Keine Auslieferung von Maja T. nach Ungarn!
Gemeinsame Erklärung des Republikanischen Anwältevereins (RAV), der Vereinigung Demokratischer Jurist*innen und Juristen (VDJ) und der Vereinigung der Strafverteidiger*innen vom 17.05.24
Bei dem Kammergericht Berlin ist derzeit ein Auslieferungsverfahren gegen den deutschen Staatsangehörigen Maja T. anhängig. Ein Auslieferungshaftbefehl wurde bereits verhängt, eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Auslieferung wird derzeit vom Kammergericht noch geprüft.
Maja T. wurde am 11. Dezember 2023 in Berlin festgenommen. Gegen ihn und etliche weitere Personen ist in Ungarn ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfes, sich an Angriffen und Körperverletzungshandlungen gegen Rechtsextremisten in Budapest im Februar 2023 beteiligt zu haben, anhängig. Parallel hierzu wird bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe gegen Maja T. ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB und wegen verschiedener Körperverletzungshandlungen geführt. Es handelt sich im Wesentlichen um die identischen Vorwürfe wie in dem ungarischen Verfahren.
Der Generalbundesanwalt stellt sich einer Auslieferung von Maja T. nicht entgegen. Die zuvor zuständige Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte hinsichtlich der derzeit untergetauchten neun weiteren deutschen Staatsangehörigen erklärt, dass einer Auslieferung nach Ungarn nur widersprochen werde, wenn sich die Personen dem hiesigen Verfahren stellen würden und zugleich vor dem Ermittlungsrichter ein Geständnis abgeben würden.
Wir fordern die Einhaltung der europäischen Menschenrechtskonvention. Die Menschenrechte von Maja sind zu schützen, eine Auslieferung von Maja nach Ungarn würde dem diametral entgegenstehen.
Das ungarische Justizsystem entspricht nicht den rechtsstaatlichen Standards. Maja T. hat in dem autokratischen System unter Victor Orban, in dem die Justiz nicht unabhängig ist, kein rechtsstaatliches Verfahren zu erwarten. Die Haftbedingungen verstoßen zudem eklatant gegen menschenrechtliche Standards.
Das aktuell in Budapest anhängige Verfahren gegen die italienische Staatsangehörige Ilaria S. und die deutschen Staatsangehörigen Tobias E. und Anna M., denen ebenfalls die Beteiligung an den Angriffen gegen die Angriffe gegen Rechtsradikale bzw. die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird, macht deutlich, dass Maja T. dort kein faires Verfahren erwarten würde. Die bekannt gewordenen Haftbedingungen der Ilaria S. und die Art und Weise, in der diese zu den Hauptverhandlungsterminen wie in einem Schauprozess vorgeführt wird, haben in der italienischen Öffentlichkeit zu einer erheblichen Empörung gesorgt. Die italienische Justiz hat wegen der rechtsstaatswidrigen Bedingungen kürzlich ein Auslieferungsersuchen gegen einen weiteren italienischen Staatsangehörigen zurückgewiesen.
Bei Maja T. kommt hinzu, dass es sich um eine non-binäre Person handelt. Auch das Kammergericht Berlin hat in dem Auslieferungsverfahren festgestellt, dass die Politik der aktuellen ungarischen Regierung als „gender-, homo- und transfeindlich bezeichnet werden muss“. Die Haftbedingungen für non-binäre Personen dürften unter den Bedingungen einer solchen Politik noch gefährlicher und unerträglicher sein.
Wir fordern die Bundesanwaltschaft auf, einer Auslieferung von Maja T. und den weiteren gesuchten Beschuldigten zu widersprechen und in Deutschland ein rechtsstaatliches Verfahren zu führen, welches nicht an die Bedingung einer Aussageerpressung geknüpft ist.
Die Aussagefreiheit gehört zu den zentralen Beschuldigtenrechten. Die drohende Auslieferung nach Ungarn darf nicht als Mittel einer Aussageerpressung genutzt werden.
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.
Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen
Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e. V.
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
Kontakt:
Dr. Lukas Theune, Rechtsanwalt und RAV-Geschäftsführer, E-Mail: lukas.theune@rav.de, Telefon: 030-417 235 55