VDJ Info 11/2020 vom 26.08.2020

Tagung "100 Jahre Betriebsverfassung" am 10.10.2020

Der Arbeitskreis Arbeitsrecht führt am Samstag, den 10.10.2020 von 10.30 bis 16.00 Uhr die Herbsttagung zu "100 Jahre Betriebsverfassung"  in der IGM Vorstandsverwaltung (Main-Forum) in Frankfurt als Präsenzveranstaltung und parallel als Livestream mit interaktiver Beteiligung durch.

Referieren werden Dr. Axel Weipert ("Das Betriebsrätegesetz von 1920 - Historischer Fortschritt oder Niederlage der Arbeiterbewegung? Einschätzung der Rätebewegung und heutige Perspektiven"), Joost Beerwerth ("Betriebsgemeinschaft statt Arbeiterrechte – Verhängnisvolle Kontinuitäten im deutschen Arbeitsrecht"), Prof. Dr. Wolfgang Däubler ("Betriebsräte in der Krise – Verschärfte Anforderungen und notwendige Erweiterung der betrieblichen Mitbestimmung") und Sibylle Wankel ("Gespaltene Betriebsräte in der Krise – Verschärfte Anforderungen und notwendige Erweiterung der betrieblichen Mitbestimmung").

Weiteres zum Ablauf und zur Anmeldung mit gewünschter Teilnahmeform.

Verleihung des Hans-Litten-Preises an Dr. Rolf Gössner

Den diesjährigen Hans-Litten-Preis erhält der Rechtsanwalt und Publizist Dr. Rolf Gössner. Die Preisverleihung findet im Anschluss an die Tagung des Arbeitskreises Arbeitsrecht am 10.10.20, ab 17.00 Uhr im Konferenzbereich der IGM Vorstandsverwaltung statt. Die Preisverleihung wird zusätzlich per Livestream, öffentlich zugänglich für alle, übertragen.

Die VDJ möchte mit dem Preis jahrzehntelanges demokratisches Engagement und Expertise zur politischen Justiz, den Justiopfern des Kalten Krieges und der Aufdeckung der Praktiken des Überwachungsstaates auszeichnen.

Rechtsanwalt Rupert von Plottnitz, Hessischer Staatsminister a. D. wird die Laudatio halten.

Mitgliederversammlung der VDJ am 11.10.2020 in Frankfurt

Am Sonntag, den 11.10.2020 findet ab 10.00 Uhr die Mitgliederversammlung der VDJ im Haus der Jugend, Deutschherrnufer 12 in Frankfurt/ M statt. Eine gesonderte schriftliche Einladung mit weiteren Anlagen wird fristgerecht verschickt.

Gemeinsamer Aufruf gegen erneuten Marsch von „Querdenken“ und Nazis am Samstag, den 29. August in Berlin

Die VDJ unterstützt den Gemeinsamen Aufruf gegen erneuten Marsch von „Querdenken“ und Nazis am Samstag, den 29. August in Berlin.

Auch dann, wenn die Berliner Versammlungsbehörde am 26.08.2020 mehrere Demonstrationen verboten hat, ist Gegenprotest weiter notwendig. Wir rufen daher insbesondere die Berliner und Brandenburger Kolleg*innen dazu auf, sich zahlreich hieran zu beteiligen.

Die Initiator*innen von "Querdenken" haben angekündigt, Rechtsmittel gegen die Entscheidungen einzulegen. Die Berliner AfD hat zur “Demo gegen das Demoverbot” am Sonnabend vor dem Brandenburger Tor aufgerufen.

Prof. Dr. Gerhard Stuby (1934 - 2020) ist tot

Gerhard Stuby, Gründungsmitglied der VDJ und erster Vorsitzender der Vereinigung - von 1972 bis 1976 - sowie langjähriges Bundesvorstandsmitglied ist am 24. August 2020 gestorben.

