Frühjahrstagung des Arbeitskreis Arbeitsrecht der VDJ
Wir laden Sie/Euch herzlich ein zur Frühjahrstagung am Samstag, den 15. März 2025 (10:30 Uhr - 16:00 Uhr) im IG Metall Vorstandverwaltung (Main-Forum), Wilhelm-Leuschner-Straße 79, Frankfurt am Main, Konferenzraum 2, Konferenzbereich 3. Stock
Programm
I. Update Urlaubsrecht und Neues aus der Rechtsprechung des Neunten Senats
Referentin: Dr. Ingebjörg Darsow-Faller, RiBAG
Der Vortrag widmet sich der neueren Rechtsprechung des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts. Im Schwerpunkt werden dabei jüngere Urteile zum Urlaubsrecht in den Blick genommen (etwa zu Mitwirkungsobliegenheiten, Urlaubsansprüchen während Mutterschutz und Elternzeit, Urlaubsberechnung bei Beschäftigungsverboten und Urlaubsansprüchen im Doppelarbeitsverhältnis). Die Urteile werden in ihrem größeren Kontext der Urlaubsrechtsentwicklung eingeordnet. Die Referentin wird daneben auf Entscheidungen zu anderen Themenbereichen des Neunten Senats eingehen (etwa zum AÜG - Konzernprivileg - und zum Arbeitnehmerstatus). Den Schlusspunkt wird ein kurzer Ausblick auf zur Entscheidung anstehende Fragen bilden.
Dr. Ingebjörg Darsow-Faller ist seit 2023 Richterin am Bundesarbeitsgericht und dem 9. Senat zugewiesen. Zuvor arbeitete sie in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg und war zwischenzeitlich als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht und an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgeordnet.
II. Erste Einschätzung: Wo stehen wir nach der Bundestagswahl – arbeitsrechtliche Vorhaben / Entwicklungen
Referentin: Prof. Dr. Nadine Brandl, Leiterin Recht u. Rechtspolitik ver.di-Bundesverwaltung, Berlin
Unsere Referentin wird uns eine erste (naturgemäß nur vorläufige) Einschätzung geben zu dem, was uns auf Basis der Neuwahl arbeitsrechtlich/rechtspolitisch in den kommenden Jahren erwarten dürfte – sie wird einen Rück- und Ausblick geben. Bei dieser Gelegenheit wird unsere Referentin zudem erläutern, welche (arbeitsrechtlichen) Erwartungen ver.di/die DGB-Gewerkschaften an die Bundesregierung/Politik haben und welche Schwerpunkte ver.di und die DGB-Gewerkschaften setzen, um den drohenden Abbau von Beschäftigten-Rechten aufzuhalten und insgesamt ein zeitgemäßes Arbeitsrecht zu gewährleisten.
Frau Prof. Dr. Nadine Brandl ist seit dem 01.09.2020 Leiterin des Bereichs Recht und Rechtspolitik der ver.di-Bundesverwaltung in Berlin. Von 2017 bis August 2020 war sie Leiterin der Abteilung Recht beim Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Berlin. Vor ihrer Tätigkeit beim DGB war sie als Abteilungsleiterin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und Leiterin des Referats Arbeits- und Sozialrecht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) sowie am Hugo-Sinzheimer-Institut für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main tätig. Frau Prof. Dr. Brandl ist zudem Rechtsanwältin und Honorarprofessorin der juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf; sie lehrt dort Deutsches und Internationales Arbeitsrecht sowie Koalitions-, Tarif- und Arbeitskampfrecht. Sie ist zudem ehrenamtliche Richterin am BAG und BSG.
III. Kollidierende Grundrechte der Arbeitsvertragsparteien insbesondere bei Umstrukturierung von Betrieben und Unternehmen
Referent: Prof. Dr. Henner Wolter, Rechtsanwalt in Berlin
Kollisionen von Rechten im Arbeitsverhältnis verschaffen, z.B. durch arbeitsgerichtliche Entscheidung dem einen (z.B. dem Arbeitnehmer Urlaub), was dem anderen gerade dadurch entzogen wird (dem Arbeitgeber dessen Arbeitskraft) - vor allem aber umgekehrt. Denn ganz überwiegend ist der Arbeitnehmer in der Praxis Objekt, der Arbeitgeber Subjekt des Arbeitsverhältnisses.
