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2023
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10:30
Uhr

Frühjahrstagung des Arbeitskreis Arbeitsrecht am 18.03.2023 in Frankfurt/M

Der Arbeitskreis Arbeitstrifft trifft sich weiterhin in Präsenz. Der nächster Termin ist der

18. März 2023, 10.30 Uhr - 16.00 Uhr im House of Labour, Eschersheimer Landstr. 155 - 157 in 60323 Frankfurt/Main

Mit spannenden Referent*innen und aktuellen Themen. Auf dem Programm steht:

I. (Nichts?) Neues zur betrieblichen Mitbestimmung vom Bundesarbeitsgericht

Referentin: Kristina Schmidt, Vors. Richterin am BAG

Betriebliche Mitbestimmung ist konstitutives Element der Arbeitsbeziehungen in Deutschland. Sie ist normativ vor allem durch das BetrVG im Wege von im Repräsentativsystem vermittelten Mitwirkungsrechten der Beschäftigten gestaltet. Diese Mitwirkungsrechte unterschiedlicher Intensität werden in dem Vortrag näher beleuchtet und anhand von aktuellen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts besprochen. Mit der "fragenden Klammer" im Vortragstitel ist ausgedrückt, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung auch in einen Kontext zu ihren Entwicklungslinien gestellt - und dabei der Bogen bis hin zu aktuellen betriebsverfassungsrechtlichen Reformanstößen gespannt - werden soll.  

Kristina Schmidt, geb. in Oschatz begann im Wendejahr 1989 das Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung 1996 war sie zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg tätig, bevor sie zur Richterin am Arbeitsgericht Frankfurt/Oder berufen wurde. Zwischenzeitlich war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim BAG und beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg tätig, wo sie später - zwischen 2009 und 2019 - als Verfassungsrichterin tätig war. 2006 wurde sie Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und 2009 Richterin am Bundesarbeitsgericht. Im November 2021 übernahm sie den Vorsitz des Siebten Senats.

Sie ist neben vielen anderen Veröffentlichungen, u.a. auch Autorin im Küttner Personalbuch sowie (Mit-) Herausgeberin der 2016 für Wolfhard Kohte vorgelegten Festschrift "Gesellschaftliche Bewegungen - Recht unter Beobachtung und in Aktion".

II. Arbeitsschutz, Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung - insbesondere nach den Entscheidungen von EuGH und BAG

Referent: Prof. Dr. Daniel Ulber, Lehrstuhl für "Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Arbeitsrecht" an der Universität Halle-Wittenberg

Daniel Ulber befasst sich seit jeher mit der immer stärker werdenden Internationalisierung im Arbeitsrecht und hat neben einer ganzen Fülle wiss. Veröffentlichungen bereits 2021 in der HSI-Schriftenreihe (Bd. 32) die "Vorgaben des EuGH zur Arbeitszeiterfassung" erörtert - der passende Aufschlag für unsere Debatte nach der bahnbrechenden BAG-Entscheidung vom 13.09.2022 - 1 ABR 22/21.

Spannend wird sein, ob und wie der Gesetzgeber auf diese höchstrichterlichen Vorgaben reagieren und welche Schlussfolgerungen die Praxis ziehen wird. Reichen "händische" Zettel aus, sind diese im Sinne der Rechtsprechung ein "objektives, verlässliches und zugängliches System" für die Erfassung sämtlicher Zeiten?

Welche Empfehlungen könnten sich an Betriebsräte richten, die das Thema voranbringen wollen? Wenn schon nicht direkt die elektronische Zeiterfassung per Initiativrecht durchgesetzt werden kann, wie könnte trotzdem die Einigungsstelle mobilisiert werden, wenn der Arbeitgeber jetzt die Arbeitszeiterfassung angeht? Wie lassen sich sicherlich reichhaltig erwünschte personelle Bereichsausnahmen für Mitarbeitergruppen eingrenzen bzw. verhindern?

Zum Arbeitszeitrecht gehören aber auch die vielen Fragen rund um Home Office, mobile Arbeit, Sonntagsarbeit und Wissensarbeit. Auch dieses Themenspektrum wird der Referent aufgreifen. Wir erwarten eine spannende Diskussion mit hohem Praxisbezug.

Unser Referent hat sein Studium an den Universitäten in Köln und Madrid absolviert. Mit einer Arbeit zum Verhältnis von Tarifautonomie und grundrechtlichen Schutzpflichten hat er seine Promotion hingelegt. Während seiner Zeit als Rechtsreferendar absolvierte er u.a. auch eine Station am Bundesverfassungsgericht, wo er später für einige Monate als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Richterin Prof. Dr. Susanne Baer tätig war. 2015 folgte die Habilitation auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Nach Lehrstuhlvertretungen wechselte der gebürtige Kölner zum Wintersemester 2016/2017 als Vertretungsprof. nach Halle, wo er 2021 auf seinen jetzigen Lehrstuhl berufen wurde.

Moderation der Tagung: Dr. Sandra Carlson, Nils Kummert und Jens Peter Hjort

Zu den organisatorischen Rahmenbedingungen:

Für Fachanwälte/innen gemäß § 15 FAO wird ein Teilnahmenachweis für 5 Stunden erstellt und nach der Tagung versandt. Der Tagungsbeitrag beträgt (Achtung: NEU!) EUR 150,00 sowie EUR 50,00 für Studierende, Referendare/innen, Rechtsanwälte/innen / Rechtssekretäre/innen in den ersten zwei Jahren nach Berufsbeginn sowie Berufsaussteiger (Rentner u. Pensionäre ohne zusätzliches Erwerbseinkommen). Catering und Tagungsgetränke sind im Preis inbegriffen. Der Beitrag ist vorab zu entrichten auf das Konto bei der Hamburger Sparkasse  IBAN: DE14200505501152805204; BIC: HASPDEHHXXX.

Organisatorisch ist eine vorherige Anmeldung an die E-Mail-Anschrift AKArbR@arbeitsrechtsanwaelte-hamburg.de erforderlich.

Hinweis: Eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgt nicht. Die Zahlung des Tagungsbeitrages wird mit dem Teilnahmenachweis bestätigt. Als Verein, der nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, können wir auch keinen gesonderten Ausweis der Mehrwertsteuer vornehmen.

Eingezahlte Tagungsbeiträge können nicht mehr rückerstattet werden, wenn die Nichtteilnahme nicht spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich angezeigt wurde. Wir bitten um Verständnis.

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