VDJ Info 11/2015 vom 20.09.2015
1. Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Flucht und Asyl: "Ein Apfel, ein Ei, eine Rückfahrkarte"
Der Gesetzentwurf aus dem Hause des Innenministeriums zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze vom 14.09.2015
www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/GE_Asylrecht_Sept2015.pdf
will mindestens 100 000 Flüchtlinge (mindesten 50 000 Asylbewerber die unter die Dublin-VO fallen; mindestens 50 000 bisher Geduldete die bei ihrer Abschiebung angeblich nicht ausreichend mitwirken) obdachlos aussetzen und für diese Menschen die AsylbLG-Leistungen auf Butterbrot, Fahrkarte und med. Versorgung beschränken. Leistungen für Unterkunft, Ernährung, Hygiene, Kleidung, persönlichen Bedarf sollen komplett gestrichen werden, zugleich wird den Betroffenen auch jede Form der Erwerbsarbeit verboten. Die Duldung soll für Personen, die an ihrer Abschiebung nicht mitwirken, abgeschafft werden.
- Änderung § 1a AsylbLG
- § 60 b AufenthG neu
Die Menschen sollen aus den Unterkünften auf die Straße gesetzt und dadurch faktisch illegalisiert werden. Mittelbar läuft dadurch auch die gerade erst geschaffene Bleiberechtsregelung für langzeitgeduldete Flüchtlinge leer, die seit 1.8.2015 bei Vorlage eines Passes und mindestens 6 bzw 8jähriger Aufenthaltsdauer ein Bleiberecht vorsieht.
Zudem soll die zwangsweise Einweisung in ein Erstaufnahmelager von 3 auf 6 Monate ausgeweitet und das Taschengeld dort durch Sachleistungen (zb WLAN, zB Freifahrt im ÖPNV) ersetzt werden. Asylsuchende aus "sicheren Herkunftstaaten" sollen dauerhaft in solche Lager eingewiesen werden.
- Änderung § 47 AsylVfG
- Änderung § 3 AsylbLG
Die Inhaftierung Asylsuchender und das Flughafenverfahren sollen ausgeweitet werden
- Änderung § 18a AsylVfG, § 18b AsylVfG neu, § 33a - d AsylVfG neu
Albanien, Kosovo und Montenegro sollen zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden
- Anlage II zu § 29a AsylVfG
Abschiebungen sollen nicht mehr angekündigt werden
- Änderung § 59 AufenthG
Die Kostenhaftung des Einladers für den Lebensunterhalt seines Gastes soll dauerhaft fortbestehen, auch wenn der Betroffene inzwischen als Flüchtling anerkannt wird
- § 68a Abs. 2 AufenthG
"Man hat in der Geschichte der Bundesrepublik" - so Heribert Prantl in einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung vom 17.09.2015 - "schon viele seltsame, verwunderliche, bedenkliche, gefährliche, auch grundrechtswidrige Gesetzentwürfe lesen können. Dieser Gesetzentwurf nun, mit dem die Bundesregierung auf die Flüchtlingskrise reagiert, schlägt alles bisher da Gewesene. Wenn dieser Entwurf wirklich ernst gemeint ist, woran man am liebsten zweifeln möchte, ist er frevlerisch: Er hungert die sogenannten Dublin-Flüchtlinge aus; er verspottet die vielen Menschen, die den Flüchtlingen jüngst auf den Bahnhöfen Hilfe geleistet haben; er verhöhnt Artikel 1 des Grundgesetzes, der die Unantastbarkeit der Menschenwürde garantiert."
http://www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlinge-ein-apfel-ein-ei-eine-rueckfahrkarte-1.2651991
Zum Flüchtlingsgipfel der Bundesregierung am 24.09.2015 ist vor dem Kanzleramt in Berlin eine Demonstration geplant:
https://www.facebook.com/events/132780213738598/
2. Pro Asyl: "Abschottung, Abschreckung und Obdachlosigkeit werden zum Programm"
In einer Presseerklärung vom 17.09.2015 greift Pro Asyl den Gesetzentwurf scharf als "Rollback im Aufenthaltsrecht" an und fordert Bund und Länder auf, das Gesetzespaket zu stoppen. Der Entwurf enthalte eine Vielzahl an Verschärfungen, die in keinem Zusammenhang mit dem aktuellen Zugang von Flüchtlingen überwiegend aus Syrien, Afghanistan und Irak stehe. Die Bundesregierung agiere ideen- und konzeptlos.