Er hat in den ersten Jahren nachhaltig die Grundlagen und Ausrichtung der Organisation geprägt, die auf eine konsequente Friedenspolitik in der damaligen Systemkonkurrenz setzte, sich entschieden antifaschistisch positionierte und insbesondere forderte, dass die arbeitende Bevölkerung und ihre Organisationen in sämtlichen Bereichen des wirtschaftlichen und gesellschafltichen Lebens die Kontrolle und Entscheidungsgewalt im Wege demokratischer Willensbildung erringt ("Stellung und Aufgaben der Vereinigung Demokratischer Juristen in der BRD e.V" in Demokratie und Recht 1974, 75 ff).

Neben seinem breit aufgefächerten Thementableau im Verfassungs- und Völkerrecht sowie der Rechtstheorie (zuletzt gemeinsam mit Norman Paech "Völkerrecht und Machtpolitik in den internationalen Beziehungen") war Gerhard Stuby herausragend international engagiert, so in der Internationalen Vereinigung demokratischer Juristen, deren Generalsekretär und späterer Vizepräsident er war.

Die VDJ trauert um Gerhard Stuby und ist sehr betroffen.

Ein ausführlicher Nachruf folgt.

Nochmal G20: VG Hamburg weist Klage gegen Altonaer Protestcamp ab

Das VG Hamburg hat mit Urteil vom 15.07.2020 - Az. 10 K 307/18  die Klage gegen diverse Maßnahmen der Freien und Hansestadt Hamburg, die im Zusammenhang mit dem Protestcamp am Altonaer Volkspark im Vorfeld und während des G20-Gipfels standen, abgewiesen.

Die Kläger, zwei Vereine und eine Privatperson, die an der Planung und z.T. an der Anmeldung des Protestcamps am Altonaer Volkspark beteiligt waren, haben mit ihrer Klage insbesondere die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Versagung der am 17. Mai 2017 beantragten Erlaubnis, der Verhinderung des Protestcamps vom 28. Juni bis zum 1. Juli 2017 sowie die Feststellung der Rechtswidrigkeit von späteren Beschränkungen, die das Protestcamp betrafen – insbesondere zur Anzahl und Funktion der Schlaf-, Küchen-, Wasch- und Duschzelte -, beantragt.

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts können die Kläger Berufung bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben.

Corona: Maskenpflicht im Unterricht

Verwaltungsgericht Hamburg: Kein Anspruch auf Anordnung einer Maskenpflicht im Unterricht

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 06.08.2020 - Az.3 E 3336/20 -  den Eilantrag eines Bürgers abgelehnt, mit dem die Freie und Hansestadt Hamburg verpflichtet werden sollte, in Schulen für Schülerinnen und Schüler und für das Lehrpersonal das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch während des Unterrichts anzuordnen.

Gegen die Entscheidung kann Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erhoben werden.

OVG NRW: Eilantrag gegen „Maskenpflicht“ im Unterricht erfolglos

Mit Eilbeschluss vom 20.08.2020 - Az.13 B 1197/20.NE hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die in der Coronabetreuungsverordnung angeordnete Pflicht, während des Schulunterrichts grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, voraussichtlich rechtmäßig ist.

Die Verpflichtung, auch während des Unterrichts grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, sei insbesondere verhältnismäßig. Sie solle dazu beitragen, die Weiterverbreitung des SARS-CoV-2-Virus unter den Schülern und Lehrern sowie deren Bezugspersonen zu reduzieren und hierdurch die Virusausbreitung in der Bevölkerung insgesamt einzudämmen. Es sei nicht zu beanstanden, wenn das Land annehme, dass die Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebs mit weitgehendem Präsenzunterricht, die dem für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen bedeutsamen Anspruch auf schulische Bildung und Erziehung Rechnung trage, epidemiologisch mit einer erheblichen Gefahrensituation einhergehe.

