VDJ Info 13/2014 vom 21.11.2014
1. VDJ fordert Beendigung der Verweigerungshaltung der Bahn
Nach den Entscheidungen des Arbeits- und Landesarbeitsgerichts Frankfurt in den Tarifauseinandersetzungen zwischen GDL und DB hat die VDJ in einer Presserklärung vom 12.11.2014 den Vorstand der Deutschen Bahn aufgefordert, unverzüglich mit der GDL Tarifverhandlungen über die Arbeitsbedingungen der Zugbegleiter aufzunehmen.
Aus der u.a. auch auf der Webseite der GDL eingestellten Erklärung der VDJ:
"Die DB muss zurück an den Verhandlungstisch und mit der GDL und der EVG über diese Forderungen verhandeln, ohne von vornherein mit Hinweis auf eine angeblich notwendige Tarifeinheit in ihrem Unternehmen eine betroffene Gewerkschaft von den Verhandlungen auszuschließen. Tarifeinheit ist kein grundgesetzlich geschütztes Rechtsgut; ihre Erzwingung verstößt gegen die Koalitionsfreiheit, wie das Bundesarbeitsgericht vor einiger Zeit festgestellt hat. Entsprechende mehrseitige Verhandlungen mit mehreren Gewerkschaften sind in anderen Unternehmen langjährige Praxis, so bei der AOK, der Bundesbank und der Rentenversicherung."
http://www.gdl.de/Aktuell-2014/Telegramm-1416141245?action=view
2. Tarifeinheit: Koalitionsfreiheit unter Beschuss
In einem Beitrag in der Jungen Welt vom 14.11.2014 greift Detlef Hensche -ehemaliger Vorsitzender der IG Medien - den Entwurf für ein Tarifeinheitsgesetz als Vehikel zur Einschränkung des Streikrechts an:
"In allen Fällen, in denen eine Gewerkschaft aus der Minderheitenposition antritt und ihre Tarifforderung droht, ins Leere zu laufen, werden die Mitglieder kaum bereit sein, das Opfer eines Ausstands auf sich zu nehmen. Wer streikt schon in der Voraussicht, um die Früchte seines Einsatzes gebracht zu werden? So zeigt sich auch beim Streikrecht das Ziel des Gesetzentwurfs: Spartengewerkschaften, namentlich die, die in letzter Zeit durch Widerständigkeit und demokratischen Ungehorsam aufgefallen sind, sollen um Funktion und Existenzberechtigung gebracht werden. Das aber ist nichts anderes als Verfassungsbruch."
https://www.jungewelt.de/print/3212
3. DAV zum Tarifeinheitsgesetzentwurf: Arbeitskämpfe in Kernbereichen der Daseinsvorsorge sollen geregelt werden
In der Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Tarifeinheitsgesetz vom 04.11.2014 hält der DAV die mit dem Gesetz verbundene Einschränkung der Tarifpluralität für verfassungswidrig und erhebt wegen einer Vielzahl von praktischen Problemen rechtliche Bedenken. Er regt deshalb an, sich bei Regelungen esklusiv auf das Streikrecht zu konzentrieren.
"Wegen der Verfassungsproblematik und der Frage, ob die geplante Neuregelung überhaupt praktikabel ist, sollte der Gesetzgeber überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, zusätzlich oder ausschließlich das Problem von Arbeitskämpfen in den Kernbereichen der Daseinsvorsorge anzupacken. Nach Auffassung des DAV wäre der Gesetzgeber nicht gehindert zu definieren, was zu diesem Bereich zählt und dafür Regeln zu erlassen, die sicherstellen, dass ein Streik wirklich nur als letztes Mittel („ultima ratio") in Betracht kommt und nicht zu einer unverhältnismäßigen Schädigung der Allgemeinheit führt. Zu solchen gesetzlich vorgeschriebenen Spielregeln könnten vor allem vorherige Urabstimmungen der Gewerkschaftsmitglieder, Ankündigungsfristen und vor allem der Zwang gehören, sich im Sinne einer „Abkühlung" auf ein obligatorisches Schlichtungsverfahren vor Ausrufung eines Streiks einzulassen."
