VDJ Info 10/2017 vom 15.07.2017
G20-Gipfel: wenig Freude, viel Funken
• Der Rauch nach den Ereignissen rund um den G 20-Gipfel hat sich gelichtet. Nach der Gewalt in der Schanze, Altona und Eimsbüttel hat - gegen alle Diskreditierung im Voraus - eine mächtige und friedliche Demonstration am 08.07.2017 für Grenzenlose Solidarität statt G 20 stattgefunden. Dieser Marsch der 76.000 schloss die gesamte Breite des politischen Protestes ein, der sich dem Ziel verpflichtet hatte, "eine große bunte und laute Demonstration durchzuführen, die gemeinsam startet und gemeinsam bei der Abschlusskundgebung ankommt".
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hamburg_journal/Grenzenlose-Solidaritaet-statt-G20-blieb-friedlich,hamj58080.html
Mittenmang auch der Block der Jurist_innen - Versammlungsfreiheit ist nicht verhandelbar - Juristinnen und Juristen für Gerechtigkeit und Solidarität grenzenlos -, dem sich auch die Kritischen Jurastudierenden in Hamburg angeschlossen hatten.
• Die Initiative "Hamburg ist unsere Stadt", der auch die VDJ angehört, resümierte nach dem Gipfel einen großen Schaden für Demokratie und Grundrechte.
Auf der Pressekonferenz der Initiative haben Vertreterinnen des RAV und der VDJ der Polizei eklatante Verstöße gegen rechtsstaatliche Regeln vorgeworfen. Die Vertreterin des RAV rügte insbesondere die Bedingungen in der Gefangenensammelstelle und massive Verletzung des Gebots der Unverzüglichkeit der richterlichen Vorführung während die Vertreterin der VDJ die Polizeistrategie und Aushebelung von versammlungsrechtlichen Standards angriff.
Weiteres Medienecho: grundrechte-verteidigen.hamburg/2017/07/11/medienresonanz-zur-pressekonferenz/
• Inzwischen liegt ein erster Bericht über die Demonstrationsbeobachtung vom Komitee für Grundrechte und Demokratie über den Zeitraum vom 02.07.- 08.07.2017 vor, der sich u. a. auch mit dem Polizeieinsatz auf der Demonstration "Welcome to Hell", bei der die Polizei Demonstrationsteilnehmer_innen gegen eine Mauer drückte, befasst.
www.grundrechtekomitee.de/node/873
• Bereits schon zu Beginn der Arbeit des anwaltlichen Notdienstes hat die Polizei den Grundsatz der freien Anwaltswahl in Frage gestellt und insbesondere die Kolleg_innen des RAV diskreditiert.
Die Arbeit des anwaltlichen Notdienstes in der Gefangenenstelle wurde massiv behindert und systematisch die Rechte von in Gewahrsam Genommenen und Rechtsanwält_innen verletzt, wie der Notdienst in einer zusammenfassenden Mitteilungvom 14.07.2017 feststellt.
https://www.anwaltlicher-notdienst-rav.org/de/g20-gesa-rechte-systematisch-verletzt
Weitere Erklärungen des anwaltlichen Notdienstes u. a. zu Behinderungen anwaltlicher Arbeit durch Polizei und Justiz:
https://www.anwaltlicher-notdienst-rav.org/de/presse
• Auch eine Vielzahl von Gewerbetreibenden und Gastronomen in der Schanze hat sich kritisch mit den Gewaltexzessen und dem Polizeieinsatz in einer Stellungnahme vom 12.07.2017 auseineinandergesetzt: "(...) Wir leben und arbeiten hier, bekommen seit vielen Wochen mit, wie das „Schaufenster moderner Polizeiarbeit“ ein Klima der Ohnmacht, Angst und daraus resultierender Wut erzeugt. Dass diese nachvollziehbare Wut sich am Wochenende nun wahllos, blind und stumpf auf diese Art und Weise artikulierte, bedauern wir sehr. Es lässt uns auch heute noch vollkommen erschüttert zurück.
Dennoch sehen wir den Ursprung dieser Wut in der verfehlten Politik des Rot-Grünen Senats, der sich nach Außen im Blitzlichtgewitter der internationalen Presse sonnen möchte, nach Innen aber vollkommen weggetaucht ist und einer hochmilitarisierten Polizei das komplette Management dieses Großereignisses auf allen Ebenen überlassen hat.(...)."
www.facebook.com/CantinaPopularHamburgo/posts/2009834439251557
• Und schließlich eine Übersicht der versammlungsrechtlichen Entscheidungen der Hamburger Verwaltungsgerichte und des Bundesverfassungsgerichts mit diversen kurzen Kommentaren und rechtspolitischen Aufsätzen;
• Vorläufiger Epilog: "Soviel Protest war noch nie - Nach G20: Wohin mit Wut und Frust?"
"Die Gruppe der Protestierenden ist eine Massenbewegung und alle machen mit: Familien, enttäuschte Klimaschützer, Greenpeace, gewaltbereite Linksradikale, Gewerkschaften, Christen, Künstler und und und. Wofür steht ihr Protest? Ihre Wut? Ihre Enttäuschung? Ist es der Beginn einer neuen Bürgerbewegung?
Brauchen wir aktive Bevölkerungsgruppen, die eine neue nationale und internationale Politik und Kooperation einfordern? Was könnte daraus werden?"
