VDJ Info 15/2015 vom 10.12.2015

Tag der Menschenrechte am 10.12.2015: Trauer um Tahir Elçi und Protestkundgebung vor der türkischen Botschaft

Am 28. November 2015 wurde der Vorsitzende der Rechtsanwaltskammer in Diyarbarkir Rechtsanwalt Tahir Elçi auf offener Straße ermordet, nachdem er auf einer Pressekonferenz für Frieden in der Region geworben hatte.

Die Rechtsanwaltskammer von Diyarbakır (Diyarbakır Barosu) weist darauf hin, dass zurzeit alle vorliegenden Erkenntnisse auf die Polizei als Täter deuten. Die Einrichtung einer Untersuchungskommission hat die Regierung in Ankara am 30. November abgelehnt.

Die Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt, die Rechtsanwaltskammer Berlin, der Republikanische Anwälltinnen- und Anwälteverein, die Vereinigung Berliner Strafverteidiger und die Vereinigung Demokratischer Juristinnen haben zu einer Protestkundgebung am 10. Dezember 2015 vor der türkischen Botschaft in Berlin aufgerufen

http://www.vdj.de/mitteilungen/nachrichten/nachricht/die-vdj-trauert-um-tahir-elci/4d2c6bbca4a6f390c0110ed676b4a08b/

und ihrer Trauer und Forderung nach Aufklärung des Verbrechens in einer Anzeige in der TAZ, der sich auch die RAK Hamburg angeschlossen hat, Ausdruck gegeben.

www.vdj.de/uploads/media/trauer_tahir_1012_15pdf-2__1_.pdf

Presseerklärung von RAV und VDJ: Massiver staatlicher Rechtsbruch am LAGeSo - Anwältinnen und Anwälte stellen Strafantrag gegen Czaja und Allert

RAV und VDJ haben sich auf die Seite der 40 Rechtsanwält*innen gestellt, die am 07.12.2015 Strafanzeige wegen Körperverletzung und Nötigung im Amt gegen Mario Czaja, Senator für Gesundheit und Soziales des Landes Berlin, und Franz Allert, Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales des Landes Berlin (LAGeSO) sowie weitere Verantwortliche erstattet haben.

http://www.vdj.de/mitteilungen/nachrichten/nachricht/gemeinsame-erklaerung-von-rav-und-vdj-massiver-staatlicher-rechtsbruch-am-lageso-anwaeltinnen-und-anwaelte-stellen-strafantrag-gegen-czaja-und-allert/cb9c827ae9a9e7888e5af349d4cc8682/

Über die katastrophalen Zustände vor und im LAGeSO in Berlin hatte bereits das Magazin kontraste am 19.11.2015 berichtet.

http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-19-11-2015/wie-politiker-und-unfaehige-verwaltung-fluechtlingselend-in-berlin-foerdern.html

Auf die Strafanzeige und die Presseerklärung von RAV und VDJ hat es ein breites Presseecho gegeben. u. a.:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/anzeige-gegen-sozialsenator-in-berlin-frank-henkel-nimmt-mario-czaja-in-schutz/12688568.html

http://mobil.berliner-zeitung.de/berlin/zustaende-am-lageso-anzeige-gegen-czaja-wegen-koerperverletzung-und-noetigung-,23785272,32721290.html

www.welt.de/regionales/berlin/article149711646/Anwaelte-erstatten-Anzeige-gegen-Czaja-und-Allert.html

http://www.neues-deutschland.de/artikel/993838.lageso-schuldet-unterkunftsbetreibern-millionen-euro.html

http://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/lageso-chaos-anwaelte-erstatten-anzeige-gegen-czaja-und-allert

Der Präsident des LAGeSO Allert ist inzwischen am 09.12.2015  von seinem Amt zurückgetreten.

www.rbb-online.de/politik/thema/fluechtlinge/berlin/2015/12/mueller-forderung-neue-lageso-spitze.html

Humanistische Union: Der „Krieg gegen den Terror“ ist ein Irrweg – und Deutschland sollte nicht Kriegspartei werden!

Als schweren Fehler und als Verstoß gegen das Völkerrecht hat die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) in einer Erklärung vom 01.12.2015 das Vorhaben der Bundesregierung bezeichnet, mit der Bundeswehr in den Bürgerkrieg gegen Syrien einzugreifen.

Die Bürgerrechtsorganisation kritisiert (...), dass die militärische Intervention in Syrien nicht mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Nur der UN-Sicherheitsrat kann nach der UNO-Charta eine bewaffnete Intervention zur Sicherung des Weltfriedens beschließen, nicht aber eine sich selbst mandatierende Staatengruppe, die meint, auf diese Weise zum ius ad bellum, zum „Recht“ mächtiger Staaten zur Kriegsführung, zurückkehren zu können.

