VDJ Info eXtra 08/2022 vom 21.11.2022
Der Arbeitskreis Sozialrecht in der VDJ, das Ressort Arbeits- und Sozialrecht/bAV beim Vorstand der IG Metall und das House of Labour laden ein:
Zur Tagung: „Systemwechsel? - Von Hartz IV zu Bürgergeld und Kindergrundsicherung“
Vorstellung, Einordnung und Diskussion des Gesetzesentwurfs zum Bürgergeld am 08.12.2022 von 13-18 Uhr im House of Labour, Frankfurt am Main
In die Diskussion um die Ausgestaltung des Sozialstaates ist Bewegung gekommen. Nach dem „Sanktionsurteil“ des BVerfG (BVerfGE 152, 68-151) und der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, „Hartz-4“ durch ein neues „Bürgergeld“ abzulösen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Gesetzesentwurf für die Ausgestaltung des Bürgergeldes vorgelegt, der vom Bundestag beschlossen wurde. Welche Verbesserungen beinhaltet der Entwurf und bedeuten die Vorschläge nun auch inhaltlich eine Ablösung des „Hartz-4“-Systems? Wie nehmen sie die Vorgaben aus dem „Sanktionsurteil“ des BVerfG auf? Und treffen die Befürchtung zu, die zu einer Ablehnung des Bundestagsbeschlusses im Bundesrat geführt haben? Antworten auf diese Fragen soll die Fachtagung Sozialrecht geben. Außerdem wollen wir ausdrücklich die Frage stellen, wie sich die vorgeschlagenen Regelungen für Kinder und Jugendliche auswirken, die als Teile der Bedarfsgemeinschaften betroffen sind. Ob hier weitere Regelungsbedarfe bestehen, wollen wir anhand der Frage der Kindergrundsicherung diskutieren.
Vorträge und Diskussion
Einführung zum Stand des Verfahrens
Karin Butzmühlen, Ressortleiterin Arbeits- und Sozialrecht/bAV beim Vorstand der IG Metall
Das neue Bürgergeld – auch aus Perspektive von Betroffenen
Jörg Schindler, Rechtsanwalt in Berlin, Fachanwalt für Arbeitsrechts
Kinderarmut wirksam außerhalb des Bürgergeldes bekämpfen: Die Kindergrundsicherung
Alexander Nöhring, Geschäftsführer Zukunftsforum Familie e.V.
Moderation
Dr. Andreas Engelmann, Dozent für Arbeits- und Sozialrecht an der University of Labour
Wichtig: Anmeldung möglichst bald unter: anmeldung@vdj.de
Für die Teilnahme an der Veranstaltung kann eine Fachanwaltsfortbildungsbescheinigung nach § 15 FAO über 5 Stunden ausgestellt werden. (Die Teilnahmegebühr beträgt 70 Euro bei Erwerb eines Fortbildungsnachweises, für Berufstätige in den ersten zwei Jahren nach Berufsaufnahme 40 Euro, für die Teilnahme ohne Fortbildungsnachweis 25 Euro. Der Beitrag ist vor der Veranstaltung zu überweisen.).
Für Teilnehmende, die an einer Mitarbeit im Arbeitskreis Sozialrecht in der VDJ interessiert sind, besteht die Möglichkeit, sich beim Abendessen weiter zu vernetzen. Geben Sie Ihr Interesse an der Teilnahme bitte bei der Anmeldung an, damit ausreichend Plätze reserviert werden können.