Das Kulturmagazin 'ttt' fragte den Soziologen Harald Welzer, der sich für die Bewegung "Offene Gesellschaft" engagiert, "nach den Perspektiven für eine gelingende globale Zukunft."
www.daserste.de/information/wissen-kultur/ttt/sendung/sendung-vom-09072017-106.html
BVerfG: Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit Grundgesetz vereinbar
In seiner Entscheidung vom 11.07.2017 hat das BVerfG festgestellt, dass die Regelungen des Tarifeinheitsgesetzes weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Die Auslegung und Handhabung des Gesetzes müsse allerdings der in Art. 9 Abs. 3 GG grundrechtlich geschützten Tarifautonomie Rechnung tragen; über im Einzelnen noch offene Fragen hätten die Fachgerichte zu entscheiden. Unvereinbar sei das Gesetz mit der Verfassung nur insoweit, als Vorkehrungen dagegen fehlten, dass die Belange der Angehörigen einzelner Berufsgruppen oder Branchen bei der Verdrängung bestehender Tarifverträge einseitig vernachlässigt würden. Der Gesetzgeber müsse insofern Abhilfe schaffen. Bis zu einer Neuregelung dürfe ein Tarifvertrag im Fall einer Kollision im Betrieb nur verdrängt werden, wenn plausibel dargelegt sei, dass die Mehrheitsgewerkschaft die Belange der Angehörigen der Minderheitsgewerkschaft ernsthaft und wirksam in ihrem Tarifvertrag berücksichtigt habe.
Presseerklärung: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-057.html
Die komplette Entscheidung mit den Minderheitenvoten des Richters Paulus und der Richterin Baer:
Die Gewerkschaft ver.di kritisiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz: »Wenig Licht, viel Schatten«. Zwar sei das Gesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt worden, insofern habe sich die Beschwerde gelohnt, die Lösung von Tarifkonflikten überlasse das Gericht aber den Arbeitsgerichten. Nun stelle sich aber die Frage: Wie soll ein Arbeitsgericht feststellen, ob die Minderheit in einem Mehrheitstarifvertrag ausreichend berücksichtigt wurde? Auch die Vorgaben an den Gesetzgeber, Minderheitsinteressen zu berücksichtigen, blieben unklar.Uneinheitliche Urteile und unzählige Prozesse drohen zu jahrelanger Rechtsunsicherheit zu führen. Gewerkschaften müssten nun immer wieder – vor, während und nach Tarifverhandlungen – den Beweis erbringen, ob sie die Mehrheit der Mitglieder in einem Betrieb haben.
https://www.verdi.de/themen/geld-tarif/++co++e0ce9bde-67df-11e7-83d3-525400b665de
Interview mit dem Arbeitsrechtler Dr. Rolf Geffken zur BVerfG-Entscheidung:
rdl.de/sites/default/files/audio/2017/07/20170713-gewerkschaft-w8064.mp3
EJDM greift Diffamierung und Kriminalisierung des Litten-Preisträgers Selçuk Kozagaçli in der türkischen Presse an
Die EJDM kritisiert in ihrer Erklärung vom 14.07.2017 die Diffamierung und Kriminalisierung des Rechtsanwalts und Hans-Litten-Preisträgers Selçuk Kozagaçli in Teilen der türkischen Presse, in denen er wegen seiner Strafverteidigung von zwei im Hungerstreik in Haft befindlichen Lehrern angegriffen wird.
In der Erklärung fordert die EJDM die Respektierung des Rechts und der internationalen Regeln für die journalistische Berichterstattung ein. Hierin unterstreicht die EJDM, dass Hungerstreik keine Straftat sei und die Entscheidungsautonomie der betreffenden Person zu resprektieren sei.
Die EJDM fordert Schadenswiedergutmachung für Rechtsanwalt Kozagaçli, eine offizielle Entschuldigung durch die Zeitungen und die Gelegenheit zur Gegendarstellung für den Kollegen.
Vorratsdatenspeicherung vorläufig ausgesetzt
Nach dem Beschluss des OVG NRW vom 22.06.2017 -Az. 13 B 238/17 hält das Gericht die Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit dem Unionsrecht und hat festgestellt, dass die Antragstellerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht verpflichtet ist, die Telekommunikationsdaten ihrer Kunden zu speichern.
www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2017/13_B_238_17_Beschluss_20170622.html
Die Bundesnetzagentur hat die umfassende Speicherpflicht für Telekommunikationsanbieter, die ab Juli 2017 geplant war, vorläufig ausgesetzt.
Termine - Veranstaltungen
• Hamburg: KritJur Kongress, Samstag 16.9.2017 bis Sonntag 17.9.2017 im Kölibri, Hein-Köllisch-Platz 11/12: Kritische Jurist_innen - Ansätze zur Gegenjustiz
• Frankfurt/M.: Herbsttagung des Arbeitskreises Arbeitsrecht, Samstag, O7.10.2017 in der IGM-Vorstandsverwaltung,Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 10h30 bis 16h00: 1. Grundlinien in der Rechtsprechung zu sozialen Menschenrechten von EGMR und EuGH; 2.Beerdigung 2. Klasse für die unbillige aber verbindliche Weisung?
Termine - Veranstaltungen
• Hamburg: KritJur Kongress, Samstag 16.9.2017 bis Sonntag 17.9.2017 im Kölibri, Hein-Köllisch-Platz 11/12: Kritische Jurist_innen - Ansätze zur Gegenjustiz
• Frankfurt/M.: Herbsttagung des Arbeitskreises Arbeitsrecht, Samstag, O7.10.2017 in der IGM-Vorstandsverwaltung,Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 10h30 bis 16h00: 1. Grundlinien in der Rechtsprechung zu sozialen Menschenrechten von EGMR und EuGH; 2.Beerdigung 2. Klasse für die unbillige aber verbindliche Weisung?