VDJ Info 05/2022 vom 09.05.2022
50 Jahren VDJ am 24.09.2022 im Literaturhaus in Frankfurt/Main
Wir laden alle unsere Mitglieder, Freund:innen und Mitstreiter:innen ein, am 24.09.2022 ab 16 Uhr in Frankfurt am Main 50 Jahre VDJ zu feiern. Auf dem Programm stehen intergenerationelle Perspektiven auf unsere Vereinigung, Grußworte von Mitstreiter:innen, ein Podium zu rechtspolitischen Themen mit Vorstellung des Jubiläumsbandes "Streit ums Recht" (VSA Verlag), die Verleihung des Hans-Litten-Preises mit Kulturprogramm und ein gemeinsames feierliches Ausklingen. Die Teilnahme wird gegen einen Spendenbeitrag möglich sein. Weitere Informationen folgen bald hier im Newsletter und auf der Seite der VDJ www.vdj.de - eine Voranmeldung ist aber bereits möglich per E-Mail an anmeldung@vdj.de (Bitte mit Name der Teilnehmenden). Jedenfalls höchste Zeit, das Datum vorzumerken. Wir freuen uns auf ein großes Zusammenkommen, Wiedersehen und Kennenlernen!
Buchvorstellung des Grundrechte-Reports 2022 am 18.05.2022 in der Maison de France in Berlin und online
Der diesjährige Grundrechte-Report - Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland erscheint am 23.05.2022 und wird am 18.05.2022 um 10 Uhr in der Maison de France und Online der Öffentlichkeit vorgestellt. Ein Link zum Livestream ist am Tag der Präsentation unter www.grundrechte-report.de abrufbar. Vorgestellt werden die Beiträge des diesjährigen Reports, die besonders auch Grundrechtsbeschränkungen im Zusammenhang mit Migration und Klima herausstellen. Präsentiert wird der Bericht von der Journalistin, Autorin und Politologin Ferda Ataman. Wie jedes Jahr kommen Betroffene zu Wort und es besteht die Möglichkeit für Pressefragen. Ausführliche Informationen zur Präsentation und zur Anmeldung für Presseteilnehmer:innen finden sich hier.
BVerfG: Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
Mit Urteil vom 26.04.2022 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) entschieden, dass mehrere Vorschriften des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG) mit dem Grundgesetz unvereinbar sind (1 BvR 1619/17). Geklagt hatten Betroffene der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), die weiterhin vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet werden. Der Prozess wurde maßgeblich geführt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) aus Berlin. In dem Urteil stellte das BVerfG fest, dass diverse Regelungen des Gesetzes in ihrer jetzigen Form gegen Bestimmungen des Grundgesetzes verstoßen, darunter Wohnraumüberwachung, Online-Durchsuchung und Ortung von Mobilfunkgeräten, Vorratsdatenspeicherung und der Einsatz verdeckter Ermittler. Dabei argumentiert das Gericht nur teilweise mit der Eingriffstiefe der vorgesehenen Maßnahmen und stellt stärker auf unklare Verweisnormen oder nicht eindeutige Bestimmungen ab, teilweise zielten die Ermächtigungen auch nicht auf die Abwehr einer Gefahr. Zumindest grundsätzlich erkennt das Gericht an, dass eine "dringende Gefahr" auch intensive Eingriffe wie eine Wohnraumüberwachung durchaus rechtfertigen kann. Die Pressemitteilung des Gerichts findet sich hier, die Urteilsgründe können hier nachgelesen werden.
