VDJ Info 15/2021 vom 06.12.2021
Zentrale Kundgebung gegen den repressiven Entwurf für ein Versammlungsgesetz NRW, Mittwoch, den 8.12.2021 um 10 Uhr vor dem Düsseldorfer Landtag!
Nachdem seit einigen Monaten das Versammlungsgesetz NJW parlamentarisch zu ruhen schien, soll es nun mit aller Macht noch vor dem Jahresende durch den Landtag gebracht und verabschiedet werden. Am 08.12.2021 stehen die Gesetzentwürfe der SPD und der Entwurf der Landesregierung nebst mehreren Stellungnahmen in der gemeinsamen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses zur abschließenden Beratung und Abstimmung auf der Tagesordnung. Das Gesetz soll dann in der nächsten Woche in der Plenumssitzung des Landtags beschlossen werden. Das landesweite Bündnis Versammlungsgesetz NRW stoppen! - Grundrechte erhalten ruft deshalb zu einer zentralen Protestkundgebung am 08.12.2021, ab 10.00 Uhr vor dem Landtag in Düsseldorf auf. Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) ruft alle Kolleg:innen auf, an der Demonstration teilzunehmen! Anders als die Landesregierung behauptet, handelt es sich nicht um ein modernes Versammlungsgesetz, sondern um einen repressiven Rückbau des Rechts auf Versammlungsfreiheit. Da die Mehrheitsverhältnisse im Landtag knapp sind, könnte schon das Abrücken einer FDP-Abgeordneten dieses Gesetz kippen. Es lohnt sich also den Kampf für ein freiheitliches Versammlungsrecht in NRW in diesem Jahr mit einer großen Kundgebung abzuschließen! Der vollständige Aufruf des Bündnisses findet sich hier.
ELDH fordert: Menschenrechte und Rechte von Geflüchteten an der Grenze zu Weißrussland wiederherstellen!
Die Europäische Vereinigung von Juristinnen & Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt beklagt die menschliche Tragödie an der polnischen Grenze zu Weißrussland und sieht darin ein weiteres eklatantes Versagen der europäischen Flüchtlingspolitik. In einer Stellungnahme vom 05.12.2021, die hier nachzulesen ist, wird die humanitäre Krise an der polnischen Ausgrenze als ein willkommenes Ablenkungsmovöver beschrieben, mit dem die EU die Aufmerksamkeit von ihrer inhumanen Fluchtbekämpfungspolitik in Kroation, im Mittelmeer oder zuletzt im Ärmelkanal lenken kann. 8.000 Menschen waren an der Grenze gestrandet, mindestens 12 von ihnen verloren dort ihr Leben. Die Vereinigung ruft in ihrer Stellungnahme dazu auf, an den EU-Außengrenzen endlich legale Möglichkeiten zu schaffen, um Asylanträge zu stellen. Internationales Flüchtlingsrecht und EU-Verfahren und Schutzrechte für Flüchtende müssen wiederhergestellt werden. Außerdem muss die EU wirksam den Repressionen entgegenwirken, die Menschenrechtsanwält:innen und die Zivilgesellschaft erfahren, wenn sie Hilfe für geflüchtete Menschen anbieten.
Wer schützt das Völkerrecht? - Völkerrechtliche Analyse zu 20 Jahren Desaster in Afghanistan
In einem Aufsatz im Verfassungsblog geht der frühere Vorsitzende der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e. V. (VDJ), Prof. Dr. Norman Paech, anhand des Kriegseinsatzes der Bundeswehr in Afghanistan der Frage nach, wer das Völkerrecht in internationalen kriegerischen Auseinandersetzungen schützt. Der Beitrag zeichnet die oft übersehenen Puzzleteile des militärischen Einsatzes nach, erinnert an die brüchige Argumentation einer "kollektiven Selbstverteidigung" und wie sich diese Argumentation in einem zwanzigjährigen Krieg mit zahllosen Kriegsverbrechen auf allen Seiten selbst ad absurdum geführt hat. Unrühmlich und völkerrechtswidrig war nach der Argumentation des Beitrags auch der "Abgang" der Bundeswehr. "Der Regierung ging es offensichtlich darum, ihr Versäumnis einer frühzeitigen Evakuierung noch in letzter Minute in ein Zeichen moralischer Verantwortung zu verwandeln," obwohl mangels amerikanischer Schutzherren der verlängerte Einsatz längst ins Leere ging. Der Aufsatz ist hier vollständig nachzulesen.
