VDJ Info 06/2016 vom 20.05.2016

Litten-Preisträger Michael Ratner ist gestorben

Michael Ratner (1943 - 2016) ist am 11. Mai 2016 nach schwerer Krebserkrankung gestorben. Ratner war seit vielen Jahrzehnten in den USA, aber auch weltweit eine feste Größe in der Menschenrechtsszene. Er war Anwalt von Weakileaks und kämpfte für Guantánamo-Gefangene. Als langjähriger Präsident des Center for Constitutional Rights in New York war er auch einer der Mitbegründer des in Berlin ansässigen European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das er vielfältig unterstützt hat. Zuletzt war er Vorsitzender des Vorstands des ECCHR.

http://www.ecchr.eu/de/ueber_ecchr/vorstand.html

Wegen seiner überragenden Verdienste als Menschenrechtsaktivist  hat ihm die VDJ den Hans-Litten-Preis im Jahr 2006 verliehen.

www.vdj.de/mitteilungen/nachrichten/nachricht/biography-michael-ratner/6ac92db7614ecb0c96c31f6919dbc350/

Einstweilige Verfügung gegen Böhmermann

Das Landgericht Hamburg - 324 O 255/16 - hat auf Antrag des türkischen Staatspräsidenten Erdogan am 17.05.2016 gegen den Fernsehmoderator Jan Böhmermann eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach ihm die Äußerung bestimmter Passagen des als "Schmähkritik" benannten Gedichts untersagt werden.

Zwar qualifiziert das Gericht das Gedicht als Satire, seziert dann aber aus diesem dem Schutz des Art. 5 Abs. 3 GG unterfallenden Gesamtkunstwerk den von ihm als unzulässige "Schmähung" erkannten Inhalt, so dass lediglich ein völlig veränderter Torso verbleibt.

Aus der Presseerklärung des LG Hamburg:

"(...) In Form von Satire geäußerte Kritik am Verhalten Dritter finde ihre Grenze, wo es sich um eine reine Schmähung oder eine Formalbeleidigung handele bzw. die Menschenwürde angetastet werde.

Diese Grenze sei nach Auffassung der Kammer durch bestimmte Passagen des Gedichts überschritten worden, die schmähend und ehrverletzend seien. Zwar gelte für die Einkleidung eines satirischen Beitrages ein großzügiger Maßstab, dieser berechtige aber nicht zur völligen Missachtung der Rechte des Antragstellers. Durch das Aufgreifen rassistisch einzuordnender Vorurteile und einer religiösen Verunglimpfung sowie angesichts der sexuellen Bezüge des Gedichts überschritten die fraglichen Zeilen das vom Antragsteller hinzunehmende Maß. (...)"

http://justiz.hamburg.de/oberlandesgericht/6103290/pressemeldung-2016-05-17-olg-01/

Rechtsanwalt Schertz, der Böhmermann vertritt, hat dem Gericht schwere handwerkliche Fehler vorgeworfen:

www.sueddeutsche.de/medien/satire-streit-erdoan-gedicht-boehmermann-akzeptiert-einstweilige-verfuegung-nicht-1.2998041

www.sueddeutsche.de/medien/schmaehgedicht-gerichtsentscheid-gegen-boehmermann-beleidigt-deutschen-humor-1.2998133

Meinungsfreiheit auch für die Friedensbewegung!

Nicht nur der Schutzbereich und die Grenzen der Kunstfreiheit sind aktuell Gegenstand öffentlicher Debatte. Gleiches gilt für die Meinungs- und Pressefreiheit. Die Staatsanwaltschaft Koblenz verfolgt den Friedensaktivisten Hermann Theissen, der in unterschiedlichen Flugblättern Soldaten und Zivilbeschäftigte aufgefordert hat, die Öffentlichkeit über die Hintergründe der geplanten Neustationierung von zielgenaueren Atombomben in Büchel zu informieren, die er als völkerrechts- und grundgesetzwidrig erachtet.

In einem ausführlichen Gespräch in den NachDenkSeiten vom 28.04.2016 nimmt Elke Steven vom Komitee für Grundrechte und Demokratie zur Strafverfolgung des Friedensbewegten und zur Situation der Meinungsfreiheit im Land Stellung.

www.nachdenkseiten.de

EJDM-Appell zum humanitären Weltgipfel in Istanbul: Die Flüchtlingsrechte sind zu achten und nicht verhandelbar!

In einem Appell der EJDM vom 19.05.2016 kritisiert die Vereinigung, dass der am 23. und 24. Mai stattfindende humanitäre Weltgipfel ausgerechnet in der Türkei durchgeführt wird. Für die politische Opposition in der Türkei und ebenso für die dortigen ca. 3 Millionen Flüchtlinge nähme sich dies als Rechtfertigung der vielen Menschenrechtsverletzungen aus, für die die türkische Regierung vor dem Europäischen Menschengerichtshof sich verantworten müsse.

