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10
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2022
ab
7:00
Uhr

Programm online: Herbsttagung des Arbeitskreises Arbeitsrecht in Frankfurt/M

Einladung zur Herbsttagung 2022 des Arbeitskreises Arbeitsrecht

Wir treffen uns am 15. Oktober 2022, 10.30 Uhr - 16.00 Uhr
House of Labour, Eschersheimer Landstr. 155 - 157, 60323 Frankfurt/Main

Drei Themen, drei Referenten und viele Impulse, damit wollen wir auf unserer Tagung die gemeinsame fachliche und rechtspolitische Debatte aufnehmen und befeuern. Und wir haben uns entschlossen, diesmal auf das aufwändige (und außerordentlich kostenintensive) Hybridformat zu verzichten und möchten Euch alle einladen, nach Frankfurt zu kommen!

Wir wünschen uns, dass Begegnung und Diskussion wieder so stattfinden, wie das einstmals der gemeinsame Standard war. Wir sind sicher, es lohnt sich!

Und dies sind unsere Themen:

1. Von Annahmeverzug bis Mehrarbeit - Zur aktuellen Vergütungsrechtsprechung des 5. Senats des BAG

Referent: Wilhelm Mestwerdt, Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen

Fragen der Vergütung im Arbeitsverhältnis sind in vielfältiger Gestalt ständige Begleiter in der anwaltlichen und gewerkschaftlichen Beratungspraxis. Die Vergütungsrechtsprechung des 5. Senats zu Annahmeverzug, Entgeltfortzahlung, Wege- und Umkleidezeiten und Mehrarbeit enthält dabei für die Beratung und Prozessvertretung von Arbeitnehmer/innen (wenig) Licht und (mehr) Schatten. Der Referent zeigt die Leitlinien der Rechtsprechung auf und analysiert sie im Hinblick auf ihre praktische Nutzanwendung.

Der Referent ist seit 2014 Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen. Er hat als Richter am Bundesarbeitsgericht von 2009 bis 2014 die Rechtsprechung zu Sondervergütungen mitentwickelt.

2. Perspektive: DGB Entwurf für eine umfassende Reform der Betriebsverfassung

Referent: Micha Heilmann, Rechtsanwalt, dka Berlin

Der DGB hat einen umfassenden, ausformulierten Entwurf für eine große Reform des Betriebsverfassungsrecht vorgelegt.
https://www.dgb.de/themen/++co++02729430-b4bf-11ec-9dbe-001a4a160123

Der Referent wird auf unserer Tagung einen Überblick über die Entstehungsgeschichte des Entwurfs und seine wesentlichen Inhalte geben. Ziel ist es gemeinsam darüber zu diskutieren, was vom Entwurf zu halten ist. Dafür wollen wir - pars pro toto - auf zentrale Eckpunkte des Reformangebots eingehen und diese rechtspolitisch einschätzen. Auch die Frage, ob und wie der Entwurf vor dem Hintergrund der derzeitigen gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse Wirklichkeit werden kann, soll Gegenstand unserer Debatte sein.

Vor seiner jetzigen anwaltlichen Tätigkeit war Micha Heilmann langjähriger Leiter der Rechtsabteilung der Gewerkschaft NGG. Er ist Autor zahlreicher Publikationen, insbesondere zum Betriebsverfassungsrecht.

3. Was macht Künstliche Intelligenz mit der Arbeitswelt und dem Arbeitsrecht?

Referent: Dr. Ernesto Klengel, Referatsleiter am Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht

Künstliche Intelligenz ist seit einiger Zeit in aller Munde. Wie auch immer man zu dem etwas konturenlosen Begriff steht, ist doch klar: Algorithmische Systeme werden die Arbeitswelt der Zukunft ändern. Prognosen schwanken zwischen Hoffnungen auf Arbeitszeitreduktion und Entlastung von eintönigen und belastenden Tätigkeiten einerseits und Entgrenzung und allgegenwärtiger Überwachung andererseits. Ernesto Klengel vom Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht in Frankfurt wird darüber berichten, welche Rolle der betrieblichen Mitbestimmung und den Gewerkschaften in der digitalen Transformation schon nach der gegenwärtigen Rechtslage zukommen kann, was von geplanten gesetzlichen Änderungen, insbes. der EU-Verordnung über KI zu halten ist, und welche rechtspolitischen Perspektiven bestehen, um in der Digitalisierung betriebs- und wirtschaftsdemokratische Elemente zu stärken.

Unser Referent ist Referatsleiter am Hugo Sinzheimer Institut, Dozent an der Hochschule Europäische Akademie der Arbeit und Autor u.a. im Rahmen des HSI-Reports zum europäischen Arbeits- und Sozialrecht

Moderation der Tagung:

Dr. Sandra Carlson
Nils Kummert und
Jens Peter Hjort

Zu den organisatorischen Rahmenbedingungen:

Für Fachanwälte gemäß § 15 FAO wird ein Teilnahmenachweis für 5 Stunden erstellt und bei der Tagung ausgegeben. Der Tagungsbeitrag beträgt EUR 120,00 (EUR 40,00 für Studierende, Referendare/innen und Rechtsanwälte/innen / Rechtssekretäre/innen in den ersten zwei Jahren nach Berufsbeginn). Catering und Tagungsgetränke sind im Preis inbegriffen. Der Beitrag ist vorab zu entrichten auf das Konto bei der Hamburger Sparkasse  IBAN: DE14200505501152805204; BIC: HASPDEHHXXX.

Organisatorisch ist eine vorherige Anmeldung an die E-Mail-Anschrift AKArbR@arbeitsrechtsanwaelte-hamburg.de erforderlich.

Hinweis: Eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgt nicht. Die Zahlung des Tagungsbeitrages wird mit dem Teilnahmenachweis bestätigt. Als Verein, der nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, können wir auch keinen gesonderten Ausweis der Mehrwertsteuer vornehmen.

Eingezahlte Tagungsbeiträge können nicht mehr rückerstattet werden, wenn die Nichtteilnahme nicht spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich angezeigt wurde. Wir bitten um Verständnis.

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