VDJ Info 07/2015 vom 04.06.2015
VDJ Info 07/2015 vom 04.06.2015
Aufruf unterstützen: "Vorratsdatenspeicherung stoppen. Sie haben es in der Hand."
Auf Initiative der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V., haben sich eine Vielzahl von Bürgerrechts- und Datenschutzvereinigungen sowie Einzelunterstützer*innen, unter ihnen die Juso-Bundesvorsitzende Johanna Ueckermann mit dem Aufruf “Vorratsdatenspeicherung stoppen! Sie haben es in der Hand.” an die Mitglieder und Bundestagsabgeordneten der SPD gewandt.
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner fordern: “Bereiten Sie diesem Überwachungswahnsinn ein Ende! Stimmen Sie auf dem Parteikonvent am 20.06.2015 und im Deutschen Bundestag gegen die Vorratsdatenspeicherung!”
Der Aufruf kritisiert die von der Bundesregierung geplante Regelung als “weiteren Schritt in die vollständige digitale Überwachung”, für deren Notwendigkeit es keine überzeugenden Gründe gebe. “Weder können durch sie Straftaten vermieden, noch in nennenswertem Umfang mehr Straftaten aufgeklärt werden. Gegenteilige Äußerungen von Befürwortern sind Behauptungen ins Blaue hinein und empirisch nicht belegt. Die bloße Wiederholung der Behauptung, die Vorratsdatenspeicherung sei notwendig, rechtfertigt aber die mit ihr verbundenen tiefgreifenden Grundrechtseinschränkungen nicht. Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig.” Weiter weist der Aufruf auf Gefahren für die Datensicherheit und die Tätigkeit von JournalistInnen, BloggerInnen und WhistleblowerInnen hin.
Der Aufruf wird bisher von folgenden Organisationen
- Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
- Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (Ver.di)
- Digitalcourage e.V.
- Humanistische Union e. V.
- Internationale Liga für Menschenrechte e. V.
- Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
- LOAD e.V.
- Neue Richtervereinigung e.V.
- Republikanischer Anwältinnen- und Anwaltsverein e. V.
- Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.
und Einzelpersonen unterstützt
vorratsdatenspeicherung-stoppen.de/unterstuetzerinnen/
Wir appellieren an alle Mitglieder der VDJ und Newsletterabonnent*innen den Aufruf zu unterstützen. Der Aufruf kann hier von weiteren Einzelpersonen und Organisationen unterzeichnet werden: vorratsdatenspeicherung-stoppen.de/unterstuetzen/ .
2. G 7 Gipfel in Elmau - Strafverteidigung vor Ort sicherstellen
- Am 7./8. Juni 2015 findet auf Schloss Elmau in Bayern der G 7 Gipfel statt. Die Rechtsanwaltskammer München organisiert zusammen mit einer Gruppe von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (Hartmut Wächtler, Verena Speckien, Florian van Bracht und Marco Noli) einen anwaltlichen Bereitschaftsdienst, um Demonstranten bei Problemen mit der Justiz zur Seite zu stehen, insbesondere im Fall von Festnahmen. Das Anwaltsteam hat die Bayernhalle in Garmisch-Partenkirchen gemietet, die sich direkt gegenüber dem Justizzentrum befindet: http://rak-muenchen.de/index.php?id=203&type=98&no_cache=1&cid=24728. RA Florian van Bracht ist von den Veranstaltern beauftragt, die Anwälte zu sammeln und dann in Schichten einzuteilen, die mitmachen wollen. Wer den Rechtsschutz vor Ort unterstützen will wende sich an vanbracht@kanzlei-westend.de.