http://anwaltverein.de/downloads/DAV-SN60-14.pdf
4. TTIP, CETA - so nicht mit uns
Bundesweit haben mittlerweile eine Vielzahl von Kommunen Entschließungen zu TTIP gefasst, sich kritisch zu den Auswirkungen auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht sowie öffentlicher Daseinsvorsorge geäußert und sich hierbei u. a. auch auf das Positionspapier von Deutschem Städtetag, Deutschem Landkreistag, Deutschem Städte- und Gemeindebund und Verband kommunaler Unternehmen bezogen.
http://www.staedtetag.de/imperia/md/content/dst/internet/fachinformationen/2013/pp_ttip_20141001.pdf
Nunmehr hat sich der Städte- und Gemeindebund Nordrhein Westfalen in einer Stellungnahme vom 07.11.2014 die Beschlusskompetenz von Stadträten, sich zum Freihandelsabkommen äußern zu können, verneint.
Wegen der Begrenzung auf Gemeindeangelegenheiten habe der Rat "nicht die Kompetenz, seine politische Auffassung zu bundesrechtlichen bzw. europäischen Angelegenheiten kund zu tun. Das ist vielmehr Angelegenheit der politischen Parteien bzw. der zuständigen staatlichen Ebene. Die Freihandelsabkommen TTIP und CETA werden von der EU-Kommission mit den USA bzw. Kanada verhandelt. Zuständig ist insoweit die EU-Kommission. Auch wenn dieses Abkommen Auswirkungen auf alle Gemeinden haben wird, führt dies jedoch nicht zu einer Befassungskompetenz des Gemeinderates. Der Rat könnte allenfalls dann zuständig werden, wenn eine Bundes- bzw. europarechtliche Angelegenheit für eine bestimmte Stadt im Vergleich zu anderen Kommunen eine besondere Betroffenheit auslösen würde. Dies ist jedoch keinesfalls erkennbar."
5. Racial Profiling: VG Koblenz - Feststellung von Personalien in der Bahn war rechtswidrig
Die Bundespolizei darf Fahrgäste nur in bestimmten Zügen wegen einer möglichen unerlaubten Einreise kontrollieren. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Urteil vom 23.10.2014 entschieden. Es bedürfe der Annahme, dass dieser Zug zur illegalen Einreise genutzt werde. Dies sei aber nicht bei Bahnen möglich, die im Bundesgebiet starten und enden, die weder Flug- noch Seehäfen passieren und die keine Grenzen überschreiten.
Damit hatte die Klage eines deutschen Ehepaares mit schwarzer Hautfarbe Erfolg. Es war im Januar in einer Regionalbahn von Mainz nach Köln kontrolliert worden. (Az.: 1 K 294/14.KO) Bei der Kontrolle wollte nach Gerichtsangaben ein Bundespolizist die Ausweise der beiden sehen. Dann gab er per Telefon die Personalien weiter, andere Fahrgäste wurden nicht kontrolliert. Das Paar erhob Klage und vermutete, nur wegen der Hautfarbe kontrolliert worden zu sein. Die Bundespolizei betonte, es handele sich bei der Strecke von Mainz nach Köln um einen bekannten Schleuserweg. Das Gericht befand, es habe kein «sachlicher Anlass» für die Kontrolle bestanden, sie sei daher rechtswidrig gewesen
Die Entscheidung im Volltext:
Presseerklärungen des Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt Adam und des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung:
http://www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php?id=63,1009,0,0,1,0
6. EuGH: Nicht erwerbstätigen EU-Angehörigen können Sozialleistungen versagt werden
Der EuGH hat in seinem Urteil EuGH vom 11. November 2014 entschieden, dass nicht erwerbstätigen Angehörigen anderer Mitgliedstaaten der Bezug bestimmter Sozialleistungen versagt werden darf, auch wenn ein Staatsangehöriger des Aufnahmemitgliedstaates in der gleichen Situation diese erhält.
Insbesondere, wenn nicht erwerbstätigen Unionsbürgern, die von ihrer Freizügigkeit allein mit dem Ziel Gebrauch machen, in den Genuss der Sozialhilfe eines anderen Mitgliedstaats zu kommen, obwohl sie nicht über ausreichende Existenzmittel für die Beanspruchung eines Aufenthaltsrechts verfügen, müssen die Mitgliedstaaten Sozialleistungen versagen können.
