VDJ Info 16/2017 vom 25.11.2017

Unterstützt den Jurist*innenappell: Für die Streichung des § 219a StGB - Für das Recht von Frauen, über legale Abtreibungsangebote von Ärzt*innen informiert zu werden

Am 24.11.2017 wurde eine Ärztin für Allgemeinmedizin vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt wegen Verstoß gegen das Verbot des § 219a StGB, weil sie auf ihrer Webseite angab, dass sie unter anderem Schwangerschaftsabbrüche durchführt.

Die VDJ fordert gemeinsam mit dem RAV und der Internationalen Liga für Menschenrechte die Aufhebung des § 219a StGB und spricht sich für das Recht von Frauen aus, über legale Abtreibungsangebote von Ärzt*innen informiert zu werden.

http://www.vdj.de/mitteilungen/nachrichten/nachricht/appell-von-juristinnen-und-juristen-fuer-die-streichung-des-219a-stgb-fuer-das-recht-von-frauen-ueber-legale-abtreibungsangebote-von-aerzt-innen-informiert-zu-werden/

Zum Nachdruck ihrer Forderungen an Justiz und Gesetzgeber ruft die VDJ weitere juristische Vereinigungen und Angehörige aus allen juristischen Berufen und insbesondere ihre Mitglieder auf, den Appell von Juristinnen und Juristen zahlreich persönlich unter Angabe ihres Namens und ihrer beruflichen Tätigkeit zu unterstützen und Unterstützungsmails an mail@vdj.de zu senden! Die Unterstützungserklärungen werden auf der Webseite der VDJ fortlaufend eingestellt.

Verfassungsgerichtshof NRW kippt Sperrklausel von 2,5 % bei Kommunalwahlen

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verstößt, soweit sie für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage gilt. Demgegenüber stehe die Sperrklausel im Einklang mit der Landesverfassung, soweit die Wahlen der Bezirksvertretungen und der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr betroffen sind.

Insbesondere hat er festgestellt, dass die Erforderlichkeit der 2,5 %-Sperrklausel zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Gemeinderäte und Kreistage weder im Gesetzgebungsverfahren noch im Rahmen der Organstreitverfahren in der gebotenen Weise deutlich gemacht worden sei. Die gesetzgeberische Prognose sei weder in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vollständig noch sei ihre Begründung in jeder Hinsicht nachvollziehbar. Die Gesetzesbegründung erschöpfe sich im Wesentlichen in abstrakten, schematischen Erwägungen zu möglichen negativen Folgen einer Zersplitterung der Kommunalvertretungen. Dass es nach Wegfall der früheren 5 %-Sperrklausel durch eine gestiegene Zahl von Kleingruppen und Einzelmandatsträgern zu relevanten Funktionsstörungen von Gemeinderäten und Kreistagen oder zumindest zu Entwicklungen gekommen wäre, die Funktionsstörungen möglicherweise zur Folge haben könnten, werde zwar behauptet, nicht aber in nachvollziehbarer Weise anhand konkreter empirischer Befunde belegt.

www.vgh.nrw.de/pressemitteilungen/10_171121/index.php

Nachlass G 20: Wenn der Erste Bürgermeister erzählt...

Bei der Befragung des Ersten Bürgermeisters Olaf Scholz im Sonderausschuss zur Thematik "Politische Gesamtbewertung/ Gesamtverantwortung der Vorbereitungsphase unter Einbeziehung der Erkenntnisse nach G 20" am 09.11.2017 verneinte er die Frage der Bürgerschaftsabgeordneten Antje Möller (Bündnis 90/ Die Grüne), ob im Nachhinein es zu einem bestimmten Zeitpunkt oder aufgrund bestimmter Erkenntnisse hilfreich gewesen wäre, universitäre Expertise zu Konfliktverhalten und Gewaltsituationen einzubinden: "Also die Frage, ob man hätte noch andere Konfliktforscher oder so da befragen können, ich glaube nicht, dass das Sinn gemacht hätte, denn meine Einschätzung ist schon, dass ein sehr hohes wissenschaftliches Niveau bei unseren Polizeien existiert über die Einschätzung, die man braucht im Umgang mit solchen Sicherheitslagen, also dass die eigentlich die sind, die das meiste Wissen und das meiste Know-how haben und auch die meiste Expertise. Und dass wir die auch richtig eingesetzt haben alle miteinander zusammen, das ist meine Einschätzung." (S. 22)

