Erklärung

EJDM, VDJ und Int. Liga für Menschenrecht fordern Redefreiheit für den palästinensischen Journalisten Khaled Barakat

Dem Journalisten Khaled Barakat wurde die Teilnahme an einer Veranstaltung in Berlin mit dem Thema „Palästina und die Araber - amerikanischer Deal des Jahrhunderts vom Kompromiss bis zu Liquidation“ unter Androhung von Freiheitsstrafe durch Bescheid der Ausländerbehörde vom 21.06.2109 untersagt. Ebenso auch jegliche Teilnahme an anderen Veranstaltungen mit Bezug zur Volksfront zur Befreiung Palästinas PFLP.

Khaled Barakat ist kanadischer Staatsbürger, der sich seit 4 Jahren in Deutschland aufhält. Die Versagung der von ihm beantragten Verlängerung der bis zum zum 31.07.2019 geltenden Aufenthaltserlaubnis wurde angekündigt.

In der ausführlichen, aber wenig substantiellen Begründung der Ausländerbehörde wird u. a. behauptet, Barakat sei Funktionär der PFLP. Die PFLP ist zwar auf der EU-Terrorliste geführt, wie auch in Israel und den USA. In Deutschland ist sie nicht als Terrororganisation eingestuft. In Großbritannien wird sie seit 2014 nicht mehr gelistet. Weder im Verfassungsschutzbericht des Bundes, noch in dem von Berlin wird die PFLP genannt. Dafür, dass Khlaled Barakat Funktionär der PFLP ist, was er im Übrigen bestreitet, gibt es keine Nachweise..

Das Vortragsverbot stützt die Ausländerbehörde auf § 47 Abs. 1 S. Nr. 1 AufenthG. Durch die Vorträge sieht die Ausländerbehörde das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen in Deutschland beeinträchtigt. Sie bezieht sich dabei auf die nicht belegte Einschätzung der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Berlin (RIAS), auf der Veranstaltung „STOP APARTHEID - Decolonise Palestine“ sei antisemitische Propaganda betrieben worden. Die Abbildung von Steine werfenden Palästinensern auf einem Veranstaltungsplakat wertet sie als gewaltverherrlichende Bildsprache. Das friedliche Zusammenleben zwischen nichtjüdischen und jüdischen Bürgern in Deutschland werde beeinträchtigt. Auch hierfür gibt es keinen Nachweis. In der Vergangenheit gab es nach seinen Vorträgen niemals derartige Konflikte. Anlass für Konflikte sind eher die von der Ausländerbehörde selbst genannten „schwelenden politischen Konflikte zwischen Juden und Arabern/Palästinensern". Dabei setzt die Ausländerbehörde allerdings zu Unrecht die Juden mit der israelischen Regierung gleich. Zahlreiche prominente Juden in Israel, Deutschland und anderen Ländern setzen sich vielmehr sehr kritisch mit der Politik der israelischen Regierung auseinander.

Die Ausländerbehörde begründet ihren Bescheid auch mit einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Sie erwähnt bereits verbotene Versammlungen anderer Organisationen. Herr Barakat hat jedoch nie Vorträge auf verbotenen Versammlungen gehalten. Die Listung der PFLP als Terrororganisation in den USA, Israel und der EU genügt der Ausländerbehörde, um bei seinen Vortragsveranstaltungen die öffentliche Sicherheit und Ordnung und die guten Beziehungen Deutschlands zu Israel als gefährdet anzusehen.

Der Bescheid der Ausländerbehörde greift massiv in Grundrechte von Khaled Barakat ein. Der berechtigte und notwendige Kampf gegen Antisemitismus wird durch derartige Bescheide nicht erleichtert, sondern erschwert. Die Gleichsetzung der Kritik an der israelischen Regierung mit Antisemitismus lenkt ab von der Gefahr des wirklichen Antisemitismus.

Durch das verfügte Verbot werden seine Rechte aus Art. 5, 8 Grundgesetz, Art. 10 Europäische Menschenrechtskonvention, Art. 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, sowie Art. 19 des UN-Zivilpaktes verletzt. Der Kern der Meinungsäußerungsfreiheit besteht gerade darin, sich kritisch gegenüber der Politik der eigenen Regierung sowie gegenüber der Politik anderer Regierungen äußern zu können. Die Meinungs- und Pressfesfreiheit ist für ein demokratisches Gemeinwesen grundlegend.

Die EJDM, die VDJ und die Internationale Liga für Menschenrechte fordern die Berliner Behörden auf, diese rechtswidrige Praxis unverzüglich einzustellen und auch ihre Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis von Herrn Barakat nicht auf Mutmaßungen und Diffamierungen zu stützen.

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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