VDJ Info 02/2015 vom 09.02.2015

1. Fachtagung "TTIP pp, Auswirkungen auf Rechtsstaat und Demokratie?" am 11.04.2015 in Berlin: Jetzt anmelden!

Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen veranstaltet gemeinsam mit dem Bundesfachausschuss Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in ver.di, der Neuen Richtervereinigung und der Rechtsanwaltskammer Berlin mit Unterstützung der Landesvertretung Baden-Württemberg am 11. April 2015 von 09.30 bis 17.30 Uhr in Berlin die Fachtagung zu "TTIP, CETA und TiSA, Auswirkungen auf Rechtsstaat und Demokratie?"

Die Vortrags- und Diskussionsveranstaltung findet in den Räumen der Landesvertretung Baden-Württembergs statt.

Auf der Tagung, die inhaltlich auf die Kontroverse zur "Schiedsgerichtsbarkeit" und Auswirkungen der Freihandelsabkommen auf nationalstaatliche Demokratie und kommunale Daseinsvorsorge sowie den Auswirkungen auf Arbeits- und Sozialstandards zugespitzt ist, treffen ausgewiesene Vertreter*innen der jeweiligen Positionen aufeinander.

Zu Rechtsstaatsproblemen bei der Investor-State-Schiedsgerichtsbarkeit referieren Prof. Dr. Christian Tietje  von der Universität Halle (pro) und Dr. Kiyomi von Frankenberg von der Universität Köln (kontra). Prof. Dr. Markus Krajewski von der Universität Erlangen-Nürnberg wird sich mit den Auswirkungen der Abkommen auf öffentliche Dienstleistungen und Prof. Dr. Reingard Zimmer von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin mit den Konsequenzen auf Arbeits- und Sozialstandards befassen.

Streitig werden auf dem Podium Frank Bsirske (ver.di), Dr. Heinz Hetmeier (BdWi), Dr. Stormy-Annika Mildner (BDI), Detlef Raphael (Deutscher Städtetag) und Prof. Dr. Andreas Fisahn (Universität Bielefeld) unter der Moderation des Publizisten und früheren Textchef der FR, Stephan Hebel diskutieren.

Hier geht's zum Programm: http://www.vdj.de/aktivitaeten/termine/termine/ttip-ceta-tisa-und-die-folgen-fachtagung-am-11042015-in-der-landesvertretung-baden-wuerttemberg-in-berlin/1a12a3f052f3ce9f1e5f906f8dece6ed/

und Veranstaltungsflyer: http://www.vdj.de/uploads/media/Internetflyer_Fachtagung_11_April_15-2.pdf

Die Anmeldung ist wegen der begrenzten Platzzahl unerlässlich und sollte unbedingt mit dem runterzuladenden Anmeldeformular erfolgen: http://www.vdj.de/uploads/media/Anmeldung_01.pdf

Ansonsten unmittelbar beim Bundesbüro der NRV, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin, Fax: 030-4202 2350 oder per EMail: bb@neuerichter.de anmelden und parallel den Tagungsbeitrag von € 30,00 auf das Konto der Neuen Richtervereinigung e.V. unter Angabe des Verwendungszwecks, IBAN: DE67760350000000599000, BIC: UMWEDE7N überweisen. Der Tagungsbeitrag schließt Getränke und Speisen auf der Veranstaltung ein.

2. Expertisen von Hensche und Däubler: Der Streit um die Tarifeinheit

Auch wenn der Gesetzentwurf zur Tarifeinheit sich in seinem Regelwerk zum Streikrecht nicht verhält, liefert die Begründung deutlich die Vorlage und Erwartung auf gerichtliche Untersagungen. Da nämlich - so die Begründung - der Tarifvertrag der Minderheitsgewerkschaft ohnehin nicht in Kraft trete, dienen Streiks für diesen Tarifvertrag nicht der Tarifautonomie und seien unverhältnismäßig, also zu untersagen.

