VDJ Info 5/2023 vom 05.04.2023
VDJ kritisiert Versammlungsgesetz in Hessen: "Sehenden Auges Richtung Verfassungsbeschwerde"
Mit einer Presseerklärung vom 23.03.2023 hat die VDJ das am 21.03.2023 vom Hessischen Landtag verabschiedete Versammlungsfreiheitgesetz als demokratischen Rückschritt und als zu bürokratisch kritisiert und vermutet, dass die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes vor Gericht wird beurteilt werden müssen. In der Erklärung werden namentlich die Ausdehnung polizeilicher Befugnisse und bürokratische Anmeldeverfahren mit empfindlichen Bußgeldandrohungen sowie das sog. Militanzverbot kritisiert. Insgesamt stellt die Erklärung den obrigkeitsstaatlichen Ansatz des Gesetzes heraus, das als Experimentierfeld für die weitere Einschränkung der Versammlungsfreiheit zu bewerten ist. Die Erklärung kann hier nachgelesen werden.
"All das kann für Anmelder*innen eine Hürde darstellen" - Interview zum neuen Versammlungsgesetz in der jW
Zu der vorstehenden Erklärung hat der Bundessekretär der VDJ, Dr. Andreas Engelmann, ein Interview in der jungen Welt gegeben, das sich hier findet. Darin wird auf das Problem hingewiesen, dass die Anforderungen an die Anmeldung und Durchführung einer Versammlung zu generellen Anmelde-Hindernissen werden könnten. Identitätskontrolle und Übersichtsaufnahmen können zusätzlich abschreckende Wirkung entfalten. Insgesamt wird dem Gesetz eine eher freiheitsbeschränkende Wirkung beigemessen.
"Arbeitsschutz nur, wenn‘s nicht stört?" - Arbeitskreises Arbeitrecht erklärt sich gegen DAV-Position zur Arbeitszeit
Mit Erklärung vom 21.03.2023, abgestimmt und angenommen von den Teilnehmenden der Frühjahrstagung des Arbeitskreises am 18.03.2023 in Frankfurt am Main, hat sich der Arbeitskreis Arbeitsrecht der VDJ gegen eine Stellungnahme des DAV positioniert, die die Abschaffung der Höchstarbeitszeiten für angestellte Rechtsanwält*innen und sogar die Aufgabe der Arbeitszeitkontrolle überhaupt fordert. Der DAV ist der Meinung, dass Arbeitsschutzregeln mit dem Berufsbild der Anwält*in nicht zusammenpassen. Gegen diese juristische Urzeit-Mentalität stellt sich die Erklärung des Arbeitskreises. Sie fordert: Es müssen die gleichen arbeitsschutzrechtlichen Mindesstandards für alle abhängig Beschäftigten gelten. Die notwendige Erreichbarkeit in einer Kanzlei sei eine Frage von Arbeitsorganisation - und nicht von endlosen Arbeitszeiten. Der moderne Arbeitssschutz müsse auch in der Rechtswelt Einzug erhalten. Die Erklärung findet sich hier.
Jetzt anmelden: Symposium zum Gedenken an Martin Kutscha am 12.05.2023 in Berlin - Demokratie und Rechtsstaat verteidigen!
Die Anmeldung für das Symposium ist ab sofort möglich! Es findet statt am 12.05.2023 ab 14 Uhr an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) in Berlin. Auf dem Programm stehen die Themen "Das Friedensgebot des Grundgesetzes" (Otto Jäckel, IALANA), "Versammlungs- und Polizeirecht" (Fredrik Roggan) und "Berufsverbote - gestern und heute" (Dr. Philipp Thurn). Eine Würdigung des wissenschaftlichen Werks von Prof. Dr. Martin Kutscha liefert Marianne Egger-de Campo. Die Tagung wird veranstaltet von der Humanistische Union (HU) in Kooperation mit der VDJ, der HWR und der IALANA. Anmeldung ist ab sofort möglich unter: info@humanistische-union.de
VDJ unterstützt Verhandlungsforderungen bei Ostermärschen 2023
Der Bundesvorstand der VDJ unterstützt die Forderung nach Verhandlungen und Abrüstung zur Beilegung militärischer Konflikte. Neben einer Verhandlungsperspektive für den Krieg in der Ukraine stehen die Ostermärche in diesem Jahr für eine Aufarbeitung der Kriegsverbrechen in Afghanistan, Äthiopien, Irak, Jemen, Mali, Myanmar, Syrien oder der Ukraine sowie für ein Recht auf Flucht und Asyl für alle, die vor Krieg und Militärdienst fliehen oder desertieren.
