VDJ Info 04/2019 vom 23.04.2019

Aufruf zur Demo am 19.05.2019: Ein Europa für Alle

Das Bündnis EIN EUROPA FÜR ALLE, dem neben attac, Campact!, Pro Asyl, Greenpeace, Seebrücke, DIE VIELEN, Deutscher Kulturrat, diverse Wohlfahrtsverbände und Umwelt- und Naturschutzorganisationen sowie eine Vielzahl von weiteren Organisationen angehört, ruft für Samstag, den 19. Mai 2019 zu Kundgebungen in Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln, München jeweils um 12.00 Uhr und Stuttgart um 13.00 Uhr auf.

Unter dem Motto "Deine Stimme gegen Nationalismus" fordern die Initiator*innen auf, "den Vormarsch der Nationalisten zu verhindern und dagegen zu halten, wenn Menschenverachtung und Rassismus gesellschaftsfähig gemacht, Hass und Ressentiments gegen Flüchtlinge und Minderheiten geschürt werden. Deshalb appellieren wir an alle Bürger*innen Europas: Geht am 26. Mai wählen - tretet ein gegen Nationalismus und Rassismus: Für ein demokratisches, friedliches und solidarisches Europa!

Gemeinsam sagen wir: Die EU muss sich ändern, wenn sie eine Zukunft haben will. Wir streiten für unsere Vision eines anderen Europas. Unser Europa der Zukunft verteidigt Humanität und Menschenrechte; steht für Demokratie, Vielfalt und Meinungsfreiheit; garantiert soziale Gerechtigkeit und treibt einen grundlegenden ökologischen Wandel und die Lösung der Klimakrise voran."

https://www.ein-europa-fuer-alle.de/

Wohnungsmarkt Berlin u. a.: "Mietendeckel" und Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen

Wie bereits schon im VDJ Info Nr 3/2019 berichtet, kann ein sog. "Mietendeckel" gesetzlich für das Land Berlin nach dem Ergebnis des Gutachtens der Bielefelder Hochschullehrer Prof. Dr. Franz Mayer und Prof. Dr. Markus Artz eingeführt werden. Nach ihrer Auffassung stehen dem keine Kompetenzen des Bundes entgegen. Insbesondere ergebe sich aus dem Kompetenztitel "Bürgerliches Recht" im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung für einen Mietendeckel keine Sperre gegen die Länder.

Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung trete eine Sperrwirkung der für die Ländergesetzgebung erst dann ein, wenn der Bund eine abschließende gesetzliche Regelung vorgenommen habe. Insbesondere sei die "Mietbremse" wegen der Verordnungsermächtigung für die Landesregierungen eindeutig keine abschließende Regelung des Bundes.

Geeignete Anknüpfungspunkte im geltenden Miethöherecht seien zum einen das Recht des Vermieters auf Anpassung der Vertragsmiete an das ortsübliche Niveau und zum anderen der Ausnahmetatbestand zur sog. Vormiete im Rahmen der Begrenzung der Neuvertragsmiete durch die „Mietpreisbremse".

Abzusehen ist nach Aufassung der Gutachter hingegen zum einen von einem regulatorischen Eingreifen in die Höhe der Miete in wirksam begründeten Bestandsmietverhältnissen und zum anderen von der landesrechtlichen Beschränkung der Mietpreisbildung bei nicht gefördertem Wohnungsneubau und nach Wohnungsmodernisierung.

Hier das vollständige Gutachten: https://www.spdfraktion-berlin.de/system/files/mayer_artz_gutachten_mietendeckel_fuer_spd-fraktion.pdf#page=12&zoom=auto,-12,842

Was das Vorhaben der Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen angeht, kommt Christian Rath in der Berliner Zeitung vom 10.04.2019 zu dem Ergebnis, dass das angestrebten Volksbegehren zulässig auf Art. 15 GG gestützt werden kann. ist. Er unterstreicht, insbesondere, dass die Höhe der Entschädigung laut Grundgesetz "unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten“ zu bestimmen sei. Dies müsse nicht immer der Verkehrswert sein. Es könne zum Beispiel berücksichtigt werden, dass dem Eigentum alternativ auch einschränkende gesetzliche Regeln hätten auferlegt werden können."

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/grundgesetz-und-rechte-der-eigentuemer-das-muessen-sie-zum-thema-enteignung-wissen-32353584

Das kann bereits auch schon bei Wolfgang Abendroth in "Das Grundgesetz" (3. Aufl. 1972) nachgelesen werden, der zudem klarstellt, dass "nach dem Gesamtzusammenhang kein Zweifel daran bestehen könne, dass Art. 15 GG "auf alle anderen Wirtschaftsgüter und Wirtschaftsgebilde (z.B. Banken, Versicherungen, Handelsunternehmen, Reedereien usw.) genauso angewendet werden kann". (Ebenda, S. 66)

Weitere Termine - Veranstaltungen

Hamburg: Präsentation des Handbuches "Umgang mit dem Arbeitsrecht" von und mit Rolf Geffken am Do, 26.04.2019, 20.00 Uhr in der Heinrich-Heine-Buchhandlung, Grindelallee 28, 20146 Hamburg. Veranstalter: MASCH-Hamburg und Heinrich-Heine-Buchhandlung

Hamburg: Ausstellung „Die Rosenburg - Das Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit“ vom 03.04.-13.05.2019 in der Eingangshalle des Hans. Oberlandesgericht Hamburg, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg, geöffnet jeweils montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr -  www.hamburg.de/justizbehoerde/pressemeldungen/12386152/2019-03-29-jb-rosenburg-ausstellung/