Die Frage der Bürgerschaftsabgeordneten Christiane Schneider (Die Linke), die sich für die Beurteilung der Sicherheitsherausforderungen auf eine Einschätzung von Professor Feltes bezog, wonach in der Gesellschaft, die so verfasst ist, wie unsere inzwischen verfasst ist, solche Großereignisse nur militärisch und nicht mehr polizeilich zu sichern sind, verwarf er als "so weit weg von Gut und Böse, dass ich nicht weiß, wie man darauf kommen kann". Die "Gesellschaftsanalyse, die dem zugrunde liegt", teile er nicht. "Deshalb kann man auch keine sicherheitspolitischen Einschätzungen aus einer so, wie ich finde, völlig absurden Beschreibung unserer sozialstaatlichen Gesellschaft, unserer Demokratie, unserer Freiheit ableiten. Das ist eine Analyse aus dem tiefsten marxistischen Keller. Lassen Sie sie da tief drin verborgen." (S. 31)

Das vollständige Wortprotokoll: www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/59938/wortprotokoll-der-%c3%b6ffentlichen-sitzung-des-sonderausschusses-gewaltt%c3%a4tige-ausschreitungen-rund-um-den-g20-gipfel-in-hamburg-.pdf

BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Auszuliefernden wegen unzureichender gerichtlicher Aufklärung der Gefahr einer politischen Verfolgung im Zielstaat

Die zweite Kammer des Bundesverfassungsgerichts hat in einem Beschluss vom 13.11.2017 entschieden, dass Gerichte in Auslieferungssachen das in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG enthaltene Grundrecht auf effektiven richterlichen Rechtsschutz verletzen, wenn sie bei entsprechenden Anhaltspunkten nicht hinreichend aufklären und eigenständig prüfen, ob im Falle der Auslieferung politische Verfolgung droht. Wenn ein Asylantrag des Betroffenen eines Auslieferungsverfahrens zuvor in einem vorrangig zuständigen Staat abgelehnt wurde, muss das über die Auslieferung befindende Gericht bei Hinweisen auf eine solche Verfolgung regelmäßig ernsthaft versuchen, die Verfahrensakten aus dem Asylverfahren beizuziehen und, sollte dies scheitern, den Sachverhalt anderweitig aufklären, im Regelfall durch die persönliche Anhörung des Betroffenen.

www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/11/rk20171113_2bvr138117.html

EGMR kritisch zu fehlender Kennzeichnung von Polizeibeamten

Der EGMR hat in einer Entscheidung vom 09.11.2017 Deutschland wegen einer unzureichenden Untersuchung von Zusammenstößen zwischen Polizisten und Münchner Fußballfans verurteilt und den beiden klagenden Fans eine Entschädigung von jeweils 2.000 Euro zugesprochen.

hudoc.echr.coe.int/eng

In dem Fall ging es um mutmaßliche Polizeiübergriffe gegen Fußballfans nach einem Spiel in München am 09.12.2007 sowie um den Vorwurf der Beschwerdeführer, die beide als Zuschauer an dem Spiel teilnahmen, dass die Ermittlungen wegen der mutmaßlichen Übergriffe gegen sie nicht sorgfältig geführt worden seien.

Der EGMR hat einstimmig entschieden, dass keine Verletzung von Art. 3 EMRK aufgrund der behaupteten Gewaltanwendung durch die Polizei vorliegt. Zugleich hat er, ebenfalls einstimmig, eine Verletzung von Art. 3 EMRK in verfahrensrechtlicher Hinsicht, aufgrund der Untersuchung durch die Ermittlungsbehörden, festgestellt. Der EGMR hat den beiden Fußballfans eine Entschädigung von jeweils 2.000 Euro und die Erstattung der Kosten i.H.v. 6.575,41 Euro zugesprochen.