Rechtsprechungsüberblick
BVerfG zur Wirksamkeit von sog. Kinderehen. Mit Beschluss vom 1.2.2023 (Az. 1 BvL 7/18) hat der erste Senat des BVerfG entschieden, dass die gesetzliche Regelung zur Unwirksamkeit von Kinderehen wegen Nichtregelung der Folgen mit der Verfassung unvereinbar ist. Es müssten etwa Regelungen über Unterhaltsansprüche oder darüber getroffen werden, unter welchen Voraussetzungen Auslandsehen nach Erreichen der Volljährigkeit auch in Deutschland fortgesetzt werden können. Da das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen derartige Regelungen nicht enthalte, wurde der zur Prüfung gestellte Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB für mit der Ehefreiheit des Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt. Der Gesetzgeber hat bis längstens 30. Juni 2024 Zeit, eine in jeder Hinsicht verfassungsgemäße Regelung zu schaffen. Eine Kritik an der Gesetzgebungsabsicht hatte die VDJ bereits mit einer hier nachzulesenden Erklärung formuliert.
BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung. Mit Beschlüssen vom 14. und 15. Februar 2023 hat das BVerfG drei Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung nicht zur Entscheidung angenommen. Aus den Begründungen gehe nicht hervor, inwiefern nach dem Urteil des EuGH in der Sache SpaceNet AG u.a., C-793/19, C-794/19 vom 20.9.2022, noch ein Rechtsschutzbedürfnis bestehe. Der EuGH habe darin die gesetzliche Pflicht von Telekommunikationsdienstleistern in Deutschland zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung für unionsrechtswidrig erklärt. Die Beschwerdeführenden hätten nicht substantiiert vorgetragen, inwiefern sie weiterhin beschwert seien.
Lesenswertes
Ausgeblendet von der deutschen Medienöffentlichkeit finden in Frankreich heftige Arbeitskämpfe statt. Viele erinnern sich an die Bilder aus dem vergangen Juli von streikenden Hafenarbeitern in Hamburg, die von der Polizei angegriffen wurden. In England steht das Streikrecht unter dem Druck der Torys, ein lesenswerter Bericht aus der "Gegenblende" zur Lage in England findet sich hier. In Frankreich kommt es seit Wochen zu erbitterten Arbeitskämpfen. Seit der rechtsliberale Sonnenkönig Emmanuel Macron ohne parlamentarische Mehrheit das Rentenalter um zwei Jahre nach oben gesetzt hat, haben sich die Auseinandersetzungen noch einmal zugespitzt und die Gewalt der militarisierten Polizei ist eskaliert. Lesenswerte Berichte zu den Arbeitskämpfen in Frankreich liefert labournet hier.
Weitere Termine
Die Herbsttagung des Arbeitskreises Arbeitsrecht findet am 04.11.2023 im IG Metall-Hochhaus statt. Der Termin kann bereits vorgemerkt werden!
Jahresprogramm des Arbeitskreis Familienrecht/Sozialpolitik. Die Termine sind jeweils von 11-16 Uhr im Ökohaus in Frankfurt/M.
17.06.2023: "Aktuelles aus dem Unterhaltsrecht, insbesondere beim Ehegatten- und Kindesunterhalt", vors. RI am OLG Ffm Werner Schwamb a. D.
15.07.2023 "Bewertungen im Zugewinn- und Versorgungsausgleich unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen", RA Jörn Hauß.
14.10.2023 "Scheidungsfolgenregelungenmit den Bereichen Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich, sowie Vermögensauseinandersetzung", Notar Dr. Reetz .
16./17. Juni 2023 in Leipzig - Recht für alle!? Solidarische Rechtskämpfe in Krisenzeiten. Rechtspolitischer Kongress des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) - Anmeldung über https://www.rav-kongress.de/anmeldung/