In einer Expertise aus dem Dezember 2014 nimmt Detlef Hensche, ehemaliger Vorsitzender der IG Medien zum Gesetzentwurf Stellung. Sein Fazit ist, dass das Gesetz die Koalitionsfreiheit der Gewerkschaft, deren Tarifvertrag die rechtliche Geltung versagt wird, verletzt wird. Der Gesetzgeber entziehe der Gewerkschaft das Recht, die Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder nach eigenen Vorstellungen mit dem Arbeitgeber auszuhandeln und in verbindlichen, nicht unterschreitbaren Tarifverträgen festzulegen. Die Mitglieder verlieren den Schutz des Tarifvertrags. Damit wird eine der wichtigsten gewerkschaftlichen Funktionen, die Tarifautonomie, beseitigt. Überdies zielt der Gesetzentwurf auf das Streikrecht der Minderheitsgewerkschaft.

http://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/Analysen/Analysen17_Gesell_HaendeWeg.pdf

In einem Gutachten vom 09.01.2015 für die Fraktion DIE LINKE kommt Wolfgang Däubler ebenso zu dem Ergebnis, dass ein Grundrechteingriff  in den geschützten Bereich des Art. 9 III GG vorliegt.  Der Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 9 Abs.3 GG umfasse die freie Entscheidung über die Organisationsform sowie den Abschluss von Tarifverträgen und die Vornahme von Maßnahmen des  Arbeitskampfes. Werde das Recht zum Abschluss von Tarifverträgen und zum darauf bezogenen Arbeitskampf entzogen, liege ein Grundrechtseingriff vor; der Spielraum für eine bloße »Ausgestaltung« sei bei weitem überschritten.

"Die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs.3 GG steht nicht unter einem allgemeinen Funktionsvorbehalt; Eingriffe sind nur zugunsten anderer verfassungsrechtlich geschützter Güter möglich. Die bloße »Praktikabilität« genügt hierfür nicht – ganz abgesehen davon, dass die vom BAG zugelassene Tarifpluralität weniger Friktionen als der vorliegende Gesetzentwurf hervorruft. Dies wird nicht zuletzt daran deutlich, dass schon in der Vergangenheit in zahlreichen Konstellationen nicht nach dem Prinzip der Tarifeinheit verfahren, sondern mehrere Tarifverträge im selben Betrieb angewandt wurden; Schwierigkeiten haben sich daraus nicht ergeben. Auch kam es keineswegs häufiger zu Arbeitskämpfen. Mit der freien Gewerkschaftsbildung ist notwendigerweise auch die Konsequenz verbunden, dass bestimmte Organisationen bessere Erfolge als andere erzielen können. Ein vorgegebenes Prinzip der Verteilungsgerechtigkeit gibt es entgegen den Annahmen des Regierungsentwurfs nicht. Weitere auch nur ansatzweise überzeugende Argumente zugunsten der Tarifeinheit sind nicht ersichtlich".

In jedem Fall stelle die Realisierung des Gesetzentwurfes einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Koalitionsfreiheit dar.

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&ved=0CDUQFjAE&url=http%3A%2F%2Fdokumente.linksfraktion.net%2Fdownload%2F20150109-gutachten-tarifeinheit.pdf&ei=PFrWVMqbLsviywPTpoAY&usg=AFQjCNG-m5uBSmo2y0g5ETFtMPVAvcytgQ

3. Nachlese zum Tag der/ des bedrohten Anwältin/ Anwalts in Berlin und Essen

In Berlin protestierten vor der Botschaft der Philippinen gemeinsam VDJ, RAV und RAK Berlin in Solidarität mit den bedrohten Anwält*innen. Während der Kundgebung wurde eine Protestnote an einen Vertreter der Botschaft übergeben.

Ebenso fand auch eine Kundgebung vor dem Honorarkonsulat in Essen statt.

http://www.vdj.de/mitteilungen/nachrichten/nachricht/europaweit-proteste-am-tag-der-bedrohten-anwaeltin-des-bedrohten-anwalts/4f094b18956d32d07097eeef75c249c9/

In einem Gespräch der Legal Tribune Online vom 22.01.2015 mit Edre Olalia, einem der Vertreter der philippinischen Anwaltsvereinigung National Union of People's Lawyers (NUPL), die sich vor allem für die Schwachen stark macht, wird die Verfolgungslage der Anwält*innen in einem zerrissenen Land sehr deutlich:

"Auf der einen Seite muslimische Rebellen- und Terrorgruppen, auf der anderen eine korrupte Herrscherkaste, die vor allem am Halten und Verwalten der eigenen Macht interessiert ist. Dazwischen läuft eine weitgehend verarmte Bevölkerung Gefahr, im Spannungsgefüge zerrieben zu werden, wenn sie nicht stillhält.

