VDJ Info 01/2016 vom 19.01.2016

Tag der bedrohten Anwältin/ des bedrohten Anwalts: Protestkundgebung am 22.01.2016 vor der honduranischen Botschaft in Berlin

Der Tag der bedrohten Anwältin/ des bedrohten Anwalts ist in diesem Jahr der Solidarität mit den verfolgten Kolleginnen und Kollegen und anderen Menschenrechtsaktivisten in Honduras gewidmet.

Die VDJ ruft insbesondere die Kolleginnen und Kollegen in Berlin und im Land Brandenburg auf, an der gemeinsamen Protestkundgebung von der RAK Berlin, dem RAV, der Berliner Strafverteidigervereinigung und der VDJ am Freitag, den 22.01.2016, 14h00 vor der Botschaft der Republik Honduras, Cuxhavenerstr. 14, 10555 Berlin teilzunehmen. Die anwaltlichen Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, in Robe zu kommen.

www.vdj.de/mitteilungen/nachrichten/nachricht/tag-der-bedrohten-anwaeltin-des-bedrohten-anwalts-kundgebung-am-22012016-in-berlin-vor-der-botschaft-honduras/2861c9475678b1ca2810d6e84b31c06f/

Nürnberg: Veranstaltung am Tag des verfolgten Anwalts am 24.01.2016

Amnesty international Nürnberg, musica nova e.V., Presseclub Nürnberg e.V. laden am Sonntag, den 24.01.2016, 16h00 in den Marmorsaal des Presseclubs Nürnberg, Gewerbemuseumsplatz 2, in Solidariät mit den weltweit politisch verfolgten Anwältinnen und Anwälten ein.

Neben einem Grußwort des Bürgermeisters Dr. Klemens Gsell, wird RechtsanwaltKarl Lehner an das "Schicksal der jüdischen Kollegen" erinnern, Prof. Dr. Christian Kirchberg "Anwaltschaft und Menschenrechte in Deutschland" und die iranische Rechtsanwältin Mahnaz Parakand über "anwaltliche Tätigkeit unter Bedrohung und Verfolgung" sprechen. Die Veranstaltung wird durch musikalische Beiträge von Patricia Litten, Gesang; Gordian Teupke, Klavier; Gayané Sureni, Gesang; Shabnam Zamani, Gesang; Hadi Alizadeh, Tonbak; Hans Schanderl, Santur; Philharmonischer Chor Nürnberg unter der Leitung von Gordian Teupke eingerahmt.

https://www.nuernberg.de/imperia/md/menschenrechte/dokumente/veranstaltungen/aktuell/tag_des_verfolgten_anwalts.pdf

Sexualisierte Gewalt: Gegen rassistische Hetze und asylfeindliche Sündenbockpolitik

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein  haben in einer gemeinsamen Erklräung vom 13.01.2016 die sexualisierte Gewalt in Köln, Hamburg und anderen Städten scharf verurteilt, konsequente Aufklärung der Straftaten gefordert und sich insbesondere  gegen eine "pauschale Stigmatisierung von Flüchtlingen und gegen Instrumentalisierung der Opfer im Interesse populistischer Stimmungsmache" gewandt, "bei der sexualisierte Gewalt und Gewalt gegen Frauen nur dann thematisiert wird, wenn die Täter die vermeintlich 'Anderen' sind."

"Gerade weil Staat und Gesellschaft in Deutschland den Menschenrechten verpflichtet sind, und Flüchtlingen eine Orientierung an den Menschenrechten abverlangt wird, müssen Entscheidungen über Ausweisung und Abschiebung straffällig gewordener Flüchtlinge besonderer Aufmerksamkeit unterliegen. Das bedeutet, ein nach der Genfer Flüchtlingskonvention Schutzberechtigter darf nicht einfach in ein Land expediert werden, in dem er politische Verfolgung befürchten muss. Auch ein straffälliger Flüchtling darf gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm Folter, die Todesstrafe oder eine sonstige menschenrechtswidrige Behandlung droht. Bei allen Entscheidungen über ein Aufenthaltsrecht sind die persönlichen Interessen und Bindungen des Betroffenen gegen das öffentliche Interesse abzuwägen. Je länger ein Flüchtling in Deutschland lebt und je stärker seine Verwurzelung in Deutschland ist, desto größer ist das persönliche Interesse zu gewichten. Hau-Ruck-Aktionen und Schnellschüsse darf es in einem demokratischen Rechtsstaat nicht geben."