Dazu: Reaktionen auf das Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz von euphorisch bis desillusioniert
Das gerade besprochene Urteil des BVerfG ist noch am Verkündungstag teilweise euphorisch aufgenommen worden. Kerem Schaumberger (medico international) ordnete es als "ein historisches Urteil" ein und Georg Restle (ARD) sah darin eine als "schallende Ohrfeige" für den bayerischen Gesetzgeber. Demgegenüber trübte Christian Rath in einem Artikel in der tageszeitung die Stimmung und befürchtet, dass das Urteil nicht mehr als eine Ehrenrunde durch den bayerischen Landtag bedeuten werde, an deren Ende zwar längere Paragraphen stünden, der Geheimdienst aber doch bekomme, was er wolle. "In der Regel gibt Karlsruhe den Sicherheitsbehörden letztlich doch das, was sie wollen. Die Richter:innen fordern nur etwas höhere und präzisere Eingriffschwellen, etwas mehr unabhängige Kontrolle und einen ausreichenden Schutz des persönlichen Kernbereichs. Dann werden auch weitreichende Befugnisse wie die Verwanzung von Wohnungen oder die Ausspähung von Computern akzeptiert." Gerade gemessen an der Rechtsprechung des BVerfG zu Sicherheitsthemen steht diese Befürchtung durchaus im Raum.
VG Hamburg stellt fest, dass die Untersagung des Protestcamps bei G20 in Hamburg rechtswidrig war
Mit Urteil vom 04.05.2022 hat das Verwaltungsgericht Hamburg festgestellt, dass die Absperrung des Zugangs zur Entenwerder Halbinsel anlässlich des G20-Gipfels und die zunächst erfolgte Untersagung der Errichtung des Protestcamps wie auch die zeitlich darauf folgende Untersagung von Schlafzelten, Duschen und Küchen rechtswidrig waren (21 K 264/18). Damit bestätigt das Gericht fast fünf Jahre nach dem Protest gegen den G20-Gipfel in Hamburg die Auffassung der zivilgesellschaftlichen Organisationen und ihrer Anwält:innen. Bemerkenswert ist, dass das Verwaltungsgericht das angemeldete Protestcamp als Versammlung im Sinne von Art. 8 Abs. 1 GG anerkannte und dabei auch das Aufstellen von Zelten sowie die Errichtung von Duschen und Küchen einbezog. Die Frage, inwiefern das Camp unter die Versammlungsfreiheit fällt, war seinerzeit nämlich stark umstritten. Das Urteil dürfte nun unter die Kategorie "späte Genugtuung" fallen. Eine Pressemitteilung des Gerichts findet sich hier. Das Anwält*innen-Kollektiv, das die G20-Proteste begleitete und unterstützte, erhielt für seine Arbeit im Jahr 2018 den Hans-Litten-Preis, mit dem die VDJ das herausragende Engagement für Demokratie und Menschenrechte ehrt. Ein Bericht zur damaligen Preisverleihung findet sich hier.
ELDH: Für eine völkerrechtliche Lösung in der Westsahara
In einer Stellungnahme vom 10.04.2022 fordern die European Lawyers für Democracy and Human Rights (EJDL) eine Lösung der Westsahara-Krise, die auf dem Völkerrecht beruhen muss. Nachdem zuletzt immer mehr westliche Regierungen, darunter die USA, aber auch Spanien und Deutschland, die marokkanische Souveränität über die Westsahara akzeptierten, erinnert die Vereinigung an die von der UN gefassten Beschlüsse zum Selbstbestimmungsrecht in der Westsahara und stellt sich gegen die Besatzungsmacht. Eine Lösung sei nur durch Verhandlungen auf der Basis des geltenden Völkerrechts zu finden, argumentieren die Jurist:innen. Die vollständige Stellungnahme in englischer, spanischer und baskischer Sprache findet sich hier.
