VDJ Info 02/2017 vom 11.02.2017

Debatte: Minderjährigenehen im Visier

Die Diskussion um die Wirksamkeit von ausländischen Ehen von Minderjährigen unter 16 Jahren hat seit der Entscheidung des OLG Bamberg vom 12.05.2016 in der es u. a. um die Wirkungen bzw. Wirksamkeit einer Ehe zwischen einer zum Zeitpunkt der Eheschließung 14-Jährigen Minderjährigen mit einem Volljährigen 21-Jährigen ging, mächtig an Fahrt aufgenommen.

www.asyl.net/fileadmin/user_upload/dokumente/23863.pdf

Während das Bundesinnenministerium ausnahmslos fordert im "Ausland geschlossene Kinderehen in Deutschland zu annullieren", Justizminister Maas für ein Eheverbot für Minderjährige unter 16 Jahren eintritt und bei Eheschließungen zwischen 16 und 18 Jahren sich für eine Einzelfalprüfung der Anerkennung dieser Ehen ausspricht, wendet sich das Deutsche Menschenrechtsinstitut gegen pauschale Regelungen, die nur auf das Mündigkeitsalter abstellen, sondern fordert als zentralen Maßstab das Kindeswohl (Art. 3. der Kinderrechtskonvention) bei gesetzliche Änderungen in den Mittelpunkt zu stellen und unterstreicht, dass bereits nach der jetzigen Gesetzeslage Schranken über den "ordre public" bestehen.

www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/POSITION/Position_6_Ehen_von_Minderjaehrigen.pdf

Der DAV hält die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Minderjährigen für ausreichend und durch famlien-, straf- und kollisionsrechtliche Normen sowie den ordre-public-Vorbehalt gewahrt. Pointiert stellt der DAV in seiner Stellungnahme aus dem Februar 2017 fest, dass mit dem Vorschlag, "im Ausland geschlossenen Ehen im Inland 'die Anerkennung' zu verweigern und sie aufzuheben, deutlich über das Ziel hinausgeschossen (wird). Der staatlich gebotene Respekt vor einer anderen Rechtsordnung gebietet es, ihre das Personalstatut ihrer Bürger regelnde Hoheitsakte zu akzeptieren. Sie als 'nichtig' oder - trotz Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen des anderen Staates - als 'aufhebbar' zu bezeichnen, offenbart mangelnden Respekt einer sich 'überlegen' dünkenden Rechtsordnung und damit ein Stück Rechtskolonialismus".

anwaltverein.de/de/newsroom/sn-7-17-initiative-zur-kinderehe-diskussion

LAG Berlin-Brandenburg spricht abgelehnter Lehrerin mit Kopftuch Entschädigung zu

Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 09.02.2017 einer abgelehnten Bewerberin, die sich mit muslimischem Kopftuch um eine Stelle als Grundschullehrerin beworben hat, eine Entschädigung zugesprochen.

Das Gericht hat in der Ablehnung der Bewerberin eine Benachteiligung im Sinne des § 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gesehen. Das „Berliner Neutralitätsgesetz“ (Gesetz zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin vom 27.01.2005, GVBl. 2005, 92) müsse im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 27.01.2015 (1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10) und vom 18.10.2016 (1 BvR 354/11) ausgelegt werden. Nach der hiernach vorgegebenen erheblichen Bedeutung der Glaubensfreiheit sei ein generelles Verbot eines muslimischen Kopftuchs ohne konkrete Gefährdung nicht zulässig.

www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.559809.php

Stadt Hamburg an der Elbe Auen: Elbvertiefung vorläufig gestoppt

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 09.02.2017 entschieden, dass die Planfeststellungsbeschlüsse für den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe wegen Verstößen gegen das Habitatschutzrecht rechtswidrig und nicht vollziehbar sind. Die weitergehenden Klageanträge auf Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse hat das Gericht abgewiesen.