Natürlich sind (Menschrechts-)Anwälte nicht die alleinigen Leidtragenden dieser Situation. Auch andere Berufsgruppen, besonders Journalisten, werden kurzerhand vom Aktivisten zum Extremisten und damit zum Feind umdeklariert. Die Aufstandsbekämpfungsgesetze des Landes machen es möglich, sie verleihen weitgehende Freiheiten. (...)

Nicht nur für Olalia ist klar, dass die Regierung der Philippinen den Taten zu lasch nachgeht. Auch internationale Beobachter wie Hans Gaasbeek, der Vizepräsident der European Democratic Lawyers (EDL), oder Thomas Schmidt, der Generalsekretär der European Association of Lawyers for Democracy and World Human Rights (ELDH), bestätigen, dass es nur in wenigen Fällen zu Konsequenzen kam, die zudem oft den Eindruck von Bauernopfern erweckten. Wo im Einzelfall die Grenze zwischen inkompetenter Verfolgung, stillschweigender Duldung oder gar ausdrücklicher Anordnung der Verbrechen verläuft, lasse sich kaum mit Bestimmtheit sagen."

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/tag-des-bedrohten-anwalts-2015-protest-menschenrechtsverletzungen/

4. TTIP, CETA - so nicht mit uns: Schiedsgerichtsbarkeit ist verfassungswidrig - Demokratische Selbstbestimmung bleibt nach "Hamburg-Studie" auf der Strecke

Vorbereitend und begleitend zu der Fachtagung "TTIP, CETA, TiSA, Auswirkungen auf Rechtsstaat und Demokratie? am 11.04.2015 in Berlin, werden wir fortlaufend - anschließend an die Fachbeiträge im letzten Jahr (VDJ Info 11- 15/14) - weitere rechtliche Stellungnahmen und Expertisen meist unter TOP 4 des Newsletters: TTIP, CETA - so nicht mit uns vorstellen.

Private Schiedsgerichte, wie sie in den transatlantischen Freihandelsabkommen vorgesehen sind, verstoßen gegen das Grundgesetz und kollidieren mit Prinzipien des Völkerrechts. Zu diesem Ergebnis kommt der frühere Verfassungsrichter Prof. Dr. Siegfried Broß in einer von der Hans-Böckler-Stiftung herausgegebenen Expertise: "Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit"

"Die von der EU geplanten Freihandelsabkommen mit Kanada und den USA können unmittelbar und mittelbar Auswirkungen auf die Privatisierung staatlicher Infrastrukturbereiche, vor allem über die öffentliche Auftragsvergabe haben. Diese Abkommen sind nach dem derzeitigen Stand (Ende 2014) mit den Klauseln über den Investorschutz zugunsten ausländischer Unternehmen und die Einrichtung privater Schiedsgerichte verfassungswidrig. Sie verletzen in dieser Ausgestaltung das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Es würde eine autonome Rechtsordnung geschaffen, deren Definition abschließend bei den privaten Schiedsgerichten liegen würde. Das ist ein Verstoß gegen das Demokratie- wie auch Rechtsstaatsprinzip. Solche Regelungen dürfte nicht einmal der verfassungsändernde Gesetzgeber wegen der Sperre des Art. 79 Abs. 3 GG treffen. Als Lösung könnte ein Staatsschiedsgericht geschaffen werden."

http://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_report_2015_4.pdf

Die Studie "Auf Kollisionskurs mit der Demokratie: TTIP & CETA in Hamburg" des Handelsexperten Fritz Haug zeigt, welche Folgen die Konzern-Deals in Hamburg haben können. Das Vorurteil, dass gerade Hamburg als Handelsmetropole von den Abkommen profitieren könnte, wird dabei gründlich ausgeräumt. Hamburg kann durch die Abkommen TTIP und CETA nur verlieren – vor allem das Recht auf demokratische Selbstbestimmung. Eine Politik, die sich am Gemeinwohl orientiert, wird dann nämlich kaum mehr möglich sein. Zahlreiche internationale Investoren bekämen mit den Abkommen das Recht, die Stadt vor privaten Schiedstribunalen zu verklagen. Etwa um Mietpreise weiterhin unbegrenzt zu erhöhen oder um in Hamburgs Süden trinkwassergefährdendes Fracking durchzusetzen. Um Gesetze gegen Dumping-Leiharbeit zu unterlaufen oder um Steuergeld für sich zu vereinnahmen, das bisher in die öffentliche Förderung von Kultur und Bildung fließt. Um als Reeder keine Hafengebühren mehr zahlen zu müssen oder um die Pflege in Krankenhäusern kostensparend möglichst wenigen Pflegekräften aufzudrücken.