7. BVerfG zu kirchlichem Arbeitsrecht: Vereinbarte Loyalitätsobligenheiten unterliegen weiterhin nur eingeschränkter gerichtlicher Überprüfung
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aufgehoben, das die Kündigung eines Chefarztes im Krankenhaus eines katholischen Trägers nach dessen Wiederverheiratung für unwirksam erklärt hatte und das Verfahren an das Bundesarbeitsgerichts zurückverwiesen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20141022_2bvr066112.html
In Konkretisierung seiner bisherigen Rechtsprechung hat das BVerfG dem BAG einen strikten Prüfungsfahrplan und ergänzende Tatsachenfeststellungen aufgegeben:
"Das Bundesarbeitsgericht wird bei der Auslegung von § 1 Abs. 2 KSchG die praktische Konkordanz zwischen dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht und der korporativen Religionsfreiheit auf Seiten der Beschwerdeführerin und dem Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) sowie dem Gedanken des Vertrauensschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) auf Seiten des Klägers herzustellen haben. Bisher hat das Bundesarbeitsgericht lediglich festgestellt, dass der Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG zu Gunsten des Klägers und seiner zweiten Ehefrau eröffnet ist. Es hat jedoch nicht dargelegt, weshalb diese Rechtspositionen gerade im vorliegenden Fall in einem Maße tangiert sind, das es rechtfertigen würde, den Interessen des Klägers des Ausgangsverfahrens den Vorrang vor den Interessen der Beschwerdeführerin einzuräumen. Das Bundesarbeitsgericht wird daher - gegebenenfalls nach Ermöglichung ergänzender Tatsachenfeststellungen - eine eingehende Gesamtwürdigung vorzunehmen haben. Den Gedanken des Vertrauensschutzes wird es insoweit zu berücksichtigen haben, als der Arbeitsvertrag - abweichend von der Grundordnung - keine unterschiedliche Bewertung eines Verstoßes gegen das Verbot des Lebens in kirchlich ungültiger Ehe und eines Verstoßes gegen das Verbot des Lebens in nichtehelicher Gemeinschaft vorsieht und diese individualvertragliche Abrede besonderes Vertrauen des Arbeitnehmers ausgelöst haben könnte."
https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-103.html
8. Offener Brief der NRV: "Fluchthilfe aus der DDR war eine Heldentat, Fluchthilfe aus Syrien ist eine Straftat"
In einem Offenen Brief an die Ministerpräsidentin des Landes NRW, Hannelore Kraft appelliert die NRV den syrischen Staatsbürger Mohammad Darwish, der wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden ist, weil er syrischen Flüchtlingen, die wegen des Krieges in der Heimat zu ihren Verwandten nach Deutschland wollten, auf dem Weg geholfen, zu begnadigen.
Im Unterschied zu den Fluchthelfern, die Bürgerinnen und Bürgern der DDR bei einer Flucht in die BRD geholfen haben und nicht bestraft worden sind, sondern sogar wie der Arzt Dr. Burkhart Veigel mit dem Bundesverdienstkreuz für sein Engagement ausgezeichnet worden ist, wurde die humanitäre Fluchthilfe von Darwish kriminalisiert.
Die Initiative der NRV beruht auf einem Bericht im ARD-Magazin Panorama am 06.11.2014 über bundesdeutsche Fluchthilfe aus der DDR und dem Schicksal des verurteilten Syrers Mohammad Darwish.
8. Offener Brief der NRV: "Fluchthilfe aus der DDR war eine Heldentat, Fluchthilfe aus Syrien ist eine Straftat"
In einem Offenen Brief an die Ministerpräsidentin des Landes NRW, Hannelore Kraft appelliert die NRV den syrischen Staatsbürger Mohammad Darwish, der wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden ist, weil er syrischen Flüchtlingen, die wegen des Krieges in der Heimat zu ihren Verwandten nach Deutschland wollten, auf dem Weg geholfen, zu begnadigen.
Im Unterschied zu den Fluchthelfern, die Bürgerinnen und Bürgern der DDR bei einer Flucht in die BRD geholfen haben und nicht bestraft worden sind, sondern sogar wie der Arzt Dr. Burkhart Veigel mit dem Bundesverdienstkreuz für sein Engagement ausgezeichnet worden ist, wurde die humanitäre Fluchthilfe von Darwish kriminalisiert.
Die Initiative der NRV beruht auf einem Bericht im ARD-Magazin Panorama am 06.11.2014 über bundesdeutsche Fluchthilfe aus der DDR und dem Schicksal des verurteilten Syrers Mohammad Darwish.