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2017&nr=6

Das Land Hamburg will die Elbe so ausbauen, dass Containerschiffe mit einem Tiefgang von 13,50 m flutunabhängig und bis zu 14,50 m auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Die klagenden Umweltschutzorganisationen BUND und NABU bezweifeln die Notwendigkeit der Fahrrinnenvertiefung und glauben nach den gerichtlichen Vorgaben nicht an eine schnelle Lösung. Sie sind nur bereit mit dem Senat zu verhandeln, wenn die Elbvertiefung geringer ausfällt als geplant.

www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Elbvertiefung-steckt-in-einer-Sackgasse,elbvertiefung646.html

TTIP, CETA - so nicht mit uns: "Menschenrechte als uneingelöstes Versprechen - Nachhaltigkeit, Arbeits- und Sozialstandards in EU- Handelsabkommen"

Brot für die Welt, das Forum Umwelt und Entwicklung, Unternehmensgrün und ver.di kritisieren  in einer am 07.02.2017 vorgestellten gemeinsamen Studie - verfasst von Thomas Fritz - die fehlende Berücksichtigung von Menschenrechten in der EU Handelspolitik. Die EU habe es versäumt, dringend notwendige Reformen vorzunehmen, die eine menschenrechtsbasierte und sozial-ökologisch nachhaltige Handelspolitik gewährleisteten.

Zentrales Thema der Studie ist u.a. die Frage inwieweit Instrumente wie die Menschenrechtsklausel und die Nachhaltigkeitskapitel die mit ihnen geweckten Erwartungen erfüllen können. Es gibt eine Analyse der Ausgestaltung, der Reichweite und der Effizienz diese Ansätze. Bewertungsmaßstab sind dabei unter anderem die sozialen, menschrechtlichen Verpflichtungen der Europäischen Union.

www.forumue.de/wp-content/uploads/2017/02/Menschenrechte-als-uneingel%C3%B6stes-Versprechen.pdf

LG Hamburg bestätigt die Verbotsentscheidung gegen Böhmermann aus dem einstweiligen Verfahren

Nicht wirklich überraschend, dass das  Landgericht in seinem am 10.02.2017 verkündeten Urteil dieselben Passagen aus dem Gedicht "Schmähkritik" wie im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren untersagt hat. Auch dann, wenn der Klage – der Kläger wollte das Gedicht insgesamt untersagen lassen – nur teilweise stattgegeben wurde, hat das Gericht den Gesamtkontext des Textes gelöst und ist Zeile füt Zeile mit dem Seziermesser durchgegangen.

Es hat festgestellt, dass für den Beklagten die Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG streitet und dass der Fernsehbeitrag Satire ist. Ob der Beklagte sich außerdem auf die – anders als die Meinungsfreiheit – vorbehaltlos gewährte Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG berufen kann, hat die Kammer offen gelassen, da dies zu keiner anderen Entscheidung geführt hätte. Zugunsten des Beklagten hat die Kammer bei der vorzunehmenden Abwägung angenommen, dass jener sich auf die Kunstfreiheit berufen kann. Dennoch falle die Abwägung hinsichtlich der untersagten Passagen zu seinen Lasten aus. Zu Gunsten des Klägers hat das Gericht hinsichtlich der nicht untersagten Passagen angenommen, dass die Kunstfreiheit nicht für den Beklagten streitet. Dennoch falle insoweit die Abwägung zu Lasten des Klägers aus.

http://justiz.hamburg.de/pressemitteilungen/8138326/pressemitteilung-2017-02-10-olg-01/

Der Gedichtinhalt bleibt in großen Teilen verboten und darf nicht wiederholt werden, weil er nach Ansicht Gerichts eine Beleidigung darstellt. Es handelt sich um jene Passagen, in denen es um Kinderpornographie und Sex mit Tieren geht. Diese müsse der Kläger nicht hinnehmen, auch wenn er sich als Staatsoberhaupt in besonderem Maße Kritik gefallen lassen müsse.