Schutz von Arbeitnehmer:innen im Home Office? Portugal legt ambitioniertes Arbeitsschutzgesetz vor
Als es im letzten Jahr aufgrund von Präventionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu einem ebenso plötzlichen wie umfassenden Einsatz von Arbeit im HomeOffice kam, fanden sich viele Arbeitnehmer:innen kurzfristig und ohne adäquate Ausrüstung in den eigenen vier Wänden wieder. Auch die betrieblichen Interessenvertretungen waren oft überfordert oder wurden rundheraus ausgehebelt (Behruzi et al., Stresstest für die Mitbestimmung, WSI-Mitteilungen 4/21, Quelle hier). Die Dezentralisierung von Arbeit und die Verlagerung in die private Sphäre von Arbeitnehmer:innen ist kein deutsches Phänomen und wird teilweise sogar als Standortvorteil eingeschätzt. In Portugal hat die sozialdemokratische Regierung auf Druck des linken Blocks auf diese Situation reagiert und ein europaweit einmaliges Arbeitnehmer:innenschutzrecht für mobile Arbeit eingeführt. Besonderes Aufsehen rief eine Regelung hervor, die es bei Strafe verbietet, die Arbeitnehmer:innen außerhalb ihrer Arbeitszeiten überhaupt zu kontaktieren. Die Regierung argumentiert, dass das Recht, Anrufe oder E-Mails außerhalb der Arbeitszeit nicht zu beantworten, nicht ausreiche, um einen effektiven Schutz von Arbeitszeitregeln sicherzustellen. Damit soll die Trennung von Arbeit und Privatleben gestärkt werden. Gleichzeitig sieht das Gesetz aber auch einen finanziellen Ausgleich für höhere private Kosten für Internet und Strom im Zuge der Arbeit zuhause vor, den Unternehmen ihren Beschäftigten zahlen müssen. Auch für das deutsche Arbeitsrecht enthält das Gesetzespaket, das ausgerechnet in einem der kleineren europäischen Ländern durchgesetzt werden konnte, bedenkenswerte Anregungen und Fortschritte. Berichte zu dem Thema finden sich hier und hier.
Kommentar zum Urteil des VG Berlin - Der BDS Beschluss des Bundestages ist keine bloße Meinungsäußerung
In einem Beitrag vom 14.11.2021 kritisiert Prof. Sebastian Scheerer das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 07.10.2021, mit dem das Gericht feststellte, dass der Bundestagsbeschluss zu BDS vom 17.05.2019 rechtmäßig sei und nicht gegen die Grundrechte der Kläger, einer Gruppe von jüdischen, palästinensischen und deutschen Aktivist:innen, verstoße. Es handelt sich nach Gerichtsauffassung lediglich um eine "Positionsbestimmung des Deutschen Bundestags in einer kontroversen Debatte". Diese Rechtsauffassung kritisiert Scheerer deutlich. Der Bundestag unterliege nicht nur in seiner Rolle als Gesetzgeber einer strengen Grundrechtsbindung. Vielmehr gelte: "In keiner liberalen Demokratie ist es Verfassungsorganen gestattet, andere Träger öffentlicher Entscheidungsgewalt zu rechtswidrigem Tun zu beglückwünschen, sie darin zu bestärken, sie dazu aufzufordern oder aufzurufen, also genau das zu tun, wozu sich der Bundestag mit seinem BDS-Beschluss berufen fühlte. Weil die Handlungen, zu denen der Bundestag mit seinem BDS-Beschluss auffordert, rechtswidrig sind, ist auch der entsprechende BDS-Beschluss des Bundestags selbst nicht anders denn als rechtswidrig zu qualifizieren." Der vollständige Beitrag findet sich hier. Kommentare zu dem Urteil finden sich unter anderem hier und hier.
