Hersttagung des Arbeitskreis Arbeitsrecht
Wir laden Sie/Euch herzlich ein zur
Herbsttagung am Samstag, den 26. Oktober 2024 (10:30 Uhr - 16:00 Uhr)
in der IG Metall Vorstandverwaltung (Main-Forum), Wilhelm-Leuschner-Straße 79, Frankfurt am Main, Konferenzraum 2, Konferenzbereich 3. Stock
Darum geht es im Einzelnen:
I. Durchsetzung der Rechte bei Betriebsänderungen – EU-Recht als Vehikel
Referent: Prof. Dr. Daniel Klocke LL.M.oec, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht
Dreh- und Angelpunkt einer erfolgreichen Mitbestimmung bei Betriebsänderungen bildet der betriebsverfassungsrechtliche Unterlassungsanspruch - allerdings immer noch landauf landab sehr umstritten. Für unseren Referenten sollten angesichts der europarechtlich gebotenen Ableitung dieses Anspruchs die Arbeitsgerichte, die bisher restriktiv entschieden haben, sich anders dazu positionieren.
Selbst dort, wo dieser Anspruch in der Praxis akzeptiert wird, gibt es unterschiedliche Konturen für dessen Reichweite. Reicht es etwa, wenn die Beteiligungsrechte des Betriebsrats missachtet werden oder muss zusätzlich noch die unmittelbare Durchführung von personellen Maßnahmen bevorstehen? Fragen zur umstrittenen Rechtsnatur des Interessenausgleichs stellen sich in diesem Zusammenhang ebenso wie solche zur „richtigen“ Betriebsratszuständigkeit.
Daniel Klocke studierte in Halle und Freiburg Jura, wurde bei Wolfhard Kohte promoviert und bei Armin Höland habilitiert. Von 2017 - 2023 war er Lehrstuhlinhaber an der EBS Law School Wiesbaden. Seit 2023 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und leitet zudem das Schuldnerfachberatungszentrum RLP. Zum Thema hat er jüngst veröffentlicht in der AuR 2024, (Heft 3) S. 95 ff. unter dem Titel„Die Richtlinie 2002/14/EG und die betriebliche Standortsicherung“.
II. Digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften und Interessenvertretungen – Update zu aktuellen arbeitsrechtlichen Gesetzgebungsvorhaben
Referentin: Isabel Eder, Juristin. Leiterin der Abteilung Recht und Vielfalt beim DGB
Bei zunehmenden Home Office, in manchen Betrieben bis zu 100%, und Arbeit über Plattformen brauchen Gewerkschaften und Interessenvertretungen digitale Möglichkeiten der Ansprache und Information. Aktuell läuft ein Gerichtsverfahren beim BAG zu der Frage und im Koalitionsvertrag gibt es die Zusage einer Regelung.
Die Referentin wird sich im Rahmen ihres Vortrags auch mit aktuellen Themen wie digitale (Betriebsrats-) Wahlen, zu § 119 BetrVG als Offizialdelikt, Fragen zur Absicherung von Tariftreue und zu den im Raum stehenden Neuregelungen zur Betriebsratsvergütung beschäftigen.
Isabel Eder ist seit 2023 Leiterin der Abteilung Recht und Vielfalt des DGB. Zuvor leitete sie die Abteilung Mitbestimmung in der IGBCE, dort auch in unterschiedlichen Funktionen etwa als stellvertretende Justiziarin, Datenschutzmanagerin und Datenschutzbeauftragte tätig. Sie ist Mitglied im Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie ist ehrenamtliche Richterin.
Seit vielen Jahren ist sie als Aufsichtsrätin aktiv, hat Einigungsstellenerfahrung und schreibt als Autorin u.a. mit am Handbuch für Datenschutz und Mitbestimmung.
III. Was kümmert der Arbeitsmarkt Arbeitgeber und Arbeitnehmer? – Potentiale des § 2 SGB III heben
Referent: Prof. Dr. Olaf Deinert, Georg-August-Universität, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht, Göttingen
§ 2 SGB III appelliert an die Arbeitsmarktverantwortung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Schon kurz nach Inkrafttreten der Bestimmung wurde deren arbeitsrechtlicher Gehalt intensiv diskutiert, da die Regelung doch einige recht konkrete Pflichten anspricht. Da die Rechtsprechung dies aber nicht aufgegriffen hat, sind die Diskussionen darum allmählich verstummt. Die jüngere Rechtsprechung zum böswillig unterlassenen Verdienst im Annahmeverzug könnte diesbezüglich eine Wende bringen, obwohl dies vordergründig nur Arbeitgebern zu nützen scheint. Konsequent berücksichtigt geht die Bedeutung der Bestimmung aber weit über diesen Bereich hinaus.
Olaf Deinert, seit 2008 Inhaber des Lehrstuhls in Göttingen. Er leitet dort zusammen mit Prof. Dr. Krause das Institut für Arbeitsrecht. Zusammen mit dem HSI wird hier die Zeitschrift „Soziales Recht“ herausgegeben, vielen vermutlich bekannt als Beilage zur AuR.
Nach dem Studium in Bremen war unser Referent u.a. als WissMit an der Universität Rostock tätig, promovierte zum Thema „Der europäische Kollektivvertrag“. Seine 2006 vorgelegte Habilitationsschrift trägt den Titel „ Privatrechtsgestaltung durch Sozialrecht“. Er ist ehrenamtlicher Richter am BAG. Deinert zeichnet als Autor und Herausgeber für zahlreiche Veröffentlichungen verantwortlich.
Moderation der Tagung:
Dr. Sandra Carlson, Nils Kummert und Jens Peter Hjort
Zu den organisatorischen Rahmenbedingungen:
Für Fachanwälte/innen gemäß § 15 FAO wird ein Teilnahmenachweis für 5 Stunden erstellt und nach der Tagung versandt. Der Tagungsbeitrag beträgt EUR 150,00 sowie EUR 50,00 für Studierende, Referendare/innen, Rechtsanwälte/innen / Rechtssekretäre/innen in den ersten zwei Jahren nach Berufsbeginn sowie Berufsaussteiger (Rentner u. Pensionäre ohne zusätzliches Erwerbseinkommen).
Catering und Tagungsgetränke sind im Preis inbegriffen. Der Beitrag ist vorab zu entrichten auf das Konto bei der Hamburger Sparkasse IBAN: DE14200505501152805204; BIC: HASPDEHHXXX.
Organisatorisch ist eine vorherige Anmeldung an die E-Mail-Anschrift: AKArbR@arbeitsrechtsanwaelte-hamburg.de erforderlich.
Hinweis: Eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgt nicht. Die Zahlung des Tagungsbeitrages wird mit dem Teilnahmenachweis bestätigt. Als Verein, der nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, können wir auch keinen gesonderten Ausweis der Mehrwertsteuer vornehmen.
Eingezahlte Tagungsbeiträge können nicht mehr rückerstattet werden, wenn die Nichtteilnahme nicht spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich angezeigt wurde. Wir bitten um Verständnis.
Wir freuen uns auf unser Treffen in Frankfurt und den kollegialen Austausch!
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