VDJ Info 03/2017 vom 13.03.2017
BVerfG: Türkische Amtsträger können sich nicht auf Grundrechte berufen
Das Bundesverfassungsgericht hat die gegen den Auftritt des türkischen Ministerpräsidenten Yildirim in Oberhausen am 18.02.2017 gerichtete Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 08.03.2017 nicht angenommen und für unzulässig erklärt, weil der Beschwerdeführer nicht hinreichend substantiiert dargelegt hat, selbst betroffen zu sein.
Ausgeführt hat das BVerfG gleichwohl, dass Staatsoberhäupter und Mitglieder ausländischer Regierungen weder von Verfassungs wegen noch nach einer allgemeinen Regel des Völkerrechts einen Anspruch auf Einreise in das Bundesgebiet und die Ausübung amtlicher Funktionen in Deutschland haben. Hierzu bedarf es der Zustimmung der Bundesregierung, in deren Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten eine solche Entscheidung fällt. Soweit ausländische Staatsoberhäupter oder Mitglieder ausländischer Regierungen in amtlicher Eigenschaft und unter Inanspruchnahme ihrer Amtsautorität in Deutschland auftreten, können sie sich nicht auf Grundrechte berufen. Denn bei einer Versagung der Zustimmung würde es sich nicht um eine Entscheidung eines deutschen Hoheitsträgers gegenüber einem ausländischen Bürger handeln, sondern um eine Entscheidung im Bereich der Außenpolitik, bei der sich die deutsche und die türkische Regierung auf der Grundlage des Prinzips der souveränen Gleichheit der Staaten begegnen.
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/03/rk20170308_2bvr048317.html
EuGH: Mitgliedsländer sind zur Erteilung von humanitären Visa nicht verpflichtet
Der EuGH hat am 07.03.2017 in der Angelegenheit einer syrischen Familie gegen den Staat Belgien entschieden, dass die Mitgliedstaaten nach Unionsrecht zur Erteilung humanitärer Visa nicht verpflichtet sind.
Er folgte darin nicht den Schlussanträgen des Generalanwalts Mengozzi, der gefordert hatte, "dass sich die Mitgliedstaaten in einer Zeit, in der Grenzen geschlossen und Mauern errichtet werden, nicht ihrer Verantwortung entziehen, wie sie sich aus dem Unionsrecht oder – erlauben sie mir die Formulierung – dem Recht ihrer und unserer Union ergibt."
Der gerichtlichen Vorlage lag zugrunde, dass die syrische Familie bei der belgischen Botschaft in Beirut Anträge auf die Erteilung von räumlich beschränkten Visa nach dem EU-Visakodex gestellt hatte, um nach Ankunft in Belgien Asylanträge stellen zu können. Die belgischen Behörden lehnten die Anträge ab, da der Visakodex nur Aufenthalte von höchstens 90 Tagen erfasse und die Familie beabsichtigt habe, sich länger in Belgien aufzuhalten. Nach Auffassung des EuGH fielen die Anträge nicht in den Anwendungsbereich des EU-Visakodex, da dieser die Voraussetzungen für die Durchreise oder für geplante Aufenthalte von höchstens 90 Tagen festlege. Es stehe den Mitgliedsstaaten jedoch frei, nach nationalem Recht Einreisevisa zu vergeben. Der Unionsgesetzgeber habe bisher keinen Rechtsakt erlassen, der die Voraussetzungen zur Erteilung von Visa oder Aufenthaltstitel für einen langfristigen Aufenthalt aus humanitären Gründen regele.
Maximilian Steinbeis hebt im Verfassungsblog vom 07.02.2017 auf die großen Perversionen des europäischen Flüchtlingsregimes ab, dass es die Flüchtlinge, die hier Schutz bekommen, quasi automatisch zu Rechtsbrechern macht. Man kann noch so akut von Tod und Folter bedroht sein – Asyl kann nur beantragen, wer sich bereits im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedsstaats befindet. Dies gerade thematisiert zu haben, darin liegt auch die Bedeutung der Schlussanträgedes Generalanwalts.
verfassungsblog.de/visa-fuer-aleppo/
Leider nicht im Netz eingestellt der Kommentar von Christian Bommarius vom 08.03.2017 in der Berliner Zeitung "Tantalos als Flüchtling": "Wie die Götter Tantalos mit Wasser lockten, um es ihm immer wieder zu verweigern, so halten es die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten mit dem Recht auf Asyl - sie gaukeln es den Gefolterten, den Vertriebenen und Verfolgten vor, greifen die Flüchtlinge aber danach, zieht es es sich zurück wie vor Tantalos das Wasser im Teich. So ist es Praxis, so ist es gewollt und der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun netschieden, dass es so auch rechtens sei."