In einem Kommentar in der SZ vom 10.02.2017 greift Heribert Prantl die Entscheidung des LG Hamburg scharf an: "Ohne die entsprechenden Passagen ist Böhmermanns Text nicht mehr zu gebrauchen und nicht mehr zu verstehen. Das Urteil des Hamburger Landgerichts ist Unsinn".

www.sueddeutsche.de/medien/urteil-im-fall-boehmermann-man-kann-das-schmaehgedicht-nur-ganz-oder-gar-nicht-verbieten-1.3373005

Racial Profiling: VG Dresden erklärt weitere Kontrolle anhand der Hautfarbe für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Dresden hat eine Kontrolle am Erfurter Hauptbahnhof am 31.03.2014 für rechtswidrig erklärt. Besonders ist das Verfahren insoweit, als das VG einerseits positiven Bezug nimmt auf die Beweislastverteilung aus der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz - Az.: 7 A 11108/14.OVG - vom 21.04.2016 und andererseits die Bundespolizeidirektion besonders abstraft wegen
voraussichtlich abgesprochener Zeugenaussagen der die Kontrolle durchführenden Bundespolizeibeamten.

www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php

Arbeitshilfe: Die Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 ff. AufenthG

Seit dem Inkrafttreten des "Integrationsgesetzes" am 06.08.2016 besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Ausbildung unabhängig vom Alter und Herkunftsland.

Die Arbeitshilfe bezweckt dieser Regelung größtmögliche Wirksamkeit zu verleihen und macht deutlich, dass Rechtsprechung und viele Bundesländer die restriktive Auslegung dieser Vorschrift durch Bayern und das Bundesministerium des Innern nicht teilen. Die Arbeitshilfe gibt den Stand am 01.02.2017 wieder.

http://tinyurl.com/zbp2sel

Gründungsmitglied der VDJ Dr. Heinz Düx gestorben

Unser Gründungsmitglied und langjähriges Bundesvorstandsmitglied Dr. Heinz Düx ist am 03. Februar 2017 kurz vor Vollendung seines 93. Lebensjahres verstorben. Er wurde in einem Nachruf in der Frankfurter Rundschau mit Recht als einer der großen demokratischen Juristen der deutschen Nachkriegsgeschichte und als Ausnahmeerscheinung unter den deutschen Juristen der Nachkriegszeit bezeichnet. Der 2013 im Pahl-Rugenstein-Verlag erschienene Sammelband seiner Publikationen („Heinz Düx, Justiz und Demokratie - Anspruch und Realität in Westdeutschland nach 1945“, Hg. Friedrich-Martin Balzer) ist eine Chronik der Skandale oder besser des Skandals des Umgangs der Bundesrepublik und ihrer Politik mit der deutschen Vergangenheit sowie deren Protagonisten, die vielfach zugleich Protagonisten des Skandals waren. Düx´ Bilanz von 2004 unter dem Titel „Die Beschützer der willigen Vollstrecker“ entlarvte weite Teile der Westdeutschen Justiz in den entscheidenden Jahren als Schutzgemeinschaft der Nazi-Täter. Als Mitherausgeber der Zeitschrift „Demokratie und Recht“, als Gutachter in parlamentarischen Anhörungen, als stets bereiter Referent kämpfte er für die Wiedergutmachung gegenüber den NS-Opfern, gegen den Ausschluss der Kommunisten von der Entschädigung, prangerte die Verbrechen der Ärzte und Psychiater in der sognannten Euthanasie und die langjährige Verdrängung der Verfolgung und Vernichtung der Sinti und Roma an. Als Ermittlungsrichter bereitete er den Frankfurter Auschwitzprozess vor und vernahm von August 1961 bis Oktober 1962 die Beschuldigten zum Teil mehrmals sowie 129 Zeugen in der Bundesrepublik und im Ausland und war damit maßgeblich am Zustandekommen dieses richtungsweisenden Verfahrens beteiligt. Seine Beiträge zur unsäglichen Verjährungsdebatte, zum Friedensgebot des Artikel 26 GG und zur Bedeutung der Nürnberger Prozesse sind heute noch erhellend. Wegen Unterzeichnung eines Aufrufs zum 30. Jahrestag der Befreiung von Faschismus und Krieg versuchte die hessische CDU ein Disziplinarverfahren nach dem deutschen Richtergesetz gegen ihn als Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main in Gang zu bringen. Die VDJ hat Anlass und Grund ihn zu ehren und sich seiner dauerhaft zu erinnern.