http://blog.campact.de/wp-content/uploads/2015/01/Campact_TTIPCETA_Hamburg.pdf

5. IALANA: Bundeswehreinsatz im Nordirak: Jenseits des Grundgesetzes"

Aus Anlass der in München stattfindenden Sicherheitskonfererenz hat IALANA den mehrheitlich vom Bundestag gebilligten Bundeswehreinsatz im Nordirak als unvereinbar mit dem Gurndgesetz bewertet:

"(...) Ein Mandat zum Einsatz von Streitkräften im Nordirak hat der UN-Sicherheitsrat weder Deutschland noch anderen Staaten erteilt. Kurzerhand behauptet die Bundesregierung nun, bei den sich an Kampfeinsätzen gegen den IS beteiligenden Staaten handele es sich um ein solches „System“. Dem hat bereits der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten zu dieser Frage mit Recht widersprochen. (...)

(...) Die zahlreichen Konflikte in der Welt von heute lassen sich durch Militäreinsätze und den Export von immer mehr Waffen eben nicht lösen. Statt die Kriegsökonomie und die „Spirale des Terrors“ noch weiter anzuheizen, gilt es, an den Ursachen anzusetzen und geeignete politische Initiativen zur Gegensteuerung einzuleiten – gerade darin bewährt sich „globale Verantwortung“ im Einklang mit dem Grundgesetz! Die „Übernahme globaler Verantwortung“ kann sich die
Bundesregierung offenbar wieder einmal nur in Gestalt des Einsatzes von militärischer Gewalt vorstellen. Dabei ist Krieg, wie Willy Brandt
immer wieder betont hat, nicht die „ultima ratio“, sondern die „ultima irratio“. Nicht zuletzt auch die Münchner „Sicherheitskonferenz“ soll offenbar dem Zweck dienen, die mit Recht skeptische Bevölkerung Deutschlands darauf einzustimmen, dass die Beteiligung der Bundeswehr an kriegerischen Auseinandersetzungen auf
Krisenschauplätzen rund um die Welt immer mehr zur „Normalität“ wird. Diesem verfassungwidrigen Treiben setzen wir unseren entschiedenen Protest entgegen! (...)

http://www.ialana.de/files/pdf/pressemitteilungen/PM_IALANA_Bundeswehreinsatz_Nordirak-1.pdf

6. VDJ fordert Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Brandenburgs

In einem Kommentar zum neuen Personalvertretungsgesetz des Landes Brandenburg, fordert die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen auch im öffentlichen Dienst die Mitbestimmung der Beschäftigten ein.

Als Fazit stellt sie fest, "dass entgegen aller Beteuerungen der Bedeutung der Mitbestimmung im Rahmen des BetrVG in der Privatwirtschaft der Gesetzgeber sich in keiner Weise an eine entsprechende Betrachtung der Bedeutung der Mitbestimmung der öffentlich Beschäftigten gebunden zu fühlen scheint. Inwieweit es noch gerechtfertigt ist, die Mitbestimmung der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst so viel schwächer auszugestalten als die Mitbestimmung der Beschäftigten in der Privatwirtschaft, wird nicht auf juristischer, sondern auf politischer Ebene zu klären sein."

http://www.vdj.de/mitteilungen/nachrichten/nachricht/auch-im-oeffentlichen-dienst-ist-die-mitbestimmung-nicht-entbehrlich/d3fa0e252915ed1825b2bc6e1557971c/

7. Termine und Veranstaltungen

- Das Darmstädter Bündnis Demokratie statt Überwachung feiert am Freitag,13.02.2015  nach einem Jahr erfolgreicher Bündnisarbeit eine Jubiläumsparty.