Gericht der EU erklärt sich für unzuständig über Klagen gegen die „Erklärung EU-Türkei“ zu entscheiden
In Beschlüssen des Gerichts der EU zu drei Klagen von Asylsuchenden gegen die "Erklärung EU-Türkei" zur Bewältigigung der Migrationskrise vom 28.02.2017 erklärt sich das Gericht für unzuständig.
Da die Vertreter der Mitgliedstaaten bei Abschluss der Vereinbarung als Staats- und Regierungsschefs aufgetreten seien, läge keine Handlung eines Unionsorgans vor, deren Rechtmäßigkeit das Gericht nach § 263 AEUV prüfen könne.
curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-02/cp170019de.pdf
TTIP, CETA - so nicht mit uns: Französische Abgeordnete bringen CETA vor das Verfassungsgericht
Abgeordnete der französischen Nationalversammlung haben das Verfassungsgericht gegen das EU-Freihandelsabkommen mit Kanada angerufen.
Das Abkommen lege nahe, dass die Unterzeichnerstaaten ihre Souveränität „über das vereinbarte Maß hinaus an die EU“ übertragen müssten, heißt es in einer Stellungnahme der 106 Abgeordneten. Unter ihnen Mitglieder der Grünen wie Cécile Duflot, Ex-Ministerin unter Premierminister Jean-Marc-Ayrault, ehemalige Sozialisten, Radikale und linksgerichtete Politiker der Front de gauche (der Linken Front).
EU Kommission legt Weißbuch zur Zukunft der EU vor
Anlässlich des 60. Jahrestages der Römischen Verträge hat die Kommission zum europäischen Gipfel am 25.03.2017 in Rom ein Weißbuch vorgelegt für "ein geeintes Europa der 27 und eine Vision für die Zukunft".
https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/weissbuch_zur_zukunft_europas_de.pdf
In dem Weißbuch werden mehrere Szenarien präsentiert: 1. "Weiter sowie bisher", 2. "Schwerpunkt Binnenmarkt", 3. "Wer mehr will, tut mehr", 4. "Weniger, aber effizienter" und 5. "Viel mehr gemeinsames Handeln".
ec.europa.eu/germany/news/weissbuch_zukunft_eu27_de
Türkischer Richter nach Haft gestorben
Der Richter Mehmet Tosun ist am 6. März 2017 im Alter von 29 Jahren nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis in Sisin gestorben, wie die Neue Richtervereinigung in einer Erklärung vom 10.03.2017 mitgeteilt hat. Mehmet Tosun war Richter am Obersten Verwaltungsgericht der Türkei. Wie viele andere Richter und Richterinnen auch, wurde er nach dem versuchten Putsch aus dem Dienst entlassen und in Haft genommen.
Er litt an einer Autoimmunkrankheit. Nach Mitteilung seines Verteidigers, Rechtsanwalt Huseyin Aygin, wurde er in der Haft schlecht behandelt, und sein Gesundheitszustand verschlechterte sich.