http://www.frsh.de/artikel/gegen-rassistische-hetze-und-asylfeindliche-suendenbockpolitik/


Die massenhaften sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht haben auch die Debatte über den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung im öffentlichen Raum angestoßen, die als solche längst überfällig war – wenn auch gewiss nicht ihre Instrumentalisierung für rassistische Politiken oder einen Sicherheitsstaat mit totalitären Zügen, worauf Dr. Ulrike Lembcke mit einem Beitrag vom 12.01.2016 im Verfassungsblog hinweist. Allerdings fehlen in dieser Debatte nicht nur Kenntnisse über das tatsächliche Geschehen und seine Hintergründe, sondern es gibt auch große Unsicherheiten bezüglich der Rechtslage. Lembcke stellt die Rechtslage zu sexueller Belästigung im öffentlichen Raum in Deutschland dar und zeigt möglichen Reformbedarf auf.

verfassungsblog.de/sexuelle-uebergriffe-im-oeffentlichen-raum-rechtslage-und-reformbedarf-in-deutschland/

Deutsches Menschenrechtsinstitut: Obergrenze bei Asylrecht verstößt gegen Grund- und Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte  hat bereits in einer Stellungnahme vom 30.11.2015 zur Debatte um die sogenannte „Obergrenze“ beim Recht auf Asyl dargelegt, dass eine zahlenmäßige Obergrenze beim Recht auf Asyl mit den Grund- und Menschenrechten, dem Internationalen Flüchtlingsrecht und dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar wäre.

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Stellungnahmen/DIMR_Stellungnahme_Asylrecht_Obergrenze_30_11_2015.pdf

Ebenso hat sich jüngst der Präsident des EuGH Koen Lenaerts in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung am 18.01.2016 geäußert und darauf hingewiesen, dass zu beachten sei, dass "immer wenn jemand asylberechtigt ist, er nach dem Unionsrecht das Anrecht darauf (hat), als Flüchtling anerkannt zu werden. Das ist schwer vereinbar mit irgendeiner Zahl oder Obergrenze".  Er erinnerte daran, dass die EU immer strikt gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention handeln müsse. So müssten alle EU-Länder gemeinsame Mindest-Standards bei der Unterbringung von Flüchtlingen einhalten, solange sie den Asylantrag einer Person prüfen.

www.presseportal.de/pm/58964/3227222

Bast und Möllers im Verfassungsblog: "Dem Freistaat zum Gefallen: über Udo di Fabios Gutachten zur staatsrechtlichen Beurteilung der Flüchtlingskrise"

Auf entschiedenen rechtlich fundierten Widerspruch ist das Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichter Udo di Fabio für die Bayrische Staatsregierung gestoßen, der sein Renommee mit erheblicher medialer Verstärkung  für staatsrechtliche Handreichungen zur "Grenzverteidigung" eingesetzt und Argumente geliefert hat, die den Auftraggebern schon längst ausgegangen sind.

In der Auseinandersetzung mit dem Gutachten di Fabios kommen Jürgen Bast, Professor für Öffentliches und Europarecht an der Justus Liebig Universität in Gießen und Christoph Möllers, Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität in Berlin zu dem Ergebnis, dass der juristische Gehalt eher dürftig ist, mit der sowohl eine Pflicht des Bundes gegenüber den Ländern auf wirksame Einreisekontrollen staatstheoretisch hergeleitet als auch für die These, dass systemische Defizite des Schengen/Dublin-Systems zu Selbsthilfe- und Gegenmaßnahmen Deutschlands untermauert werden sollen.

verfassungsblog.de/dem-freistaat-zum-gefallen-ueber-udo-di-fabios-gutachten-zur-staatsrechtlichen-beurteilung-der-fluechtlingskrise/

Das Gutachten di Fabios: http://www.bayern.de/wp-content/uploads/2016/01/Gutachten_Bay_DiFabio_formatiert.pdf

Die Flüchtlingsfrage: Der Sozialstaat in der Pflicht

Martin Kutscha und Tatjana Ansbach unterstreichen in ihrem Beitrag zur "Flüchtlingsfrage" in den im Januar 2016 erschienenen Blättern für deutsche und internationale Politik, dass Obergrenzen bei der Aufnahme von Flüchtlingen gegen geltendes Recht verstoßen und die Geltung der Menschenrechte unteilbar sei, was insbesondere Standards bei der Unterbringung und des Anspruchs auf Gewährung eines Existenzminimums anbelangt. Die Bekundung "wir schaffen das" - so ihr Fazit - gelinge "aber nur, wenn das Verfassungsversprechen des sozialen Rechtsstaates wieder mit Leben gefüllt wird."

