen Gegensatz zum Rechtsstaat. Aber hier gilt es zu differenzieren. Auch die DDR hat nicht darauf verzichtet, in vielen Bereichen in der Weise des Rechts zu handeln und für ihre Bürger und Bürgerinnen Gerechtigkeit anzustreben. Entsprechend haben die ostdeutschen Bürger und Bürgerinnen in vielen Bereichen ein Leben in rechtlich-ethischer Normalität geführt, in Achtung und Befolgung bestehenden Rechts und getragen von einem darauf bezogenen Ethos. Dies gehört ebenso zur Wirklichkeit der DDR wie das vielfache Unrecht, die vielfache Ungerechtigkeit.

Die globale Kennzeichnung der DDR als Unrechtsstaat schießt deshalb über die Anerkennung von Unrecht und Freiheitsverletzung, die es in der DDR vielfach gab, weit hinaus. Sie will umfassend delegitimieren und desavouieren. Sie lässt der Normalität, die es vielfach gab, keinen Eigenstand. Sie ist eine Verzerrung der Wirklichkeit in politischer Absicht. Vielleicht sogar in guter Absicht – das Zerrbild des Unrechtsstaates mag gegen eine ihrerseits verzerrende DDR-Nostalgie gerichtet sein. Aber indem der ideologische Schlagabtausch des Kalten Krieges fortgeführt wird, wird der DDR-Nostalgie nicht entgegengewirkt, sondern sie wird provoziert und verstärkt. Die globale Kennzeichnung der DDR als Unrechtsstaat ist nicht nur falsch, sie kränkt auch die Bürger und Bürgerinnen der ehemaligen DDR. Seit der Wiedervereinigung vor fünfundzwanzig Jahren wächst zusammen, was zusammengehört. Zum Zusammenwachsen gehört die sorgfältige, differenzierte und unideologische Wahrnehmung der anderen, ihrer Vergangenheit, ihrer Prägung. Die globale Abqualifizierung der DDR als Unrechtsstaat hilft dabei nicht weiter."

www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/war-die-ddr-ein-unrechtsstaat-13587574.html

6. Termine und Veranstaltungen

  • Essen: Systemversagen im Fall NSU – Brauchen wir den Verfassungsschutz? Informations- und Diskussionsveranstaltung mit Prof. Dr. Martin Kurscha (Menschenrechtsbeauftragter der VDJ, Vorstandsmitglied der HU und von IALANA) am Montag, den 01.06.2015, 19.00 Uhr, Volkshochschule Essen, Burgplatz 1, Veranstalter: Volkshochschule Essen, VVN-BdA Essen, Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e. V., RLC Essen
  • Berlin: Rüstungsexporte und Grundgesetz nach dem Urteil des BVerfG vom 21.10.2014 (III. Tagung zum Thema "Frieden durch Recht"), Programm: http://www.ialana.de/file/pdf/veranstaltungen/15-veranstaltungen/Programm_Rstungsexporte-Neu.pdf am Freitag, den 12.06.2015, 18.00 Uhr, Konferenzraum im Aparthotel, Reinhardtstr. 27A-31, 10117 Berlin, Veranstalter: IALANA
  • Düsseldorf: Griechenland, Italien, ... Entschädigung für Kriegsverbrechen und Besatzungswillkür, Referent: Avvocato Dr. Joachim Lau, Florenz/Marburg am Donnerstag, 02.07. 2015, 19.30 Uhr, zakk (Studio), Fichtenstraße 40, 40233 Düsseldorf, Veranstalter: Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V., Regionalgruppe Düsseldorf; Mitveranstalter: Friedensforum Düsseldorf, VVN-BdA Düsseldorf, zakk

7. EJDM: Fact Finding Mission wegen inhaftierter baskischer Rechtsanwälte in Spanien

In einer Erklärung vom 08.05.2015 drückt die EJDM ihr Befremden über die Umstände der Festnahme und Inhaftierung von 12 Rechtsanwälten aus dem Baskenland und Durchsuchung ihrer Büros unter Verletzung ihres speziellen beruflichen Schutzes aus, die baskische Aktivisten vertreten und offensichtlich mit den gegen ihre Mandanten erhobenen Vorwürfe identifiziert werden. Sie fordert u. a. die sofortige Freilassung der Kolleg*innen und Respekt von europäischen Normen und internationalem Recht sowie eine unabhängige Untersuchungskommission.

www.eldh.eu/de/publikationen/publikation/eldh-statement-fact-finding-mission-concerning-detained-basque-lawyers

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