www.neuerichter.de/details/artikel/article/tuerkischer-richter-nach-haft-gestorben-514.html
Termine - Veranstaltungen
• Hamburg, Donnerstag, 16. März 2017, 19h00: "Die Rolle der G20 im globalen Kriegsgeschehen", Referent: Andreas Zumach, Ort: Curio Haus, Rothenbaumchaussee 15 (Hinterhaus); Veranstalter: Attac Hamburg und Hamburger Forum
• Düsseldorf, Montag, 20. März 2017, 19h30: "Der NSU-Prozess, Chronik einer gescheiterten Aufklärung" Referentin: Rechtsanwältin Edith Lunnebach, Köln, Ort: zakk - Zentrum für Aktion, Kultur und Kommunikation (Studio), Fichtenstraße 40, 40233 Düsseldorf, Veranstalter: VDJ Düsseldorf-NRW, NSU-Watch, VVN und zakk
• Hamburg, Donnerstag, 20. April 2017, 18h00: "TISA: Überblick, aktueller Stand, Auswirkung auf Arbeitsmarkt und öffentliche Dienstleistungen", Referent: Thomas Fritz, Ort: Gewerkschaftshaus, Besenbinderhof 60, Veranstalter: Attac Hamburg und Hamburger Forum
• Florenz, Freitag, 12. Mai, 13h30 - Samstag, 13. Mai 2017, 13h30: "Social dumping and recent challenges for labour law in Europe - regaining the initiative", Ort: Auditorium di Sant'Apolloni, Vio S. Gallo 25, Veranstalter: u. a: ELW, EJDM; Referent_innen, Anmeldungsmodalitäten, Teilnahmebeitrag: http://www.eldh.eu/de/termine/termin/social-dumping-and-recent-challenges-for-labour-law-in-europe-regaining-the-initiative-267/
• Darmstadt, Samstag, 20. Mai 2017, 14h00-20h00, "Neoliberalismus, Demokratieabbau und Überwachung, Referenten: Prof. Dr. Alex Demirovic (Goethe-Univers. Frankfurt/ M.) und Prof. Dr. Andreas Fisahn (Universität Bielefeld), Ort Café Glaskasten im h_ada-Hochhaus, Schöfferstr. 3; Veranstalter: Bündnis Demokratie statt Überwachung (u. a. attac Darmstadt, VDJ Darmstadt, dieDatenschützer RheinMain, Darmstädter Friedensforum, DGB, DFG-VK).
Termine - Veranstaltungen
• Hamburg, Donnerstag, 16. März 2017, 19h00: "Die Rolle der G20 im globalen Kriegsgeschehen", Referent: Andreas Zumach, Ort: Curio Haus, Rothenbaumchaussee 15 (Hinterhaus); Veranstalter: Attac Hamburg und Hamburger Forum
• Düsseldorf, Montag, 20. März 2017, 19h30: "Der NSU-Prozess, Chronik einer gescheiterten Aufklärung" Referentin: Rechtsanwältin Edith Lunnebach, Köln, Ort: zakk - Zentrum für Aktion, Kultur und Kommunikation (Studio), Fichtenstraße 40, 40233 Düsseldorf, Veranstalter: VDJ Düsseldorf-NRW, NSU-Watch, VVN und zakk
• Hamburg, Donnerstag, 20. April 2017, 18h00: "TISA: Überblick, aktueller Stand, Auswirkung auf Arbeitsmarkt und öffentliche Dienstleistungen", Referent: Thomas Fritz, Ort: Gewerkschaftshaus, Besenbinderhof 60, Veranstalter: Attac Hamburg und Hamburger Forum
• Florenz, Freitag, 12. Mai, 13h30 - Samstag, 13. Mai 2017, 13h30: "Social dumping and recent challenges for labour law in Europe - regaining the initiative", Ort: Auditorium di Sant'Apolloni, Vio S. Gallo 25, Veranstalter: u. a: ELW, EJDM; Referent_innen, Anmeldungsmodalitäten, Teilnahmebeitrag: http://www.eldh.eu/de/termine/termin/social-dumping-and-recent-challenges-for-labour-law-in-europe-regaining-the-initiative-267/
• Darmstadt, Samstag, 20. Mai 2017, 14h00-20h00, "Neoliberalismus, Demokratieabbau und Überwachung, Referenten: Prof. Dr. Alex Demirovic (Goethe-Univers. Frankfurt/ M.) und Prof. Dr. Andreas Fisahn (Universität Bielefeld), Ort Café Glaskasten im h_ada-Hochhaus, Schöfferstr. 3; Veranstalter: Bündnis Demokratie statt Überwachung (u. a. attac Darmstadt, VDJ Darmstadt, dieDatenschützer RheinMain, Darmstädter Friedensforum, DGB, DFG-VK).