Praxisleitfaden Versammlungsfreiheit

Versammlungen - so das BVerfG in seiner Brokdorf-Entscheidung von 1985 - sind ein Stück "ungebändigter unmittelbarer Demokratie" und die Versammlungsfreiheit ist neben dem Streikrecht das zentrale kollektive Grundrecht schlechthin. Allerdings ein Freiheitsrecht, das über die Jahre gesetzlich engmaschig eingehegt worden ist und juristische Laien, die zumeist Versammlungen anmelden, überfordert, weil sie sich nicht nur mit einer hoch komplexen Rechtsmaterie auseinandersetzen müssen, sondern auch einer struktureller Dominanz der Versammlungsbehörde gegenübersehen, die es ihnen erschwert, ihre Vorstellungen selbstbewusst zu artikulieren und durchzusetzen.

Der jüngst erschienene Praxisleitfaden zur Versammlungsfreiheit von Jasper Prigge begleitet Versammlungsleitung und Demonstrant*innen gut strukturiert, sprachlich präzise und verständlich durch alle Untiefen und Stationen des Versammlungsgeschehens von der Vorbereitung, über die Anmeldung, das zentrale Kooperationsgespräch, die Durchführung und den Ablauf der Versammlung bis zur Nachbereitung.

Nach einer Darstellung der rechtlichen Grundlagen, insbesondere für Versammlungen unter freiem Himmel, widmet der Autor sich ausführlich dem "besonderen Abspracheort" des Kooperationsgesprächs und den dort getroffenen Vereinbarungen und den - vielfach angreifbaren und dann auch rechtlich anzufechtenden- Auflagen in dem mit der Anmeldebestätigung verbundenen Auflagenbescheid.

Daneben werden besondere Demonstrationsformen, Eil-, Spontanversammlungen, Sitzblockaden, Flashmobs erläutert.

Ebenso werden die Rechtsschutzmöglichkeiten und die Zulässigkeit bzw. Angreifbarkeit polizeilicher Maßnahmen bei Versammlungen eingehend dargestellt.

Eine rundum gelungene Handreichung, die durchaus auch für Anwältinnen und Anwälte nützlich ist, die nicht im Versammlungsrecht spezialisiert sind und einen kompakten schnellen Überblick für den alltagspraktischen Einstieg sich verschaffen wollen.

Versammlungsfreiheit - Ein Praxisleitfaden von Jasper Prigge, erschienen im Felix Halle Verlag 2019, Preis: 14.90 €, ISBN 9783964434197

Bundesverdienstkreuz für Konstanze Plett

Prof. Dr. Konstanze Plett von der Universität Bremen wurde am 22.03.2019 in Berlin für ihren Einsatz für die Rechte Intersexueller das Bundesverdienstkreuz am Bande im Namen des Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier durch Bildungs- und Forschungsministerin Anja Karliczeck verliehen. Mit der Auszeichnung wurde ihr „herausragende Engagement für die Wahrung der Menschenrechte intersexueller Personen“  gewürdigt. Sie habe sich in besonderem Maße um die gleichberechtigte Anerkennung, Teilhabe und gesellschaftliche Akzeptanz von intergeschlechtlichen Menschen verdient gemacht. Gemeinsam mit einer anderen Kollegin hat sie 2017 beim BVerfG die Anerkennung der sog. dritten Option neben weiblich und männlich als Geschlechtskategorie erstritten.

https://www.presseportal.de/pm/100150/4226926

http://www.taz.de/!5581614/

Konstanze Plett war von 1992 bis 1996 Bundesvorsitzende der VDJ und viele Jahre Mitglied im Bundesvorstand.

Ziviler Ungehorsam: "Friday for Future"

Nicht originell, eher reflexhaft abwehrend und abwertend positionieren sich Teile der sich für verantwortlich haltenden Politik. Statt sich inhaltlich mit der Protestbewegung der Schüler*innen für Klima- und Umweltschutz auseinanderzusetzen, wird das Thema Schulpflichtverletzung "aufgemacht".

Hierzu der prägnante Kommentar von Carolin Emcke in der SZ:

"Das ist, was die "Fridays for Future"-Bewegung so beeindruckend macht: Sie nimmt Versprechen ernst, nimmt die eigene Regierung beim (unterschriebenen) Wort. Sie will ihnen glauben können. Anders als den streikenden Schülerinnen und Schülern unterstellt wird, ist dieser Protest nicht eine Regelverletzung, die Respektlosigkeit vor Regeln artikuliert. Im Gegenteil, die Regelverletzung entspringt dem Zorn über jene Respektlosigkeit, mit der die Regierenden ihre eigenen Versprechen ignorieren und brechen. Dies ist keine anarchistische Rebellion, keine staatszersetzende Unruhe, die bestehende Normen aushebeln will, sondern eine soziale Bewegung, die Übereinkünfte umgesetzt sehen will. Die Schülerinnen und Schüler verletzen eine Pflicht, um die politischen Akteure an ihre Pflicht zu erinnern - das ist der performative Widerspruch, den sie begehen müssen, wenn sie den politischen Repräsentanten vorführen wollen, was diese mit ihrer klimapolitischen Tatenlosigkeit anrichten."

www.sueddeutsche.de/politik/klimapolitik-die-schueler-nehmen-die-bundesregierung-beim-wort-1.4405783

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