Filmpremiere von "Rabiye Kurnaz gegen George W. Bush" am 28.04.2022
Seit dem 28.04.2022 ist der Film "Rabiye Kurnaz gegen George W. Bush" (Regie Andreas Dresen, Drehbuch Laila Stieler), der am 12.02.2022 auf der Bienale in Berlin vorgestellt wurde, in den Kinos. Der Film, der von Idee, Vorbereitung und Umsetzung eine ganz beachtliche Vorlaufzeit hatte, beruht auf der Geschichte der Mutter von Murat Kurnaz. Kurnaz war von den USA entführt, im Foltergefängnis in Guantanamo eingesperrt und selbst gefoltert worden. Auch die deutsche Bundesregierung und der damalige Kanzleramtschef Steinmeier spielten ohne die Schuld je einzugestehen in dem skandalösen Fall eine unrühmliche Rolle und verhinderten eine frühere Rückkehr des unschludig in einem Foltergefängnis inhaftierten Kurnaz. Der Film beleuchtet den Kampf der Mutter von Murat Kurnaz, Rabiye Kurnaz, für die Freilassung ihres Sohnes. Ein Link zum Film findet sich hier. Ein längerer Bericht von amnesty international, auch über die Rolle der deutschen Politik, findet sich hier.
Einladung: Aktionskonferenz in Berlin anlässlich des 50. Jahrestages des Radikalenerlasses am 17.05. in Berlin
Der Bundesarbeitsausschuss der Initiativen gegen Berufsverbote und für die Verteidigung der demokratischen Grundrechte lädt zur Aktionswoche in Berlin anlässlich des 50. Jahrestages des Radikalenerlasses. Im Rahmen dieser Aktionswoche findet auch die 11. Aktionskonferenz statt. Am Dienstag, 17. Mai 2022, von 11:00h - 15:00h. in der ver.di- Bundesverwaltung; Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin (Raum AIDA-Othello). Thema ist: Berufliche Diskriminierung gestern und heute. Mehr Infos und Anmeldung unter: www.berufsverbote.de.
Buch zum Kolloquium zum 90. Geburtstag von Helmut Kramer
Im November 2021 fand das Kolloquium Helmut Kramer zu Ehren anlässlich dessen 90. Geburtstages in Braunschweig statt. Kramer ist Gründungsmitglied des „Forum Justizgeschichte e. V.“, dessen Vorsitzender er bis 2006 war, sowie Autor zahlreicher Fachbücher zur Justizgeschichte der NS- und Nachkriegszeit. Die Dokumentation des Kolloquiums, die neben allen Referaten der Tagung noch eine ausführliche Biographie Helmut Kramers sowie ein vollständiges Schriftenverzeichnis enthält, erscheint in Kürze. Gerne möchten wir auf diesen Band hinweisen, der in Kürze beim Verlag oder im Buchhandel erhältlich sein wird.
Zuletzt: Völker feiern den Tag der Befreiung vom Hitlerfaschismus
Am 08./09. Mai feiern die Menschen in den Ländern der Anti-Hilter-Koalition den Sieg über den deutschen Faschismus. Der Tag, der in den Ländern der Sowjetunion, aber auch in Frankreich immer besonders begangen wurde, hat in Deutschland keine intensive Erinnerungskultur. Ein Feiertag war er lediglich in der DDR. Die Forderung der VVN, ihn auch in der BRD zu einem gesetzlichen Feiertag zu machen, ist bisland leergelaufen. In diesem Jahr fällt vielen die Erinnerung nun besonders schwer, weil - nach offizieller Diktion - zum ersten Mal seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wieder Krieg in Europa herrscht. Tatsächlich herrschte auch vorher Krieg in Europa und andernorts. Wenn nun aber deutsche Journalisten Bilder von der Siegesfeier in Moskau nutzen, um zu titeln "Der Aggressor marschiert auf" (Georg Restle), verwandelt sich die schwierige deutsche Erinnerungskultur, nach der auch die Täter "befreit" wurden, in einen vollständigen Geschichtsrevisionismus. Die Nachfahren der deutschen Täter, die der Sowjetunion die Befreiung vom Hitlerfaschismus nie verziehen haben, verkleiden sich nun in Blau-Gelb. Man darf es ihnen nicht durchgehen lassen.