"Grenzenlose Vorverlagung" des Gefahrenbegriffs - Kritik am BVerfG-Beschluss zur "Bundesnotbremse"
In einem Beitrag im Verfassungsblog kritisiert John Philipp Thurn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.11.2021 zur Bundesnotbremse (1 BvR 781/21 u.a.). Er sieht insbesondere bei der Absegnung von "umfassenden Ausgangssperren" die Gefahr einer "grenzenlosen Vorverlagerung" des Gefahrenbegriffs, die auch in anderen Rechtsgebieten wie der inneren Sicherheit Raum greifen könnte. Da Ausgangssperren an sich ein ungefährliches Verhalten betreffen und selbst nur indirekt mit einer anderen Gefahr (Kontakte) verbunden sind, geht die Regulierung über Ausgangssperren einen deutlichen Schritt in Richtung indirekter Steuerung statt klarer normativer Anweisungen. Darin liegt die Gefahr einer nicht mehr normativen Verhaltenssteuerung, die mit einer potentiell grenzenlosen Vorverlagerung des Gefahrenbegriffs einhergeht. Die "Erforderlichkeit" einer Maßnahme - Grundvoraussetzung für ihre Verfassungsmäßigkeit - kann auf dieser Ebene kaum mehr kritisch diskutiert werden. Auch hinsichtlich seiner unbedachten, ja unzureichenden Wortwohl und Argumentation wird das Gericht in dem klugen Beitrag kritisiert. Thurn zieht dafür etwa die amateurhafte Verwendung von Worten und Flosken wie "nunmehr" oder "nichts spricht dafür" heran. Wie andere Entscheidungen während der Pandemie steht auch diese für eine argumentative, aber eben auch sprachliche Verflachung, die vielleicht nicht zufällig mit einer Herabsetzung rechtsstaatlicher Standards korrespondiert. Der vollständige Beitrag findet sich hier.
Rechtsanwalt in Berlin sucht Nachfolger:in wegen bevorstehendem Ausscheiden aus Bürogemeinschaft
Auf Anfrage des Kollegen teilen wir folgendes Angebot: "Nach mehr als vier Jahrzehnten erfüllter Anwaltstätigkeit als erster „Menschenrechtsanwalt“ in Deutschland möchte ich mich aus Altersgründen aus dem aktiven Berufsleben weitgehend zurückziehen. Anbieten kann ich zum einen die Fortführung einer größeren Zahl interessanter Mandate – vor allem aus den Bereichen Strafverteidigung, Zivil- und Verwaltungsrecht mit Bezug zu Diskriminierungen von Minderheiten - in einer aufstrebenden Bürogemeinschaft im „Haus der Demokratie und Menschenrechte“, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin (Am Friedrichshain), zum anderen gute Kontakte zu einer Reihe von Vereinen und NGOs, die engagierte und fachkundige Rechtsanwält:innen suchen. Ich möchte mich ab kommenden Jahr neben meiner ehrenamtlichen Tätigkeit auf die Fortführung einiger weniger Mandate von Mandant:innen konzentrieren, die ich seit längerem vertrete; (auch erfolgreich; so in diesem Jahr mit zwei erfolgreichen Verfassungsbeschwerden: eine beim BVerfG, eine beim Berliner VerfGH). Im Zusammenhang damit bin ich auch sehr interessiert, meine Erfahrungen an meine:n Nachfolger:in weiterzugeben. Näheres auf meiner Homepage www.menschenrechtsanwalt.de und bei einem persönlichen Gespräch."