Tipps - Termine - Veranstaltungen

• Ansehenswert die ZDF-Filmadaption des Romans “Landgericht” von Ursula Krechel, der 2012 mit dem Deutschen Buchpreis ausgezeichnet wurde. Der Roman schildert das Flüchtlingsschicksal des jüdischen Richters Richard Kornitzer, der aus dem kubanischen Exil zu seiner in Deutschland verbliebenen Ehefrau zurückkehrt. Die beiden Kinder des Ehepaars haben in Großbritannien bei dortigen Familien Zuflucht und Aufnahme gefunden und haben sich von den Eltern völlig entfremdet. Der Roman unterstreicht nachdrücklich, dass es keine sog. “Stunde Null” gegeben hat, sondern der in den Justizdienst zurückkehrende Richter trifft auf Strukturen und Kollegen, die bruchlos ihre Karriere nach dem Faschismus in Deutschland fortsetzen konnten.

Auch dann, wenn der Film einer eigenen Dramaturgie folgt und das Romangeschehen in der filmischen Umsetzung umbaut, setzt er die Romanessenz ausgezeichnet um. Der Film ist noch bis Ende Juli 2017 in der Mediathek des ZDF eingestellt:

https://www.zdf.de/filme/landgericht/videos/landgericht-geschichte-einer-familie-1-100.html

https://www.zdf.de/filme/landgericht/videos/landgericht-geschichte-einer-familie-2-100.html

Die Dokumentation zum Film:  https://www.zdf.de/dokumentation/dokumentation/landgericht-106.html

• ECCHR: Sondernewsletter zu Migration und Flucht mit Beispielen zu CEUTA, Melilla, Balkanroute, Kinderrechte und Frontex

Sondernewsletter_Migration_2017Jan.pdf (640,2 KiB)

• Diskussion zu Syrien: "Wie kann Gerechtigikeit geschaffen werden? Strafverfolgung von Menschenrechtsverbrechen", 02.03.2017, 17h00 - 21h00, Berlin (Veranstalter: ECCHR und Heinrich-Böll-Stiftung) Schumann-Str. 8

https://www.ecchr.eu/de/veranstaltungen/articles/diskussion-strafverfolgung-von-menschenrechtsverbrechen-in-syrien.html

• Kongress „Gesellschaftliche Spaltungen - Erfahrung von Ungleichheit und Ungerechtigkeit“, 09.03. - 12.03.2017, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Franz-Mehring-Platz 1, Berlin, Veranstalter: Neue Gesellschaft für Psychologie e.V.

http://www.ngfp.de/wp-content/uploads/2017/01/GSp_Ankuendigungsflyer_170129.pdf

• Veranstaltung zum „Tag der politischen Gefangenen“, 17.03.2017, 19h30, Linkes Zentrum (Hinterhof), Corneliusstraße 108, Düsseldorf. Es referieren: Monika Morre (AZADÎ) und RA Frank Jasenski, Veranstalter: Rote Hilfe OG Düsseldorf-Neuss, Türkei Zentrum - FIDEF Düsseldorf, Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), Düsseldorf/NRW, Düsseldorf für Kurdistan und die Interventionistische Linke Düsseldorf - see red!