https://www.demokratie-statt-ueberwachung.de/download/Flyer-Jubilaeumsparty-13.02.2015.pdf

Das Bündnis, dem neben attac, DGB,  Darmstädter Friedensforum u. a. auch die VDJ angehört, ist engagiert gegen alle Formen staatlicher Überwachung und gegen den zwischen Darmstadt und Griesheim gelegenen Dagger Complex, der größte Überwachungs- und Auswertungsstützpunkt des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA in Europa aktiv.

https://www.demokratie-statt-ueberwachung.de/

- Am Donnerstag, 26.02.2015, 19.00 Uhr veranstalten die Zeitschrift Ossietzky, Internationale Liga für Menschenrechte e. V.; Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte; Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation eine Republikanische Vesper „Soziale Menschenrechte? –(k)ein Thema für Deutschland“ im Haus der Demokratie, Robert-Havemann-Saal. Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin. Im Podium: Dr. Gisela Penteker, Vorstand IPPNW; Eberhard Schultz, Menschenrechtsanwalt, moderiert von Eckart Spoo

http://www.sozialemenschenrechtsstiftung.org/veranstaltungen/veranstaltungen-2015/33-republikanische-vesper.html

-  Am Samstag, 14.03.2015, von 11.30 bis ca. 17.00 Uhr, findet die 2. Aktionskonferenz Friedenswinter in Frankfurt/ Main im SAALBAU Bockenheim, Schwälmer Straße 28, 60486 Frankfurt/ Main statt.

http://friedenswinter.de/2-aktionskonferenz-frieden-samstag-14-maerz-2015-frankfurtmain-1130-ca-1700/

- Am Samstag, 21.03.2015 findet der 4. Grüne Polizeikongress an der Universität Hamburg, Edmund-Siemers Allee 1, 20148 Hamburg, Seminarräume 221, Workshops Räume 220 und 222 von 08.30 Uhr bis 19.00 Uhr statt.

Programm: https://www.gruener-polizeikongress.de/programm/

8. Das Allerletzte: VG Hamburg - Flüchtlingsunterbringung ist kein Wohnen

Harvestehude ist ein piekfeiner reicher Stadtteil an der Außenalster in Hamburg. Da sieht man schon darauf, wer dazugehören darf.

In einem Eilverfahren vor dem VG Hamburg hatten Anwohner sich gegen den Umbau des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes an der sogenannten Sophienterrasse in Hamburg-Harvestehude zu einer Flüchtlingsunterkunft gewandt.

Dem hat das VG Hamburg in seiner Entscheidung vom 22.01.2015 mit der Begründung stattgegeben, dass die Antragsteller, deren Grundstücke in dem gleichen Baublock wie die geplante Einrichtung liegen, sich auf den sog. Gebietserhaltungsanspruch berufen können. Der geltende Bebauungsplan weise das Gebiet als besonders geschütztes Wohngebiet aus. Bei der Unterbringung von Wohnungslosen und Flüchtlingen in der vorgesehenen Art und Weise handele es sich nicht um eine Wohnnutzung im engeren Sinne, sondern um eine wohnähnliche Nutzung in einer sozialen Einrichtung. Für eine Wohnnutzung fehle es an der auf Dauer angelegten Häuslichkeit und an der Freiwilligkeit des Aufenthalts. Eine Wohnnutzung setze ferner ein Mindestmaß an Intimität voraus. Hieran fehle es ebenfalls. Als Anlage für soziale Zwecke sei die geplante Einrichtung in dem behördlich genehmigten Umfang in einem besonders geschützten Wohngebiet unzulässig. Denn es handele sich nur um eine kleine Anlage.

http://justiz.hamburg.de/contentblob/4440328/data/9e4775-14.pdf

Die Entscheidung ist auf harsche Kritik in den Medien und bei der Bürgerinitiative "Flüchtlingshilfe in Harvestehude" gestoßen.

http://www.ndr.de/info/sendungen/kommentare/Baustopp-ist-fuer-Hamburg-eine-Schande,sophienterrassen136.html

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/fluechtlingsheim-hamburg-harvestehude-streit-geht-nach-baustopp-weiter-a-1015794.html

7. Termine und Veranstaltungen

- Das Darmstädter Bündnis Demokratie statt Überwachung feiert am Freitag,13.02.2015  nach einem Jahr erfolgreicher Bündnisarbeit eine Jubiläumsparty.