Angesichts des zwischen der EU und Türkei geschlossenen "deals", der darauf zielt, die Rechte der Asylsuchenden zu unterlaufen, Flüchtlinge aus Griechenland in die Türkei abzuschieben mit der damit verbundenen Gefahr der weiteren Rückschiebung in deren Herkunftsländer fordert die EJDM u. a. die EU und die Türkei auf, das europäische und internationale Flüchtlingsrecht strikt einzuhalten, insbesondere keine Rückkehr von Flüchtlingen in die Türkei gegen ihren Willen zu erzwingen, voll umfänglich die Asylantragstellung allen Flüchtlingen zu ermöglichen und familiäre Verbindungen bei der Überstellung in andere EU-Staaten zu berücksichtigen.

Von der EU fordert die EJDM insbesondere Flüchtlinge aus Italien, Griechenland und Spanien in anderen Ländern der EU unterzubringen, die Türkei nicht als sicheres Drittland anzuerkennen und Rechtsberatung in allen Flüchtlingslagern vorzuhalten.

www.eldh.eu/de/publikationen/publikation/the-rights-of-refugees-must-be-respected-they-are-not-to-be-bargained-away-249/

Dublin-Verordnung - ein bisschen "Reform" gefällig?

Einmal mehr soll das Dublin-Verfahren "reformiert" werden. Die Europäische Kommission legte am 4. Mai u.a. einen Vorschlag zur Überarbeitung der Dublin-Verordnung vor.

ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposal-implementation-package/docs/20160504/dublin_reform_proposal_en.pdf

Unverändert bleibt das  Prinzip der Zuständigkeit des Eintrittslandes. Erweitert werden soll dieses lediglich um einen Umverteilungsmechanismus. Erreicht ein Mitgliedstaat über 150 Prozent der ihm nach einer bestimmten Quote, die nach Wirtschaftskraft und Einwohnerzahl berechnet wird, zustehenden Flüchtlinge, so werden alle weiteren Flüchtlinge im Rahmen eines Umverteilungsmechanismus auf andere EU-Staaten verteilt. Derselbe Fairnessmechanismus sieht vor, dass Staaten, die sich an der Umsiedlung nicht beteiligen, für jeden Flüchtling einen Betrag i.H.v. 250.000 Euro an den Mitgliedstaat entrichten, welcher den Flüchtling aufnimmt. Das Plenum des EU-Parlaments hielt am 11. Mai 2016 eine Aussprache zu den Reformplänen. Dabei wurden kritische Stimmen laut, die das Festhalten am Prinzip des Ersteintrittsstaates monierten. Zudem dürfe es nicht möglich sein, sich von der Solidarität, die das Wesen der EU ausmache, freizukaufen.

Die Videobilder aus einem Streifenwagen der Herforder Polizei, aufgenommen am 17. Juni 2014, dokumentieren einen Polizeiskandal, der am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtages thematisiert wurde. In einem siebenseitigen Bericht wurden neue, verblüffende Details beschrieben, die die Vermutung nahelegen, dass der Fall vertuscht werden sollte. Zwei unmittelbar an dem Geschehen beteiligte Streifenbeamte müssen sich demnächst vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Falschaussage und Verfolgung Unschuldiger vor.

Körperverletzung in Herford: Staatsanwaltschaft klagt Polizisten an – Prügelskandal bei Verkehrskontrolle | NRW - Kölner Stadt-Anzeiger - Lesen Sie mehr auf:
www.ksta.de/nrw/koerperverletzung-in-herford-staatsanwaltschaft-klagt-polizisten-an---pruegelskandal-bei-verkehrskontrolle,27916718,32898554.html

Die Videobilder aus einem Streifenwagen der Herforder Polizei, aufgenommen am 17. Juni 2014, dokumentieren einen Polizeiskandal, der am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtages thematisiert wurde. In einem siebenseitigen Bericht wurden neue, verblüffende Details beschrieben, die die Vermutung nahelegen, dass der Fall vertuscht werden sollte. Zwei unmittelbar an dem Geschehen beteiligte Streifenbeamte müssen sich demnächst vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Falschaussage und Verfolgung Unschuldiger vor.