Nicht wenige Militärs und Politiker haben berechtigte Zweifel an einer erfolgreichen militärischen Zerschlagung des IS. Anstatt sich auf Militäreinsätze zu fixieren, sind politisch-diplomatische Lösungen zur Beilegung des syrischen Bürgerkrieges anzustreben. Die multilateralen Verhandlungen in Wien über einen Waffenstillstand in Syrien sind ein erster Anfang. Dort muss die Bundesregierung darauf dringen, den IS endlich zu isolieren – indem Finanzströme, Waffenzufuhr und die heimliche Hilfe durch Anrainer-Staaten unterbunden werden.

Zur Terrorbekämpfung gehören ferner präventive innenpolitische Maßnahmen, die den Zulauf zum IS verhindern. Nötig ist die bessere soziale Versorgung und Integration von Jugendlichen aus Migrantenfamilien, die nicht weiter in ghettoartigen Wohnvierteln der Arbeits- und Perspektivlosigkeit überlassen werden dürfen. Der ‚Krieg gegen Terror’ ist jedenfalls der falsche Weg und im Übrigen ein Instrument, dass nicht zuletzt durch die zahlreichen Opfer unter der Zivilbevölkerung den Terroristen neuen Zulauf verschaffen wird.

http://www.humanistische-union.de/nc/aktuelles/presse/pressedetail/back/presse/article/humanistische-union-der-krieg-gegen-den-terror-ist-ein-irrweg-und-deutschland-sollte-nicht-krie/

Norman Paech: Expertise zum "Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte in Syrien"

In einem verfassungs- und völkerrechtlichen Gutachten vom 03.12.2015 für die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag zum Einsatz deutscher Streitkräfte in Syrien kommt Prof. Dr. Norman Paech in der Zusammenfassung zu dem Ergebnis, dass die von der Bundesregierung in Anspruch genommene rechtliche Begründung für die Entsendung deutscher Streitkräfte nach Syrien unhaltbar ist. Es besteht kein Recht auf kollektive Selbstverteidigung, weder gem. Art. 51 UN-Charta noch auf Grund der Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2914), 2249 (2015).

http://www.friedensratschlag.de/userfiles/html/2015-12_Paech_Syrien_Tornadoeinsatz.html

Ferner auch das Interview in der Jungen Welt vom 01.12.2015: www.jungewelt.de/2015/12-01/005.php

TTIP, CETA - so nicht mit uns: Investitionsschutz als goldenes Kalb weiter in der Kritik

Im Verfassungsblog formuliert Malte Marwedel seine aktuelle Kritik am "reformierten" Investitionsschutz als "Zwei Schritte voran und gegen die Wand".

verfassungsblog.de/reformierter-investitionsschutz-in-ttip-zwei-schritte-voran-und-gegen-die-wand/

Zum gleichen Thema lässt sich eine öffentliche Debatte zwischen dem ISDS-kritischen kanadischen Professor Gus Van Harten und Rupert Schlegelmilch von der Kommission (DG Trade) verfolgen:

https://www.tni.org/en/article/does-the-eus-investment-court-system-put-an-end-to-isds

und eine Zusammenfassung der Kritikpunkte von Gus Van Harten:

papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm

BSG: EU-Bürger*innen haben Recht auf Sozialhilfe

Der 4. Senat des BSG hat klargestellt, dass Leistungsausschlüsse von Unionsbürgern im SGB II und SGB XII so nicht haltbar sind und, wenn auch keine Aufenthaltsgründe im SGB II vorliegen, spätestens nach sechs Monaten ein Leistungsanspruch nach dem SGB XII besteht (Az: B 4 AS 44/15 R und B4 AS 59/13 R)

Terminsberichte vom 03.12.2015:

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2015&nr=14080

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/milliardenbelastung-fuer-staedte-und-kreise-durch-sozialhilfe-fuer-eu-auslaender-13949002.html

Polizei kein Freund: Prügelskandal bei Verkehrskontrolle

Bei einer Verkehrskontrolle schlägt der Polizeitbeamte im Einsatz auf den Fahrzeugführer mehrfach ein. Aufgezeichnet wird der Vorfall durch eine polizeiliche Videokamera. Das Strafverfahren gegen den Autofahrer wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte platzte. Die Staatsanwaltschaft hatte sich nur die zusammengeschnittenen Standbilder zeigen lassen, nicht den vollständigen Videofilm.