In der Erklärung unterbreitet Pro Asyl eine Vielzahl von Maßnahmen für ein effektives und faires Asylverfahren:
- Eine Altfallregelung für Asylsuchende, die sich länger als ein Jahr in der Bundesrepublik befinden und über deren Asylantrag nicht entschieden wurde. Sie sollen eine Aufenthaltserlaubnis mit den Rechten für Resettlement-Flüchtlinge nach § 23 Abs. 4 AufenthG erhalten, damit sie in den Genuss des Familiennachzugs und des Arbeitsmarktzugangs kommen.
- Entlastung des Bundesamts durch die Zuerkennung eines Aufenthaltsstatus für Syrer, Iraker, Eritreer, Somalier und Minderheiten aus Afghanistan durch die Prüfung nach Gruppenverfolgung.
- Aussetzung der Dublin-III-Verordnung, die Asylverfahren unnötig verlängern und Kapazitäten beim Bundesamt binden.
- Die Zusammenführung der Anhörung und Entscheidung beim Bundesamt in der Hand einer Person mit verbindlichen Fristen zur Entscheidung über den Asylantrag.
- Das Regelwiderufsverfahren soll abgeschafft werden.
www.proasyl.de/de/presse/detail/news/pro_asyl_zum_gesetzesvorhaben_der_bundesregierung/
3. Einigung: Nun doch, Flüchtlingsunterkunft in Hamburg-Harvestehude
Nachdem zunächst das VG Hamburg (VDJ Info 02/2015) und das OVG Hamburg (VDJ Info 07/2015) den Umbau des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes an der Sophienterrasse in eine Flüchtlingsunterkunft in Harvestehude untersagt hatten, haben die prozessierenden Anwohner*innen und das Bezirksamt Eimsbüttel zur Streitbeendigung einen Vertrag geschlossen, der maßgeblich auf dem ursprünglich von der Anwohnerschaft abgelehnten Vergleichsvorschlag des OVG beruht: Statt der geplanten 220 Flüchtlinge sollen dort nur 190 unterkommen. Außerdem wird die Unterbringung der Asylsuchenden an diesem Ort - anders als vom Senat gewünscht - auf zehn Jahre begrenzt. Danach sollen hier Wohnungen gebaut werden.
http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Sophienterrasse-Fluechtlinge-koennen-kommen,sophienterrasse192.html
4. TTIP, CETA - so nicht mit uns: Statt Schiedsgerichten nun Investitionsgerichtsbakeit
Ob nun die von der Kommission an den Start gebrachte Investitionsgerichtsbarkeit für TTIP und andere Handelsverträge substantiell und qualitativ an den materiellen Rechtsgrundlagen etwas ändert, ist mehr als zweifelhaft.
ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13609_de.htm
Die Ankündigung der Handelskommissarin Malmström vom 16.09.2015, man wolle "ein neues System an den Elementen festmachen, die den Bürgern bei einzelstaatlichen und internationalen Gerichten Vertrauen einflößen" und Betonung, dass sie "diesen Vorschlag zu demselben Zeitpunkt öffentlich (mache), zu dem (sie) ihn dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten übermittle" und es sehr wichtig (sei), (...) offen und transparent über dieses breit diskutierte Thema (sich auszutauschen)", spricht eher dafür, pazifizierend fortdauernde breite öffentliche Kritik, insbesondere an der Verhandlungs- und Beratungspraxis im Geheimen formal abzufangen.
