VDJ fordert Ende der Verweigerungshaltung der Bahn
Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) fordert den Vorstand der Deutschen Bahn auf, unverzüglich mit der GDL Tarifverhandlungen über die Arbeitsbedingungen der Zugbegleiter aufzunehmen.
Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Frankfurt haben in der letzten Woche wenig überraschend festgestellt, dass der Streik der GDL rechtmäßig und verhältnismäßig war. Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz umfasst auch ein Streikrecht, um den Arbeitgeber an den Verhandlungstisch zu zwingen. Die Existenz konkurrierender Gewerkschaften in einem Unternehmen erlaubt es den Arbeitgebern nicht, nur mit ihnen genehmen Gewerkschaften Verhandlungen zu führen.
Die tariflichen Ziele der GDL für höhere Entgelte und eine Verkürzung der Arbeitszeit sind legitime und in allen Branchen übliche Forderungen.
Die DB muss zurück an den Verhandlungstisch und mit der GDL und der EVG über diese Forderungen verhandeln, ohne von vornherein mit Hinweis auf eine angeblich notwendige Tarifeinheit in ihrem Unternehmen eine betroffene Gewerkschaft von den Verhandlungen auszuschließen. Tarifeinheit ist kein grundgesetzlich geschütztes Rechtsgut; ihre Erzwingung verstößt gegen die Koalitionsfreiheit, wie das Bundesarbeitsgericht vor einiger Zeit festgestellt hat. Entsprechende mehrseitige Verhandlungen mit mehreren Gewerkschaften sind in anderen Unternehmen langjährige Praxis, so bei der AOK, der Bundesbank und der Rentenversicherung.
Die Bahn steht in besonderer Verantwortung gegenüber ihren Kunden, den Bahnreisenden, und darf durch Verweigerungshaltung nicht weitere Streiks provozieren.