"Die Videobilder aus einem Streifenwagen der Herforder Polizei (...) dokumentieren einen Polizeiskandal, der (...) im Rechtsausschuss des Landtages (NRW) thematisiert wurde. In einem siebenseitigen Bericht wurden neue, verblüffende Details beschrieben, die die Vermutung nahelegen, dass der Fall vertuscht werden sollte. Zwei unmittelbar an dem Geschehen beteiligte Streifenbeamte müssen sich demnächst vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Falschaussage und Verfolgung Unschuldiger vor."

www.ksta.de/nrw/koerperverletzung-in-herford-staatsanwaltschaft-klagt-polizisten-an---pruegelskandal-bei-verkehrskontrolle,27916718,32898554.html

Die Videobilder aus einem Streifenwagen der Herforder Polizei, aufgenommen am 17. Juni 2014, dokumentieren einen Polizeiskandal, der am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtages thematisiert wurde. In einem siebenseitigen Bericht wurden neue, verblüffende Details beschrieben, die die Vermutung nahelegen, dass der Fall vertuscht werden sollte. Zwei unmittelbar an dem Geschehen beteiligte Streifenbeamte müssen sich demnächst vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Falschaussage und Verfolgung Unschuldiger vor.

Körperverletzung in Herford: Staatsanwaltschaft klagt Polizisten an – Prügelskandal bei Verkehrskontrolle | NRW - Kölner Stadt-Anzeiger - Lesen Sie mehr auf:
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Die Videobilder aus einem Streifenwagen der Herforder Polizei, aufgenommen am 17. Juni 2014, dokumentieren einen Polizeiskandal, der am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtages thematisiert wurde. In einem siebenseitigen Bericht wurden neue, verblüffende Details beschrieben, die die Vermutung nahelegen, dass der Fall vertuscht werden sollte. Zwei unmittelbar an dem Geschehen beteiligte Streifenbeamte müssen sich demnächst vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Falschaussage und Verfolgung Unschuldiger vor.

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Die Videobilder aus einem Streifenwagen der Herforder Polizei, aufgenommen am 17. Juni 2014, dokumentieren einen Polizeiskandal, der am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtages thematisiert wurde. In einem siebenseitigen Bericht wurden neue, verblüffende Details beschrieben, die die Vermutung nahelegen, dass der Fall vertuscht werden sollte. Zwei unmittelbar an dem Geschehen beteiligte Streifenbeamte müssen sich demnächst vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Falschaussage und Verfolgung Unschuldiger vor.

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Die Videobilder aus einem Streifenwagen der Herforder Polizei, aufgenommen am 17. Juni 2014, dokumentieren einen Polizeiskandal, der am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtages thematisiert wurde. In einem siebenseitigen Bericht wurden neue, verblüffende Details beschrieben, die die Vermutung nahelegen, dass der Fall vertuscht werden sollte. Zwei unmittelbar an dem Geschehen beteiligte Streifenbeamte müssen sich demnächst vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Falschaussage und Verfolgung Unschuldiger vor.

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Die Videobilder aus einem Streifenwagen der Herforder Polizei, aufgenommen am 17. Juni 2014, dokumentieren einen Polizeiskandal, der am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtages thematisiert wurde. In einem siebenseitigen Bericht wurden neue, verblüffende Details beschrieben, die die Vermutung nahelegen, dass der Fall vertuscht werden sollte. Zwei unmittelbar an dem Geschehen beteiligte Streifenbeamte müssen sich demnächst vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Falschaussage und Verfolgung Unschuldiger vor.

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Die Videobilder aus einem Streifenwagen der Herforder Polizei, aufgenommen am 17. Juni 2014, dokumentieren einen Polizeiskandal, der am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtages thematisiert wurde. In einem siebenseitigen Bericht wurden neue, verblüffende Details beschrieben, die die Vermutung nahelegen, dass der Fall vertuscht werden sollte. Zwei unmittelbar an dem Geschehen beteiligte Streifenbeamte müssen sich demnächst vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Falschaussage und Verfolgung Unschuldiger vor.

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Die Videobilder aus einem Streifenwagen der Herforder Polizei, aufgenommen am 17. Juni 2014, dokumentieren einen Polizeiskandal, der am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtages thematisiert wurde. In einem siebenseitigen Bericht wurden neue, verblüffende Details beschrieben, die die Vermutung nahelegen, dass der Fall vertuscht werden sollte. Zwei unmittelbar an dem Geschehen beteiligte Streifenbeamte müssen sich demnächst vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Falschaussage und Verfolgung Unschuldiger vor.

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