VDJ Info 17/2020 eXtra vom 18.11.2020

Spendenaufruf der EJDM/ VDJ: Für Anwältinnen und Anwälte, die Opfer des Erdbebens in Izmir wurden

Am 30. Oktober traf ein schweres Erdbeben die türkischen Millionenstadt Izmir. Über 2.000 Gebäude wurden entweder zerstört oder beschädigt. 14 Menschen verloren ihr Leben, darunter 3 Anwält*innen, über 1.000 wurden verletzt. Für über 6.000 wurden Behelfsunterkünfte benötigt.

Der Hauptteil der Zerstörungen fand statt im Stadtteil Bayrakli, in dem auch das Gerichtsgebäude und hunderte Anwaltsbüros liegen. Nach den Angaben der Anwaltskammer zerstörte oder beschädigte das Erdbeben die Privathäuser und Büros von tausenden Anwälten. Die Büros wurden dadurch unbenutzbar. Viele ihrer Akten liegen noch unter den Trümmern.

Die Anwaltskammer Izmir hat daher zu Spenden aufgerufen, um Behelfsbüros für die betroffenen Anwält*innen zu errichten und ihnen die allernötigste Unterstützung zukommen zu lassen. Dieser Spendenaufruf wird auch von den beiden Mitgliedsorganisationen der EJDM in der Türkei, dem ÇHD und dem ÖHD, unterstützt.

Da die Gemeinnützigkeit der EJDM e.V. vom zuständigen Finanzamt anerkannt ist, kann aus Gründen der Vereinfachung und wegen der steuerlichen Geltendmachung als Sonderausgaben, die Spende auf das Konto der EJDM e.V eingezahlt werden. Der eingegangene Gesamtbetrag wird dann an auf das Konto der Stiftung der Anwaltskammer Izmir weitergeleitet. Für Spenden ab 200 EURO wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt, wenn die Spender Namen und Anschrift bei der Überweisung mitteilen. Für Spenden unter diesem Betrag genügt ein einfacher Nachweis (z.B. Kontoauszug, Überweisungsträger)

Kontoinhaber: EJDM e.V.
Betreff  : Spende Anwaltskammer Izmir, Erdbebenopfer
IBAN: DE78 4401 0046 0334 6974 62,
BIC: PBNKDEFF440

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