VDJ Info 8/2024 vom 26.08.2024

Einladung zur Hans-Litten-Preisverleihung

Die Preisverleihung findet am 13.09. ab 18 Uhr in den Räumen der Berliner Rechtsanwaltskammer im Hans-Litten-Haus statt. Preisträger ist das Redaktionskollektiv des Leitfadens SGB II/XII, herausgegeben von Harald Thomé. Thomé wird den Preis in Berlin stellvertretend für die 17 Autor*innen in Emfpang nehmen. Die Preisrede wird die Sozialaktivistin Sarah-Lee Heinrich halten. Musikalisch begleitet wird die Veranstaltung von Mitgliedern der internationalen Klezmerkapelle FORSZPIL. Einlass und Sektempfang ab 17:30 Uhr. Infos und Anmeldung unter dem nachfolgendne Link! Programm & Anmeldung­­

Einordnung und Kritik des BT-Resolutionsentwurfs "Jüdisches Leben schützen"

Die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und FDP beraten gerade einen Entwurf für eine Resolution des Bundestages mit dem Namen "Jüdisches Leben schützen". Mit der Resoluton bezwecken die beteiligten Fraktionen, dass bei der Vergabe von Fördermitteln in Wissenschaft und Kunst zukünftig bestimmte kunst- und wissenschaftsfremde Kriterien berücksichtigt werden sollen. In einer Stellungnahme vom 23. August 2024 ordnet der Bundesvorstand der VDJ den Resolutionsentwurf der Fraktionen ein. Die Resolution würde sich zumindest mittelbar auf besonders geschützte Grundrechte auswirken. Der Bundesvorstand der VDJ hält es für rechtsstaatlich bedenklich, in diesem Bereich mit dem Mittel einer gerichtlich nur sehr eingeschränkt überprüfbaren, weil formell unverbindlichen Resolution zu arbeiten. Wenn die Fraktionen - was der erklärte Wille der Resolution ist - Einfluss auf die Mittelvergabe nehmen wollen, müssen sie mit dem rechtsstaatlich vorgesehenen Instrument des Gesetzes tun und nicht durch eine pseudorechtliche und indirekte Beeinflussung. Die vollständige Erklärung findet sich unter dem nachfolgenden Link. Link zur Erklärung ­­

VDJ-Mitgliederversammlung in Berlin

Mit einem inhaltlichen Programm zu "Sozialen Grundrechten und kollektiven Freiheiten", Diskussion und gemeinsamem Mittagessen möchte der Bundesvorstand der VDJ die Mitgliederversammlung am 14. September 2024 im Berliner Haus der Demokratie zu einem Ort des Austauschs und Kennenlernens machen. Gerade neuere Mitglieder können die VDJ hier kennenlernen und sich über mögliche Aktivitäten austauschen. Außerdem wird ein neuer Vorstand gewählt und wir diskutieren eine Anpassung der Vereinssatzung. Wir laden alle Mitglieder zur Teilnahme ein! Anmeldung noch bis zum 31.08.2024 unter dem nachstehenden Link. Link zur Veranstaltung ­­

Beendigung der Haft und Aufklärung der Auslieferung im Fall Maja T.

In einer gemeinsamen Erklärung vom 20. August 2024 fordern das Komitee für Grundrechte und Demokratie und die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen die deutschen Behörden dazu auf, auf eine Beendigung der menschenrechtswidrigen Haft von Maja T. in Ungarn hinzuwirken und die Umstände der rechtswidrigen Auslieferung aufzuklären. Die deutschen Behörden hatten die Auslieferung nach eigenen Angaben vollzogen, weil ihnen Ungarn menschenwürdige Haftbedingungen garantiert habe. Damit kamen sie einer Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zuvor, das die Auslieferung wenige Stunden später als rechtswidrig untersagte. Dieser skandalöse Vorgang muss aufgeklärt und die rechtswidrige Haft beendet werden. Link zur Presseerklärung­­

Staatsräson im Gewand der Moral

Die Funktion und Geschichte des feudalistischen Begriffs der Staatsräson und seine erstaunliche Wiederkehr unter moralischen Vorzeichen beschreibt Andreas Engelmann, Bundessekretär der VDJ, auf dem Portal "Freiheitsliebe" in einem längeren Essay in verfassungsrechtlicher und rechtspolitischer Hinsicht. Das Comeback dieses Begriffs, der bisher überaus negativ konnotiert war, zeige eine Verschiebung im Verständnis von Rechtsstaatlichkeit und dem Verhältnis zwischen Regierung und Regierten an. Link zum Artikel ­­

Rechtsprechungsübersicht

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 30. Juli 2023 die Wahlrechtsreform der Regierungsmehrheit für im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen. Insbesondere die Deckelung der Mandate auf das Niveau der erreichten Zweitstimmen sei unter dem Gesichtspunkt der Gleichheit der Wahl nicht zu beanstanden. Für nicht vollständig mit der Verfassung vereinbar hielt das Gericht lediglich die Fünfprozenthürde, soweit sie auch eine Partei betrifft, die mit einer anderen Partei in einer Fraktionsgemeinschaft sitzt, die gleichen politischen Ziele verfolgt und mit der anderen Partei nicht in Wahlkonkurrenz tritt. Diese Sonderregel bezieht sich ersichtlich allein auf die CSU und die Gefahr, dass sie bei Wegfall der Grundmandatsklausel bei geringem Stimmenanteil in Bayern aus dem Bundestag fliegen könnte. Das Gericht ordnete deswegen an, dass es vorerst bei der Grundmandatsklausel bleibe, nach der Parteien in den Bundestag einziehen, wenn sie zwar weniger als fünf Prozent erzielt haben, aber drei oder mehr Direktmandate gewinnen. Die Fünfprozenthürde wird der Sache nach jedoch für eine verhältnismäßige Einschränkung der Gleichheit der Wahl gehalten, weil mit ihr die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages gesichert werde. Diese Annahme, die weiterhin jeder empirischen Evidenz entbehrt, basiert auf dem Mythos, die Weimarer Republik sei an der Zersplitterung des Parlaments gescheitert. Insofern bleibt es beim Konkurrenzschutz.

Termine

  • Die VDJ bietet ein umfassendes Angebot für Fortbildungen im Familienrecht. Die beliebten Angebote des Arbeitskreises können hier nachgelesen werden.
  • Am 12.10.2024 findet in Mannheim die Konferenz „Betriebsräte im Visier - Bossing, Mobbing & Co.“ im Gewerkschaftshaus statt. Themen sind BR-Mobbing, Tesla und ein Verbot von Verdachtskündigungen.
  • Die Herbsttagung des Arbeitskreises Arbeitsrecht findet am 26.10.2024 im Hochhaus der IG Metall in Frankfurt/M. Das vollständige Programm kann hier nachgelesen werden.

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