https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2016/januar/die-fluechtlingsfrage-der-sozialstaat-in-der-pflicht

Termine: Veranstaltungen - Fortbildung

- Düsseldorf, 27.01.2016. Lesung, Vortrag, Diskussion mit Wolfgang Kaleck: MIT RECHT GEGEN DIE MACHT - Unser weltweiter Kampf für die Menschenrechte, Hanser Verlag

Mittwoch, 27. Januar 2016, 19h30, Buchhandlung BiBaBuZe, Aachener Str. 1 | 40223 Düsseldorf - Eintritt: 4 €

Erstmals gibt Wolfgang Kaleck, Rechtsanwalt und Generalsekretär des ECCHR in Berlin, in einem Buch einen sehr persönlichen Einblick in seine Arbeit als Menschenrechtsanwalt und die Möglichkeiten und Schwierigkeiten transnationaler Prozessführung.

VeranstalterInnen: Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V., VDJ Düsseldorf und Buchhandlung BiBaBuZe

- SAFER INTERNET DAY, 09.02.2016: Lesung gegen Überwachung. Bundesweite Leseaktionen von Digitalcourage:   lesen-gegen-ueberwachung.de

- Bochum, 01.03.2016 Politisches Kabarett: MEIN EINSATZLEITER - EIN ABEND MIT DER POLIZEI. Dienstag, den 01.03.2016, 19h30 im Bahnhof Langendreher, Wallbaumweg 108, 44894 Bochum, Eintritt: VVK 6 € - AK 9 € - Erm. 6 €

VeranstalterInnen: Bahnhof Langendreer, BlockaDo und Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) NRW

http://www.vdj.de/aktivitaeten/termine/termine/mein-einsatzleiter-ein-abend-mit-der-polizei-dienstag-den-01032016-19h30-im-bahnhof-langendreher-wallbaumweg-108-44894-bochum/f21d854fa03d8a664b440173d7424def/

Fortbildungen

Fachlehrgang Strafverteidigung des RAV
Fachanwaltskurs Strafrecht - 08.04. - 27.11.2016 in Hamburg

Weitere Infos und Anmeldung: http://www.rav.de/fortbildung/fachanwaltskurse-strafrecht/fachanwaltskurs/fachlehrgang-strafverteidigungbr-fachanwaltskurs-strafrecht-447/

VDJ-Arbeitskreise

- Familien- und Sozialrecht

Samstag, den 30.04.2016: Update zum Versorgungsausgleich, Referent ist der vors. Richter am OLG Frankfurt, 6. Familiensenat in Darmstadt, Werner Schwamb.  

Samstag, den 24.09.2016: Aktuelle Entwicklungen im Bereich des Unterhaltsrechts, Teil I, Referentin ist die Richterin am OLG Frankfurt, 1.Familiensenat in Frankfurt, Susanne Wegener.  

Samstag, den 05.11.2016: Aktuelle Entwicklungen im Unterhaltsrecht, Teil II, Referentin ist die Richterin am OLG Frankfurt, 2. Familiensenat in Kassel, Frau Gudrun Lies-Benachib.

Alle Veranstaltungen finden von 10.30 Uhr bis 16.00 Uhr im Bürgerzentrum Gallus, Frankenallee 111 in Frankfurt statt.

Die Teilnahmegebühr liegt bei € 90,00 pro Veranstaltung und bei Buchung aller Veranstaltungen bis zum 01.04.2016 bei nur € 225,00. Bei einer Buchung nach dem 01.04.2016 liegen die Teilnehmergebühren bei insgesamt € 270,00. Im Teilnahmebeitrag ist ein Skript und Tagungsverpflegung enthalten.

Anmeldung bei Rechtsanwalt Manfred Hanesch: RHR-hanesch@hanesch-roth-rechtsanwaelte.de

- Arbeitsrecht

Samstag, den 16.04.2016: Frühjahrstagung zum europäischen Datenschutz

Samstag, den 29.10.2016: Herbsttagung

Die Tagungen finden in Frankfurt/ Main im Main Forum in der IGM-Vorstandsverwaltung, Wilhelm-Leuschner-Str. 79 statt.

Weitere Informationen folgen.

