Frühjahrstagung Arbeitskreis Arbeitsrecht
Einladung zur Frühjahrstagung 2026
I. Frühjahrstagung 2026
Der Termin findet statt am Samstag, 7. März 2026 (10:30 Uhr - 16:00 Uhr) IG Metall Vorstandverwaltung (Main-Forum), Wilhelm-Leuschner-Straße 79, Frankfurt am Main, Konferenzraum 2 Konferenzbereich 3. Stock
Und das sind unsere Themen:
1. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Referentin: Frau Dr. Bettina Bubach, Richterin am Bundesarbeitsgericht
Das Entgeltfortzahlungsrecht – insbesondere Fragen des Umfangs des Anspruchs, des Beweiswertes der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) und der Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen – ist in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der Individualarbeitsrechts geraten. Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in einer Reihe von Entscheidungen die Maßstäbe für die relevante Erschütterung des Beweiswertes einer ärztlichen AUB neu justiert, was für die Praxis von größter Bedeutung ist. Unsere Referentin, Richterin am Bundesarbeitsgericht und Mitglied des Fünften Senats, wird zu den genannten Aspekten und weiteren offenen Fragen des Entgeltfortzahlungsrechts vortragen und mit uns diskutieren.
Frau Dr. Bettina Bubach ist seit September 2021 Richterin am Bundesarbeitsgericht. Im Jahr 2003 wurde sie an der Universität Freiburg im Breisgau promoviert. Nach einer Tätigkeit als Rechtsanwältin von 2005 bis 2009 trat sie in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Rheinland-Pfalz ein und war an verschiedenen Arbeitsgerichten eingesetzt. Von Januar 2016 bis März 2018 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim BAG tätig und wurde anschließend bis März 2019 am LAG Rheinland-Pfalz zur Erprobung eingesetzt. Von dort kehrte sie an das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein zurück, bevor sie ihre Tätigkeit am Bundesarbeitsgericht aufnahm.
Impulsreferat zum forensischen Umgang mit der veränderten Rechtsprechung - Referentin: RAin Anna Gilsbach, FAArbR, FASozR, dka Berlin
Die Rechtsprechung des Fünften Senats zu den Grenzen und zur Erschütterung des Beweiswertes der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird im „Lager“ derjenigen Anwältinnen und Anwälte gefeiert, die regelmäßig Arbeitgebende vertreten. Das sieht im anderen „Lager“ – bei aller Nachvollziehbarkeit der Verschiebung der Gewichte in bestimmten Einzelfällen – möglicherweise anders aus. Die Kollegin Anna Gilsbach, Kanzlei dka in Berlin, vertritt eine größere Zahl von Beschäftigten, die mit ihrer Hilfe Ansprüche nach dem EFZG arbeitsgerichtlich durchzusetzen versuchen. Anna Gilsbach wird aus ihrer Sicht insbesondere zu den praktischen Folgen der neuesten Rechtsprechung des Fünften Senats zum Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Stellung nehmen.
Die Kollegin Gilsbach hat nach ihrem Jura-Studium an der Universität Regensburg und der Karlsuniversität Prag den Master in Public International Law an der Universiteit van Amsterdam erworben, wurde 2010 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Amsterdam Center for International Law und wurde2019 Fachanwältin für Sozialrecht und 2024 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie ist im Vorstand des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins und Mitglied im Ausschuss Menschenrechte des Deutschen Anwaltvereins.
2. Eine neue Ära für Europäische Betriebsräte? Neuerungen – Einordnung – Konsequenzen der neuen EBR-Richtlinie - Referentin: Frau Dr. Aline Hoffmann, European Trade Union Institute (ETUI) in Brüssel
Europäische Betriebsräte sind seit über 30 Jahren ein wichtiger, wenn auch unfertiger Baustein der Arbeitnehmerinteressenvertretung in multinationalen Konzernen. Als transnationale Organe haben sie Informations- und Anhörungsansprüche gegenüber den zentralen Leitungen grenzüberschreitender Unternehmensgruppen. Die effektive Umsetzung bzw. Wahrnehmung dieser Rechte ist allerdings in der Rechtssetzung, Praxis und in der Rechtsprechung mit diversen Hindernissen konfrontiert. Ende 2025 trat nun die neue EBR- Richtlinie in Kraft. Sie soll die Mitwirkungsrechte von Europäischen Betriebsräten klären und vor allem wirksamer gestalten. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen in der Umsetzung Maßnahmen und Regelungen vorsehen, um die tatsächliche Durchsetzung der Rechte aus dem Gesetz und der EBR-Vereinbarungen zu ermöglichen. Die Sozialpartner in Unternehmen, die bereits EBRs haben, müssen sich in den nächsten Jahren damit befassen, ob sie ihre bestehende Gründungsvereinbarung nur anpassen oder komplett neuverhandeln müssen oder sollten. Der Vortrag gibt einen Überblick über Neuerungen, ordnet diese ein und informiert über Konsequenzen für bestehende und neu zu gründende Gremien.
Dr. Aline Hoffmann ist Leiterin der Abteilung „Europeanisation industrial relations“ des European Trade Union Institute (ETUI) in Brüssel, wo sie seit 2012 tätig ist. Von 2001 bis 2012 war sie Leiterin des Teams für Europäische Betriebsräte in der IG Metall. Dem ging ihr Studium in Berkeley, ihre Tätigkeit am Wissenschaftszentrum in Berlin, ihr Master-Studiums an der University of Cambridge und ihre Promotion an der University of Warwick voran, während derer sie sich aus einer europäischen Vergleichsperspektive mit einer Vielzahl von legislativen, konzeptionellen, politischen und praktischen Aspekten der Arbeitnehmervertretung befasste.
Moderation der Tagung: Dr. Sandra Carlson, Nils Kummert und Jens Peter Hjort
Zu den organisatorischen Rahmenbedingungen:
Achtung: Neuer Tagungsbeitrag!
Für Fachanwälte/innen gemäß § 15 FAO wird ein Teilnahmenachweis für 5 Stunden erstellt und nach der Tagung versandt. Aufgrund der auch uns treffenden Umstände, u.a. der Kostenentwicklung beim Catering, hat nach eingehender Erörterung der Bundesvorstand beschlossen, den Tagungsbeitrag behutsam anzupassen. Der Tagungsbeitrag beträgt ab dem Jahr 2026 neu EUR 180,00 sowie EUR 60,00 für Studierende, Referendare/innen, Rechtsanwälte/innen / Rechtssekretäre/innen in den ersten zwei Jahren nach Berufsbeginn sowie Berufsaussteiger (Rentner u. Pensionäre ohne zusätzliches Erwerbseinkommen).
Catering und Tagungsgetränke sind im Preis inbegriffen. Der Beitrag ist vorab zu entrichten auf das Konto bei der Hamburger Sparkasse IBAN: DE14200505501152805204; BIC: HASPDEHHXXX.
Organisatorisch ist eine vorherige Anmeldung an die E-Mail-Anschrift:
AKArbR@arbeitsrechtsanwaelte-hamburg.de erforderlich.
Hinweis: Eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgt nicht. Die Zahlung des Tagungsbeitrages wird mit dem Teilnahmenachweis bestätigt. Als Verein, der nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, können wir auch keinen gesonderten Ausweis der Mehrwertsteuer vornehmen.
Eingezahlte Tagungsbeiträge können nicht mehr rückerstattet werden, wenn die Nichtteilnahme nicht spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich angezeigt wurde.
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