VDJ Info 10/2019 vom 24.09.2019

Vergesellschaftung von Wohnraum

In einem für die Bundestagsfraktion und die Fraktion DIE LINKE im Berliner Abgeordnetenhaus erstellten Rechtsgutachten zu Verfassungsfragen der Vergesellschaftung von Wohnraum bestätigt Prof. Dr. Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, dass das Verfassungsbegehren zur Vergesellschaftung von Wohnraum nach Art. 15 GG verfassungsgemäß ist und unterstreicht darin u. a. dass sich die Entschädigung keinesfalls am Verkehrswert orientieren muss und auch die sogenannte Schuldenbremse dem Sozialisierungsgesetz nicht entgegensteht.

Zu dem gleichen Ergebnis kommt auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Berliner Abgeordnetenhauses "zur rechtlichen Bewertung der Forderungen der Initiative 'Deutsche Wohnen & Co. enteignen'" vom 21.08.2019.

Rechten Terror jetzt aufklären! Das Berliner Abgeordnetenhaus muss handeln

In einer gemeinsamen Erklärung fordern VDJ, RAV und Internationale Liga für Menschenrechte die Aufklärung des rechten Terrors in Berlin und die Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Abgeordnetenhaus von Berlin zur Aufklärung der rechtsradikalen Neuköllner Anschlagserien und dem Mord an Burak Bektas sowie dass Hinweisen auf rechte Strukturen im Berliner LKA nachgegangen wird und in allen Berliner Sicherheitsbehörden die notwendigen personellen und strukturellen Konsequenzen gezogen werden.

OVG Münster: Polizei darf keine Fotos von Versammlungen in Twitter und Facebook veröffentlichen

In einer Berufungsentscheidung des OVG NRW vom 17.09.2019 bestätigt das Gericht die erstinstanzliche Entscheidung des VG Gelsenkirchen, wonach die Polizei keine Fotos von Demonstrationsteilnehmer*innen machen und diese auch nicht veröffentlichen darf. So seien polizeiliche Foto- und Videoaufnahmen von Versammlungen grundsätzlich geeignet, einschüchternd, abschreckend oder in sonstiger Weise verhaltenslenkend auf die Teilnehmer einer Versammlung zu wirken. Das gelte auch für Aufnahmen, die erklärtermaßen für die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Verwendung finden sollen. Eine zur Rechtfertigung des Grundrechtseingriffs erforderliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage bestehe nicht.

VG Köln: Ausschluss von Anhängern der BDS-Bewegung vom Bonner Kultur- und Begegnungsfest nicht rechtens

In einer Eilentscheidung vom 12.09.2019 hat das VG Köln - Az.14 L 1765/19 - die Stadt Bonn angewiesen, den Deutsch-Palästinensischen Frauenverein e.V. zum jährlichen Bonner Kultur- und Begegnungsfest „Vielfalt! - Bonner Kultur - und Begegnungsfest“ zuzulassen. Die Stadt hatte den Verein wegen seiner Unterstützung der BDS-Bewegung für palästinensische Rechte ausgeschlossen. Nach Ansicht des Gerichts hat die Stadt Bonn "nicht einmal ansatzweise" nachgewiesen, dass dieser Ausschluss gerechtfertigt war.

In dem Beschluss hat das Gericht die Qualität diverser Anti-BDS-Beschlüsse, auf die der Ausschluss gestützt worden war, geklärt: „Sowohl der Ratsbeschluss vom 12.6.2019 als auch die Beschlüsse des Landtags NRW vom 20.9.2018 oder des Deutschen Bundestages vom 17.5.2019 (BT-Drs. 19/10191) sind keine Rechtssetzungsakte, sondern politische Resolutionen bzw. Willensbekundungen. Sie allein vermögen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen bestehenden Rechtsanspruch einzuschränken.“

Das Gericht schloss sich insoweit zwei früheren Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Oldenburg (Az. 3 A 3012/16) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Az. 10 ME 48/19) an, die auch den Zugang von BDS-Aktivisten zu öffentlichen Einrichtungen schützten, die von den Kommunen zunächst abgelehnt worden waren.

Lesbares: Neuerscheinung - "Wer ist denn hier der Verfassungsfeind!"

Der »Radikalenerlass« löste eine verfassungswidrige Überprüfung mehrerer Millionen und Verfolgung Zehntausender Anwärter für den öffentlichen Dienst oder dort bereits Beschäftigter aus. Er richtete sich nahezu ausnahmslos gegen engagierte Linke und führte zu zahlreichen Berufsverboten. Sie reichten von Universitätsangehörigen, Lehramtsanwärtern und Lehrern über Postboten bis hin zu Lokomotivführern.

Autor*innen des von der Heinz-Jung-Stiftung herausgegebenen Bandes "Wer ist denn hier der Verfassungsfeind! Radikalenerlass, Berufsverbote und was von ihnen geblieben ist" sind  u.a. Peter Becker,  Michael Csaszkóczy, Klaus Dammann, Georg Fülberth, Silvia Gingold, Rolf Gössner, Otto Jäckel, Ulla Jelpke, Barbara Larisch, Klaus Lipps, Charlotte Nieß, Dominik Rigoll, Kerem Schamberger, Dorothea Vogt.

Das Buch ist bei Papyrossa Verlag, Köln erschienen.
Paperback, 230 Seiten, € 18,00 [D] / ISBN 978-3-89438-720-4

Mitgliederbefragung

Allen Kolleginnen und Kollegen, die sich an der Mitgliederbefragung beteiligt haben, möchten wir ganz herzlich für ihre Anregungen und Kritik danken. Wir sind durch die Sommerpause und das "laufende Geschäft" noch nicht dazu gekommen, die Auswertung abzuschließen und hoffen kurzfristig die Ergebnisse mitteilen zu können.

Weitere Termine - Veranstaltungen

• Der Arbeitskreis Arbeitsrecht der VDJ trifft sich am Samstag, des 26.10.2019 von 10.30 bis 16,00 Uhr beim IG Metall Hauptvorstand in der IG Metall Vorstandsverwaltung (Main-Forum), Wilhelm-Leuschner-Straße 79, Frankfurt am Main: Programm und Anmeldeformalitäten.

Bürogemeinschafter*in in Düsseldorf gesucht

Die Kollegen Dr. Jasper Prigge und Dr. Heiko Löw sind auf der Suche nach einer Kollegin/einem Kollegen für ihre Bürogemeinschaft in der Düsseldorfer Innenstadt. Die Schwerpunkte liegen im Medienrecht, IT-Recht und IT-Strafrecht. Bei Interesse reicht eine formlose E-Mail an kanzlei@jasperprigge.de.

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