22. Filmfestival Türkei-Deutschland vom 4. bis 12. März 2017, in Nürnberg

Programm: http://www.fftd.net/programm/programmspiegel/

F O R T B I L D U N G   M I T   D E R   V D J:

AK Familienrecht: Samstag, 25.03.2017, 10h00-16.h00 in Frankfurt, Haus Gallus, Seminarraum 2; Frankenallee 111 zu "Besondere verfahrensrechtliche Probleme aus der familiengerichtlichen Praxis am Beispiel des Unterhalts- und Kindschaftsrechts”. Referentin: Richterin am OLG Frankfurt Gretel Diehl. Anmeldung bei Rechtsanwalt Hanesch: rhr-hanesch@hanesch-roth-rechtsanwaelte.de

http://www.vdj.de/aktivitaeten/termine/termine/ak-familienrecht-familienrecht-kompakt-sa-2503-sa-2406-sa-11112017-im-saalbau-gallus-in-frankfurtm/

AK Arbeitsrecht: Samstag, den 06.05.2017, 10h30-16h00 in Frankfurt, IGM-Vorstandsveraltung (Main-Forum), Wilhelm-Leuschner-Str. 79,  Konferenzraum 2, Konfereinzbereich 3. Stock mit den Themen:

1. Berechnungsdurchgriff bei § 16 BetrAVG und Bemessungsdurchgriff beim Sozialplan, Referentin Dr. Martina Ahrendt, Richterin am Bundesarbeitsgericht

2. Update Aufhebungsverträge a) Aktuelle Rechtsprechung, Referent: Jens Peter Hjort, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg

b) Ausgleichszahlungen bei vorzeitigem Rentenbeginn und durchgeführtem Versorgungsausgleich gem. §§ 187, 187a SGB VI, Referent: Thomas Tallafuss, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Deutsche Rentenversicherung, Servicezentrum für Altersvorsorge Baden-Württemberg

c) Risiken und Gestaltungsvorschläge bei der steuerlichen Behandlung von Rentenausgleichsbeträgen, Referent: Dr. Dietrich Growe, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mannheim

Anmeldung: AkArbR@arbeitsrechtsanwaelte-hamburg.de

www.vdj.de/aktivitaeten/termine/termine/ak-arbeitsrecht-fruehjahrstagung-sa-0605-herbsttagung-sa-07102017-in-der-igm-vorstandsverwaltung-main-forum-in-frankfurtm/

Tipps - Termine - Veranstaltungen

• Ansehenswert die ZDF-Filmadaption des Romans “Landgericht” von Ursula Krechel, der 2012 mit dem Deutschen Buchpreis ausgezeichnet wurde. Der Roman schildert das Flüchtlingsschicksal des jüdischen Richters Richard Kornitzer, der aus dem kubanischen Exil zu seiner in Deutschland verbliebenen Ehefrau zurückkehrt. Die beiden Kinder des Ehepaars haben in Großbritannien bei dortigen Familien Zuflucht und Aufnahme gefunden und haben sich von den Eltern völlig entfremdet. Der Roman unterstreicht nachdrücklich, dass es keine sog. “Stunde Null” gegeben hat, sondern der in den Justizdienst zurückkehrende Richter trifft auf Strukturen und Kollegen, die bruchlos ihre Karriere nach dem Faschismus in Deutschland fortsetzen konnten.

Auch dann, wenn der Film einer eigenen Dramaturgie folgt und das Romangeschehen in der filmischen Umsetzung umbaut, setzt er die Romanessenz ausgezeichnet um. Der Film ist noch bis Ende Juli 2017 in der Mediathek des ZDF eingestellt:

https://www.zdf.de/filme/landgericht/videos/landgericht-geschichte-einer-familie-1-100.html

https://www.zdf.de/filme/landgericht/videos/landgericht-geschichte-einer-familie-2-100.html

Die Dokumentation zum Film:  https://www.zdf.de/dokumentation/dokumentation/landgericht-106.html

• ECCHR: Sondernewsletter zu Migration und Flucht mit Beispielen zu CEUTA, Melilla, Balkanroute, Kinderrechte und Frontex

