Erklärung

Justiz darf nicht kritisiert werden?!

In einer gemeinsamen Erklärung vom 05.07.2013 weisen VDJ, RAV und die AG Ausländer- und Asylrecht im DAV den Versuch zurück, gegen engagierte Rechtsanwälte strafrechtlich vorzugehen, wenn sie Kritik an der Rechtsprechung üben. Rechtsanwalt Gerloff hatte im Rahmen der Berufungsbegründung gegen eine Entscheidung des AG Eisenhüttenstadt dem Gericht vorgehalten, "in einer Art 'richterlichem nationalen Widerstand' den erkannten vermeintlichen Missständen auf dem Gebiet der Migrationspolitik 'dringend' durch die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe" begegnen zu müssen.

[Frankfurt (Oder)/Berlin] Die Fernsehsendung „Report Mainz“ thematisierte am 02.07.2013 u.a. rassistische Entgleisungen der Richterin am Amtsgericht Eisenhüttenstadt, Frau Petzoldt. Die Richterin hatte in mehreren Urteilen gegen Asylsuchende – die von der Richterin als „Asyltouristen“ bezeichnet werden – Freiheitsstrafen wegen illegaler Einreise verhängt und dies im Wesentlichen damit begründet, dass der Zunahme des „Heeres der Illegalen“ in Deutschland begegnet werden müsse. Schließlich kämen die Flüchtlinge nach Deutschland, „um Straftaten zu begehen“, was dann dazu führe, dass in Deutschland Spannungen entstünden, die sich „durch weitere Straftaten entladen“ würden. Der Völkerrechtler, Prof. Dr. Andreas Fischer Lescano, stufte diese Äußerungen der Richterin in der Sendung „Report Mainz“ als strafrechtlich relevant ein.

Rechtsanwalt Volker Gerloff, der Betroffene dieser Urteile vertritt, schrieb daraufhin in einer Berufungsbegründung: „Das angegriffene Urteil fühlt sich hier berufen, in einer Art ‚richterlichem nationalen Widerstand‘ den erkannten vermeintlichen Missständen auf dem Gebiet der Migrationspolitik ‚dringend‘ durch die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe“ begegnen zu müssen. Der (ehemalige) Präsident des Landgerichts Frankfurt (Oder), Dirk Ehlert, stellte daraufhin Strafantrag wegen Beleidigung gegen den Rechtsanwalt. In einem Berufungsverfahren gegen eines der besagten Urteile konnte auch die Richterin am Landgericht, Frau Cottäus, die Empörung gegen das Urteil nicht verstehen – die Verurteilung wurde bestätigt, das Strafmaß jedoch auf eine geringe Geldstrafe reduziert. Die Revision dagegen ist anhängig.

Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und die Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) kritisieren dieses Vorgehen der Justiz. Es kommt immer wieder vor, dass versucht werde strafrechtlich gegen engagierte Rechtsanwälte vorzugehen. In einem demokratischen Rechtsstaat müsse die Justiz Kritik ernst nehmen und Missstände in den eigenen Reihen aufarbeiten, anstatt gegen die Kritiker vorzugehen. „Das Vorgehen gegen Rechtsanwälte, die sich für ihre Mandanten und gegen Menschenrechtsverletzungen engagieren, mit den Mitteln des Strafrechts, ist den Betroffenen meist aus ihren Herkunftsländern bekannt. Es muss aufhören, dass sie ähnliches nun auch in Deutschland erleben müssen!“, sagt Rechtsanwalt Dieter Hummel, Vorsitzender der VDJ.

Die VDJ, der RAV und die Arbeitsgemeinschaft  Ausländer- und Asylrecht im DAV verwahren sich entschieden gegen derartige Angriffe gegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die  Organisationen weisen aber auch darauf hin, dass es vor allem darum gehen muss, den betroffenen Flüchtlingen einen Zugang zum deutschen Asylverfahren zu garantieren und ihre Rechte in diesem Verfahren effektiv zu schützen.

Weitere Informationen:

Rechtsanwalt Volker Gerloff, http://www.aufenthaltundsoziales.de
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, http://www.lsf-kanzlei.de/anw_03.html
VDJ, http://www.vdj.de/index.php?adresse
RAV, http://www.rav.de/impressum/?PHPSESSID=0360ef68010a49c33c13bdafc0d3b1f9AG
Ausländer- und Asylrecht im Deutschen Anwaltverein, RA Rolf Stahmann, http://stahmann-anwalt.de

Bei Presserückfragen wenden Sie sich an: Dr. Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, Tel.: 06971163438, E-Mail: bundessekretaer@vdj.de
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