So bleibt das Regulierungsrecht der Staaten, das als Teil der "Reform" nunmehr benannt wird, gegenständlich von Umfang und Tiefe im Nebel.
europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-5652_en.htm
5. EU-Kommission problematisiert beabsichtigte deutsche Vorratsdatenspeicherung
Die EU-Kommission hat in einer Stellungnahme festgestellt, dass Deutschland eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch das Gesetz nicht hinreichend begründet habe. Die Verpflichtung für Erbringer von Kommunikationsdiensten, die Daten in Deutschland zu speichern, schränke die Erbringung von elektronischen Kommunikationsdiensten ein, da Kommunikationsanbieter aus anderen Mitgliedstaaten, die Zugang zum deutschen Markt haben möchten, im Vergleich zu den in Deutschland niedergelassenen Wettbewerbern mit zusätzlichen Kosten konfrontiert seien, da sie bestehende Speichereinrichtungen in anderen Mitgliedstaaten nicht nutzen könnten.
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13608_de.htm
6. EuGH: Nur eingeschränkt Hartz-IV für arbeitssuchende EU-Bürger*innen
Unionsbürger*innen, die nur kurze Zeit in Deutschland gearbeitet haben, haben keinen Anspruch auf längerfristige Sozialleistungen.
Der EuGH stellt in seiner Entscheidung vom 15.09.2015 fest, dass diese Leistungen der Sicherung des Lebensunterhalts von Personen dienen, die ihn nicht selbst bestreiten können, und beitragsunabhängig durch Steuermittel finanziert werden, auch wenn sie Teil eines Systems sind, das außerdem Leistungen zur Erleichterung der Arbeitsuche vorsieht. Er betont, dass diese Leistungen als „Sozialhilfe“ anzusehen sind.
Insoweit weist der Gerichtshof darauf hin, dass ein/e Unionsbürger*in hinsichtlich des Zugangs zu Sozialleistungen eine Gleichbehandlung mit den Staatsangehörigen des Aufnahmemitgliedstaats nur verlangen kann, wenn sein/ ihr Aufenthalt im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats die Voraussetzungen der „Unionsbürgerrichtlinie“ erfüllt.
7. VDJ u. a. rufen zur Teilnahme an der Demonstration am 10.10.2015 in Berlin auf: STOP TTIP, CETA
In einer gemeinsamen Erklärung rufen Bundesfachausschusss Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Ver.di, Humanistische Union, Neue Richtervereinigung, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein und Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen zur Teilnahme an der Demonstration am Samstag, den 10.10.2015, ab Berlin Hbf um 12.00 Uhr mit eigener Erklärung - Nein zu CETA, TTIP und TISA - auf.
Sie fordern, einen Welthandel, der uneingeschränkt nach demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt und der den Menschenrechten, insbesondere den sozialen und ökologischen Werten verpflichtet ist.
Der Bundesvorstand der VDJ unterstützt neben einer Vielzahl von weiteren Bündnissen und Vereinigungen ebenso den Demonstrationsaufruf des Trägerkreises (Unterstützerliste Nr. 73)
und ruft alle Kolleginnen und Kollegen zur Teilnahme an der Demonstration auf.