Weitere Beiträge:

www.internet-law.de/2017/11/kennzeichnung-von-polizeibeamten-ist-rechtsstaatlich-geboten.html

Thema: Minderheitsregierung

Auch dann, wenn nun über eine Große Koalition erneut spekuliert und diskutiert wird, wird und wurde das Modell "Minderheitsregierung" ebenso bespielt:

http://www.sueddeutsche.de/politik/qa-was-fuer-eine-minderheitsregierung-spricht-und-was-dagegen-1.3759636

verfassungsblog.de/warum-eine-minderheitsregierung-niemand-wollen-kann/

Termine - Veranstaltungen

Hamburg: "Verfassungswidrig! Das KPD-Verbot im Kalten Bürgerkrieg", Buchvorstellung mit Prof. Dr. Josef Foschepoth am Mi, 06.12.2017, 18h15, Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft - Hörsaal, Rothenbaumchaussee 33, 20148 Hamburg. Veranstalter: Fachschaftsrat Rechtswissenschaft und Regionalgruppe Hamburg der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen

www.vdj.de/aktivitaeten/termine/termine/vdj-hamburg-verfassungswidrig-das-kpd-verbot-im-kalten-buergerkrieg-mi-061217-18h15-rechtshaus-der-uni-hamburg-hoersaal/

Düsseldorf: Aktuelle politische Strafverfahren in der Türkei – Handlungsoptionen für deutsche Anwält*innen, Mo, 11.12.17, 19h30 im zakk, Fichtenstraße 40, 40233 Düsseldorf mit Rechtsanwalt Dieter Hummel, Veranstalter: Regionalgruppe Düsseldorf/ NRW der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen und zakk.

http://www.vdj.de/aktivitaeten/termine/termine/vdj-duesseldorf-aktuelle-politische-strafverfahren-in-der-tuerkei-handlungsoptionen-fuer-deutsche-anwaelt-innen-mo-111217-19h30-im-zakk-duesseldorf/

Hamburg: Fortsetzung der Sitzung des Sonderausschusses „Gewalttätige Ausschreitungen rund um den G 20-Gipfel in Hamburg“ am Do, den 21.12.2017 (noch offen).

Düsseldorf: Frauen auf der Flucht - Unterdrückung, sexuelle Gewalt, Krieg, Asyl - Frauenrechte am Do, 25.01.2018, 19h30 im Zakk (Studio), Fichtenstraße 40, 40233 Düsseldorf, Referentin: K. Sahra, Soziologin. Veranstalter: Regionalgruppe Düsseldorf/ NRW der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, Wir Frauen e.V., Rosa-Luxemburg-Stiftung NRW und Rosa Luxemburg Club Düsseldorf, zakk.

Termine - Veranstaltungen

Hamburg: "Verfassungswidrig! Das KPD-Verbot im Kalten Bürgerkrieg", Buchvorstellung mit Prof. Dr. Josef Foschepoth am Mi, 06.12.2017, 18h15, Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft - Hörsaal, Rothenbaumchaussee 33, 20148 Hamburg. Veranstalter: Fachschaftsrat Rechtswissenschaft und Regionalgruppe Hamburg der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen

www.vdj.de/aktivitaeten/termine/termine/vdj-hamburg-verfassungswidrig-das-kpd-verbot-im-kalten-buergerkrieg-mi-061217-18h15-rechtshaus-der-uni-hamburg-hoersaal/

Düsseldorf: Aktuelle politische Strafverfahren in der Türkei – Handlungsoptionen für deutsche Anwält*innen, Mo, 11.12.17, 19h30 im zakk, Fichtenstraße 40, 40233 Düsseldorf mit Rechtsanwalt Dieter Hummel, Veranstalter: Regionalgruppe Düsseldorf/ NRW der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen und zakk.

http://www.vdj.de/aktivitaeten/termine/termine/vdj-duesseldorf-aktuelle-politische-strafverfahren-in-der-tuerkei-handlungsoptionen-fuer-deutsche-anwaelt-innen-mo-111217-19h30-im-zakk-duesseldorf/

Hamburg: Fortsetzung der Sitzung des Sonderausschusses „Gewalttätige Ausschreitungen rund um den G 20-Gipfel in Hamburg“ am Do, den 21.12.2017 (noch offen).

Düsseldorf: Frauen auf der Flucht - Unterdrückung, sexuelle Gewalt, Krieg, Asyl - Frauenrechte am Do, 25.01.2018, 19h30 im Zakk (Studio), Fichtenstraße 40, 40233 Düsseldorf, Referentin: K. Sahra, Soziologin. Veranstalter: Regionalgruppe Düsseldorf/ NRW der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, Wir Frauen e.V., Rosa-Luxemburg-Stiftung NRW und Rosa Luxemburg Club Düsseldorf, zakk.

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