- In einer Erklärung vom 03.06.2015 nimmt der RAV angesichts der bereits von Politik, Einsatzleitung der Polizei und Medien inszenierten Drohkulisse gegen die Demonstrationen auf die polizeilichen Übergriffe und Rechtsverletzungen in Heiligendamm Rekurs: "Kaum ein Ermittlungsverfahren führte zu einer Anklage, gerichtlich überprüfte Ingewahrsamnahmen führten zu Freilassungen, Schadensersatzklagen hatten Erfolg. 'Die Polizei sollte aus solchen Statistiken lernen', so Verina Speckin, Rechtsanwältin und Mitglied des RAV und Legal Teams in Elmau, 'sonst ist es wieder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der, wie in seiner Heiligendamm-Entscheidung von 2011, im Nachhinein Menschenrechtsverstöße der Polizei feststellt'. Der Gerichtshof hatte vier Jahre nach Heiligendamm geurteilt, dass G8-Freiheitsentziehungen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstießen – und Berlin zu Geldstrafen verurteilt." http://www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/pressemitteilung-vom-3615-422/
- Auch das Komitee für Grundrechte und Demokratie beleuchtet noch einmal die Ereignisse rund um den Gipfel in Heiligendamm und die Inszenierungen nunmehr in Elmau: "Die diversen Allgemeinverfügungen und Auflagen, die nun vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen erlassen werden, machen vor allem deutlich, dass Demonstrationen politisch nicht gewollt sind und polizeilich verhindert werden sollen. In dieser von Bedenken – Hygiene, Naturschutz, Lärmschutz, Rettungsmöglichkeiten für die Feuerwehr – umstellten Region gibt es allerdings kein Problem für BMW, die Massen ins Tal zu holen und zu unterhalten.(...)Dagegen können die Bürger*innen nur eins machen: Gebrauch von ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, das nun mal auf der Straße verteidigt wird." http://www.grundrechtekomitee.de/node/704
3. OVG Hamburg: Es bleibt dabei - keine Flüchtlingsunterkunft in Harvestehude
Nach dem Verwaltungsgericht hat nun auch das Oberverwaltungsgericht einen Umbau des Gebäudes an der Sophienterrasse in eine Flüchtlingsunterkunft im Hamburger Stadtteil Harvestehude untersagt. Es bestätigte den bereits verhängten Baustopp und wies eine Beschwerde der Stadt gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurück (s. auch VDJ Info 02/2015 vom 09.02.2015).
Pressemitteilung des OVG Hamburg vom 01.06.2015: http://justiz.hamburg.de/aktuelle-presseerklaerungen/4504164/pressemitteilung/
Der Beschluss vom 28.05.2015 im Volltext: http://justiz.hamburg.de/contentblob/4504126/data/2bs23-15.pdf
4. Gutachten "sichere Herkunftsstaaten" (Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina)
In einem Gutachten vom 24.03.2015 für die Europäische Rom und Sinti Union sieht Prof. Dr. Norman Paech die dem Gesetzgeber des Einstufungsgesetzes aufgegebenen Prüfungsanforderungen des Art. 16 a Abs. 3 S. 1 GG und der EU-Richtlinien 2011/95 und 2013/32 EU missachtet und kommt aufgrund der bestehenden Tatsachen über die reale Lebenssituation der Roma in Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina zum Ergebnis, dass es nicht gerechtfertigt ist, diese drei Staaten als sichere Herkunftsstaaten zu bestimmen. "Die Roma", so Paech "sind zweifellos solche Menschen, die einen Schutzstatus erhalten sollten, da ihre Staaten nicht sicher für sie sind. Diesem wird das vorliegende Gesetz in keiner Hinsicht gerecht. Alles in allem hat der Gesetzgebungsprozess so schwere Mängel, dass das Gesetz selbst für verfassungswidrig erklärt werden muss."
Das vollständige Gutachten: http://www.vdj.de/uploads/media/VB-Einstufungsgesetz-final__2_.pdf
5. Termine und Veranstaltungen
Sommerkongress des BAKJ vom 12. - 14.06.2015 in Berlin im Mehringhof, Gneisenaustr. 2a zu "recht: rassistisch" Vor dem Hintergrund von Asylrechtsverschärfung, NSU-Prozess, Forderungen nach Deutschpflicht am Küchentisch, Sarrazin in Bestsellerlisten und sich ausweitenden Protesten „besorgter Bürger_innen“ und „Pegida“ gegen Asylunterkünfte und vermeintliche Islamisierung – wollen sich die Veranstalter einer dieser Machtstrukturen widmen: dem gesellschaftlichen Rassismus – und seinem Verhältnis zum Recht und dabei drei Themenbereiche in den Vordergrund rücken: 1. Recht im Nationalsozialismus: Aufarbeitung und Kontinuitäten; 2. Rassismus in der gegenwärtigen Gesellschaft und 3. (Post) Kolonialisnue und Internationales.
Programm: rechtrassistisch.de und
Flyer: rechtrassistisch.de/wp-content/uploads/2015/05/Flyer_BAKJ2015.pdf
Die VDJ unterstützt den Kongress.