Solche Kollisionen sind alltägliches Brot im Arbeitsrecht. Insbesondere kollidiert die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers (Art. 12 GG) mit der sog. Unternehmerfreiheit (Art. 14 GG) und mit Grundrechten der Grundrechtecharta bei Durchführung europäischen Rechts.
Wie sieht indes der rechts-praktische Umgang mit Kollisionen, z.B. bei Umstrukturierung von Betrieben und Unternehmen aus? Anhand der beispielhaften Darstellung und Kritik ausgewählter Rechtsprechung des BAG zur betriebsbedingten Kündigung eines konzernangehörigen Unternehmens in einer Organschaft, Rheumaklinik Schleswig-Holstein (BAG vom 26.9.2002-2 AZR 636/01), vs. Funktionsverlagerung auf eine Konzernschwester (BAG vom 28.2.2023 -2 AZR 227/22) werden juristische Defizite und Handlungsmöglichkeiten im Arbeitnehmerinteresse zur Diskussion gestellt. Dabei sollen Argumentationsmuster und rechtliche wie außerrechtliche Handlungsmöglichkeiten erörtert werden.
Unser Referent Henner Wolter ist seit Gründung Mitglied der VDJ, Rechtsanwalt, langjähriger Justiziar der später in ver.di aufgehenden IG Medien bzw. IG Druck und Papier, Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit 1997 Privatdozent und seit 2007 Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin. Er bearbeitet das Thema aus der Beschäftigtenperspektive als Anwalt und entwickelt praxis- und handlungs- bezogene Impulse für alternative Ansätze im Interesse der abhängig Beschäftigten. Seine Erkenntnisse sind wissenschaftlich in seiner Monographie „Arbeitsrecht bei Umstrukturierung von Betrieben und Unternehmen – Resultate der Privatautonomie“ (HSI-Schriftenreihe, Bd. 40, 2021) zur Diskussion gestellt.
Moderation der Tagung:
Dr. Sandra Carlson
Nils Kummert und
Jens Peter Hjort
Zu den organisatorischen Rahmenbedingungen:
Für Fachanwälte/innen gemäß § 15 FAO wird ein Teilnahmenachweis für 5 Stunden erstellt und nach der Tagung versandt. Der Tagungsbeitrag beträgt EUR 150,00 sowie EUR 50,00 für Studierende, Referendare/innen, Rechtsanwälte/innen / Rechtssekretäre/innen in den ersten zwei Jahren nach Berufsbeginn sowie Berufsaussteiger (Rentner u. Pensionäre ohne zusätzliches Erwerbseinkommen).
Catering und Tagungsgetränke sind im Preis inbegriffen. Der Beitrag ist vorab zu entrichten auf das Konto bei der Hamburger Sparkasse IBAN: DE14200505501152805204; BIC: HASPDEHHXXX.
Organisatorisch ist eine vorherige Anmeldung an die E-Mail-Anschrift: AKArbR@arbeitsrechtsanwaelte-hamburg.de erforderlich.
Hinweis: Eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgt nicht. Die Zahlung des Tagungsbeitrages wird mit dem Teilnahmenachweis bestätigt. Als Verein, der nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, können wir auch keinen gesonderten Ausweis der Mehrwertsteuer vornehmen.
Eingezahlte Tagungsbeiträge können nicht mehr rückerstattet werden, wenn die Nichtteilnahme nicht spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich angezeigt wurde. Wir bitten um Verständnis.
Bitte rasch und zahlreich anmelden. Es ist nicht mehr lange hin bis zu unserer Tagung!
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen in Frankfurt und sind sicher, dass wir spannende Debatten erleben werden.
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