Es werden fünf Sonderzüge nach Berlin fahren, für die Fakrkarten gebucvht werden können:
ttip-sonderzug.de/anreise/zugfahrkarten/
Daneben gibt es eine Mitfahrbörse (Busse, PKW):
ttip-demo.de/anreise/mitfahrboerse/
8. Weitere Termine und Veranstaltungen
+ 1. Vernetzungskongress kritischer Jurist_innen
Theorie, Praxis & Politik im Recht
Berufsgruppen- und Altersübergreifend * links & radikal * Der erste Vernetzungskongress der Kritischen Jurist_innen vom 25.-27. September 2015 in Frankfurt
Ort, Programm: kritjur.org/wann-wo/
+ Herbsttagungen des Arbeitkreises Familien- und Sozialrecht
- Samstag, den 17.10.2015, 10.30 - 16.00 Uhr in Frankfurt/ Main, Saalbau Gutleut, Thema "Neueste Entwicklungen im Unterhaltsrechtin Verbindung mit der praktischen Umsetzung in der anwaltlichen Praxis"
- Samstag, den 28.11.2015, 10.30 - 16.00 Uhr in Frankfurt/ Main, Saalbau Gutleut, Thema: "Angriffs- und Verteidigungmittel in der güterrechtlichen Auseinandersetzung bei und vor der Scheidung"
Weiteres zu Ablauf und Anmeldemodalitäten:
+ Europäische Arbeitsrechtskonferenz am 17.10.2015 in Madrid: "Unter dem Druck der Troika - Kollektives Arbeitsrecht
Programm, Ablauf und Anmeldemodalitäten:
+ Jubiläumsveranstaltung der VDJ am 31.10.2015 - 30 Jahre Arbeitskreis Arbeitsrecht: Für ein besseres Arbeitsrecht
Mit Festvorträgen von Prof. Dr. Wolfgang Däubler ("Entwicklungslinien des Arbeitsrechts und die Hausforderungen durch Globalisierung und Digitalisierung") und Prof. Dr. Eva Kocher ("Entgrenzung der Erwerbsarbeit und Reproduktionskrise - Ansprüche an ein emanzipatorisches Arbeitsrecht") sowie einer Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Reingard Zimmer (HWR Berlin), Richter am BAG Waldemar Reinfelder, Dr. Thomas Klebe (IGM), Prof. Dr. Wolfhard Kothe (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg), Prof. Dr. Wolfgang Däubler (Universität Bremen) und Prof. Dr. Eva Kocher (Europa-Universität Viadrina).
Programm und Anmeldeformalitäten:
8. Weitere Termine und Veranstaltungen
+ 1. Vernetzungskongress kritischer Jurist_innen
Theorie, Praxis & Politik im Recht
Berufsgruppen- und Altersübergreifend * links & radikal * Der erste Vernetzungskongress der Kritischen Jurist_innen vom 25.-27. September 2015 in Frankfurt
Ort, Programm: kritjur.org/wann-wo/
+ Herbsttagungen des Arbeitkreises Familien- und Sozialrecht
- Samstag, den 17.10.2015, 10.30 - 16.00 Uhr in Frankfurt/ Main, Saalbau Gutleut, Thema "Neueste Entwicklungen im Unterhaltsrechtin Verbindung mit der praktischen Umsetzung in der anwaltlichen Praxis"
- Samstag, den 28.11.2015, 10.30 - 16.00 Uhr in Frankfurt/ Main, Saalbau Gutleut, Thema: "Angriffs- und Verteidigungmittel in der güterrechtlichen Auseinandersetzung bei und vor der Scheidung"
Weiteres zu Ablauf und Anmeldemodalitäten:
+ Europäische Arbeitsrechtskonferenz am 17.10.2015 in Madrid: "Unter dem Druck der Troika - Kollektives Arbeitsrecht
Programm, Ablauf und Anmeldemodalitäten:
+ Jubiläumsveranstaltung der VDJ am 31.10.2015 - 30 Jahre Arbeitskreis Arbeitsrecht: Für ein besseres Arbeitsrecht
Mit Festvorträgen von Prof. Dr. Wolfgang Däubler ("Entwicklungslinien des Arbeitsrechts und die Hausforderungen durch Globalisierung und Digitalisierung") und Prof. Dr. Eva Kocher ("Entgrenzung der Erwerbsarbeit und Reproduktionskrise - Ansprüche an ein emanzipatorisches Arbeitsrecht") sowie einer Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Reingard Zimmer (HWR Berlin), Richter am BAG Waldemar Reinfelder, Dr. Thomas Klebe (IGM), Prof. Dr. Wolfhard Kothe (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg), Prof. Dr. Wolfgang Däubler (Universität Bremen) und Prof. Dr. Eva Kocher (Europa-Universität Viadrina).
Programm und Anmeldeformalitäten: