Am
24
.
10
.
2026
ab
10:30
Uhr

Herbsttagung des Arbeitskreis Arbeitsrecht

Herbsttagung des Arbeitskreises Arbeitsrecht am Samstag, 24. Oktober 2026 (10:30 Uhr - 16:00 Uhr) in der IG Metall Vorstandverwaltung (Main-Forum), Wilhelm-Leuschner-Straße 79, Frankfurt am Main, Konferenzraum 2 Konferenzbereich 3. Stock

I. Forensik für Fortgeschrittene

Die Crux mit der Durchsetzung von Überstundenansprüchen - gibt es erfolgversprechende Alternativen?

Darlegungslasten im Kündigungsschutzprozess oder „Wer muss die Rechtfertigung entkräften?“

Referent: Dr. Esko Horn, Präsident des Arbeitsgerichts Hamburg

Zu 1.) Die Darlegung von Überstunden im Prozess ist neben der Anfechtung von Aufhebungsverträgen die undankbarste Aufgabe auf Arbeitnehmerseite. Allerdings bieten Auskunftsansprüche nach der DSGVO in Verbindung mit ergangener Rechtsprechung zum ArbZG neue Lösungsoptionen. Unser Referent wird über diese in der Praxis bereits erfolgreich getesteten Ansätze und den dabei gemachten Erfahrungen berichten und mit uns die möglichen Hürden und Chancen diskutieren.

Zu 2.) Häufig wird dem Arbeitnehmer im Prozess der verhaltensbedingten Kündigung ein Vorwurf gemacht. Nicht selten hatte der Arbeitnehmer aber gute Gründe, sich entsprechend zu verhalten. Entweder, weil ihm jemand sein Verhalten erlaubt hatte oder aber er im Moment des Geschehens aufgrund ungewöhnlicher Umstände (nicht selten Alkohol) nicht schuldfähig war. § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG regelt deutlich, wer hierbei die Beweislast trägt. Und der Arbeitnehmer ist es nicht….

Zur Vita: Herr Dr. Esko Horn ist seit 2017 Präsident des Arbeitsgerichts Hamburg. Im Jahr 2002 wurde er an der Universität zu Köln promoviert. Nach einer Tätigkeit als Rechtsanwalt und Repetitor bei Alpmann & Schmidt in Münster von 2002 bis 2004 trat er in die Arbeitsgerichtsbarkeit Hamburgs ein und war nachfolgend an eine große Strafkammer und von 2011 bis 2014 an die Justizbehörde in Hamburg abgeordnet. Dort vertrat er die Stadt auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Von 2014 bis 2017 war er Vizepräsident des Arbeitsgerichts Hamburg. Seit 2005 widmet sich Herr Horn der Referendars-, Betriebsrats- und Fachanwaltsaus- sowie fortbildung. Er ist ferner Autor im MVG-Kommentar und im bei Beck erschienen BBiG-Kommentar und demnächst (Mit-)Herausgeber eines neuen Kommentars zum BetrVG im Springer-Verlag. Dort kommentiert er die §§ 76, 76a, 23, 87Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG. Außerdem aktiv an seiner Habil. Die eine oder andere Einigungs- oder tarifliche Schlichtungsstelle hat er ebenfalls begleitet.

II.  Arbeitsrechtliches vom DJT und Grundrechtsdogmatik

Neues vom Juristentag: Betriebsverfassungsrecht jetzt „kooperativ, flexibel, digital“?

Art. 9 Abs. 3 GG: Drittwirkung und digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften

Referent: Prof. Dr. Daniel Klocke, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

Zu 1.) Der diesjährige vom 16.- 18.09.2026 in Erfurt stattfindende Deutsche Juristentag (sic! Juristinnen scheint es nicht zu geben) wird sich in der Fachabteilung „Arbeitsrecht“ mit der Zukunft und Ideen zur Weiterentwicklung des Betriebsverfassungsrechts beschäftigten unter dem Titel „Kooperativ, flexibel, digital – Braucht das Betriebsverfassungsgesetz ein Update?“

Aus dem Ankündigungstext des DJT: „Es stellt sich daher die Frage, ob das Betriebsverfassungsgesetz ein Update benötigt. So muss beispielsweise diskutiert werden, ob die Anknüpfung der grundlegenden Repräsentationseinheit der Arbeitnehmer an den Betrieb noch sachgerecht ist und welche Alternativen es gäbe. Ebenso sollte der etwas undurchsichtige Aufbau der betrieblichen Mitbestimmung in Betriebsrat, Gesamt- und Konzernbetriebsrat hinterfragt werden. Im Bereich der Beteiligungsrechte des Betriebsrats kritisiert die Arbeitgeberseite vielfach die langwierigen Verfahren vor der Einigungsstelle und weitreichende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Digitalisierung. Demgegenüber monieren Gewerkschaften zum Beispiel nur eingeschränkte oder gänzlich fehlende Beteiligungsrechte bei im Ausland getroffenen Entscheidungen und verlangen weitergehende Mitbestimmungsrechte im Bereich des Datenschutzes. Dementsprechend veröffentlichten dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und seinen Mitgliedsgewerkschaften und Institutionen nahestehende Juristen im April 2022 einen „Gesetzentwurf für ein modernes Betriebsverfassungsgesetz“. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) legte Anfang 2026 ein Professorengutachten über die „Modernisierung der Betriebsverfassung“ vor. Vor diesem Hintergrund möchte die arbeitsrechtliche Abteilung mit ihren Beschlüssen einen Beitrag zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung dieses für eine demokratische Gesellschaft wichtigen Rechtsgebiets leisten.“

