Pressemitteilung

Auf die Einstellung kommt es an - VDJ (noch immer) auf dem Index

Presseerklärung vom 20.03.2012

Buchstäblich aus der Zeit gefallen und aus den Schlacken des "Kalten Krieges" gezimmert, ist der Thüringer Runderlass "über die Prüfung der persönlichen Eignung für den öffentlichen Dienst" aus dem Jahr 1992, der noch immer die Grundlage für die Einstellung in den öffentlichen Dienst generell und auch für den juristischen Vorbereitungsdienst darstellt. Ein umfangreicher Fragenkatalog, der u. a. die Zugehörigkeit  zu extremistischen Organisationen oder deren Unterstützung erhebt und dem ein umfangreiches Organisationsverzeichnis dieser so qualifizierten Parteien und Vereinigungen angefügt ist, leuchtet aus, ob Zweifel an der Eignung bestehen. Unter den als linksextremistisch beeinflussten Organisationen ist auch die VDJ gelistet. Bei der Staatskanzlei der thüringischen Ministerpräsidentin hat das Bundessekretariat Aufschluss verlangt, auf welcher Erkenntnisbasis diese "Qualifikation" beruht.

Wer sich für den öffentlichen Dienst und insbesondere auch den juristischen Vorbereitungsdienst im Freistaat Thüringen bewirbt, hat nicht nur einen umfangreichen Fragebogen zu Statusangaben und Qualifikationsvoraus- setzungen abzuarbeiten, sondern wird gleichzeitig auch über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst belehrt. Und damit keine Zweifel darüber aufkommen, was der künftige Dienstherr darunter versteht, haben sich die Bewerber und Bewerberinnen in einem weiteren Fragebogen darüber zu erklären, ob sie entsprechend dem angefügten Verzeichnis des Runderlasses der Thüringer Landesregierung über die Prüfung der persönlichen Eignung für den öffentlichen Dienst (StAnz. Nr 34/ 1992, S.1122, Nr. 39/1994, S. 2504) einer der dort aufgeführten extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisationen angehören, in ihr Funktionen ausüben oder sie sonst wie unterstützen

Die VDJ hat jüngst erfahren, dass sie in dem Verzeichnis als linksextremistisch beeinflusste Organisation gelistet ist und als Organisation gilt , bei deren Zugehörigkeit Zweifel an der Verfassungstreue indiziert sein können.

Der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, die am 25.03.1972 als parteipolitisch unabhängige und berufsübergreifende Organisation gegründet wurde, gehören Praktikerinnen und Praktiker, überwiegend in der Anwaltschaft und den Gewerkschaften, in der Justiz und Staatsanwaltschaft, der Verwaltung sowie Angehörige in den Hochschulen und der Ausbildung an. Sie engagiert sich besonders im bürgerrechtlichen und internationalrechtlichen Bereich, für den Erhalt arbeits- und sozialrechtlicher Normen und gegen neo-liberale Flexibili- sierung und Deregulierung im Arbeitsrecht und ist aktiv gegen Neonazismus und Rassismus. Seit vielen Jahren ist sie neben anderen – u.a. der Humanistischen Union, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Neuen Richtervereini- gung, Pro Asyl und dem Republikanischem Anwälte- und Anwältinnenverein - Mitherausgeberin des Gundrechte-Reports und wurde gemeinsam mit den anderen Herausgebern im Jahr 2008 mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichnet.

„Die bis heute fortbestehende Einstellungspraxis in den öffentlichen Dienst in Thüringen ist nicht nur eklatant verfassungswidrig, sondern auch empörend“, erklärt Ursula Mende, Bundesgeschäftsführerin der VDJ. „Empörend deshalb, weil Sie den Ungeist der Ausforschung und Gesinnungsschnüffelei der Berufs- verbotspraxis der frühen 70-er Jahre bis heute fortführt. Eine Praxis, von der sich bis auf das Land Bayern, alle Länder und auch der Bund abgesetzt haben.“ Spätestens seit der Entscheidung des Europäischen Menschengerichtshofs (EGMR) vom 26.09.1995, in der das Gericht über den Berufsverbotsfall der Lehrerin Dorothea Vogt entschieden und die bundesdeutsche Praxis als Grundrechtsverletzung gerügt habe und seit der Geltung der EU-Richtlinie gegen Diskriminierung - so Ursula Mende - sei eine derartige Einstellungspraxis und Erhebung über Organisationszugehörigkeiten bei Bewerbungen für den öffentlichen Dienst verfassungsrechtlich nicht mehr zulässig. Überdies stelle die diskreditierende Indexierung der VDJ auch einen Angriff auf das grundrechtlich nach Art. 9 Abs. 1 GG geschützte „Prinzip freier und sozialer Gruppenbildung“ als Kern der Vereinigungsfreiheit dar.

Die VDJ hat Anfang März 2012 von der Staatskanzlei der Ministerpräsidentin des Freistaates Thüringen Aufschluss darüber verlangt, auf welcher Basis die im Erlass vorgenommene Qualifikation vorgenommen worden ist und ob die VDJ vom Landesverfassungsschutzamt Thüringens beobachtet wird. Bisher ergebnislos.

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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