https://www.demokratie-statt-ueberwachung.de/download/Flyer-Jubilaeumsparty-13.02.2015.pdf

Das Bündnis, dem neben attac, DGB,  Darmstädter Friedensforum u. a. auch die VDJ angehört, ist engagiert gegen alle Formen staatlicher Überwachung und gegen den zwischen Darmstadt und Griesheim gelegenen Dagger Complex, der größte Überwachungs- und Auswertungsstützpunkt des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA in Europa aktiv.

https://www.demokratie-statt-ueberwachung.de/

- Am Donnerstag, 26.02.2015, 19.00 Uhr veranstalten die Zeitschrift Ossietzky, Internationale Liga für Menschenrechte e. V.; Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte; Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation eine Republikanische Vesper „Soziale Menschenrechte? –(k)ein Thema für Deutschland“ im Haus der Demokratie, Robert-Havemann-Saal. Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin. Im Podium: Dr. Gisela Penteker, Vorstand IPPNW; Eberhard Schultz, Menschenrechtsanwalt, moderiert von Eckart Spoo

http://www.sozialemenschenrechtsstiftung.org/veranstaltungen/veranstaltungen-2015/33-republikanische-vesper.html

-  Am Samstag, 14.03.2015, von 11.30 bis ca. 17.00 Uhr, findet die 2. Aktionskonferenz Friedenswinter in Frankfurt/ Main im SAALBAU Bockenheim, Schwälmer Straße 28, 60486 Frankfurt/ Main statt.

http://friedenswinter.de/2-aktionskonferenz-frieden-samstag-14-maerz-2015-frankfurtmain-1130-ca-1700/

- Am Samstag, 21.03.2015 findet der 4. Grüne Polizeikongress an der Universität Hamburg, Edmund-Siemers Allee 1, 20148 Hamburg, Seminarräume 221, Workshops Räume 220 und 222 von 08.30 Uhr bis 19.00 Uhr statt.

Programm: https://www.gruener-polizeikongress.de/programm/

8. Das Allerletzte: VG Hamburg - Flüchtlingsunterbringung ist kein Wohnen

Harvestehude ist ein piekfeiner reicher Stadtteil an der Außenalster in Hamburg. Da sieht man schon darauf, wer dazugehören darf.

In einem Eilverfahren vor dem VG Hamburg hatten Anwohner sich gegen den Umbau des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes an der sogenannten Sophienterrasse in Hamburg-Harvestehude zu einer Flüchtlingsunterkunft gewandt.

Dem hat das VG Hamburg in seiner Entscheidung vom 22.01.2015 mit der Begründung stattgegeben, dass die Antragsteller, deren Grundstücke in dem gleichen Baublock wie die geplante Einrichtung liegen, sich auf den sog. Gebietserhaltungsanspruch berufen können. Der geltende Bebauungsplan weise das Gebiet als besonders geschütztes Wohngebiet aus. Bei der Unterbringung von Wohnungslosen und Flüchtlingen in der vorgesehenen Art und Weise handele es sich nicht um eine Wohnnutzung im engeren Sinne, sondern um eine wohnähnliche Nutzung in einer sozialen Einrichtung. Für eine Wohnnutzung fehle es an der auf Dauer angelegten Häuslichkeit und an der Freiwilligkeit des Aufenthalts. Eine Wohnnutzung setze ferner ein Mindestmaß an Intimität voraus. Hieran fehle es ebenfalls. Als Anlage für soziale Zwecke sei die geplante Einrichtung in dem behördlich genehmigten Umfang in einem besonders geschützten Wohngebiet unzulässig. Denn es handele sich nur um eine kleine Anlage.

http://justiz.hamburg.de/contentblob/4440328/data/9e4775-14.pdf

Die Entscheidung ist auf harsche Kritik in den Medien und bei der Bürgerinitiative "Flüchtlingshilfe in Harvestehude" gestoßen.

http://www.ndr.de/info/sendungen/kommentare/Baustopp-ist-fuer-Hamburg-eine-Schande,sophienterrassen136.html

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/fluechtlingsheim-hamburg-harvestehude-streit-geht-nach-baustopp-weiter-a-1015794.html

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