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Gegen Diskriminierung

Das Kabinett der großen Koalition hat am 10. Mai 2006 den Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung verabschiedet.

In den kommenden Wochen soll der Gesetzentwurf von Bundestag und Bundesrat beraten werden. Mit dem Gesetz sollen vier Antidiskriminierungsrichtlinien des europäischen Gesetzgebers in deutsches Recht umgesetzt werden: die sogenannte Antirassismusrichtlinie oder Gleichbehandlungsrichtlinie, die Beschäftigungsrichtlinie, die Gleichstellungsrichtlinie und die Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter in Hinblick auf den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Bei drei dieser Richtlinien hat die BRD die Umsetzungsfristen bereits um Jahre überschritten, so dass die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren angekündigt bzw. schon eingeleitet hat. Das jetzt vorgelegte Gesetz beruht weitgehend auf dem Wortlaut des von der vorangegangenen Regierung bereits im Bundestag eingebrachten Antidiskriminierungsgesetzes. Im Rahmen des "Netzes gegen Rassismus für gleiche Rechte" werden VDJ/EJDM an einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf mitarbeiten.

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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