Der Referent wird berichten, welche Ansätze überwiegend diskutiert wurden und dies entsprechend einordnen.

Im Schwerpunkt wird sich Daniel Klocke dabei auf alternative Konzepte der Interessenvertretung, der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern, der zukünftigen Konzeption von Wahlverfahren, den allgemeinen Regeln der Mitbestimmung, dem denkbaren Ausbau der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG und der Weiterentwicklung der (mageren) Mitbestimmung zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten konzentrieren.

Zu 2.) Abgerundet wird der Vortrag mit einem Blick in die aktuelle Forschung des Referenten: Prof. Klocke beschäftigt sich aktuell intensiv mit den nicht nur dogmatisch relevanten Fragen zur unmittelbaren Drittwirkung des Art. 9 Abs. 3 GG. In diesem Zusammenhang gilt es die sehr umstrittene und in ihren Folgen für die Gewerkschaften höchst problematische Entscheidung des BAG v. 28.01.2025 – 1 AZR 33/24 zum digitalen Zugangsrecht der Gewerkschaften zum Betrieb zu erörtern und Argumentationslinien zu entwickeln.

Zur Vita: Von 2011 bis 2014 war Daniel Klocke wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherung (Armin Höland).

Nach der Promotion 2012 und der Habilitation 2015 – Erteilung der venia legendi für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Zivilverfahrensrecht und Rechtstheorie - vertrat er von 2015 bis 2017 Professuren in Halle an der Saale, Frankfurt an der Oder und Hamburg.

Von 2017 bis 2023 war er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Rechtstheorie an der EBS-Universität für Wirtschaft und Recht Wiesbaden.

Im August 2023 wechselte er an die Johannes-Gutenberg-Universität Mainz.

Moderation der Tagung:

Dr. Sandra Carlson
Nils Kummert
Jens Peter Hjort

Zu den organisatorischen Rahmenbedingungen:

Für Fachanwälte/innen gemäß § 15 FAO wird ein Teilnahmenachweis für 5 Stunden erstellt und nach der Tagung versandt. Der Tagungsbeitrag beträgt EUR 180,00 sowie EUR 60,00 für Studierende, Referendare/innen, Rechtsanwälte/innen / Rechtssekretäre/innen in den ersten zwei Jahren nach Berufsbeginn sowie Berufsaussteiger (Rentner u. Pensionäre ohne zusätzliches Erwerbseinkommen).

Catering und Tagungsgetränke sind im Preis inbegriffen. Der Beitrag ist vorab zu entrichten auf das Konto bei der Hamburger Sparkasse (Kontoinhaber: Jens Peter Hjort)
IBAN: DE14200505501152805204; BIC: HASPDEHHXXX.

Organisatorisch ist eine vorherige Anmeldung an die E-Mail-Anschrift: AKArbR@arbeitsrechtsanwaelte-hamburg.de  erforderlich.

Hinweis: Eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgt nicht. Die Zahlung des Tagungsbeitrages wird mit dem Teilnahmenachweis bestätigt. Als Verein, der nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, können wir auch keinen gesonderten Ausweis der Mehrwertsteuer vornehmen.

Eingezahlte Tagungsbeiträge können nicht mehr rückerstattet werden, wenn die Nichtteilnahme nicht spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich angezeigt wurde.

Und je nach Sachlage behalten wir uns vor, auch noch aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht im Rahmen der Tagung zu thematisieren. Die Debatte um die Abschaffung des Achtstundentages läuft ja noch immer, auch wenn die zuständige Bundesministerin beteuert, dass ihr dies eigentlich gar nicht lieb sei („aber es stünde ja im Koalitionsvertrag“…).

Also reserviert euch gerne den Termin und genießt bis dahin den Sommer!

Nutzen Sie unser Kontaktformular, um sich zur Veranstaltung anzumelden.

> Zur Anmeldung

Anmeldung

Am Sektempfang und Abendessen nehme ich teil
Dabei habe ich folgende Präferenzen:
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.

Nutzen Sie unser Kontaktformular, um sich zur Veranstaltung anzumelden.

> Zur Anmeldung
Weitere Termine
Weitere Termine folgen bald
Alle Termine
Wenn Sie auf "Akzeptieren" klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Navigation auf der Website zu verbessern und die Nutzung der Website zu analysieren. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie Datenschutzrichtlinie