Die Videobilder aus einem Streifenwagen der Herforder Polizei, aufgenommen am 17. Juni 2014, dokumentieren einen Polizeiskandal, der am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtages thematisiert wurde. In einem siebenseitigen Bericht wurden neue, verblüffende Details beschrieben, die die Vermutung nahelegen, dass der Fall vertuscht werden sollte. Zwei unmittelbar an dem Geschehen beteiligte Streifenbeamte müssen sich demnächst vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Falschaussage und Verfolgung Unschuldiger vor.

Körperverletzung in Herford: Staatsanwaltschaft klagt Polizisten an – Prügelskandal bei Verkehrskontrolle | NRW - Kölner Stadt-Anzeiger - Lesen Sie mehr auf:
www.ksta.de/nrw/koerperverletzung-in-herford-staatsanwaltschaft-klagt-polizisten-an---pruegelskandal-bei-verkehrskontrolle,27916718,32898554.html

Die Videobilder aus einem Streifenwagen der Herforder Polizei, aufgenommen am 17. Juni 2014, dokumentieren einen Polizeiskandal, der am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtages thematisiert wurde. In einem siebenseitigen Bericht wurden neue, verblüffende Details beschrieben, die die Vermutung nahelegen, dass der Fall vertuscht werden sollte. Zwei unmittelbar an dem Geschehen beteiligte Streifenbeamte müssen sich demnächst vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Falschaussage und Verfolgung Unschuldiger vor.

Körperverletzung in Herford: Staatsanwaltschaft klagt Polizisten an – Prügelskandal bei Verkehrskontrolle | NRW - Kölner Stadt-Anzeiger - Lesen Sie mehr auf:
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Die Videobilder aus einem Streifenwagen der Herforder Polizei, aufgenommen am 17. Juni 2014, dokumentieren einen Polizeiskandal, der am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtages thematisiert wurde. In einem siebenseitigen Bericht wurden neue, verblüffende Details beschrieben, die die Vermutung nahelegen, dass der Fall vertuscht werden sollte. Zwei unmittelbar an dem Geschehen beteiligte Streifenbeamte müssen sich demnächst vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Falschaussage und Verfolgung Unschuldiger vor.

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Die Videobilder aus einem Streifenwagen der Herforder Polizei, aufgenommen am 17. Juni 2014, dokumentieren einen Polizeiskandal, der am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtages thematisiert wurde. In einem siebenseitigen Bericht wurden neue, verblüffende Details beschrieben, die die Vermutung nahelegen, dass der Fall vertuscht werden sollte. Zwei unmittelbar an dem Geschehen beteiligte Streifenbeamte müssen sich demnächst vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Falschaussage und Verfolgung Unschuldiger vor.

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Die Videobilder aus einem Streifenwagen der Herforder Polizei, aufgenommen am 17. Juni 2014, dokumentieren einen Polizeiskandal, der am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtages thematisiert wurde. In einem siebenseitigen Bericht wurden neue, verblüffende Details beschrieben, die die Vermutung nahelegen, dass der Fall vertuscht werden sollte. Zwei unmittelbar an dem Geschehen beteiligte Streifenbeamte müssen sich demnächst vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Falschaussage und Verfolgung Unschuldiger vor.

Körperverletzung in Herford: Staatsanwaltschaft klagt Polizisten an – Prügelskandal bei Verkehrskontrolle | NRW - Kölner Stadt-Anzeiger - Lesen Sie mehr auf:
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Die Videobilder aus einem Streifenwagen der Herforder Polizei, aufgenommen am 17. Juni 2014, dokumentieren einen Polizeiskandal, der am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtages thematisiert wurde. In einem siebenseitigen Bericht wurden neue, verblüffende Details beschrieben, die die Vermutung nahelegen, dass der Fall vertuscht werden sollte. Zwei unmittelbar an dem Geschehen beteiligte Streifenbeamte müssen sich demnächst vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Falschaussage und Verfolgung Unschuldiger vor.

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Die Videobilder aus einem Streifenwagen der Herforder Polizei, aufgenommen am 17. Juni 2014, dokumentieren einen Polizeiskandal, der am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtages thematisiert wurde. In einem siebenseitigen Bericht wurden neue, verblüffende Details beschrieben, die die Vermutung nahelegen, dass der Fall vertuscht werden sollte. Zwei unmittelbar an dem Geschehen beteiligte Streifenbeamte müssen sich demnächst vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Falschaussage und Verfolgung Unschuldiger vor.

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