Körperverletzung in Herford: Staatsanwaltschaft klagt Polizisten an – Prügelskandal bei Verkehrskontrolle | NRW - Kölner Stadt-Anzeiger - Lesen Sie mehr auf:
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Die Videobilder aus einem Streifenwagen der Herforder Polizei, aufgenommen am 17. Juni 2014, dokumentieren einen Polizeiskandal, der am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtages thematisiert wurde. In einem siebenseitigen Bericht wurden neue, verblüffende Details beschrieben, die die Vermutung nahelegen, dass der Fall vertuscht werden sollte. Zwei unmittelbar an dem Geschehen beteiligte Streifenbeamte müssen sich demnächst vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Falschaussage und Verfolgung Unschuldiger vor.

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Die Videobilder aus einem Streifenwagen der Herforder Polizei, aufgenommen am 17. Juni 2014, dokumentieren einen Polizeiskandal, der am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtages thematisiert wurde. In einem siebenseitigen Bericht wurden neue, verblüffende Details beschrieben, die die Vermutung nahelegen, dass der Fall vertuscht werden sollte. Zwei unmittelbar an dem Geschehen beteiligte Streifenbeamte müssen sich demnächst vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Falschaussage und Verfolgung Unschuldiger vor.

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Die Videobilder aus einem Streifenwagen der Herforder Polizei, aufgenommen am 17. Juni 2014, dokumentieren einen Polizeiskandal, der am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtages thematisiert wurde. In einem siebenseitigen Bericht wurden neue, verblüffende Details beschrieben, die die Vermutung nahelegen, dass der Fall vertuscht werden sollte. Zwei unmittelbar an dem Geschehen beteiligte Streifenbeamte müssen sich demnächst vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Falschaussage und Verfolgung Unschuldiger vor.

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Die Videobilder aus einem Streifenwagen der Herforder Polizei, aufgenommen am 17. Juni 2014, dokumentieren einen Polizeiskandal, der am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtages thematisiert wurde. In einem siebenseitigen Bericht wurden neue, verblüffende Details beschrieben, die die Vermutung nahelegen, dass der Fall vertuscht werden sollte. Zwei unmittelbar an dem Geschehen beteiligte Streifenbeamte müssen sich demnächst vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Falschaussage und Verfolgung Unschuldiger vor.

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OVG Rheinland-Pfalz gegen diskriminierende Polizeikontrollen anhand der Hautfarbe

Mit einer Grundsatzentscheidung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz am 21.04.2016 die Kontrolle einer jungen Familie durch Bundespolizeibeamte am 25.01.2014 für rechtswidrig erklärt (Az.: 7 A 11108/14.OVG). Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sei die schwarze Hautfarbe der Kläger zumindest ein die Kontrolle mit tragendes Kriterium und die Kontrolle damit ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes, so die Richter des OVG.

www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php

Weitere Termine und Veranstaltungen

• Fachgespräch der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zu "Reformbedarf im Gemeinnützigkeitsrecht - Politisch und gleichzeitig gemeinwohlorientiert?" am 06.06.2016 in Berlin, 13h00 - 16h00

www.gruene-bundestag.de/no_cache/termine/termine/veranstaltung/reformbedarf-im-gemeinnuetzugkeitsrecht-politisch-und-gleichzeitig-gemeinwohlorientiert.html

• ECCHR: Weltrecht in Deutschland? Der Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Erstes Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch" am 08.06.2016 in Berlin, 18h30-21h00

www.juwiss.de/weltrecht-in-deutschland-der-kongo-kriegsverbrecherprozess-erstes-verfahren-nach-dem-voelkerstrafgesetzbuch/

Präsentation des Grundrechte-Reports am 15.06.2016, 11h15 in Karlsruhe, Schlosshotel, Bahnhofsplatz 2

Der Grundrechte-Report wird von Illja Trojanow (Schriftsteller und Übersetzer) vorgestellt.

Weitere Termine und Veranstaltungen

• Fachgespräch der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zu "Reformbedarf im Gemeinnützigkeitsrecht - Politisch und gleichzeitig gemeinwohlorientiert?" am 06.06.2016 in Berlin, 13h00 - 16h00

www.gruene-bundestag.de/no_cache/termine/termine/veranstaltung/reformbedarf-im-gemeinnuetzugkeitsrecht-politisch-und-gleichzeitig-gemeinwohlorientiert.html

• ECCHR: Weltrecht in Deutschland? Der Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Erstes Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch" am 08.06.2016 in Berlin, 18h30-21h00

www.juwiss.de/weltrecht-in-deutschland-der-kongo-kriegsverbrecherprozess-erstes-verfahren-nach-dem-voelkerstrafgesetzbuch/

Präsentation des Grundrechte-Reports am 15.06.2016, 11h15 in Karlsruhe, Schlosshotel, Bahnhofsplatz 2

Der Grundrechte-Report wird von Illja Trojanow (Schriftsteller und Übersetzer) vorgestellt.

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