Die auf Ende August befristete Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske auch im Unterricht stelle für die betroffenen Schüler nach der Überzeugung des Senats zwar fraglos eine erhebliche Belastung dar. Diese erscheine in der Abwägung mit den damit verfolgten Zielen jedoch derzeit gleichwohl zumutbar. Dies gelte auch, soweit die Verpflichtung zu Beeinträchtigungen des Schulunterrichts und zu erschwerten Unterrichtsbedingungen führe, weil beispielsweise Wortbeiträge mit höherer Lautstärke vorgetragen werden müssten oder die mimische Kommunikation eingeschränkt werde. Die Anordnung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht leiste aus virologischer Sicht einen wesentlichen Beitrag dazu, in der gegenwärtigen pandemischen Lage in Nordrhein-Westfalen erneute coronabedingte (Teil-)Schließungen von Schulen so weit wie möglich zu vermeiden.

Ausbildungsförderung und SGB II

Rechtsanwalt Joachim Schaller aus Hamburg hat seine Skripte zu

SGB II und Ausbildungsförderung,

BAföG für Ausländer

Wohngeld für Auszubildende

aktualisiert.

Weitere Termine - Veranstaltungen

• 28.09.-02.10.2020 Arbeitsrechtliches Seminar in Gradoli/ Umbrien - Italien u. a. zu Entwicklung und aktueller Rspr des EuGH, aktuelle Rspr zu Kündigungsschutz, Befristung und weiteren Rechtsfragen im Individual- und Kollektivrecht, arbeitsrechtlicher Umgang mit Covit-19 und neue gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie mit RA Dr. Axel Görg und Prof. Dr. Udo Mayer.

Dienstag, 06.10/ Mittwoch, 07.10.2020 zweitägiges Fortbildungsseminar in Stuttgart zu "AGG-Diskriminierungsschutz in der Praxis" im Treff im Krokodil, Am Mühlenkanal 25, 70190 Stuttgart. Referentin: Rechtsanwältin Friederike Boll. Veranstalter: Büro für Diskriminierungskritische Arbeit Stuttgart in Kooperation mit der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V., der Kanzlei geRechtsanwältinnen Frankfurt am Main und der LAG Antidiskriminierungsberatung Baden-Württemberg.

Donnerstag, 15.10./ Freitag, 16.10.2020: Europäische Video-Konferenz  "Arbeitsrecht neu Denken im Zeitalter der Digitalisierung“ veranstaltet von The European Lawyers for Workers Network (ELW), The European Trade Union Confederation (ETUC) mit Unterstützung der European Association of Lawyers for Democracy and Human Rights (ELDH). Aufgrund der Covid-19-Beschränkungen wird die Konferenz in Form von Webinaren durchgeführt, die vom Internationalen Gewerkschaftshaus (Brüssel) live gestreamt werden. Hier: Programm und Anmeldeformalitäten.

Termine der Fortbildungsverstaltungen im Familienrecht

Samstag, den 12.09.2020: „Darstellung und Struktur des familiengerichtlichen Verfahrens anhand von Beispielen aus dem Kindschaftsrecht und des Unterhaltsrechts – mit den jeweiligen Rechtsmittelmöglichkeiten“ mit Rechtsanwalt Dr. Peter Finger.

Samstag, den 21.11.2020: „Aktuelle Probleme des Kindschaftsrechts“ mit Richterin am OLG Frankfurt Yvonne Gottschalk.

• Samstag, den 05.12.2020: „Vermögens- und Versorgungsausgleich – Wie werden private und öffentliche-rechtliche Modelle der Altersvorsorge ausgeglichen?" mit Vors. Richter am OLG Frankfurt a. D. Werner Schwamb.

Die Tagungen des Arbeitskreises Familienrecht/ Sozialpolitik finden im Veranstaltungszentrum Ka Eins im Ökohaus in der Kasseler Straße 1 a, in 60486 Frankfurt jeweils von 10h00 bis 16h00 statt. Anmeldung bei Manfred Hanesch, Fachanwalt für Familienrecht.

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