Sondernewsletter_Migration_2017Jan.pdf (640,2 KiB)

• Diskussion zu Syrien: "Wie kann Gerechtigikeit geschaffen werden? Strafverfolgung von Menschenrechtsverbrechen", 02.03.2017, 17h00 - 21h00, Berlin (Veranstalter: ECCHR und Heinrich-Böll-Stiftung) Schumann-Str. 8

https://www.ecchr.eu/de/veranstaltungen/articles/diskussion-strafverfolgung-von-menschenrechtsverbrechen-in-syrien.html

• Kongress „Gesellschaftliche Spaltungen - Erfahrung von Ungleichheit und Ungerechtigkeit“, 09.03. - 12.03.2017, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Franz-Mehring-Platz 1, Berlin, Veranstalter: Neue Gesellschaft für Psychologie e.V.

http://www.ngfp.de/wp-content/uploads/2017/01/GSp_Ankuendigungsflyer_170129.pdf

• Veranstaltung zum „Tag der politischen Gefangenen“, 17.03.2017, 19h30, Linkes Zentrum (Hinterhof), Corneliusstraße 108, Düsseldorf. Es referieren: Monika Morre (AZADÎ) und RA Frank Jasenski, Veranstalter: Rote Hilfe OG Düsseldorf-Neuss, Türkei Zentrum - FIDEF Düsseldorf, Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), Düsseldorf/NRW, Düsseldorf für Kurdistan und die Interventionistische Linke Düsseldorf - see red!

22. Filmfestival Türkei-Deutschland vom 4. bis 12. März 2017, in Nürnberg

Programm: http://www.fftd.net/programm/programmspiegel/

F O R T B I L D U N G   M I T   D E R   V D J:

AK Familienrecht: Samstag, 25.03.2017, 10h00-16.h00 in Frankfurt, Haus Gallus, Seminarraum 2; Frankenallee 111 zu "Besondere verfahrensrechtliche Probleme aus der familiengerichtlichen Praxis am Beispiel des Unterhalts- und Kindschaftsrechts”. Referentin: Richterin am OLG Frankfurt Gretel Diehl. Anmeldung bei Rechtsanwalt Hanesch: rhr-hanesch@hanesch-roth-rechtsanwaelte.de

http://www.vdj.de/aktivitaeten/termine/termine/ak-familienrecht-familienrecht-kompakt-sa-2503-sa-2406-sa-11112017-im-saalbau-gallus-in-frankfurtm/

AK Arbeitsrecht: Samstag, den 06.05.2017, 10h30-16h00 in Frankfurt, IGM-Vorstandsveraltung (Main-Forum), Wilhelm-Leuschner-Str. 79,  Konferenzraum 2, Konfereinzbereich 3. Stock mit den Themen:

1. Berechnungsdurchgriff bei § 16 BetrAVG und Bemessungsdurchgriff beim Sozialplan, Referentin Dr. Martina Ahrendt, Richterin am Bundesarbeitsgericht

2. Update Aufhebungsverträge a) Aktuelle Rechtsprechung, Referent: Jens Peter Hjort, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg

b) Ausgleichszahlungen bei vorzeitigem Rentenbeginn und durchgeführtem Versorgungsausgleich gem. §§ 187, 187a SGB VI, Referent: Thomas Tallafuss, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Deutsche Rentenversicherung, Servicezentrum für Altersvorsorge Baden-Württemberg

c) Risiken und Gestaltungsvorschläge bei der steuerlichen Behandlung von Rentenausgleichsbeträgen, Referent: Dr. Dietrich Growe, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mannheim

Anmeldung: AkArbR@arbeitsrechtsanwaelte-hamburg.de

www.vdj.de/aktivitaeten/termine/termine/ak-arbeitsrecht-fruehjahrstagung-sa-0605-herbsttagung-sa-07102017-in-der-igm-vorstandsverwaltung-main-forum-in-frankfurtm/

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